WILLIAM TELL วิลเลี่ยม เทล Вильгельм Телль |
Ein Jahr nach seinem Aufruf zu einer Facebook-Party erhielt ein 21-jähriger Mann aus Magdeburg die Rechnung. Knapp 10.000 Euro soll der Aufrufer für den nötigen Polizeieinsatz zahlen. Der Magdeburger verweigert die Zahlung und muss nun wohl gegen die Forderung klagen.
Auslöser war zunächst ein Aufruf einer jungen Magdeburgerin, die Freunde zu ihrer Geburtstagsparty einladen wollte und dabei versehentlich die Veranstaltung öffentlich machte und somit die Einladung an 47.000 Nutzer sendete. Mehrere Tausend hatten bereits zugesagt, als die Behörden die Facebook-Party wegen befürchteter Krawalle verboten. Die Aufruferin zog daraufhin ihre Facebook-Einladung zurück und löschte ihren Account. Die Meldung war jedoch doch schon zum Selbstläufer geworden und mittlerweile zur Abrissparty und Zerstörer-Party umbenannt.
Trotz ausdrücklichen Verbotes durch die Stadt fanden sich mehr als 500 Personen am Party-Ort ein. 800 Polizeibeamte sollten die befürchtete Randale verhindern. Trotz großem Polizeiaufgebot kam es in der Nacht zu Auseinandersetzungen, bei dem ein Polizist leicht verletzt und mehrere Streifenwagen beschädigt wurden. Es folgten 20 Anzeigen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung. Der Einsatz verursachte Kosten von mehr als 200.000 Euro.
Dem 21-jährigen Magdeburger konnte nachgewiesen werden, dass er aktiv im Internet zu einem Treffen am Hauptbahnhof aufgerufen habe. 160 Personen sind diesem Aufruf gefolgt. Die Polizei war mit 57 Beamten vor Ort. Die Kosten für diesen Einsatz von 9.565 Euro wurden dem jungen Mann jetzt ein Jahr nach der Aktion in Rechnung gestellt. Der Beschuldigte verweigert die Zahlung der Rechnung. Die junge Magdeburgerin, die zu ihrer Geburtstagsparty einlud, wird nicht belangt, da sie ihre Einladung schnell zurückzog und ihr die Aufrufe zu Zerstörung oder Krawalle nicht zugerechnet werden können.
Wer auf Facebook oder auf anderen sozialen Netzwerken seine Freunde zu einer Party einladen möchte, sollte zweimal überprüfen, ob auch nur diese die Nachricht erhalten. In der Vergangenheit haben öffentliche Facebook-Party-Einladungen zu Massenveranstaltungen mit Verletzten und Sachbeschädigungen geführt. Die Kosten für den Polizeieinsatz werden dem Aufrufer in Rechnung gestellt. Wie in diesem Fall zu sehen ist, kann eine Facebook-Party sehr teuer werden.