Bericht über den Strafprozess gegen Gerhard Förster und Jürgen Graf wegen "Rassendiskriminierung" in Baden (Schweiz) am 16. Juli 1998
basierend auf Xaver März' Prozessbericht für RECHT+FREIHEIT
(22. Juli 1998) Vorbemerkung: Dieser Bericht ist anhand von Aufzeichnungen entstanden. Da sein Verfasser nicht stenographieren kann, sind seine Notizen rudimentärer Art. Wenn im folgenden zahlreiche Aussagen der Beteiligten in der direkten Rede wiedergegeben werden, versteht es sich deshalb von selbst, dass sie oft nicht wortwörtlich in dieser Form gemacht wurden. Ebenso selbstverständlich ist, dass der Verfasser massive Kürzungen vorgenommen hat. Er bürgt jedoch dafür, den Sinn der betreffenden Aussagen korrekt wiedergegeben zu haben.
EINLEITUNG
Am 16. Juli 1998 fand in Baden der bisher wichtigste politische Prozess aufgrund des "Antirassismusgesetzes" statt. Eingesetzt hatte die Prozesslawine Anfang 1997, nachdem der Artikel 261bis Strafgesetzbuch ("Rassendiskriminierung") während der beiden ersten Jahre seines Bestehens nur sehr zögerlich angewendet worden war. (Man vergleiche hierzu die Broschüre "Abschied vom Rechtsstaat. Das ‘Antirassismusgesetz’ als Instrument zur Errichtung einer totalitären Diktatur in der Schweiz"; herausgegeben vom Presseclub Schweiz, Postfach 105, 4008 Basel.). Die Urteilsverkündung fand am 21.7.1998 statt. Graf und Förster wurden in den Hauptpunkten in anbetracht der geschaffenen Rechtlosigkeit für wahre Holocaust-Forscher erwartungsgemäss schuldig gesprochen.
Graf wurde zu 15 Monaten und Förster zu 12 Monaten Gefängnis ohne Bewährung sowie Graf zu 8’000 und Förster zu 12'000 Franken Strafe verurteilt. Graf hat bereits Berufung eingelegt.
Gerichtspräsident Guido Näf hatte das Verfahren zwei Jahre lang hinausgezögert, offenbar weil er wusste, auf welch schwachen Füssen die Anklage des Staatsanwalts Dominik Aufdenblatten stand (die vom 4. April 1996 stammende Hauptanklageschrift war durch mehrere Zusatzanklagen ergänzt worden). Schliesslich wurde Näf im April 1998 die Führung des Falles entzogen, und es wurde gegen ihn ein disziplinarisches Verfahren eingeleitet, über dessen Ausgang aufgrund des Amtsgeheimnisses nichts bekannt geworden ist. Mit der Führung des Prozesses wurde neu Richterin Andrea Staubli beauftragt.
Gegen Förster waren von der Staatsanwaltschaft 17 Monate Gefängnis ohne Bewährung sowie 22’000 Franken Busse, gegen Graf 18 Monate ohne Bewährung sowie 27’000 Franken Busse verlangt worden; es waren dies die bisher höchsten Strafanträge wegen angeblicher Zuwiderhandlung gegen das "Antirassismusgesetz". Graf war die Veröffentlichung von vier Büchern ("Der Holocaust auf dem Prüfstand", "Der Holocaust-Schwindel", "Auschwitz. Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust", "Todesursache Zeitgeschichtsforschung") sowie einer Broschüre ("Das Rotbuch", auch "Vom Untergang der Schweizerischen Freiheit" genannt) zur Last gelegt worden; ferner warf man ihm vor, mehrere seiner Texte auf Disketten Ahmed Rami in Schweden sowie Ernst Zündel in Kanada zugestellt zu haben, welche diese Texte dann auf Internet verbreiteten. Förster war angeklagt, die Graf-Bücher "Auschwitz..." und "Todesursache..." sowie das Rotbuch, ferner Bücher von Erich Glagau und Harald Cecil Robinson in seinem Verlag "Neue Visionen" (Postfach, 5436 Würenlos) publiziert zu haben.
Der Prozess begann morgens um 8 Uhr im Saal Roter Turm und endete nach 21.00. Dieser war voll besetzt (ca. 60 Plätze), und war zum weit überwiegenden Teil von Anhängern der beiden Angeklagten; die jüdische Gegenseite hatte, abgesehen von ca. 10 Journalisten, nur wenige Sympathisanten mobilisiert. Etliche Vertreter der revisionistischen Szene stammten aus der Westschweiz und aus dem Ausland.
DIE ANTRÄGE VON DR. URS OSWALD
Gleich nach Verhandlungsbeginn meldete sich Dr. Urs Oswald, Verteidiger von J. Graf, zu Wort und verlangte die Einstellung des Verfahrens. Jeder Angeklagte besitze gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention das Grundrecht auf Verteidung und Selbstverteidigung. Dies sei aber aufgrund der besonderen Auslegung des ARG ("Antirassismusgesetzes") nicht möglich. Würde er, Dr. Oswald, als Anwalt zum Kern des bei diesem Prozess zur Sprache kommenden Themas vorstossen und entsprechende Beweisanträge einbringen, so liefe er selbst Gefahr, wegen Verstosses gegen das ARG verurteilt zu werden. Sollte der Prozess entgegen seinem Antrag dennoch weitergeführt werden, so beantrage er, als Zeugen der Verteidigung Prof. Robert Faurisson aus Frankreich sowie Diplomingenieur Wolfgang Fröhlich aus Österreich zu laden.
Das Gericht zog sich zu einer etwa zwanzigminütigen Beratung zurück. Erwartungsgemäss gab es dem Antrag auf Einstellung des Verfahrens nicht statt, genehmigte hingegen die Anhörung W. Fröhlichs als sachverständigem Zeugen. Dr. Oswald hatte dem Gericht vor der Verhandlung zwar mitgeteilt, dass zwei Zeugen erscheinen würden, ihm jedoch deren Namen nicht genannt. Robert Faurisson ist einer der weltweit berufensten Experten in Sachen Gaskammerforschung des 3. Reichs. In anbetrachte der politischen Gewichtung des Verfahrens war seine Ablehnung durch das Gericht vorauszusehen. Hingegen ist der Diplom Ingeneur Wolfgang Fröhlich nur in Österreich bekannt; auch der im Saal anwesende Peter Liatowitsch (Basel), jüdischer Anwalt des Nebenklägers Walter Stegemann (Basel), wusste mit dem Namen offenbar nichts anzufangen und erhob keine Einwände gegen Fröhlichs Aussage. Dies wird er im nachhinein bereut haben.
DIE ZEUGENAUSSAGE DES DIPLOMINGENIEURS WOLFGANG FRÖHLICH
Der Ingenieur stellte sich kurz vor. Sein Spezialgebiet seien die Verfahrenstechnik und der Umgang mit Gas. Er habe unzählige Male Begasungen durchgeführt - zur Vernichtung von Ungeziefer, hauptsächlich aber zur Abtötung von Krankheitskeimen.
Die Gerichtsvorsitzende Andrea Staubli wies den Zeugen darauf hin, dass Falschaussagen durch das Gesetz mit Haftstrafen bedroht würden. Anschliessend fragte sie ihn, ob die Bücher Jürgen Grafs seiner Auffassung nach wissenschaftlichen Charakter trügen.
Fröhlich erwiderte, hinsichtlich des historischen Teils sei er als Nichthistoriker zu einer Beurteilung nicht in der Lage. Hingegen seien die Aussagen Grafs zu den technischen Aspekten der behaupteten Massenvernichtung wissenschaftlich absolut haltbar.
Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten ersuchte die Gerichtsvorsitzende, Fröhlich nochmals auf seine Pflicht zur wahrheitsgetreuen Aussage aufmerksam zu machen, was diese auch tat. Anschliessend entspann sich etwa folgender Wortabtausch:
Aufdenblatten: "Waren Massenvergasungen mit Zyklon-B Ihrer Ansicht nach technisch möglich?"
Fröhlich: "Nein."
Aufdenblatten: "Warum nicht?"
Fröhlich: "Bei dem Insektizid Zyklon-B handelt es sich um auf eine granulatförmige Trägersubstanz adsorbierte Blausäure. Diese wird durch die Berührung mit der Luft freigesetzt. Der Siedepunkt der Blausäure beträgt 25,7 Grad. Je höher die Temperatur, desto rascher die Verdampfungsgeschwindigkeit. Die Entlausungskammern, in denen Zyklon-B in den NS-Lagern und anderswo zum Einsatz kam, wurden auf 30 Grad oder mehr aufgewärmt, so dass die Blausäure die Trägergranulate rasch verliess. Hingegen herrschten in den halbunterirdischen Leichenkellern der Krematorien von Auschwitz-Birkenau, wo Augenzeugenberichten zufolge Massenmorde mit Zyklon-B erfolgt sein sollen, sehr viel tiefere Temperaturen. Selbst wenn man eine Erwärmung der Räume durch die Körpertemperatur der hypothetischen Insassen berücksichtigt, dürfte die Temperatur auch in der warmen Jahreszeit nicht über 15 Grad gelegen haben. Da hätte es viele Stunden gedauert, bis die Blausäure verdampft wäre.
Den Augenzeugenberichten zufolge trat der Tod der Opfer sehr rasch ein; die Zeugen erwähnen Zeiträume von 'sofort' bis '15 Minuten'. Um eine Tötung der Gaskammerinsassen innert dermassen kurzer Zeit zu erreichen, hätten die Deutschen aberwitzig hohe Zyklonmengen einsetzen müssen; ich gehe von 40 bis 50 kg pro Vergasungsvorgang aus. Dies hätte jegliche Arbeit in der Gaskammer radikal verunmöglicht. Die Sonderkommandoleute, die laut den Zeugen mit deren Räumung beauftragt waren, wären gleich nach Betreten der Räume umgefallen, selbst wenn sie Gasmasken getragen hätten; durch die offenen Türen wären ungeheuerliche Blausäuremengen ins Freie geströmt und hätten das ganze Lager verseucht."
Das Publikum bedachte die Ausführungen des Diplomingenieurs mit Applaus.
Aufdenblatten fuhr mit hochrotem Kopf auf und schrie: "Ich fordere das Gericht hiermit auf, gegen Sie Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung laut Artikel 261bis zu erheben; ansonsten werde ich dies selbst tun."
Jürg Stehrenberger, Verteidiger des Angeklagten Förster, erhob sich daraufhin und teilte dem Gericht mit, angesichts dieser unerträglichen Behinderung der Verteidigung werde er erwägen, sein Mandat niederzulegen. Gemeinsam mit Dr. Urs Oswald verliess er den Saal für einige Minuten. Anschliessend gaben die beiden Advokaten bekannt, sie protestierten aufs allerschärfste gegen das Verhalten des Staatsanwalts, würden ihre Pflichten aber weiterhin wahrnehmen, andernfalls den Angeklagten auch noch der letzte Rest an formeller Verteidigung verloren ginge und den Angeklagten später Pflichtverteidiger zugewiesen würden. Zugewiesene Pflichtverteidiger würden nach Lage der Dinge willfährig nach der Pfeife der Staatsanwaltschaft tanzen und de facto die Rolle eines zweiten Anklägers übernehmen, wie dies bei Schauprozessen in der UdSSR der Fall war. Eben dies wollten die Verteidiger Stehrenberger und Dr. Oswald mit der Nichtniederlegung ihrer Mandate verhindern.
Mit seiner Forderung nach Strafanklage gegen den Zeugen Fröhlich hat sich der Staatsanwalt schonungslos selbst demaskiert. Faktisch hat er damit den Straftatbestand der Einschüchterung eines Zeugen begangen.
DIE INQUISITION DES GERHARD FÖRSTER
G. Förster, Geschäftsleiter der Neuen Visionen GmbH, ist ein 78-jähriger, an Osteoporose und anderen Gebrechen leidender Mann; er ist verwitwet. Sein Vater ist, wie rund zwei Millionen weiterer Ostdeutscher, beim Vertreibungsvölkermord von 1944-1946 umgekommen. Der gebürtige Schlesier war Diplomingenieur, ist Inhaber von rund 50 Patenten und seit langem Schweizer Staatsbürger. Aufgrund seines äusserst prekären Gesundheitszustands musste er im Rollstuhl in den Saal gebracht werden. Seine Befragung zog sich über zwei Stunden hin und ermüdete den schwerkranken alten Mann sichtlich.
A. Staubli wollte wissen, ob er sich als "Revisionisten" bezeichne. Förster lehnte den Ausdruck ab, da er negativ belastet sei und mit "Rechtsradikalismus" in Verbindung gebracht werde. Er sei ein Wahrheitssucher und ein Zahlenmensch. Bei der Lektüre der Holocaust-Literatur sei er auf extrem divergierende Zahlen von im 2. Weltkrieg umgekommenen Juden gestossen und wolle Klarheit darüber, welche Zahl denn richtig sei. Bisher habe ihm kein Mensch auf diese Frage antworten können.
Ob er persönlich an den Holocaust und die Gaskammern glaube, bohrte die Gerichtsvorsitzende weiter. Er sei nicht dabei gewesen und glauben sei nicht seine Sache. Er wolle vielmehr wissen, erwiderte Förster.
Die Gerichtspräsidentin selbst hat damit dargetan, dass es sich bei diesen Prozessen um die Durchsetzung eines Glaubenszwangs handelt, mithin um moderne Religionsprozesse, ungeachtet der verfassungsrechtlich garantierten Glaubensfreiheit.
Da Försters Gedächtnis angesichts seiner schweren Krankheit naturgemäss nicht mehr das beste ist, konnte er viele Fragen nicht beantworten und brachte mehrfach Daten durcheinander. Doch hielt er sich bemerkenswert gut und brachte die Tortur tapfer hinter sich. Ab ca. elf Uhr schwanden seine Kräfte zusehends; er hatte nicht mehr die Kraft hörbar zu sprechen. Dies hinderte die Vorsitzende Richterin nicht daran, den todkranken Mann mit weiteren Fragen zu martern.
Förster wies darauf hin, dass er Bundesanwältin Carla del Ponte vor Inkrafttreten des ARG [genau am 31. Oktober 1994] ein Exemplar von "Auschwitz. Tätergeständnisse..." gesandt habe, mit der Anfrage, ob der Inhalt das künftige ARG verletzte. Trotz mehrfachen Mahnens habe er jedoch keine Antwort erhalten, und nach sechs Monaten habe sich die Bundesanwaltschaft für unzuständig erklärt. Unter diesen Umständen habe er in guten Treuen davon ausgehen dürfen, dass das Buch strafrechtlich unbedenklich sei.
Um 12 Uhr wurde die Befragung abgeschlossen und die Verhandlung bis 14 Uhr vertagt. Förster wurde von der weiteren Teilnahme befreit.
DIE INQUISITION DES JÜRGEN GRAF
"Weitaus lebhafter" als die Befragung Försters sei jene Grafs verlaufen, vermeldete das "Aargauer Tagblatt" vom 17. Juli, und hatte dabei zweifellos recht. Das Frage- und Antwortspiel zog sich über gut zwei Stunden hin.
Graf verteidigte die in seinen Büchern verfochtenen Thesen mit allem Nachdruck. Auf die Frage A. Staublis, ob es einen Holocaust gegeben habe, antwortete er:
"Das ist eine Frage der Definition. Wenn Sie unter dem 'Holocaust' eine brutale Judenverfolgung, Massendeportationen in Lager und den Tod sehr vieler Juden durch Seuchen, Entkräftung und Unterernährung verstehen, ist er natürlich eine historische Tatsache. Doch bedeutet der griechische Begriff 'Holocaust' 'vollständig verbrannt' bzw. 'Brandopfer' und wird von den orthodoxen Historikern für die angebliche Massenvergasung und -verbrennung von Juden in 'Vernichtungslagern' verwendet. Dabei handelt es sich um einen Mythos."
A. Staubli: "Verstehen Sie sich als Revisionisten? Was bedeutet dieser Ausdruck?"
J. Graf: "Ja, ich verstehe mich als Revisionisten. Allgemein wird der Begriff für Historiker verwendet, welche die offizielle Geschichtsschreibung einer kritischen Prüfung unterziehen. Der Holocaust-Revisionismus, um den es hier geht, bestreitet drei zentrale Punkte: 1) Das Vorhandensein eines Plans zur physischen Vernichtung der Juden. 2) Die Existenz von Vernichtungslagern und Hinrichtungsgaskammern. 3) Die Zahl von 5 bis 6 Millionen jüdischer Opfer. Die genaue Opferzahl können wir nicht nennen, da die Dokumentationen unvollständig sind. Persönlich gehe ich von vermutlich knapp einer Million aus."
A. Staubli: "Sind Sie gelernter Historiker?"
J. Graf: "Nein. Ich verweise Sie aber darauf, dass die beiden namhaftesten Vertreter der orthodoxen ‘Holocaust’-Literatur, die Juden Gerald Reitlinger und Raul Hilberg, auch keine gelernten Historiker waren bzw. sind. Reitlinger war Fachmann für Kunstgeschichte, Hilberg ist Jurist. Der Franzose Jean-Claude Pressac, den die Medien als Widerleger des Revisionismus gepriesen haben, ist Pharmakologe. Wenn ein Kunsthistoriker, ein Jurist und ein Pharmakologe das Recht haben, sich zum Holocaust zu äussern, hat ein Philologe dieses Recht wohl auch."
A. Staubli: "Was ist Ihre Motivation zum Abfassen solcher Bücher?"
J. Graf: "Mein zentrales Motiv ist nicht die Verteidigung des deutschen Volkes, obgleich ich die Deutschen mag. Mein zentrales Motiv ist die Wahrheitsliebe. Ich ertrage die Lügnerei nicht."
A. Staubli: "Wie definieren Sie den Begriff der Wissenschaftlichkeit?"
J. Graf: "Kennzeichen der Wissenschaftlichkeit ist, dass alle Gegenargumente zur Kenntnis genommen und geprüft werden, bevor man seine eigene These formuliert. Das tun die Revisionisten."
A. Staubli: "Würden Sie Ihre eigenen Bücher als wissenschaftlich einstufen?"
J. Graf: "Ich würde sie in drei Kategorien unterteilen. ‘Auschwitz. Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust’ sowie das von mir in Zusammenarbeit mit Mattogno verfasste Buch über Majdanek, das demnächst erscheint, sind wissenschaftliche Bücher. ‘Der Holocaust-Schwindel’ sowie ‘Der Holocaust auf dem Prüfstand’ würde ich populärwissenschaftlich nennen; in diesen Büchern bringe ich mehrheitlich keine eigenen Erkenntnisse vor, sondern fasse die Erkenntnisse des Revisionismus allgemein zusammen. 'Todesursache Zeitgeschichtsforschung' schliesslich ist ganz einfach ein Roman und als solcher natürlich nicht wissenschaftlich."
A. Staubli: "Was bewog Sie, Ihr Auschwitz-Buch zu schreiben?"
J. Graf: "Für die behaupteten Massenvergasungen in Auschwitz gibt es weder Sach- noch Dokumentarbeweise, sondern lediglich Zeugenaussagen. Da lag doch die Idee nahe, die wichtigsten dieser Zeugenaussagen zu sammeln, zu zitieren und zu analysieren. Wenn vor mir kein Historiker auf diese Idee verfallen ist, so ist dies nicht mein Fehler."
A. Staubli: "Halten Sie die Zeugenaussagen für unglaubwürdig?"
J. Graf: "Ja. Nehmen wir an, drei Zeugen schildern einen angeblichen Autounfall. Der erste sagt aus, das Auto sei von der Fahrbahn abgekommen, habe Feuer gefangen und sei explodiert; der zweite gibt zu Protokoll, das Auto sei frontal mit einem entgegenkommenden Auto kollidiert; der dritte behauptet, das Auto sei über eine Brücke gefahren, diese sei eingestürzt, und das Auto sei in den Fluss gestürzt. Was machen Sie da? Und was machen Sie erst, wenn weit und breit kein Autowrack zu sehen ist und es keinen Fluss und keine Brücke gibt? Die Zeugenaussagen über Vergasungen widersprechen sich in allen möglichen Punkten, und wo sie übereinstimmen, enthalten sie immer wieder dieselben Unmöglichkeiten, die ihnen alle Glaubwürdigkeit nehmen. Beispielsweise behaupten viele Zeugen, in Auschwitz habe man innerhalb einer Viertelstunde drei Leichen in einer Ofenmuffel verbrannt. Die tatsächliche Kapazität betrug eine Leiche pro Muffel und Stunde; die von den Zeugen genannte Zahl ist also um das Zwölffache übertrieben. Dies beweist doch, dass die Zeugenaussagen abgesprochen worden sind. Wie sie abgesprochen wurden, wissen wir in allen Einzelheiten."
A. Staubli: "In der Einleitung zum Auschwitz-Buch schreiben Sie, es gebe für die Judenausrottung in Vernichtungslagern keine dokumentarischen Beweise. Stehen Sie zu dieser Aussage?"
J. Graf: "Selbstverständlich. Der antirevisionistische französische Historiker Jacques Baynac schrieb im ‘Nouveau Quotidien’ vom 3. September 1996, der Mangel an Spuren verunmögliche es, die Existenz der Gaskammern zu beweisen. Im Jahre 1995 verbrachte ich mit Mattogno fast zwei Monate in zwei Moskauer Archiven, wo wir 88'000 Seiten Dokumente aus Auschwitz und Tausende von Seiten Dokumente aus anderen Lagern sichteten. Kein einziges Dokument erbringt den Beweis für die Vergasung auch nur eines Juden. Dies überraschte uns nicht, denn gäbe es solche Dokumente, so hätten die Kommunisten sie schon 1945 triumphierend der Welt gezeigt. Doch nein, die Urkunden verschwanden für 46 Jahre und sind Forschern erst seit 1991 zugänglich. Weshalb? Die deutschen Dokumente belegen ganz klar, was die NS-Judenpolitik bezweckte. Man wollte die Juden aus Europa abschieben und zuvor, während des Krieges, ihre Arbeitskraft ausbeuten."
A. Staubli: "Im 'Holocaust-Schwindel' schreiben Sie: 'Nach dem Krieg waren die Juden immer noch da.' Was meinen Sie damit?
J. Graf: "Ich meine damit, dass die meisten Juden im deutschen Machtbereich überlebt haben. Rolf Bloch, Präsident des Holocaust-Fonds, sagte in der 'Handelszeitung' vom 4. Februar dieses Jahres, es gebe heute noch über eine Million Holocaust-Überlebende. Jeder Versicherungsmathematiker kann Ihnen da ausrechnen, dass es im Frühling 1945 über drei Millionen gewesen sein müssen. Wie Walter Sanning in seiner fast nur auf jüdischen Quellen stehenden, 1983 veröffentlichten Studie 'Die Auflösung' nachweist, lebten im deutschen Machtbereich zur Zeit seiner grössten Ausdehnung höchstens vier Millionen Juden. Von diesen haben, wie eben dargelegt, über drei Millionen überlebt. Wie kann man da auf sechs Millionen Opfer kommen?"
A. Staubli: "Können Sie sich vorstellen, dass sich Juden durch Ihre Bücher beleidigt fühlen?"
J. Graf: "Ja, und auch viele Nichtjuden. Die Gehirnwäsche ist so total, dass jemand, der unversehens auf die Wahrheit stösst, dadurch leicht aus der Fassung gerät."
A. Staubli: "Und ist es Ihnen egal, wenn sich Juden durch Ihre Bücher beleidigt fühlen?"
J. Graf: "Edgar Bronfmann sagte neulich, die Schweiz sei wie ein Mensch, dem man die Füsse ans Feuer halten müsse, damit er vernünftig werde. Können Sie sich vorstellen, dass man sich als Schweizer dadurch beleidigt fühlt? Warum wird eigentlich immer nur über die Gefühle der Juden und nie über die der Nichtjuden gesprochen?"
A. Staubli: "Das ARG ist durch einen demokratischen Volksentscheid zustande gekommen. Müssen Sie diesen nicht respektieren?"
J. Graf: "Dem Volk wurde damals weisgemacht, das Gesetz diene zum Schutz von Ausländern vor rassistischer Gewalt. In Wirklichkeit dient es ausschliesslich dem Schutz der Juden vor jeder Kritik. Dies wird in der Broschüre 'Abschied vom Rechtsstaat', an der ich mit zwei Kurzbeiträgen mitgewirkt habe, unwiderleglich bewiesen. Kein einziger Schweizer ist je angeklagt oder verurteilt worden, weil er Schwarze, Araber oder Türken kritisiert hat. Angeklagt und verurteilt wird ausschliesslich, wer Kritik an Juden übt.
A. Staubli: "Hat sich die Handlung, die Sie in ‘Todesursache Zeitgeschichtsforschung’ schildern, also die Diskussion in einer deutschen Abiturklasse, wirklich zugetragen?"
J. Graf: "Die Handlung ist selbstverständlich erfunden."
A. Staubli: "Aber in Ihrer Einleitung schildern Sie sie so, als hätte sie sich tatsächlich zugetragen."
J. Graf: "Das ist ein altbekannter literarischer Kunstgriff. Viele Romanautoren schreiben, sie hätten ein altes Manuskript gefunden oder eine Flaschenpost entdeckt."
A. Staubli: "In diesem Buch sagt die Schülerin Marietta, wenn den Deutschen mehr Zyklon zur Verfügung gestanden hätte, wären weniger Häftlinge gestorben. Begründen Sie diese Aussage!"
J. Graf: "Hauptursache der extrem hohen Sterblichkeit in Auschwitz war das von der Laus übertragene Fleckfieber. Im Spätsommer 1942 forderte die Seuche einmal 403 Tote an einem einzigen Tag. Die Dokumente belegen, dass die Deutschen immer wieder Zyklon-B zur Läusebekämpfung anforderten, dass die Vorräte jedoch nicht ausreichten. Somit ist die Aussage Mariettas nichts als eine nachweisbare historische Tatsache. Im übrigen weise ich Sie darauf hin, dass Zyklon-B während des Krieges auch an die Schweiz, Norwegen und Finnland geliefert worden ist. Heisst dies etwa, dass in diesen Ländern Juden vergast worden sind?"
A. Staubli: "In der Broschüre 'Vom Untergang der Schweizerischen Freiheit' schreiben Sie, für die Juden sei der Holocaust zur Religion geworden. Ein Kommentar dazu?"
J. Graf: "Schätzungsweise jeder dritte Jude glaubt heute nicht mehr an Gott, aber an die Gaskammern glauben alle. Der Holocaustglaube ist heute der Kitt, der alle Juden zusammenhält."
A. Staubli: "In derselben Broschüre steht der Satz: 'Der Marsch in den Polizeistaat hat begonnen'. Warum sprechen Sie von einem 'Marsch in den Polizeistaat'?"
J. Graf: "Wenn wir den totalen Polizeistaat schon hätten, wäre ich im Gefängnis oder tot und könnte hier nicht frei sprechen. Wir haben heute noch die Möglichkeit, zu protestieren. In fünf Jahren haben wir sie nicht mehr, wenn die Entwicklung ihren Lauf nimmt."
Graf bezeichnete den Prozess gegen Förster und sich selbst als "klassischen politischen Prozess". Hier seien Menschen nicht wegen ihrer Taten, sondern wegen ihrer Meinungen angeklagt. Die Unterdrückung abweichender Meinungen mit dem Strafgesetz sei das klassische Merkmal der Diktatur.
Staubli: "Haben Sie sich gefragt, ob die Niederschrift dieser Bücher mit dem ARG kollidiert?"
J. Graf: "Bei einem rechtsstaatlichen Verfahren kann kein Revisionist aufgrund des ARG verurteilt werden, da dieses nichts Konkretes aussagt und niemand für eine nicht ausdrücklich mit Strafe bedrohte Tat bestraft werden kann. Doch wusste ich von vornherein, dass der Gegner weder Fairness noch Gerechtigkeit kennt und dass ein Prozess früher oder später stattfinden würde."
Neben "Rassendiskriminierung" wurde Graf auch "Nötigung" und "Ehrverletzung" vorgeworfen. Als "Nötigung" war vom Staatsanwalt eingestuft worden, dass er im Februar 1995 das Manuskript eines Artikels mit dem Titel "Wieviele Menschen starben in Auschwitz?" u.a. an zahlreiche Universitätshistoriker versandt und um die Meldung von Fehlern ersucht hatte; sollten bis zu einem gewissen Zeitpunkt keine Fehlermeldungen eintreffen, so werde der Artikel in der Zeitschrift "Aurora" [Postfach 386, 8105 Regensdorf, Schweiz] veröffentlicht. Es gab dann in der Tat keine Fehlermeldungen; mehrere der Angeschriebenen antworteten allerdings, sie seien als Antike-Spezialisten oder Mediävisten zur Behandlung dieses Themas nicht kompetent. Graf antwortete auf diesbezügliche Fragen der Gerichtspräsidentin, sein Vorgehen zeuge von der Ernsthaftigkeit der revisionistischen Bemühungen um die Ermittlung der Wahrheit. Er wolle wissen, ob in seinen Schriften Fehler steckten, und wenn ja, welche. Wenn man ihm keine Fehler melde, so sei dies nicht seine Schuld.
Der Tatbestand der Ehrverletzung soll dadurch erfüllt sein, dass Graf im Herbst 1997 dem Theologieprofessor Ekkehard Stegemann ein Exemplar des Buchs "Todesursache Zeitgeschichtsforschung" mit der Widmung "Für Professor Stegemann, damit er künftig Christus und nicht dessen Widersachern diene" sandte. Stegemann gehört zu jenen Theologen, welche die Schuld der christlichen Kirchen am Antijudaismus zum zentralen Thema ihres Wirkens machen und für dergleichen mit einer steilen Karriere belohnt werden.
A.Staubli: "Warum haben Sie Prof. Stegemann dieses Buch gesandt?"
J. Graf: "Ich wusste, dass er lange mit dem bekannten Revisionisten Arthur Vogt diskutiert hat, und hielt ihn deswegen für dialogbereit."
[Stegemann sagte später aus, er habe nicht gewusst, dass Vogt Revisionist ist, sonst hätte er nicht mit ihm diskutiert.]
A. Staubli: "Wollten Sie mit dieser Widmung ausdrücken, dass Prof. Stegemann seine Pflicht als Theologe nicht ernst nehme, weil er gar nicht Christus diene?"
J. Graf: "Prof. Stegemann nennt sich einen Christen. Für einen solchen müsste Jesus Christus am allerhöchsten stehen. Nun gilt aber sein ganzer Einsatz den Interessen des Judentums. Vor mir liegt ein vom israelischen Professor Israel Shahak verfasstes Buch; es ist 1994 erschienen und trägt den Titel 'Jewish History and Jewish Religion'. Darin zeigt Shahak in allen Einzelheiten auf, dass der Hass auf die Nichtjuden und spezifisch auf die Christen das zentrale Motiv der jüdischen Religion ist. Laut dem Talmud, einem Buch, das viele Juden über die Thora stellen, brodelt Jesus Christus in der Hölle in siedenden Exkrementen..."
[Graf will weitere in Shahaks Buch vorkommende Beweise für den Christenhass des Judentums anführen, wird aber von der Gerichtspräsidentin unterbrochen.]
"Jemand, für den Jesus das Höchste sein sollte, darf sich nicht bei Leuten anbiedern, denen zufolge Jesus in der Hölle in siedenden Exkrementen brodelt."
A. Staubli: "Dann sind mit den 'Widersachern Christi' also die Juden gemeint?"
J. Graf: "Nicht einzelne Juden als Personen, sondern die jüdische Religion."
DAS PLÄDOYER DES STAATSANWALTS
Nach einer Pause setzte Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten zu seinem Plädoyer an. Seine schon rein rhetorisch miserable Darbietung war, wie sich ein Prozessbesucher drastisch ausdrückte, "unter aller Sau". Er versuchte gar nicht erst, einen Zusammenhang zwischen den inkriminierten Passagen in den von Förster publizierten Büchern und dem Wortlaut des ARG herzustellen, sondern begnügte sich mit dem Herunterleiern einer endlosen Reihe von Phrasen ("Pseudowissenschaft", "Antisemitische Hetze", "Rassistische Propaganda" etc.). Graf sei ein hochintelligenter Mann und deshalb doppelt gefährlich. Er suche nicht die Wahrheit, sondern entstelle sie bewusst. Seine Schriften schürten den Antisemitismus und den Fremdenhass. Da Graf uneinsichtig sei und sich soeben wieder voll zu seinen revisionistischen Ansichten bekannt habe, sei keine günstige Sozialprognose zu stellen. Daher müsse ihm der bedingte Strafvollzug (d.h. eine Freiheitsstrafe auf Bewährung) verweigert werden. Dasselbe gelte für Förster, der ebenso uneinsichtig sei wie Graf. Der schlechte Gesundheitszustand Försters dürfe kein Grund sein, ihn nicht zu einer unbedingten Haftstrafe zu verurteilen, denn über die Frage der Haftfähigkeit werde nicht das Gericht, sondern ein Arzt zu befinden haben.
DAS PLÄDOYER DES ZIVILKLÄGERS LIATOWITSCH
Der jüdische Anwalt Peter Liatowitsch bekräftigte, sein Mandant Prof. Stegemann habe sich durch die Widmung in seiner beruflichen und persönlichen Ehre schwer gekränkt gefühlt. Er forderte für seinen Klienten eine Genugtuungssumme von 1'000 Franken, die an einen "Fonds für Solidarität" zu entrichten seien. - Stegemann selbst bezeichnete sich als durch Grafs Buch und die hämische Widmung "somatisiert" [was das auch immer heissen mag].
DAS PLÄDOYER JÜRG STEHRENBERGERS
G. Försters Anwalt Jürg Stehrenberger sprach etwa eine halbe Stunde. In seinem extrem schnell und temperamentvoll vorgetragenen Plädoyer forderte er Freispruch für seinen Mandanten. Er hob zu Beginn hervor, dass bereits die Diskussion der Aussagen von Prozessbeteiligten die Gefahr berge, selbst mit der Rechtsordnung in Konflikt zu geraten, womit seinem Mandanten das Grundrecht der Verteidigung verwehrt sei.
Das Gericht habe nicht zu beurteilen, was vor 50 Jahren geschehen sei, sondern was man heute schreiben dürfe. Artikel 261bis stehe im Widerspruch zu Verfassungsrechten wie der Meinungsäusserungsfreiheit, der Wissenschaftsfreiheit und der Pressefreiheit.
Strafbar sei laut Art 1 des Strafgesetzbuchs nur, wer eine ausdrücklich mit Strafe bedrohte Tat begehe. Dass der Gesetzestext unglücklich und vage formuliert sei, werde in der einschlägigen Literatur, namentlich im Kommentar Prof. Marcel Nigglis, offen eingeräumt. Im Zweifelsfall sei für den Angeklagten zu entscheiden.
Der Gesetzestext erforderte eine "systematische Herabsetzung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion". Eine solche sei aber in den beanstandeten Büchern keinesfalls zu erkennen.
Im Gesetzestext sei vom "Leugnen" des Völkermordes die Rede. "Leugnen" bedeute aber "wider besseres Wissen bestreiten". Das Bestreiten eines Völkermordes aus subjektiver Überzeugung müsse deshalb straflos bleiben, wie Stratenwerth in seinem von Niggli zitierten Kommentar heraus hervorhebe. [Stratenwerth spricht von "Borniertheit" oder "Eifer"].
Der Begriff der "gröblichen Verharmlosung" werfe weitere schwerwiegende Fragen auf. Im Kommentar Nigglis heisst es, menschliches Leid könne nicht gemessen werden, und deshalb sei für die Qualifikation eines Verbrechens als Völkermord die Zahl der Opfer grundsätzlich irrelevant. Bevor man etwas verharmlosen könne, müsse man zunächst wissen, was geschehen sei. Wer aber die Zahl der Holocaust-Opfer niedriger ansetze als manche Interessensgruppe sie ansetzt, werde bestraft! Dies sei ein Widerspruch in sich. Jean-Claude Pressac, der in "Die Krematorien von Auschwitz", Piper 1994, die Zahl der Auschwitz-Opfer mit 631’000 beziffert, müsste demgemäss in der Schweiz angeklagt werden.
Es bestehe angesichts der in den USA gegen die Schweiz seitens jüdischer Organisationen erhobenen Sammelklagen (sog. "class actions" von insgesamt über 40 Milliarden Franken) ein immenses Interesse daran, was die offizielle Schweiz im 2. Weltkrieg über das Los der Juden gewusst habe. So müsse beispielsweise geklärt werden, wie es möglich war, dass der IKRK-Delegierte Rossel, der das Konzentrationslager Auschwitz am 29. September 1944 mit weiteren Mitarbeitern besuchte, in seinem Bericht (zitiert in "Documents sur l’activité du Comité international de la Croix Rouge en faveur des civils détenus dans les camps de concentration en Allemagne", Genf 1947), schreiben konnte, er habe keine Bestätigung der Gerüchte über Menschenvergasungen gefunden, und die befragten Häftlinge hätten nicht von solchen gesprochen. Der Besuch habe, dies sei wiederholt, im SEPTEMBER 1944 stattgefunden!
Dass Graf in "Auschwitz. Tätergeständnisse..." die Aussagen der Zeugen falsch zitiert oder übersetzt habe, behaupte kein Mensch, auch der Staatsanwalt nicht. Dass die von Förster im Oktober 1994 mit einem Exemplar des Buchs bediente Bundesanwaltschaft auf die Zusendung trotz mehrerer Nachfragen nicht reagiert und sich ein halbes Jahr später als unzuständig für die Beantwortung der Frage nach der Legalität bzw. Illegalität dieses Buchs erklärt habe, sei unbegreiflich; jedenfalls belege es, dass die Bundesanwaltschaft das Werk nicht als von vornherein ARG-verletzend eingestuft habe. Der Staatsanwalt tue das Buch pauschal und ohne Begründung als "pseudowissenschaftlich" ab, was unzulässig sei. In "Todesursache Zeitgeschichtsforschung" verweise die fiktive Schulklasse auf unzählige Werke der historischen Literatur, wobei die Quellen stets eindeutig angegeben seien. Das Einbetten dieser Verweise in eine literarisch erfundene Projektwoche zum Thema Zeitgeschichte sei nichts Anrüchiges.
Der Angeklagte Förster sei durch die pausenlose Medienhetze bereits vorverurteilt. Obgleich er nur sechs Wochen lang im Range eines Wehrmacht-Gefreiten an der Front gedient habe, sei er in der Presse zum SS-Offizier befördert worden und werde pausenlos als "Nazi" beschimpft. Wegen seiner deutschen Herkunft werde er von selbsternannten Antirassisten als Freiwild betrachtet, was natürlich Rassismus in Reinkultur darstelle. "Merin Mandant muss deshalb freigesprochen werden."
DAS PLÄDOYER DR. URS OSWALDS
Dr. Urs Oswald, Pflichtverteidiger des Angeklagten Jürgen Graf, sprach über eine Stunde. Er griff Staatsanwalt Aufdenblatten scharf an; diesen respektiere er als Mensch, und er anerkenne seine Kompetenz, doch sei die Anklageschrift liederlich ausgefertigt und völlig unhaltbar.
Die vor Inkrafttreten des ARG verfassten Bücher hätten nach dem Prinzip "Nulla poena sine lege" (keine Strafe ohne Gesetz) schon gar nicht erst Gegenstand einer Anklage bilden dürfen, weshalb er es sich schenke, auf den Inhalt einzugehen. "Auschwitz. Tätergeständnisse..." sei unbestrittenermassen im Mai 1994 fertiggeschrieben und im August desselben Jahres publiziert worden. Dass Graf das Buch selbst vertrieben habe, behaupte kein Mensch. Die Begründung des Staatsanwalts, Graf habe dem Verlag die weitere Verbreitung ab dem 1. Januar 1995 nicht verboten und sich ausdrücklich mit dieser einverstanden erklärt, sei kläglich und widerspreche allen rechtlichen Gepflogenheiten.
Dass Graf seine beiden ersten Bücher nach Inkrafttreten des ARG weiter verkauft habe, sei gleichfalls nicht strafbar, weil nämlich hier der im Gesetzestext vorgeschriebene Tatbestand der Öffentlichkeit fehle. Graf habe keine Werbung für diese zwei Bücher gemacht und sie auch keinen Bibliotheken etc. zugestellt, wo sie für jedermann einsichtbar gewesen wären, sondern lediglich Bestellern zugeschickt. Wie könne man da von Öffentlichkeit sprechen? Laut gängiger juristischer Praxis gelte nicht einmal ein geschlossener Freundeskreis als öffentlich, viel weniger eine einzelne Person.
Es lägen keine Beweise dafür vor, dass Graf "Todesursache Zeitgeschichtsforschung" nach dem 1.1.95 verfasst habe. [Hier beging Dr. Oswald einen Irrtum, den Graf später berichtigte]. Die Broschüre "Vom Untergang der Schweizerischen Freiheit" sei zwar unbestrittenermassen nach Inkrafttreten des Artikels 261bis entstanden, doch handle es sich bei den inkriminierten Passagen, in denen der Autor sein Auschwitz-Buch zusammenfasst, um eine Selbstverteidigung. Hätte er zum damaligen Zeitpunkt einen Pflichtverteidiger zuerteilt erhalten, hätte er die Broschüre wohl nicht verfasst.
Dass Graf zugestandenermassen Disketten an Ernst Zündel in Kanada und Ahmed Rami in Schweden gesandt habe, welche die Texte dann auf Internet übernahmen, sei kein Strafbestand, da der "Tatort" in diesem Falle nicht die Schweiz sei. Die Einspeicherung der Texte ins Internet sei in Kanada, den USA und Schweden erfolgt, wo es keine Gesetze gegen den Revisionismus gebe. Da jeder Internet-Text in jedem Land der Welt abrufbar sei, müsste ansonsten jeder beliebige Text den Gesetzen jedes beliebigen Landes konform sein. Zu den rechtlichen Aspekten des Internet sei kürzlich eine umfangreiche, von einer Juristin namens Widmer verfasste Studie entstanden, die dem Staatsanwalt seinerzeit freilich nicht zur Verfügung gestanden habe. Aus dieser Studie gehe klar hervor, dass nur der Provider für die von ihm eingegebenen Texte verantwortlich sei. Im Fall Graf befänden sich die Provider aber im Ausland.
Der Vorwurf der Nötigung sei haltlos, denn es sei keine Nötigung, Historiker um die Meldung von Fehlern zu bitten. Den Historikern sei durch die später erfolgte Veröffentlichung des Artikels kein Schaden entstanden, und die Drohung mit dem Zufügen von Schaden sei das Kennzeichen der Nötigung [Anmerkung: In diesem Punkt wurde Graf erstinstanzlich freigesprochen].
Die Ehrverletzungsklage sei zivilrechtlicher Art und gehöre eigentlich gar nicht in diesen Prozess. Zudem hätten Prof. Stegemann und sein Anwalt den Termin verpasst, und die Klage sei verjährt. Auch in diesem Punkt sei Graf also freizusprechen.
Grafs Motiv sei nicht die Herabsetzung der Juden, sondern die Suche nach der Wahrheit. Der Staatsanwalt behaupte das Gegenteil, ohne aber den Beweis antreten zu können. Er habe sich nicht im geringsten bemüht, den Vorwurf der "Pseudowissenschaftlichkeit" irgendwie zu begründen.
Graf sei in allen Punkten freizusprechen.
Ebenso wie das Plädoyer Stehrenberger wurde auch dasjenige Dr. Oswalds von der den Angeklagten wohlgesonnenen Mehrheit im Saal mit grosser Genugtuung aufgenommen. Beide Anwälte sind im Interesse ihrer Mandanten so weit gegangen, wie sie es ohne Gefährdung ihrer eigenen Stellung tun konnten. Beide haben echtes Engagement an den Tag gelegt. Dies war bei früheren ARG-Prozessen leider durchaus nicht immer der Fall.
Letzte Stellungnahmen der beiden Seiten
Dem Staatsanwalt und dem Zivilkläger wurde die Möglichkeit geboten, sich zu den Ausführungen der Anwälte zu äussern, und Dr. Oswald nutzte dann nochmals die Gelegenheit zu einer kurzen Replik. Grundsätzlich neue Argumente traten dabei nicht mehr zutage.
Das Schlusswort des Angeklagten Graf
Gerichtspräsidentin A. Staubli bot dem Angeklagten Graf Gelegenheit zu einem zehnminütigen Schlusswort, verband aber damit die Auflage, er möge sich auf den Verlauf des Prozesses beschränken und keine anderen Themen aufgreifen. Graf erklärte sich damit einverstanden und sagte folgendes:
Meinem Anwalt Dr. Oswald danke ich für sein hervorragendes Plädoyer, gestatte mir aber, einen Irrtum zu berichtigen. Ich habe 'Todesursache Zeitgeschichtsforschung' zum grössten Teil im Jahre 1995 verfasst und sage dies offen, weil ich es verschmähe, zu lügen.
Heute morgen trat ein eminent qualifizierter Diplomingenieur als Zeuge der Verteidiger auf, ein Fachmann für die Einrichtung von Gaskammern zur Ungezieferbekämpfung und zur Abtötung von Viren. Wolfgang Fröhlich wurde ausdrücklich auf seine Pflicht zur wahrheitsgetreuen Aussage hingewiesen und nahm dies zur Kenntnis. Herr Staatsanwalt Aufdenblatten fragte ihn, ob Massentötungen von Menschen mittels Zyklon-B in Gaskammern auf die von den Zeugen geschilderte Art möglich seien, und wenn nein, weshalb. In Übereinstimmung mit seinem profunden technischen Wissen und getreu seiner Pflicht zur wahrheitsgemässen Aussage hat Fröhlich die Frage verneint und seine Antwort begründet. Was tut da der Staatsanwalt? Er reicht gegen ihn Strafanzeige ein. Das ist reiner Stalinismus, meine Damen und Herren! Ich weiss, dass dies ein schwerwiegender Vorwurf ist, aber ich erhalte ihn aufrecht.
Einige Worte zu meiner Person, obgleich ich diese nicht gerne in den Vordergrund stelle. Ich habe eine sichere und gutbezahlte Stelle an einer staatlichen Schule bewusst gegen eine unsichere Zukunft eingetauscht. Ich habe von Anfang an mit einem Prozess gegen mich gerechnet; dass es bis zu diesem dann so lange dauerte, kam für mich überraschend. Und da masst sich der Staatsanwalt an, meine Gedanken lesen zu wollen, und unterstellt mir, ich suche gar nicht die Wahrheit, sondern die Lüge. Glauben Sie denn, jemand nimmt freiwillig für eine als solche erkannte Lüge den Ruin seiner Existenz in Kauf?
Wir Revisionisten bemühen uns, der historischen Wahrheit so nahe wie möglich zu kommen. Wir verlangen nichts anderes, als dass man uns unsere Fehler zeigen möge. In meinen Büchern gibt es schon einige Fehler, doch wissen Sie, wer mich darauf hingewiesen hat? Andere Revisionisten! Von der Gegenseite sind niemals andere Reaktionen erfolgt als Beschimpfungen, Hetze, Drohungen, Strafanzeigen und Prozesse.
Die absolute Hilflosigkeit gegenüber der revisionistischen Argumentation trat in den Ausführungen des Staatsanwalts oder des Herrn Prof. Stegemann ebenso krass zutage wie beispielsweise in dem unlängst in der 'Weltwoche' erschienenen Artikel des famosen Herrn Hans Stutz. Kein einziges Argument, sondern nur Phrasen: 'Pseudowissenschaft, Antisemitismus, rassistische Hetze' usw.
Sigi Feigel und seine Leute wollen Förster und mich hinter Gitter bringen und unsere Bücher verbieten. Ich will Sigi Feigel nicht einsperren lassen, und brächte er es je fertig, ein Buch zu schreiben, so würde ich nicht dessen Verbot verlangen. Ich schlage Herrn Feigel - oder Herrn Stegemann, oder einem beliebigen anderen Vertreter des offiziellen Holocaust-Bildes - eine sachliche, unpolemische offene Diskussion am Radio oder am Fernsehen vor. Die beiden Themen dieser Diskussion wären dann die Existenz der Gaskammern und die Zahl der jüdischen NS-Opfer.
Seit Menschengedenken ist kein Schweizer mehr wegen gewaltloser Meinungsäusserungen inhaftiert worden; um den letzten Fall zu finden, müsste man wohl tief ins vergangene Jahrhundert zurückgehen. Wollen Sie, meine Damen und Herren vom Gericht, kurz vor Ende unseres 20. Jahrhunderts mit dieser Tradition brechen? Wenn Sie unbedingt einen von uns einsperren wollen, sperren Sie aber bitteschön mich ein und nicht den todkranken Herrn Förster!
Sie würden mit meiner Inhaftierung keine Schande über mich bringen. Sie brächten damit Schande über unser Land, die Schweiz. Eine Schweiz, in der die Meinungsfreiheit abgeschafft ist, eine Schweiz, in der eine Minderheit von 0.6% der Bevölkerung darüber entscheiden darf, wer was lesen, schreiben, sagen und denken darf, ist tot.
Ich möchte meine Ausführungen mit einem Zitat meines Westschweizer Freundes Gaston-Armand Amaudruz schliessen, gegen den in Lausanne ein ähnlicher Prozess vorbereitet wird wie der heute gegen Förster und mich geführte. In der Nummer 371 seines Courrier du Continent schrieb Amaudruz:
Wie schon in früheren geschichtlichen Zeiten ist es ein Zeichen der Schwäche, ein Dogma gewaltsam durchsetzen zu wollen. Die Anhänger der Judenausrottungsthese mögen aufgrund des Maulkorbgesetzes Prozesse gewinnen. Den letzten Prozess werden sie vor dem Gericht künftiger Geschlechter verlieren.
Das Urteil wurde einige Tage nach dem Prozess gefällt. G. Förster wurde zu 12 Monaten Gefängnis ohne Bewährung sowie 8'000 Franken Busse, J. Graf zu 15 Monaten Gefängnis ohne Bewährung sowie ebenfalls zu 8'000 Franken Busse verurteilt.
HINWEIS AUF LITERATUR
Bei Neue Visionen, Postfach, 5436 Würenlos, sind folgende der inkriminierten Bücher erhältlich:
J. Graf, "Auschwitz. Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust."
J. Graf, "Todesursache Zeitgeschichtsforschung".
J. Graf, "Das Rotbuch. Vom Untergang der Schweizerischen Freiheit".
Erich Glagau: "Erdachte Gespräche" (zwei Bände).
Harald Cecil Robinson: "Verdammter Antisemitismus".
Grafs Buch "Der Holocaust auf dem Prüfstand" ist bei VHO, Postbus 60, 2600 Berchem-2, Belgien, erhältlich, wo man auch zahlreiche weitere revisionistische Schriften bestellen kann, darunter das Hauptwerk der Revisionisten, den 1994 von Ernst Gauss herausgegebenen Sammelband "Grundlagen zur Zeitgeschichte".