DIE INQUISITION DES GERHARD FÖRSTER

G. Förster, Geschäftsleiter der Neuen Visionen GmbH, ist ein 78-jähriger, an Osteoporose und anderen Gebrechen leidender Mann; er ist verwitwet. Sein Vater ist, wie rund zwei Millionen weiterer Ostdeutscher, beim Vertreibungsvölkermord von 1944-1946 umgekommen. Der gebürtige Schlesier war Diplomingenieur, ist Inhaber von rund 50 Patenten und seit langem Schweizer Staatsbürger. Aufgrund seines äusserst prekären Gesundheitszustands musste er im Rollstuhl in den Saal gebracht werden. Seine Befragung zog sich über zwei Stunden hin und ermüdete den schwerkranken alten Mann sichtlich.

Gerhard Förster

A. Staubli wollte wissen, ob er sich als "Revisionisten" bezeichne. Förster lehnte den Ausdruck ab, da er negativ belastet sei und mit "Rechtsradikalismus" in Verbindung gebracht werde. Er sei ein Wahrheitssucher und ein Zahlenmensch. Bei der Lektüre der Holocaust-Literatur sei er auf extrem divergierende Zahlen von im 2. Weltkrieg umgekommenen Juden gestossen und wolle Klarheit darüber, welche Zahl denn richtig sei. Bisher habe ihm kein Mensch auf diese Frage antworten können.

Ob er persönlich an den Holocaust und die Gaskammern glaube, bohrte die Gerichtsvorsitzende weiter. Er sei nicht dabei gewesen und glauben sei nicht seine Sache. Er wolle vielmehr wissen, erwiderte Förster.

Die Gerichtspräsidentin selbst hat damit dargetan, dass es sich bei diesen Prozessen um die Durchsetzung eines Glaubenszwangs handelt, mithin um moderne Religionsprozesse, ungeachtet der verfassungsrechtlich garantierten Glaubensfreiheit.

Da Försters Gedächtnis angesichts seiner schweren Krankheit naturgemäss nicht mehr das beste ist, konnte er viele Fragen nicht beantworten und brachte mehrfach Daten durcheinander. Doch hielt er sich bemerkenswert gut und brachte die Tortur tapfer hinter sich. Ab ca. elf Uhr schwanden seine Kräfte zusehends; er hatte nicht mehr die Kraft hörbar zu sprechen. Dies hinderte die Vorsitzende Richterin nicht daran, den todkranken Mann mit weiteren Fragen zu martern.

Förster wies darauf hin, dass er Bundesanwältin Carla del Ponte vor Inkrafttreten des ARG [genau am 31. Oktober 1994] ein Exemplar von "Auschwitz. Tätergeständnisse..." gesandt habe, mit der Anfrage, ob der Inhalt das künftige ARG verletzte. Trotz mehrfachen Mahnens habe er jedoch keine Antwort erhalten, und nach sechs Monaten habe sich die Bundesanwaltschaft für unzuständig erklärt. Unter diesen Umständen habe er in guten Treuen davon ausgehen dürfen, dass das Buch strafrechtlich unbedenklich sei.

Um 12 Uhr wurde die Befragung abgeschlossen und die Verhandlung bis 14 Uhr vertagt. Förster wurde von der weiteren Teilnahme befreit.

DIE INQUISITION DES JÜRGEN GRAF

"Weitaus lebhafter" als die Befragung Försters sei jene Grafs verlaufen, vermeldete das "Aargauer Tagblatt" vom 17. Juli, und hatte dabei zweifellos recht. Das Frage- und Antwortspiel zog sich über gut zwei Stunden hin.

Graf verteidigte die in seinen Büchern verfochtenen Thesen mit allem Nachdruck. Auf die Frage A. Staublis, ob es einen Holocaust gegeben habe, antwortete er:

"Das ist eine Frage der Definition. Wenn Sie unter dem 'Holocaust' eine brutale Judenverfolgung, Massendeportationen in Lager und den Tod sehr vieler Juden durch Seuchen, Entkräftung und Unterernährung verstehen, ist er natürlich eine historische Tatsache. Doch bedeutet der griechische Begriff 'Holocaust' 'vollständig verbrannt' bzw. 'Brandopfer' und wird von den orthodoxen Historikern für die angebliche Massenvergasung und -verbrennung von Juden in 'Vernichtungslagern' verwendet. Dabei handelt es sich um einen Mythos."

A. Staubli: "Verstehen Sie sich als Revisionisten? Was bedeutet dieser Ausdruck?"

J. Graf: "Ja, ich verstehe mich als Revisionisten. Allgemein wird der Begriff für Historiker verwendet, welche die offizielle Geschichtsschreibung einer kritischen Prüfung unterziehen. Der Holocaust-Revisionismus, um den es hier geht, bestreitet drei zentrale Punkte: 1) Das Vorhandensein eines Plans zur physischen Vernichtung der Juden. 2) Die Existenz von Vernichtungslagern und Hinrichtungsgaskammern. 3) Die Zahl von 5 bis 6 Millionen jüdischer Opfer. Die genaue Opferzahl können wir nicht nennen, da die Dokumentationen unvollständig sind. Persönlich gehe ich von vermutlich knapp einer Million aus."

A. Staubli: "Sind Sie gelernter Historiker?"

J. Graf: "Nein. Ich verweise Sie aber darauf, dass die beiden namhaftesten Vertreter der orthodoxen ‘Holocaust’-Literatur, die Juden Gerald Reitlinger und Raul Hilberg, auch keine gelernten Historiker waren bzw. sind. Reitlinger war Fachmann für Kunstgeschichte, Hilberg ist Jurist. Der Franzose Jean-Claude Pressac, den die Medien als Widerleger des Revisionismus gepriesen haben, ist Pharmakologe. Wenn ein Kunsthistoriker, ein Jurist und ein Pharmakologe das Recht haben, sich zum Holocaust zu äussern, hat ein Philologe dieses Recht wohl auch."

A. Staubli: "Was ist Ihre Motivation zum Abfassen solcher Bücher?"

J. Graf: "Mein zentrales Motiv ist nicht die Verteidigung des deutschen Volkes, obgleich ich die Deutschen mag. Mein zentrales Motiv ist die Wahrheitsliebe. Ich ertrage die Lügnerei nicht."

A. Staubli: "Wie definieren Sie den Begriff der Wissenschaftlichkeit?"

J. Graf: "Kennzeichen der Wissenschaftlichkeit ist, dass alle Gegenargumente zur Kenntnis genommen und geprüft werden, bevor man seine eigene These formuliert. Das tun die Revisionisten."

A. Staubli: "Würden Sie Ihre eigenen Bücher als wissenschaftlich einstufen?"

J. Graf: "Ich würde sie in drei Kategorien unterteilen. ‘Auschwitz. Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust’ sowie das von mir in Zusammenarbeit mit Mattogno verfasste Buch über Majdanek, das demnächst erscheint, sind wissenschaftliche Bücher. ‘Der Holocaust-Schwindel’ sowie ‘Der Holocaust auf dem Prüfstand’ würde ich populärwissenschaftlich nennen; in diesen Büchern bringe ich mehrheitlich keine eigenen Erkenntnisse vor, sondern fasse die Erkenntnisse des Revisionismus allgemein zusammen. 'Todesursache Zeitgeschichtsforschung' schliesslich ist ganz einfach ein Roman und als solcher natürlich nicht wissenschaftlich."

A. Staubli: "Was bewog Sie, Ihr Auschwitz-Buch zu schreiben?"

J. Graf: "Für die behaupteten Massenvergasungen in Auschwitz gibt es weder Sach- noch Dokumentarbeweise, sondern lediglich Zeugenaussagen. Da lag doch die Idee nahe, die wichtigsten dieser Zeugenaussagen zu sammeln, zu zitieren und zu analysieren. Wenn vor mir kein Historiker auf diese Idee verfallen ist, so ist dies nicht mein Fehler."

A. Staubli: "Halten Sie die Zeugenaussagen für unglaubwürdig?"

J. Graf: "Ja. Nehmen wir an, drei Zeugen schildern einen angeblichen Autounfall. Der erste sagt aus, das Auto sei von der Fahrbahn abgekommen, habe Feuer gefangen und sei explodiert; der zweite gibt zu Protokoll, das Auto sei frontal mit einem entgegenkommenden Auto kollidiert; der dritte behauptet, das Auto sei über eine Brücke gefahren, diese sei eingestürzt, und das Auto sei in den Fluss gestürzt. Was machen Sie da? Und was machen Sie erst, wenn weit und breit kein Autowrack zu sehen ist und es keinen Fluss und keine Brücke gibt? Die Zeugenaussagen über Vergasungen widersprechen sich in allen möglichen Punkten, und wo sie übereinstimmen, enthalten sie immer wieder dieselben Unmöglichkeiten, die ihnen alle Glaubwürdigkeit nehmen. Beispielsweise behaupten viele Zeugen, in Auschwitz habe man innerhalb einer Viertelstunde drei Leichen in einer Ofenmuffel verbrannt. Die tatsächliche Kapazität betrug eine Leiche pro Muffel und Stunde; die von den Zeugen genannte Zahl ist also um das Zwölffache übertrieben. Dies beweist doch, dass die Zeugenaussagen abgesprochen worden sind. Wie sie abgesprochen wurden, wissen wir in allen Einzelheiten."

A. Staubli: "In der Einleitung zum Auschwitz-Buch schreiben Sie, es gebe für die Judenausrottung in Vernichtungslagern keine dokumentarischen Beweise. Stehen Sie zu dieser Aussage?"

J. Graf: "Selbstverständlich. Der antirevisionistische französische Historiker Jacques Baynac schrieb im ‘Nouveau Quotidien’ vom 3. September 1996, der Mangel an Spuren verunmögliche es, die Existenz der Gaskammern zu beweisen. Im Jahre 1995 verbrachte ich mit Mattogno fast zwei Monate in zwei Moskauer Archiven, wo wir 88'000 Seiten Dokumente aus Auschwitz und Tausende von Seiten Dokumente aus anderen Lagern sichteten. Kein einziges Dokument erbringt den Beweis für die Vergasung auch nur eines Juden. Dies überraschte uns nicht, denn gäbe es solche Dokumente, so hätten die Kommunisten sie schon 1945 triumphierend der Welt gezeigt. Doch nein, die Urkunden verschwanden für 46 Jahre und sind Forschern erst seit 1991 zugänglich. Weshalb? Die deutschen Dokumente belegen ganz klar, was die NS-Judenpolitik bezweckte. Man wollte die Juden aus Europa abschieben und zuvor, während des Krieges, ihre Arbeitskraft ausbeuten."

A. Staubli: "Im 'Holocaust-Schwindel' schreiben Sie: 'Nach dem Krieg waren die Juden immer noch da.' Was meinen Sie damit?

J. Graf: "Ich meine damit, dass die meisten Juden im deutschen Machtbereich überlebt haben. Rolf Bloch, Präsident des Holocaust-Fonds, sagte in der 'Handelszeitung' vom 4. Februar dieses Jahres, es gebe heute noch über eine Million Holocaust-Überlebende. Jeder Versicherungsmathematiker kann Ihnen da ausrechnen, dass es im Frühling 1945 über drei Millionen gewesen sein müssen. Wie Walter Sanning in seiner fast nur auf jüdischen Quellen stehenden, 1983 veröffentlichten Studie 'Die Auflösung' nachweist, lebten im deutschen Machtbereich zur Zeit seiner grössten Ausdehnung höchstens vier Millionen Juden. Von diesen haben, wie eben dargelegt, über drei Millionen überlebt. Wie kann man da auf sechs Millionen Opfer kommen?"

A. Staubli: "Können Sie sich vorstellen, dass sich Juden durch Ihre Bücher beleidigt fühlen?"

J. Graf: "Ja, und auch viele Nichtjuden. Die Gehirnwäsche ist so total, dass jemand, der unversehens auf die Wahrheit stösst, dadurch leicht aus der Fassung gerät."

A. Staubli: "Und ist es Ihnen egal, wenn sich Juden durch Ihre Bücher beleidigt fühlen?"

J. Graf: "Edgar Bronfmann sagte neulich, die Schweiz sei wie ein Mensch, dem man die Füsse ans Feuer halten müsse, damit er vernünftig werde. Können Sie sich vorstellen, dass man sich als Schweizer dadurch beleidigt fühlt? Warum wird eigentlich immer nur über die Gefühle der Juden und nie über die der Nichtjuden gesprochen?"

A. Staubli: "Das ARG ist durch einen demokratischen Volksentscheid zustande gekommen. Müssen Sie diesen nicht respektieren?"

J. Graf: "Dem Volk wurde damals weisgemacht, das Gesetz diene zum Schutz von Ausländern vor rassistischer Gewalt. In Wirklichkeit dient es ausschliesslich dem Schutz der Juden vor jeder Kritik. Dies wird in der Broschüre 'Abschied vom Rechtsstaat', an der ich mit zwei Kurzbeiträgen mitgewirkt habe, unwiderleglich bewiesen. Kein einziger Schweizer ist je angeklagt oder verurteilt worden, weil er Schwarze, Araber oder Türken kritisiert hat. Angeklagt und verurteilt wird ausschliesslich, wer Kritik an Juden übt.

A. Staubli: "Hat sich die Handlung, die Sie in ‘Todesursache Zeitgeschichtsforschung’ schildern, also die Diskussion in einer deutschen Abiturklasse, wirklich zugetragen?"

J. Graf: "Die Handlung ist selbstverständlich erfunden."

A. Staubli: "Aber in Ihrer Einleitung schildern Sie sie so, als hätte sie sich tatsächlich zugetragen."

J. Graf: "Das ist ein altbekannter literarischer Kunstgriff. Viele Romanautoren schreiben, sie hätten ein altes Manuskript gefunden oder eine Flaschenpost entdeckt."

A. Staubli: "In diesem Buch sagt die Schülerin Marietta, wenn den Deutschen mehr Zyklon zur Verfügung gestanden hätte, wären weniger Häftlinge gestorben. Begründen Sie diese Aussage!"

J. Graf: "Hauptursache der extrem hohen Sterblichkeit in Auschwitz war das von der Laus übertragene Fleckfieber. Im Spätsommer 1942 forderte die Seuche einmal 403 Tote an einem einzigen Tag. Die Dokumente belegen, dass die Deutschen immer wieder Zyklon-B zur Läusebekämpfung anforderten, dass die Vorräte jedoch nicht ausreichten. Somit ist die Aussage Mariettas nichts als eine nachweisbare historische Tatsache. Im übrigen weise ich Sie darauf hin, dass Zyklon-B während des Krieges auch an die Schweiz, Norwegen und Finnland geliefert worden ist. Heisst dies etwa, dass in diesen Ländern Juden vergast worden sind?"

A. Staubli: "In der Broschüre 'Vom Untergang der Schweizerischen Freiheit' schreiben Sie, für die Juden sei der Holocaust zur Religion geworden. Ein Kommentar dazu?"

J. Graf: "Schätzungsweise jeder dritte Jude glaubt heute nicht mehr an Gott, aber an die Gaskammern glauben alle. Der Holocaustglaube ist heute der Kitt, der alle Juden zusammenhält."

A. Staubli: "In derselben Broschüre steht der Satz: 'Der Marsch in den Polizeistaat hat begonnen'. Warum sprechen Sie von einem 'Marsch in den Polizeistaat'?"

J. Graf: "Wenn wir den totalen Polizeistaat schon hätten, wäre ich im Gefängnis oder tot und könnte hier nicht frei sprechen. Wir haben heute noch die Möglichkeit, zu protestieren. In fünf Jahren haben wir sie nicht mehr, wenn die Entwicklung ihren Lauf nimmt."

Graf bezeichnete den Prozess gegen Förster und sich selbst als "klassischen politischen Prozess". Hier seien Menschen nicht wegen ihrer Taten, sondern wegen ihrer Meinungen angeklagt. Die Unterdrückung abweichender Meinungen mit dem Strafgesetz sei das klassische Merkmal der Diktatur.

Staubli: "Haben Sie sich gefragt, ob die Niederschrift dieser Bücher mit dem ARG kollidiert?"

J. Graf: "Bei einem rechtsstaatlichen Verfahren kann kein Revisionist aufgrund des ARG verurteilt werden, da dieses nichts Konkretes aussagt und niemand für eine nicht ausdrücklich mit Strafe bedrohte Tat bestraft werden kann. Doch wusste ich von vornherein, dass der Gegner weder Fairness noch Gerechtigkeit kennt und dass ein Prozess früher oder später stattfinden würde."

Neben "Rassendiskriminierung" wurde Graf auch "Nötigung" und "Ehrverletzung" vorgeworfen. Als "Nötigung" war vom Staatsanwalt eingestuft worden, dass er im Februar 1995 das Manuskript eines Artikels mit dem Titel "Wieviele Menschen starben in Auschwitz?" u.a. an zahlreiche Universitätshistoriker versandt und um die Meldung von Fehlern ersucht hatte; sollten bis zu einem gewissen Zeitpunkt keine Fehlermeldungen eintreffen, so werde der Artikel in der Zeitschrift "Aurora" [Postfach 386, 8105 Regensdorf, Schweiz] veröffentlicht. Es gab dann in der Tat keine Fehlermeldungen; mehrere der Angeschriebenen antworteten allerdings, sie seien als Antike-Spezialisten oder Mediävisten zur Behandlung dieses Themas nicht kompetent. Graf antwortete auf diesbezügliche Fragen der Gerichtspräsidentin, sein Vorgehen zeuge von der Ernsthaftigkeit der revisionistischen Bemühungen um die Ermittlung der Wahrheit. Er wolle wissen, ob in seinen Schriften Fehler steckten, und wenn ja, welche. Wenn man ihm keine Fehler melde, so sei dies nicht seine Schuld.

Der Tatbestand der Ehrverletzung soll dadurch erfüllt sein, dass Graf im Herbst 1997 dem Theologieprofessor Ekkehard Stegemann ein Exemplar des Buchs "Todesursache Zeitgeschichtsforschung" mit der Widmung "Für Professor Stegemann, damit er künftig Christus und nicht dessen Widersachern diene" sandte. Stegemann gehört zu jenen Theologen, welche die Schuld der christlichen Kirchen am Antijudaismus zum zentralen Thema ihres Wirkens machen und für dergleichen mit einer steilen Karriere belohnt werden.

A.Staubli: "Warum haben Sie Prof. Stegemann dieses Buch gesandt?"

J. Graf: "Ich wusste, dass er lange mit dem bekannten Revisionisten Arthur Vogt diskutiert hat, und hielt ihn deswegen für dialogbereit."

[Stegemann sagte später aus, er habe nicht gewusst, dass Vogt Revisionist ist, sonst hätte er nicht mit ihm diskutiert.]

A. Staubli: "Wollten Sie mit dieser Widmung ausdrücken, dass Prof. Stegemann seine Pflicht als Theologe nicht ernst nehme, weil er gar nicht Christus diene?"

J. Graf: "Prof. Stegemann nennt sich einen Christen. Für einen solchen müsste Jesus Christus am allerhöchsten stehen. Nun gilt aber sein ganzer Einsatz den Interessen des Judentums. Vor mir liegt ein vom israelischen Professor Israel Shahak verfasstes Buch; es ist 1994 erschienen und trägt den Titel 'Jewish History and Jewish Religion'. Darin zeigt Shahak in allen Einzelheiten auf, dass der Hass auf die Nichtjuden und spezifisch auf die Christen das zentrale Motiv der jüdischen Religion ist. Laut dem Talmud, einem Buch, das viele Juden über die Thora stellen, brodelt Jesus Christus in der Hölle in siedenden Exkrementen..."

[Graf will weitere in Shahaks Buch vorkommende Beweise für den Christenhass des Judentums anführen, wird aber von der Gerichtspräsidentin unterbrochen.]

"Jemand, für den Jesus das Höchste sein sollte, darf sich nicht bei Leuten anbiedern, denen zufolge Jesus in der Hölle in siedenden Exkrementen brodelt."

A. Staubli: "Dann sind mit den 'Widersachern Christi' also die Juden gemeint?"

J. Graf: "Nicht einzelne Juden als Personen, sondern die jüdische Religion."