DAS PLÄDOYER DES STAATSANWALTS
Nach einer Pause setzte Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten zu seinem Plädoyer an. Seine schon rein rhetorisch miserable Darbietung war, wie sich ein Prozessbesucher drastisch ausdrückte, "unter aller Sau". Er versuchte gar nicht erst, einen Zusammenhang zwischen den inkriminierten Passagen in den von Förster publizierten Büchern und dem Wortlaut des ARG herzustellen, sondern begnügte sich mit dem Herunterleiern einer endlosen Reihe von Phrasen ("Pseudowissenschaft", "Antisemitische Hetze", "Rassistische Propaganda" etc.). Graf sei ein hochintelligenter Mann und deshalb doppelt gefährlich. Er suche nicht die Wahrheit, sondern entstelle sie bewusst. Seine Schriften schürten den Antisemitismus und den Fremdenhass. Da Graf uneinsichtig sei und sich soeben wieder voll zu seinen revisionistischen Ansichten bekannt habe, sei keine günstige Sozialprognose zu stellen. Daher müsse ihm der bedingte Strafvollzug (d.h. eine Freiheitsstrafe auf Bewährung) verweigert werden. Dasselbe gelte für Förster, der ebenso uneinsichtig sei wie Graf. Der schlechte Gesundheitszustand Försters dürfe kein Grund sein, ihn nicht zu einer unbedingten Haftstrafe zu verurteilen, denn über die Frage der Haftfähigkeit werde nicht das Gericht, sondern ein Arzt zu befinden haben.
DAS PLÄDOYER DES ZIVILKLÄGERS LIATOWITSCH
Der jüdische Anwalt Peter Liatowitsch bekräftigte, sein Mandant Prof. Stegemann habe sich durch die Widmung in seiner beruflichen und persönlichen Ehre schwer gekränkt gefühlt. Er forderte für seinen Klienten eine Genugtuungssumme von 1'000 Franken, die an einen "Fonds für Solidarität" zu entrichten seien. - Stegemann selbst bezeichnete sich als durch Grafs Buch und die hämische Widmung "somatisiert" [was das auch immer heissen mag].