Jedes Jahr, vor allem zur Sommerszeit, wird sie von der Pharmaindustrie ständig propagiert: die Zecken-Impfung (FSME). Gerade in den Städten, z.B. in Wien sieht man an fast jeder Ecke diese riesigen, bunten Werbeplakate mit spielenden Kindern abgebildet, die die Botschaft “impfen Sie als verantwortungsvolle Eltern Ihre Kinder vor den bösen, blutsaugenden Invasoren, die jetzt sogar in die Stadt kommen”, übermitteln sollen.

Es ist unglaublich mit welchen Lügen wir hier überschwemmt werden. Unglaublich für wie dumm uns diese Pharma-Profiteure (Volksverdummer) halten.

Natürlich sorgen sich Eltern um ihre Kinder. Die FSME (Hirnhautenzündung, Meningits) ist erschreckend. Aber fast niemand kennt die Wahrheit über diese Zeckenimpfung. Schenken wir den Schulmedizinern Glaube… und mehr als ein Glaube ist es nicht was die Wirksamkeit von Impfungen betrifft, so schützt die Zecken-Impfung nur gegen die sehr seltene FSME (Hirnhautentzündung) nicht aber gegen die weitaus häufigere Borreliose.

Dies bestätigt auch Dr. Buchwald und schreibt weiter:

Die FMSE (Hirnhautentzündung) ist selten und wird nur von Zecken bestimmter Regionen übertragen. Die FSME befällt “nur” das Nervensystem. Die Lyme-Borreliose ist ca. 500 mal häufiger, kommt überall vor und befällt zahlreiche Organe: Haut, Gelenke, Muskeln, Bänder, Nervensystem und Herz. Sie kann auch verschiedenste Allgemeinsymptome haben, wie Müdigkeit, Unwohlsein etc. und in verschiedenen Stadien auch chronisch verlaufen.
80% der Zeckenstiche werden nicht bemerkt. Der Zeckenstich ist im Unterschied zu den Insektenstichen schmerzlos.

Die FSME (Frühsommermenigoenzephalitis) ist eine durch Viren erzeugte Krankheit. Die Zecken, die diesen Virus in sich tragen, können mit ihrem Biss vorwiegend in den Monaten Mai, Juni, September und Oktober in Höhenlagen unter 1.000 Meter über dem Meeresspiegel bei trockener Luft den Menschen anstecken.

Nur sehr wenige Zecken tragen diesen Virus in sich. Diese infizierten Zecken kommen nur in eng umschriebenen Gebieten im Untergehölz von Wäldern, an Flussläufen und im Riedgras vor. Natürlich sind aber nicht alle Zecken in diesen Gebieten mit dem FSME-Virus befallen. Man geht davon aus, dass es sich hier um 1 : 1.000, jedoch eher um 1 : 20.000 handelt.

Um den FSME-Erreger weitergeben zu können, muss sich eine infizierte Zecke fast voll saugen, was in der Regeln einige Stunden dauert. Auch dann passiert je nach Abwehrkraft des Betroffenen in 60 – 70 Prozent der Fälle überaupt nichts. Bei 20 – 30 Prozent treten grippeähnliche Symptome auf, bei ca. 5 – 10 Prozent ist auch das Nervensystem mit betroffen. Die Inkubationszeit beträgt 7-10 Tage, manche Quellen sprechen auch von 2-28 Tagen.

Die Lyme-Borreliose-Erkrankung wird durch einen bakteriellen Infekt verursacht. Die Infektionsrate ist im Vergleich zur FSME um ein vielfaches höher.

Um sich vor den Zecken zu schützen, sollte man in diesen Zeckengebieten gut bekleidet sein. Nach dem Aufenthalt, sollte man sich gut abduschen, bzw. Baden und sich danach gut durchsuchen – die Zecken halten sich gerne in den Intimzonen und auf der Kopfhaut (besonders bei Kindern) auf.
Übrigens können Sie sich mit einem Spray mit Cedernholzöl einsprühen. Zecken hassen diesen Geruch und es wirkt 3 bis 4 Stunden. (Es verursacht auch keine Flecken auf der Kleidung und ist auch für Tiere geeignet)

 

Der Zecken- Impfstoff und seine Nebenwirkungen:

Der Impfstoff besteht aus abgetöteten Zeckenviren, welche auf befruchteten Hühnereiern gezüchtet werden. Aus Aluminiumhydroxid und Quecksilber in Form von Thiomersal und Spuren von Hühnereiweiss, Humanalbumin, Formaldehyd, Antibiotika, Salze und Zucker. Da sind bedenkliche Stoffe dabei:

Aluminiumhydroxid zerstört Gehirnzellen.

Quecksilber ist für eine ganze Menge verantwortlich, z.B. für Alzheimer, Unfruchtbarkeit, Multiple Sklerose, Nierenschädigung, Migräne, Depressionen, Gelenkschäden, Rheuma, Pilzbefall, Neurodermitis, und vieles mehr…

Formaldehyd hat eine krebsauslösende Wirkung,
kann in erhöhter Konzentration zum Kindstod führen. 

Antibiotika im Impfstoff erfüllt überhaupt keinen Sinn. Erstens ist Antibiotika bei Viren völlig nutzlos (FSME ist ein Virus) und bekämpft allenfalls Bakterien. Zweitens werden Bakterien immer resistenter gegen Antibiotika durch eben den vermehrten Einsatz in Impfstoffen und zur unüberlegten Symptombehandlung bei Krankheit.

Folgende Nebenwirkungen stehen auch auf einem Beipackzettel des Zecken-Impfstoffs:

Vor allem nach der ersten Impfung können grippeähnliche Symptome mit Fieber über 38 °C, begleitet von Kopfschmerzen, Kribbeln und Taubheitsgefühl auftreten. Andere Nebenwirkungen sind Schweissausbrüche, Schüttelfrost, Schmerzen, Rötung und Schwellung an der Impfstelle, Abgeschlagenhei sowie Muskel- und Gelenkschmerzen, Anschwellung der regionalen Lymphknoten, Erbrechen und Augenschmerzen, allergische Reaktionen z.B. Schwellung der Schleimhäute, Nesselsucht, Verengung der oberen Luftwege, Atemnot, Bronchopasmus, Blutdrucksenkung, Durchfall, Kreislaufreaktionen, etc. mit vorübergehenden unspezifischen Sehstörungen, Ausbildung eines Granuloms an der Impfstelle, Erkrankungen des zentrahlen und peripheren Nervensystems, einschließlich aufsteigender Lähmungen bis hin zur Atemlähmung.

Am Schluss dieser Aufzählung steht wortwörtlich:

“Statistisch ist kein Hinweis auf eine Häufung von Erstmanifestationen oder Schubauslösungen von Autoimmunerkrankungen (z.B. Multiple Sklerose) nach Impfungen zu erkennen. Trotzdem kann im individuellen Fall nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass eine Impfung als unspezifischer Trigger einen Schub bei entsprechender Präposition auslösen kann.”

Aber wer liest schon den Beipackzettel? ;-)

 

Hat die Zecken-Impfung eine Wirkung?

Die Wirkung der Zeckenimpfung ist weder von der Pharmaindustrie, noch von unseren Wissenschaftlern jemals nachgewiesen worden! (Was bei allen anderen Impfungen übrigens auch nicht getan wurde.)

Prof. Dr. med. H. Glossman aus Innsbruck, Österreich rät dazu, von der Zeckenimpfung Abstand zu nehmen.
Gerade in Österreich werden Massenimpfungen durchgeführt, da eine echte Hysterie gegen diese kleine, harmlose Zecke ausgelöst wurde. Warum? Der Herrsteller und der Gutachter des Impfstoffes sind ein und derselbe – die Firma Immuno.

Die Pharmaindustrie verdient Milliarden durch das Schüren von Ängsten und ihrer Monopolstellung. Jeder Impfstoff, jedes Medikament hat Nebenwirkungen für die man widerum Medikamente benötigt, usw.
Die Menschen dürfen nicht gesund sein – wie sollen die Pharmakonzerne denn dann noch Geld verdienen???

 

Was also tun gegen Zecken?

Es gibt zwei Zeckenarten: Die eine und eigentlich harmlose ist das kleine Insekt.
Die weitaus schlimmere Art ist die Pharmaindustrie die unsere Gesundheit und unser Vermögen aussaugt.
Für beide Zeckenarten bewährt sich folgende Behandlungsmethode:

Lernen Sie die Natur, deren Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen kennen. Eignen sie sich homöopathisches Wissen an, gehen sie zu homöopathischen Ärzten und zu Naturheilpraktikern. Hier wird etwas über die Gesundheit gelernt. Schulmedizinern wird in der Regel nur die Krankheit gelehrt.

Behandlung bei einem Zeckenbiss:

Entfernen Sie die Zecke mit einer Pinzette, bzw. mit einer Zeckenzange, die Sie in der Apotheke bekommen. Dabei ganz ruhig und vorsichtig die Zecke am Kopf anpacken und herausziehen ohne zu drehen und zu pressen!

Auf jeden Fall darauf achten, dass keine Teile des Zecken-Kopfes oder der Saugwerkzeuge in der Bissstelle verbleiben. Notfalls zum Arzt gehen, der die restlchen Teile entfernt.

Auf keinen Fall auf eine festgesaugte Zecke Öl, Klebstoff, Nagellack, usw. auftragen – sonst kann sie sich in der Wunde erbrechen, bzw. Giftstoffe und Erreger viel leichter übertragen.

Die Biss-Wunde können Sie z.B. mit Echinacea- oder Calendula-Urtinktur desinfizieren.
Zur homöopathischen Prophylaxe von durch Zecken übertragene Erkrankungen empfiehlt sich eine Gabe Ledum C 200 (3 Globuli unter/auf der Zunge zergehen lassen).
Es wird auch empfohlen direkt nach dem Biss Notakehl D5 Tropfen im Wechsel mit Quentakehl D5 Tropfen auf die Bissstelle zu geben.

Befinden sich Borrellien im Körper, kann ein homöopathischer Arzt oder ein Heilpraktiker diese mit Nosoden ausleiten.

 

Die Homöopathische Zeckenimpfung

Zur herkömmlichen FSME-Impfung gibt es sogar eine homöopathische Alternative. Die FSME D200 Globuli.
Es werden einmal Halbjährlich 2x 5 Globuli im Abstand von einer halben Stunde zur Einnahme empfohlen.

Das gleiche gilt für die Borreliose. Hierfür gibt es Borellia D200 Globuli. Zwischen FSME und Borellia-Einnahme sollten 3-4 Tage liegen.

Lassen Sie sich auf alle Fälle jetzt schon vorab von einem Homöopathen oder Heilpraktiker über die Behandlung von Zeckenbissen und der homöopathischen Zeckenimpfung ausführlich beraten!

Zum Schluss, für ein noch besseres Gefühl eine kleine Statistik:

Die Anzahl der Infektionen in ganz Deutschland beträgt etwa 50 bis maximal 300 pro Jahr. Bei jedem dritten Betroffenen kommt es nach etwa einer Woche erneut zu Fieber, d.h. bei etwa 33 – 100 von diesen 50 – 300 Betroffenen.

Von diesen sterben 0,5 bis ein Prozent, das ergibt etwa ein Deutscher alle 2 bis 10 Jahre.

Jeder Zehnte (entspricht etwa 2 bis etwa 10 Menschen pro Jahr im Maximum) wird dauerhaft geschädigt.

Deutlicher ausgedrückt: Die Wahrscheinlichkeit sich mit FSME zu infizieren liegt bei 80.000.000 zu 50 bis maximal 80.000.000 zu 300 bzw. 1:1.600.000 bis 1:266.666 pro Jahr.

Die Wahrscheinlichkeit dann krank zu werden liegt bei: 1:4.800.000 bis 1:800.000 pro Jahr und die Wahrscheinlichkeit einen bleibenden Schaden durch FSME davonzutragen war in den 90 er Jahren: 1:48.000.000 bis 1:8.000.000 pro Jahr.

Und davon im Jahr zu sterben, diese Wahrscheinlichkeit lag zwischen 1:160.000.000 und 1:800.000.000

Übrigens ist selbst die Wahrscheinlichkeit, von einem Blitz an einem sonnigen Tag getroffen zu werden höher, als in einem Jahr an FSME zu sterben!

Empfohlene Literatur zum Thema:


Woher kam das Wort Marihuana? Mitte der 30 Jahre wurde dieses Wort in Amerika erfunden, um den guten Namen, das Image und die Erfolgsgeschichte von Hanf in den Dreck zu ziehen. Es waren reine wirtschaftliche Interessen welche dazu führten, Hanf im Jahre 1937 zu verbieten, und nicht weil es eine Droge war, denn diese Wunderpflanze war eine grosse Konkurrenz für die Papier- und Chemieindustrie, die mit Lügen ausgeschaltet werden musste.

Hanf hat so viele positive Eigenschaften, es ist wirklich ein Wunder der Natur.

Hier eine kleine Geschichte über Hanf:

Hanf wurde in China schon seit langem genutzt. Er lieferte den Chinesen nicht nur wohlschmeckende und nahrhafte Samen, auch die Stängel mit ihren besonders langen und nahezu unverwüstlichen Fasern wusste man schon früh zu schätzen. Bereits im Shen nung pen Ts'ao king, einem vermutlich ungefähr zu Beginn unserer Zeitrechnung verfassten chinesischen medizinischen Text, beschreibt der Autor, wie Hanf als Heilmittel gegen Malaria, Rheuma und viele andere Unpässlichkeiten eingesetzt werden kann.

Über Indien und die antiken Hochkulturen im heutigen Irak trat der Hanf seinen Weg um die Welt an. In Europa sind die ältesten Funde ca. 5.500 Jahre alt und stammen aus dem Raum Eisenberg. Aus der Gegend des heutigen Litauen stammen Funde von Hanfsamen ca. 2500 v. Chr. und eines Hanffadens ca. 2300 v. Chr.

Die alten Griechen und ihre ägyptischen Nachbarn kleideten sich oft mit Hanf – Kleidung aus Hanfgewebe wird von Herodot (450 v. Chr.) erwähnt. Hanf und Flachs waren lange Zeit die wichtigsten Faserpflanzen Europas. Plinius der Ältere schreibt, dass Hanf Schmerzen lindere, und Pedanios Dioscurides berichtet von der Wirksamkeit des Saftes der Hanfsamen gegen Ohrenschmerzen. Vom Mittelalter bis in die Neuzeit wurden aus Hanf Mittel zur Linderung von Wehenkrämpfen und nachgeburtlichen Schmerzsymptomen gewonnen.

Es war von 1631 bis Anfang 1800 möglich die Steuern in Amerika mit Hanf zu zahlen.

Es war im 17. und 18. Jahrhundert verboten sich zu weigern Hanf anzupflanzen. Wer sich im Bundesstaat Virginia in den Jahren 1763 bis 1769 weigert Hanf anzupflanzen ging ins Gefängnis.

George Washington und Thomas Jefferson, die Gründerväter der Vereinigten Staaten, haben Hanf angepflanzt. Jefferson hat sogar Hanfsamen aus China über Europa in die USA geschmuggelt.

Benjamin Franklin besass einer der ersten Papierfabriken in Amerika die Hanf verarbeitete.

Über Tausende Jahre fuhren alle Schiffe auf den Weltmeeren mit Hanfseilen.

Bis 1820 wurden alle Stoffe, Bekleidung, Tischtücher, Betttücher, Vorhänge usw. aus Hanf gemacht, bis Webstühle für die Baumwolle eingeführt wurden.

Alle Schulbücher wurden aus Hanf oder Flachs bis 1880 gemacht.

Die erste Gutenberg-Bibel, dann Landkarten, die ersten Entwürfe der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten sowie die Verfassung wurden mit Papier aus Hanf geschrieben.

Die erste Kulturpflanze die in den USA angebaut wurde war Hanf. Im Jahre 1850 war das Rekordjahr für die Hanfernte und in Kentucky wurden alleine 40'000 Tonnen Hanf geerntet. Hanf war die meist verkaufte Feldfrucht bis ins 20. Jahrhundert.

Alle berühmten Künstler wie Rembrandt und Van Gogh haben ihre Bilder auf Hanfleinen gemalt.

Im Jahre 1916 hat die US-Regierung vorausgesagt, dass bis 1940 alle Papierformen aus Hanf hergestellt werden und es keinen Grund mehr gebe Bäume abzuholzen. Studien der Regierung zeigten, das 1 Morgen mit Hanf 4,1 Morgen mit Wald entsprach. Das Landwirtschaftsministerium plante ein entsprechendes Ausbauprogramm dafür.

Farben und Lacke wurden aus Hanfsamenöl bis 1937 gewonnen. 58'000 Tonnen Hanfsamen wurden in Amerika 1935 zur Farbherstellung verwendet.

Das erste Fliessbandauto von Henry Ford, das Model-T, wurde gebaut um mit Hanfbenzin zu fahren und die Karosserie des Autos war aus Hanf gefertigt. Auf seinem grossen Besitz wurde Ford mitten zwischen seinen Hanffeldern fotografiert. Das Auto "gewachsen aus der Erde" hatte Plastikpaneelen aus Hanf, dessen Schlagfestigkeit 10 Mal stärker war als Stahlblech.

Hanf wurde im Jahre 1938 zur "Milliarden Dollar Feldfrucht" ernannt, als das Geschäft mit Hanf die eine Milliarde Dollar überschritt.

Die Zeitschrift Mechanical Engineering hat in seiner Ausgabe vom Februar 1938 einen Artikel mit dem Titel "Die profitabelste und begehrenswerteste Feldfrucht im Anbau" veröffentlicht. Dort stand, dass wenn Hanf mit modernster Technologie angebaut werden würde, es das wichtigste landwirtschaftliche Produkt der USA und sogar der ganzen Welt werden könnte.

Im Jahre 1942 brachte das US-Landwirtschaftsministerium einen 14-minütigen Propagandafilm heraus, "Hemp for Victory", in dem es die "patriotische Pflicht der amerikanischen Bauern" wäre, 350’000 Morgen Hanf pro Jahr für die Kriegsanstrengung anzupflanzen.

Alle Bauern wurden dazu verpflichtet den Film anzuschauen und mussten eine Bestätigung unterschreiben, sie hätten den Film gesehen. Bauern die zur Anpflanzung von Hanf bereit waren, wurden vom Kriegsdienst befreit, und ihre Familie ebenfalls, so wichtig war der US-Regierung der Hanf während des II. Weltkriegs. Für die Bauern war es paradox, denn vor und nach dem Krieg war Hanf verboten, obwohl es im Film mit den Worten gepriesen wurde:

"... als die griechischen Tempel noch neu waren, war Hanf bereits alt im Dienste der Menschheit. Über Tausende Jahre wurde diese Pflanze für Schnüre und Bekleidung in China und sonst wo im Osten verwendet. Über Jahrhunderte vor 1850, waren alle Schiffe die auf hohe See gingen mit Hanfseilen und Segeln betakelt. Für den Seemann, wie auch für den Henker, war Hanf unersetzbar …"

"... jetzt wo die Philippinen und Ostindien als Quelle für Hanf in den Händen der Japaner ist ... muss amerikanischer Hanf den Bedarf der Armee und der Marine, sowie der Industrie abdecken …"

"… die Marine hat schwindende Reserven. Wenn sie aufgebraucht sind, wird amerikanischer Hanf wieder zum Dienst erscheinen; Hanf um Schiffe zu vertäuen, Hanf für Zugseile, Hanf für Takelage und Ausrüstung; Hanf für unzählige Anwendungen in der Marine, auf Schiffen wie an Land. Genau wie in den Tagen als die „Old Ironside” auf dem Meer siegreich mit ihren Hanfsegeln fuhr. Hanf für den Sieg!"

Das US-Landwirtschaftsministerium bestätigte, dass der Hanfanbau nicht die Umwelt schädigt. Im Gegenteil. Sie kamen zum Schluss, Hanf produziert viermal mehr Zellstoff als Holz und vier bis siebenmal weniger Abfall.

"… die langen Wurzeln durchdringen und lockern das Erdreich und hinterlassen es in perfekten Zustand für die nächstjährige Anpflanzung. Die dichten Blätter und die Wuchshöhe von drei bis vier Meter verhindert alle Unkräuter."

"Hanf, diese Feldfrucht kann unermesslich zur amerikanischen Landwirtschaft und Industrie beitragen."

Später hat das US-Landwirtschaftministerium geleugnet jemals diesen Film in Auftrag gegeben zu haben, der den Hanf so lobte, bis zwei Kopien auftauchten und sie der Lüge überführte. Auch sie waren bereit die Vorteile des Hanfs zu unterdücken und sich der Konzernlobby und Drogenpolitik zu beugen, zum Nachteil der Landwirtschaft und des ganzen Landes.

Im Jahre 1930 hätte der Fortschritt bei den Landmaschinen, wenn man es auf Hanf angewendet hätte, eine industrielle Revolution ausgelöst. Millionen von neuen Arbeitsplätzen wären dadurch geschaffen worden mit Tausenden neuer Produkte.
Hätte man Hanf nicht verboten, hätte diese Wunderpflanze Amerika aus der grossen Depression geführt!

Wer war die treibende Kraft hinter dem Hanfverbot?

Der berühmt berüchtigte Zeitungsmagnat William Randoph Hearst war Eigentümer der Hearst Paper Manufacturing Division von Kimberly Clark und besass riesige Flächen an Wald. Die Hearst Company lieferte Papierprodukte und benötigte diese auch für das Zeitungsimperium. Hearst war nur aus Profitgier einer der grössten Zerstörer der Waldbestände in Amerika und er lief Gefahr Millionen wegen dem Erfolg des Hanfs als besserer Zellstoff zu verlieren.

Gleichzeitig patentierte im Jahre 1937 die Chemiefirma Dupont den Herstellungsprozess zur Gewinnung von Kunststoff aus Kohle und Erdöl. Die synthetischen Stoffe wie Plastik, Zellophan, Zelluloid, Methanol, Nylon, Rayon, Dacron, usw. konnte von nun an aus Erdöl produziert werden. Die Industrialisierung des Hanf hätte das gesamte Geschäft von Dupont ruiniert.

Als Andrew Mellon, einer der reichsten Männer der USA, der Finanzminister von Präsident Hoover wurde, aber gleichzeitig der grösste Investor bei Dupont war, hat er den angeheiratenen Verwandten Harry J. Anslinger zum Chef der Antidrogenbehörde (Federal Bureau of Narcotics and Dangereous Drugs) ernannt. Damit bekam er grossen Einfluss auf die Drogenpolitik Amerikas.

Unter den Konzernbossen wurde dann in geheimer Absprache entschieden, Hanf als Feind zu bezeichnen, weil es den Profit ihrer Konzerne gefährdete. Damit ihre Wirtschaftsmacht, und damit auch ihre politische Macht, erhalten blieb, musste Hanf zerstört und als schlimme Droge beschimpft werden. Diese Männer nahmen dann einen obskuren mexikanischen Slangausdruck "Marihuana", verdrehten damit die Bedeutung von Hanf, und beeinflussten die Denkweise der Amerikaner ins Negative.

Die Medienmanipulation

Eine Diffamierungskampagne wurde durch die Boulevardjournalisten Ende der 20 bis in die 30 Jahre entfacht. Hearst Zeitungen brachten einen Artikel nach dem anderen welcher Marihuana verteufelte. Die Gefahr von Marihuana machte laufend Schlagzeilen. Den Lesern wurde mit Schauermärchen erzählt, es wäre für alles Schlimme verantwortlich, von Autounfällen bis hin zu zügelloser Moral.

Diese Industriellen finanzierten Filme wie „Reefer Madness“ 1936, „Marihuana: Assassin of Youth“ 1935 und Marihuana: The Devil’s Weed“ 1936 als Propaganda um ein Feindbild aufzubauen. Das Ziel war, die Öffentlichkeit für ein Gesetz zum Verbot von Marihuana zu gewinnen.

In den Filmen wurden gewalttätige Drogensüchtige gezeigt, unheilbare Wahnsinnige, Seelen zerstörende Folgeerscheinungen, unter dem Einfluss von Drogen die Ermordung ganzer Familien mit einer Axt, und es wurde behauptet Marihuana wäre tödlicher und zerstörerischer als Heroin und Kokain!

Der Film "Reefer Madness" schloss nicht wie üblich mit dem Wort ENDE, sondern zeigte plakativ ganz gross: SAGT ES EUREN KINDERN.

Genau wie heute waren die Menschen in den 30ger Jahren sehr naiv, bis hin zur totalen Ignoranz. Die Massen waren wie Schafe, die von der kleinen Gruppe an der Macht geführt wurde, genau wie heute. Sie haben nicht die Obrigkeit in Frage gestellt, genau wie heute. Was in der Zeitung stand und im Radio kam, glaubten sie aufs Wort, ... ja genau wie heute. Sie erzählten diese Schauergeschichten ihren Kindern, die es wiederum ihren Kindern erzählten, so wurde eine Generation nach der anderen gegen Marihuana, bzw. Hanf komplett Gehirn gewaschen.

Am 14. April 1937 wurde das Gesetz zum Verbot von Marihuana bzw. Hanf, der "Marihuana Tax Act" dem House Ways and Means Committee vorgelegt, ohne das darüber debattiert wurde. Der Vorsitzender des Committees, Robert Doughton, war ein vehementer Unterstützer von Dupont. Er stellte sicher, dass das Gesetz den Kongress passieren würde.

Viele Leute begriffen damals gar nicht, dass mit Marihuana eigentlich Hanf gemeint war. Ganz wenige realisierten, die Schmierkampagne über das böse Marihuana in den Hearst Zeitungen, war tatsächlich eine Verteufelung von Hanf. Sogar die Ärztevereinigung von Amerika AMA verstand es erst zu spät, obwohl die Mitglieder Hanf als Medizin betrachteten und in den letzten Hundert Jahren als Heilmittel verschrieben hatten. Diese Täsuschung war gewollt, da Hanf als Nutzpflanze sehr beliebt war.

Im September 1937 wurde Hanf verboten. Die nützlichste Feldfrucht des Planeten wurde als Droge bezeichnet und unsere Gesellschaft leidet darunter bis heute.

Der amerikanische Kongress verbannte Hanf weil behauptet wurde, es wäre eine Gewalt verursachende Droge. Das muss man sich mal vorstellen. Anslinger, der Chef der Drogenkommission für 31 Jahre, verbreitete die Lüge, Marihuana würde die Konsumenten zu Gewalttätern machen. In den 50ger Jahren, als der Kommunistenjäger McCarthy in Amerika wütete, erzählte Anslinger genau das Gegenteil, Marihuana würde die Menschen ruhig stellen und die Soldaten würden nicht kämpfen wollen.

Aber "Drogenpapst" Anslinger bekämpfte Hanf nicht nur vehement in den USA, mit seiner Beorderung in die UN-Drogenkomission im Jahr 1947 war er massgeblich am weltweiten Verbot des Cannabisanbaus beteiligt, welches er schliesslich in Form des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel 1961 durchsetzte. Dieser völkerrechtliche Vertrag beinhaltet weiterhin auch die Gleichstellung von Hanf mit Opiaten.

Diese Verteufelung durch eine gigantische Lüge und durch bewusster Propaganda hält bis heute an. Die gleichen Interessen der Chemie-, Pharma- und Ölindustrie stecken hinter der Kampagne den Hanf zu verbieten, weil er eine unschlagbare Konkurrenz wäre, die ihre Existenz bedrohen würde. Auch die Agrarkonzerne wie Monsanto und Syngenta hassen Hanf, weil es so pflegleicht ist und keine Pestizide benötigt. Das darf nicht sein, ist schlecht fürs Geschäft. Wir sehen, da steckt Unmengen an Geld, politischer Einfluss und Medienmanipulation dahinter.

Nur der Hanf hat keine Lobby, der ihn gegen diese Übermacht verteidigt.

Unsere Planet ist wegen dieser perfiden Lüge in Bedrängnis und wird von den globalen Konzernen ausgeplündert und zerstört. Die kriminelle Industrie welche Hanf als Feind betrachtet, verschmutz und vergiftet mit ihren Chemikalien die Erde, die Luft und das Wasser, und uns Menschen damit auch. Die meisten Probleme gebe es gar nicht, wenn man die Wunderpflanze Hanf grossflächig anbauen und nutzen würde. Alleine die Biomasse welche Hanf liefern könnte, würde alle unsere Energieprobleme lösen. Praktisch alle Stoffe die man aus Erdöl macht, kann man auch aus Hanf gewinnen. Wir wären völlig unabhängig von der Erdölmafia und allen angehängten Branchen.

Die Wunderpflanze Hanf

Hanf gibt viel bessere Fasern her wie Holz. Viel geringere Mengen an giftigen Chemikalien sind notwendig um Papier aus Hanf zu machen als aus Holz. Hanfpapier vergilbt nicht und ist sehr haltbar. Die Pflanze wächst sehr schnell in einer Saison, wobei Bäume Jahrzehnte benötigen.

Alle Plastikprodukte könnte man aus Hanföl herstellen. Sie wären dann auch noch biologisch abbaubar! Sie würden sich einfach zersetzen und die Umwelt nicht belasten, im Gegensatz zu Plastik aus Erdöl, das sich nicht auflöst und unsere Umwelt schädigt. Der Umweltschutz ist nicht im Interesse der auf Erdöl basierenden Industrie und des politischen Systems welches sie korrumpieren und kontrollieren. Mit Hanf wäre ihr Monopol und ihre Macht zerstört.

Auch die Medizin könnte grosse Heilerfolge mit Hanf bewirken, so wie es über die Jahrtausende war. Aber dagegen sind selbstverständlich die Pharmakonzerne, welche uns mit Chemiebomben lieber als Dauerpatienten nicht heilen, sondern nur behandeln will. Dabei hat Hanf beindruckende Heilungseigenschaften. Das wäre viel zu einfach und würde Big-Pharma die Profite schmälern.

Den Hunger auf der Welt könnte man stillen. Eine grosse Palette an Lebensmitteln können aus Hanf gewonnen werden. Die Samen beinhalten den höchsten Proteinwert der Natur. Und sie liefern essenzielle Fettsäuren, die den Körper von Cholesterin säubern. Hanfsamen zu essen ist das beste was man seinem Körper antun kann.

Dann könnte man Kleidung aus Hanf machen. Der Stoff wäre extrem strapazierfähig und langlebig. Es gibt Betriebe die Bekleidung aus Hanf herstellen, nur sie sind unbekannt, werden unterdrückt, die Wirtschaft und die Medien schweigen sie tot und sie müssen deshalb ein Leben im Verborgenen führen. Was einst jeder Mensch als natürliches Produkt trug, ist praktisch verboten und wir tragen künstlich hergestelltes Plastik an unserem Körper.

Hanf eignet sich auch als Baumaterial. Es ist ein nachwachsenden Rohstoffen der für ein angenehmes, gesundes Raumklima sorgt. Der Dämmstoff Thermo-Hanf ist langlebig, erfüllt die Brandschutzanforderungen der DIN und bietet sowohl winterlichen Kälte- als auch sommerlichen Hitzeschutz. Auch Hanfsteine können als Ersatz für Ziegelsteine für den Hausbau verwendet werden.

Da haben wir ein wunderbares Geschenk der Natur und wir erlauben, dass die Weltverbrecher es uns aus Profitgier gar nicht oder nur eingeschränkt nutzen lassen.

Wie John Lennon sagte: "Unsere Gesellschaft wird von Verrückten geführt, für verrückte Ziele. Ich glaube wir werden von Wahnsinnigen gelenkt, zu einem wahnsinnigen Ende."

Hanf muss rehabilitiert werden

So kann es nicht weitergehen. Wir dürfen uns das nicht gefallen lassen. Wir müssen zuerst selber realisieren, wie es überhaupt dazu gekommen ist, den Hanf so schlecht zu machen. Wir müssen das von den Verbrechern geschaffene Unwort “Marihuana” als Schimpfwort verbannen. Wir müssen gegen die Propaganda die gegen Hanf laufend geführt wird und nur den Bonzen nutzt ankämpfen und unsere Mitmenschen darüber aufklären. Die Nutzung von Hanf muss für alle Bereiche legalisiert werden. Wir müssen unsere Bauern unterstützen, dass sie Hanf wieder anpflanzen dürfen, ohne von der Polizei dauernd schikaniert und überwacht zu werden.

Die Lüge begann mit Hearst und seiner Medienmaschine, und ist leider immer noch in den Köpfen der Massen drin. Die Gehirnwäsche muss beendet werden. Die absolute Frechheit ist, dass in Amerika es Werbekampagnen gegen Hanf mit dem Slogan gibt: "Wenn man einen Joint kauft, dann unterstützt man Terrorismus!" Der von ihnen erfundene Feind Terrorismus wird benutzt um Hanf weiter zu verteufeln. Unglaublich!

Es gibt nur einen Feind der Menschheit, die globale Elite welche das Geld, die Macht und das Sagen hat und uns als Sklaven hält. Sie sind die welche alle Kriege fabrizieren und den Planeten zerstören. Sie kontrollieren die Politiker welche Gesetze verabschieden, die uns vom Nutzen einer Wunderpflanze mit Lügen fernhalten.

Hanf ist wie keine andere Pflanze auf dieser Erde. Sie ist da als Segen für die Menschheit. Hanf ist nur verboten, weil die Besitzer der Welt weiter ihre Macht ausüben, uns unterdrücken, schädigen und ausbeuten wollen. Das dürfen wir als aufgeklärte Leute nicht mehr zulassen.

Hanf - Das Milliarden Dollar Kraut:


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RKI-Ratgeber für Ärzte

  • Erreger
  • Pathogenese
  • Vorkommen
  • Reservoir
  • Infektionsweg
  • Inkubationszeit
  • Dauer der Ansteckungsfähigkeit
  • Klinische Symptomatik
  • Diagnostik
  • Therapie
  • Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen

    Die Herausgabe dieser Reihe durch das Robert Koch-Institut (RKI) erfolgt auf der Grundlage des § 4 Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Praktisch bedeutsame Angaben zu wichtigen Infektionskrankheiten sollen aktuell und konzentriert der Orientierung dienen. Die Beiträge werden in Zusammenarbeit mit den Nationalen Referenzzentren, Konsiliarlaboratorien sowie weiteren Experten erarbeitet. Die Erstpublikation erfolgt im Epidemiologischen Bulletin und die Publikation von Aktualisierungen im Internet (http://www.rki.de). Eine Aktualisierung erfolgt nach den Erfordernissen, aktualisierte Fassungen ersetzen die älteren.


    Aktualisierte Fassung vom Januar 2008, Erstveröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin 31/1999

     

    Erreger

    Enterohämorrhagische Escherichia (E.)coli sind Bakterien (gramnegative Stäbchen), welche die grundsätzliche Eigenschaft zur Bildung bestimmter Zytotoxine, der Shigatoxine – Stx (Synonyme: Shiga-like-Toxine – SLT, Verotoxine – VT) besitzen. Sie werden unter dem Begriff Shigatoxin- bzw. Verotoxin-produzierende E. coli (STEC bzw. VTEC) zusammengefasst. Historisch wurden diejenigen STEC als EHEC bezeichnet, die in der Lage waren, schwere Erkrankungen (hämorrhagische Kolitis und hämolytisch-urämisches Syndrom – HUS) hervorzurufen. In den letzten zwei Jahrzehnten wurde jedoch eine Vielzahl unterschiedlicher STEC-Stämme auch von Patienten mit milden gastroenteritischen Symptomen isoliert, so dass im Infektionsschutzgesetz (IfSG) unter dem Begriff EHEC diejenigen STEC verstanden werden, die fähig sind, beim Menschen Krankheitserscheinungen auszulösen und damit humanpathogen sind. Aufgrund ihrer Antigenstruktur gehören sie verschiedenen Serogruppen (Einteilung nach Oberflächen-O-Antigenen) an. Die weltweit am häufigsten isolierte EHEC-Serogruppe ist O157. Dies trifft auch auf Deutschland zu, wobei ihr Anteil an den an das RKI übermittelten gastroenteritischen EHEC-Erkrankungen weniger als 20% beträgt. Weitere häufig isolierte Serogruppen sind O26, O91, O103 und O145. Da im Zusammenhang mit EHEC-Erkrankungen des Menschen immer noch neue Serogruppen bzw. Serovare (Einteilung nach O- und H-Antigenen, z.B. O157:H7) ermittelt werden, ist eine Definition humanpathogener STEC gegenwärtig nicht möglich. Aus diesem Grund wird zur Zeit jeder STEC als potenzieller EHEC angesehen. Die von EHEC produzierten Shigatoxine werden zwei Hauptgruppen (Stx 1 und Stx 2) zugeordnet, von denen wiederum unterschiedliche Varianten existieren (z.B. Stx 2c). Schwere Erkrankungen, wie z. B. das HUS, werden überwiegend durch Stx 2 (oder Stx 2c) produzierende EHEC hervorgerufen.

     

    Pathogenese

    Shigatoxine binden sich an spezielle Zellwandrezeptoren, vor allem im kapillaren Endothel, blockieren dort die Proteinsynthese und führen zum schnellen Zelltod. Zusätzlich besitzen viele EHEC eine sog. Pathogenitätsinsel (LEElocus of enterocyte effacement), die für einen Typ-III-Sekretionsapparat verantwortlich ist. Mit dessen Hilfe können EHEC zelltoxische bzw. inhibierende oder modulierende Proteine – in der Art einer Injektionsnadel – direkt in die Zielzelle applizieren. Das kann zu weiteren klinisch-pathogenen Effekten führen und dadurch die Virulenz der EHEC erhöhen. Leitmerkmal für diesen Typ-III-Sekretionsapparat ist das eae-Gen. Dessen Genprodukt, das Protein Intimin, befähigt den Erreger u.a., sich eng an Darmepithelzellen anzuheften. EHEC, die kein eae-Gen besitzen, bilden andere Adhärenzsysteme aus, sind aber seltener in der Lage, ein HUS auszulösen. Neben ihrer besonderen Virulenz besitzen EHEC eine relativ große Umweltstabilität und eine gute Überlebensfähigkeit in saurem Milieu.

     

    Vorkommen

    EHEC-Infektionen treten weltweit auf. Die nach IfSG registrierte Häufigkeit in Deutschland ist gegenwärtig sehr von der Inanspruchnahme labordiagnostischer Möglichkeiten abhängig.
    Seit Einführung der Meldepflicht gemäß IfSG im Jahre 2001 wurden jährlich zwischen 925 und 1.183 EHEC-Erkrankungen an das RKI übermittelt. Der Altersmedian der übermittelten EHEC-Erkrankungen liegt bei 4 Jahren und beide Geschlechter sind annähernd gleich stark betroffen.

    Datenstände des laufenden Jahres können mit 3-wöchigem Zeitverzug dem Epidemiologischen Bulletin und SurvStat@RKI auf den Seiten des RKI (www.rki.de > Infektionsschutz) entnommen werden. Zudem finden sich in SurvStat@RKI und in den Infektionsepidemiologischen Jahrbüchern die Daten der vergangenen Jahre.

     

    Reservoir

    Wiederkäuer, vor allem Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Wildwiederkäuer (z.B. Rehe und Hirsche) werden als wichtiges Reservoir und Hauptinfektionsquelle für EHEC beim Menschen angesehen. Vereinzelt wurde nachgewiesen, dass auch andere landwirtschaftliche Nutztiere sowie Heimtiere EHEC ausscheiden. Die Bedeutung von Nichtwiederkäuern für die Verbreitung des Erregers und für Infektionen beim Menschen wird aber als gering eingeschätzt.

     

    Infektionsweg

    EHEC-Infektionen können auf vielfältige Art und Weise übertragen werden. Dabei handelt es sich stets um die unbeabsichtigte orale Aufnahme von Fäkalspuren, wie z.B. bei Kontakt zu Wiederkäuern oder beim Verzehr kontaminierter Lebensmittel. Darüber hinaus können EHEC durch kontaminiertes Wasser (z.B. beim Baden) übertragen werden. Auch Mensch-zu-Mensch-Übertragungen sind im Gegensatz zu anderen bakteriellen Gastroenteritis-Erregern ein bedeutender Übertragungsweg – wahrscheinlich begünstigt durch die sehr geringe Infektionsdosis von EHEC (< 100 Erreger für EHEC O157).

    In Deutschland sind gemäß einer vom RKI durchgeführten Fall-Kontroll-Studie die Übertragungswege für sporadische EHEC-Erkrankungen altersabhängig. Demnach birgt bei Kindern unter drei Jahren – der Altersgruppe mit der höchsten Meldeinzidenz für EHEC- und HUS-Erkrankungen – der direkte Kontakt zu einem Wiederkäuer (Rind, Schaf oder Ziege) das höchste Erkrankungsrisiko. Weitere Risikofaktoren sind der Konsum von Rohmilch und das Vorkommen von Durchfall bei Familienmitgliedern. Bei Kindern über neun Jahren und Erwachsenen hingegen handelt es sich wahrscheinlich in erster Linie um eine lebensmittelbedingte Erkrankung, wobei insbesondere der Verzehr von Lammfleisch und von streichfähigen Rohwürsten (Zwiebelmettwurst, Streichmettwurst, Teewurst) mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko behaftet ist. Ungefähr die Hälfte aller EHEC-Isolate aus Lebensmitteln in Deutschland tragen die mit erhöhter Virulenz für den Menschen assoziierten Toxine Stx 2, Stx 2c und/oder Stx 2d. Unter diesen sind die häufigsten Serogruppen O113 und O91.

    International wurden seit der Erstbeschreibung der Erreger im Jahr 1977 insbesondere durch Ausbruchsuntersuchungen eine Vielzahl von Vehikeln bzw. Übertragungswegen für menschliche EHEC-Erkrankungen nachgewiesen. In den USA beispielsweise waren über 50% der Ausbrüche lebensmittelbedingt, und Rinderhackfleisch (z.B. in Hamburgern) war das am häufigsten identifizierte Lebensmittel. Aber auch andere Lebensmittel wie Salami, Mettwurst, Rohmilch, nicht pasteurisierter Apfelsaft und roh verzehrtes grünes Blattgemüse (z.B. Sprossen, Spinat) waren für Ausbrüche verantwortlich, wie epidemiologische und mikrobiologische Untersuchungen gezeigt haben.

    In Deutschland ereigneten sich in den letzten Jahren mehrfach größere Häufungen von HUS-Erkrankungen, sämtlich verursacht durch eine sorbitol-fermentierende Variante von EHEC der Serogruppe O157, ohne dass bislang eine Infektionsursache ermittelt werden konnte. Hingegen sind hierzulande traditionelle EHEC-Ausbrüche (bei denen nicht überwiegend HUS-Erkrankungen beobachtetet werden) nach aktueller Datenlage selten. Zudem konnte die Infektionsquelle nur in den wenigsten Fällen aufgeklärt werden.

     

    Inkubationszeit

    Die Inkubationszeit beträgt ca. 2 bis 10 Tage (durchschnittlich 3 bis 4 Tage). Diese Erkenntnisse beruhen im Wesentlichen auf Untersuchungen zu EHEC der Serogruppe O157. Symptome EHEC-assoziierter HUS-Erkrankungen beginnen ungefähr 7 Tage (5 bis 12 Tage) nach Beginn des Durchfalls.

     

    Dauer der Ansteckungsfähigkeit

    Eine Ansteckungsfähigkeit besteht, solange EHEC-Bakterien im Stuhl nachgewiesen werden. Angaben zur durchschnittlichen Dauer der Keimausscheidung liegen nur für die Serogruppe O157 vor und variieren deutlich von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Allgemein gilt, dass der Erreger bei Kindern länger im Stuhl nachgewiesen werden kann als bei Erwachsenen. Mit einer Ausscheidungsdauer von über einem Monat bei klinisch unauffälligem Bild muss daher gerechnet werden.

     

    Klinische Symptomatik

    EHEC-Infektionen können klinisch inapparent verlaufen und somit unerkannt bleiben. Die Mehrzahl der manifesten Erkrankungen tritt als unblutiger, meistens wässriger Durchfall in Erscheinung. Begleitsymptome sind Übelkeit, Erbrechen und zunehmende Abdominalschmerzen, seltener Fieber. Bei 10–20% der Erkrankten entwickelt sich als schwere Verlaufsform eine hämorrhagische Kolitis mit krampfartigen Abdominalschmerzen, blutigem Stuhl und teilweise Fieber. Säuglinge, Kleinkinder, alte Menschen und abwehrgeschwächte Personen erkranken häufiger schwer. Gefürchtet ist das vor allem bei Kindern vorkommende HUS, das durch die Trias hämolytische Anämie, Thrombozytopenie und Nierenversagen bis zur Anurie charakterisiert ist. Diese schwere Komplikation tritt in etwa 5–10% der symptomatischen EHEC-Infektionen auf und ist der häufigste Grund für akutes Nierenversagen im Kindesalter. Hierbei kommt es häufig zur kurzzeitigen Dialysepflicht, seltener zum irreversiblen Nierenfunktionsverlust mit chronischer Dialyse. In der Akutphase liegt die Letalität des HUS bei ungefähr 2%.

     

    Diagnostik

    Eine EHEC-Infektion sollte bei jeder akuten Gastroenteritis im Kindesalter differenzialdiagnostisch berücksichtigt werden. Dies gilt, unabhängig vom Alter, auch für Ausbrüche von Gastroenteritis (zwei oder mehr Erkrankungen, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird). In folgenden Situationen besteht stets die Indikation zur mikrobiologischen Untersuchung einer Stuhlprobe auf EHEC:

    • Diarrhoe und eine der folgenden Bedingungen:
      a) wegen Diarrhoe hospitalisierte Kinder bis zum 6. Lebensjahr
      b) sichtbares Blut im Stuhl
      c) endoskopisch nachgewiesene hämorrhagische Kolitis
      d) Patient ist direkt mit Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln
      befasst oder arbeitet in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen mit/
      zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 Abs. 1 Nr.3 lit. a und b IfSG)
    • HUS
    • Kontaktpersonen von Patienten mit HUS
    • pädiatrische Patienten mit akutem Nierenversagen
     

    Empfehlungen zur Labordiagnostik von EHEC-Infektionen

    Das wichtigste diagnostische Merkmal ist der Toxingen- bzw. Toxinnachweis. Daher ist das Ziel der Labordiagnostik die Erregerisolierung mit Toxingen- bzw. Toxinnachweis. Der Toxingennachweis soll mittels PCR (konventionell oder im Light-Cycler) aus Kolonieabschwemmung oder Stuhlanreicherung erfolgen; der Toxinnachweis soll mittels ELISA (EIA) aus der E.-coli-Kultur erfolgen (der Nachweis von Stx mittels ELISA direkt aus dem Stuhl ist zu unspezifisch). Die weitergehende Charakterisierung der Erreger, insbesondere für epidemiologische Fragestellungen, sollte in Abhängigkeit von der Herkunft der Isolate in einem der unten aufgeführten spezialisierten Laboratorien erfolgen. Bei HUS sollte zusätzlich eine Untersuchung des Serums auf LPS-Antikörper gegen E. coli O157 u. a. erfolgen.

     

    Therapie

    Die Behandlung der Krankheitssymptome kann nur symptomatisch erfolgen. Eine antibakterielle Therapie ist nicht angezeigt. Sie kann die Bakterienausscheidung verlängern und zur Stimulierung der Toxinbildung führen. Bei Vorliegen eines HUS werden in der Regel forcierte Diurese und bei globaler Niereninsuffizienz Hämo- oder Peritonealdialyse angewendet. Bei atypischen Verlaufsformen (insbesondere bei extrarenaler Manifestation des HUS) wird eine Plasmatherapie empfohlen. Der Nutzen dieser Therapieform müsste noch durch Studien untermauert werden. Bei Patienten, bei denen die von-Willebrand-Faktor-spaltende Protease ADAMTS13 (VWF-CP) erniedrigt ist bzw. bei denen Antikörper gegen die VWF-CP vorliegen, ist eine immunsuppressive Therapie empfohlen. Die Behandlung sollte in spezialisierten Zentren erfolgen.

     

    Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen

     

    1. Präventive Maßnahmen

    Besonderes Augenmerk sollte auf Maßnahmen zur Vermeidung von EHEC-Infektionen durch Tierkontakt gelegt werden. Für Streichelzoos oder Bauernhöfe mit Publikumsverkehr gelten spezielle Empfehlungen (Epid. Bull. 1/2005). Der wesentliche Aspekt hierbei ist die enge Supervision von Kindern; Finger sollten nach Tier- oder Bodenkontakt nicht in den Mund gesteckt, sondern gründlich mit warmem Wasser und Seife gereinigt werden. Speisen und Getränke sollten nur außerhalb der Tierkontaktzonen eingenommen werden.
    Weitere Präventionsmaßnahmen betreffen die Vermeidung von Mensch-zu-Mensch-Übertragungen (siehe unter 2.) und den sicheren Umgang mit Lebensmitteln. Im Besonderen sollten rohe Lebensmittel tierischer Herkunft und andere leicht verderbliche Lebensmittel (z.B. Fleisch, Mettwurst, Wurstaufschnitt, Milch und Milcherzeugnisse, Feinkostsalate) stets bei Kühlschranktemperatur gelagert werden. Bei der Zubereitung von Lebensmitteln (insbesondere Fleisch) sollte beachtet werden, dass die Speisen gut durchgegart sind (Kerntemperatur mindestens 70°C für 10 min). Zudem sollte Fleisch zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen möglichst nicht zeitgleich mit anderen, unmittelbar zum Verzehr bestimmten Lebensmitteln, auf keinen Fall jedoch unter Verwendung derselben Arbeitsgeräte und Arbeitsflächen zubereitet werden, solange letztere nicht vor Weiterverwendung gründlich gereinigt wurden. Die Hände sollten zwischenzeitlich ebenfalls gewaschen werden.

    Milch sollte nicht in rohem Zustand, sondern nur nach Wärmebehandlung verzehrt werden. Die Abgabe von Rohmilch, Rohrahm oder nicht ausreichend erhitzter Milch an Verbraucher ist in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung rechtlich untersagt. Deren Verarbeitung (z. B. zu Milcherzeugnissen) ist in diesen Einrichtungen zwar rechtlich zulässig, aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes wird jedoch davon abgeraten. Insbesondere Kinder und ältere Menschen sollten Lebensmittel tierischer Herkunft grundsätzlich nur durchgegart oder nach Anwendung eines anderen Bakterien abtötenden Verfahrens zu sich nehmen. In der Literatur wird darauf hingewiesen, dass sich auch Schwangere und immunsupprimierte Personen daran halten sollen. Auf den Genuss von Lebensmitteln tierischer Herkunft, die weder bei der Herstellung noch vor dem Verzehr erhitzt oder einem anderen Bakterien abtötenden Verfahren unterzogen werden können, z.B. frische Mettwurst oder Rohmilchkäse, sollten diese Personen (auch wegen der Möglichkeit anderer bakterieller Kontaminanten) verzichten. Wenn nicht bekannt ist, ob es sich im konkreten Fall um ein Rohfleischerzeugnis bzw. um ein Rohmilchprodukt handelt, sollten entsprechende Informationen eingeholt werden.

     

    2. Vermeidung der Weiterverbreitung – Maßnahmen für Patienten, Ausscheider und Kontaktpersonen

    Die Übertragung von EHEC-Bakterien von Erkrankten auf Gesunde im Rahmen einer fäkal-oralen Schmierinfektionen muss durch eine effektive Händehygiene (s. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut) verhütet werden. Während der Erkrankungsdauer ist eine regelmäßige Desinfektion von Handkontaktflächen (z. B. Gegenstände, Flächen, Sanitäranlagen) durchzuführen, die mit infektiösen Ausscheidungen des Kranken in Berührung gekommen sind oder sein könnten (s. hierzu auch die Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“). Abhängig von der Schwere der Symptomatik und dem Alter des Patienten ist eine Kontaktisolierung bei stationärer Versorgung und Personalschutz empfehlenswert.

    Im Haushalt
    Übertragungen von gastroenteritischen Infektionen im Haushalt betreffen häufig (Geschwister-)Kinder. Da sie zudem das höchste Risiko zur Ausbildung eines HUS tragen, sollte der primäre Fokus der Maßnahmen zur Vermeidung der Weiterverbreitung im Haushalt auf Kinder ausgerichtet sein. Eine effektive Händehygiene und die Desinfektion von Handkontaktflächen bilden die zentralen Maßnahmen (s. oben). Hierbei spielt insbesondere die Zeitnähe der Maßnahmen eine wichtige Rolle. Mit Stuhl oder Erbrochenem kontaminierte Gegenstände, Kleidungsstücke oder Flächen sollten umgehend gereinigt und desinfiziert werden. Betrifft die EHEC-Infektion einen Erwachsenen, sollte eine effektive Händehygiene auch vor jeder Zubereitung von Speisen erfolgen.

    In Schulen und ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen inkl. Säuglingsheimen und Kindergärten
    Gemäß § 34 Abs. 1 des IfSG dürfen Personen, die an EHEC erkrankt oder dessen verdächtig sind, in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. In Gemeinschaftseinrichtungen Betreute, die an EHEC erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Ge­meinschaftseinrichtung nicht teilnehmen. Diese Vorschriften gelten auch für Personen, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein Verdacht auf EHEC aufgetreten ist. Auch Ausscheider von EHEC dürfen nach § 34 Abs. 2 IfSG Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen.

    Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen nach klinischer Genesung ist im Regelfall möglich, wenn bei drei im Abstand von 1 bis 2 Tagen untersuchten Stuhlproben negative Befunde vorliegen. Ein schriftliches Attest ist erforderlich. Diese Empfehlung zur Wiederzulassung gilt auch für Ausscheider, da anschließend eine Weiterverbreitung der Infektion im Allgemeinen nicht zu befürchten ist. Ausnahmen sind mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung verfügten Schutzmaßnahmen möglich. Bei Langzeitausscheidern sollte das Virulenzprofil des EHEC-Stammes (einschließlich Serotyp, Toxintyp und Vorhandensein des eae-Gens) in die Risikoabwägung einbezogen werden.

    In Krankenhäusern u. a. Gemeinschaftseinrichtungen
    Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von EHEC beruhen auf drei Säulen: Die strikte Einhaltung der Händehygiene, die Isolierung der Patienten und eine gezielte Desinfektion aller Handkontaktflächen. Dazu enthalten die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention alle wichtigen Aussagen zur:

    • Händehygiene
    • Flächendesinfektion

    Die Dokumente sind unter www.rki.de, Rubrik Infektionsschutz, Stichwort Krankenhaushygiene, Unterverzeichnis Empfehlungen der Kommission einzusehen.

    In Lebensmittelbetrieben und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung
    Gemäß § 42 IfSG dürfen Personen, die EHEC ausscheiden, beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Abs. 2 aufgelisteten Lebensmittel (s.u.) nicht tätig sein oder beschäftigt werden, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen. Dies gilt auch für Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.

    Lebensmittel im Sinne des § 42 Abs. 2 IfSG sind:

    1. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
    2. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
    3. Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
    4. Eiprodukte
    5. Säuglings- und Kleinkindernahrung
    6. Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
    7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
    8. Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
     

    3. Maßnahmen bei Ausbrüchen

    Bei EHEC-Ausbrüchen ist eine schnelle Identifizierung und Eliminierung der Infektionsquelle erforderlich. Bei Verdachts-, Krankheits- oder Todesfällen muss daher das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden und auf schnellstem Weg die Meldung erfolgen. Wenn der Verdacht auf eine Infektion durch bestimmte Lebensmittel oder Tiere besteht, sollte das Gesundheitsamt die zuständige Lebensmittelbehörde und das zuständige Veterinäramt unverzüglich informieren. Umgekehrt ist es erforderlich, dass Veterinär- und Lebensmittelbehörde auch das Gesundheitsamt unverzüglich informieren, wenn sie Kenntnis von Erkrankungen bei Menschen erhalten, die im Zusammenhang mit Lebensmittelverzehr oder Tierkontakt stehen bzw. wenn Befunde aus Lebensmittel- oder Tieruntersuchungen vorliegen, die Erkrankungen beim Menschen befürchten lassen.

     

    Meldepflicht

    Nach § 6 IfSG ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS) namentlich meldepflichtig. Weiterhin ist nach § 6 IfSG der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis meldepflichtig, wenn eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 IfSG ausübt oder wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.

    Entsprechend § 7 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis enterohämorrhagischer Stämme von E. coli (EHEC) namentlich meldepflichtig, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen. Für Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen besteht gemäß § 34 Abs. 6 IfSG die Pflicht, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über das zur Kenntnis gelangte Auftreten zu benachrichtigen und dazu krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.

     

    Beratung und Spezialdiagnostik

    Nationales Referenzzentrum für Salmonellen und andere bakterielle Enteritiserreger
    Robert Koch-Institut (Bereich Wernigerode)
    Burgstraße 37, 38855 Wernigerode;
    Tel.: 030 / 18754-4206, Fax: 030 / 18754-4207

    Leitung: Frau PD Dr. A. Flieger
    Tel.: 030 / 18754-2522
    E-Mail: Dr. Antje Flieger

    Ansprechpartner EHEC:
    Frau Dr. A. Fruth
    Tel.: 030 / 18754-4241
    E-Mail: Dr. Angelika Fruth

    Konsiliarlaboratorium für Hämolytisch-Urämisches Syndrom (HUS)
    Institut für Hygiene am Universitätsklinikum Münster
    Robert-Koch-Str. 41, 48149 Münster

    Univ.-Prof. Dr. H. Karch
    Tel.: 0251 / 83-55363, Fax: 0251 / 83-55341, -55688
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Nationales veterinärmedizinisches Referenzlabor für E. coli (NRL-EC)
    Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin-Marienfelde
    Diedersdorfer Weg 1, 12277 Berlin

    Priv.-Doz. Dr. L. Beutin
    Tel.: 030 / 8412-2259, Fax: 030 / 8412-2983
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Ansprechpartner für epidemiologische Aspekte:
    Fachgebiet für Gastroenterologische Infektionen, Zoonosen und tropische Infektionen
    Robert Koch-Institut
    Seestraße 10, 13353 Berlin

    Leitung: Prof. Dr. K. Stark
    Tel.: 030 / 18754-3432
    E-Mail: Prof. Dr. Klaus Stark

    Ansprechpartner EHEC:
    Dr. D. Werber
    Tel.: 030 / 18754-3466
    E-Mail: Dr. Dirk Werber

     

    Ausgewählte Informationsquellen

    1. Heymann D. L. (ed): Control of Communicable Diseases Manual. American Public Health Association, 2008, S. 181–194
    2. Levine MM, Xu JG, Kaper JB, et al.: A DNA probe to identify enterohemorrhagic Escherichia coli of O157:H7 and other serotypes that cause hemorrhagic colitis and hemolytic uremic syndrome. J Infect Dis 1987; 156: 175–182
    3. Friedrich AW, Bielaszewska M, Zhang, et al.: Escherichia coli harboring Shiga toxin 2 gene variants: frequency and association with clinical symptoms. J Infect Dis 2002; 185: 74–84
    4. Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung von Erkrankungs- oder Todesfällen und Nachweisen von Krankheitserregern. Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2000; 43: 845–869. Springer-Verlag 2000 (im Internet: http://www.rki.de); aktuelle Version Dezember 2006
    5. Beutin L, Miko A, Krause G, Pries K, Haby S, Steege K, Albrecht N: Identification of Human-Pathogenic Strains of Shiga Toxin-Producing Escherichia coli from Food by a Combination of Serotyping and Molecular Typing of Shiga Toxin Genes. Appl Environ Microbiol 2007; 73(15): 4769–4775
    6. Robert Koch-Institut: Ein HUS-Ausbruch durch Sorbitol-fermentierende EHEC des Serovars O157:H-. Untersuchungsergebnisse und Lehren für die Surveillance. Epid Bull 2003; 22: 171–175
    7. Händehygiene. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut. Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2000; 43: 230–233. Springer-Verlag 2000 (im Internet: http://www.rki.de).
    8. Robert Koch-Institut: Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2009. Robert Koch-Institut, Berlin, 2010
    9. Robert Koch-Institut: Risikofaktoren für sporadische STEC(EHEC)-Erkrankungen. Ergebnisse einer bundesweiten Fall-Kontroll-Studie. Epid Bull 2004; 50: 433–436
    10. Robert Koch-Institut: Risikofaktoren für sporadische STEC-Erkrankungen: Empfehlungen für die Prävention. Epid Bull 2005; 1: 1–3
    11. Werber D, Behnke SC, Fruth A et al.: Shiga Toxin-producing Escherichia coli Infection in Germany – Different Risk Factors for Different Age Groups. Am J Epidemiol 2007; 165(4): 425-434
    12. Tarr PI, Gordon CA and Chandler WL: Shiga-toxin-producing Escherichia coli and haemolytic uraemic syndrome. Lancet 2005; 365: 1073-1086

    Hinweise zur Reihe „RKI-Ratgeber für Ärzte“ bitten wir an das Robert Koch-Institut, Abteilung für Infektionsepidemiologie (Tel.: +49 (0)30 - 18754–3312, Fax: +49 (0)30 - 18754–3533) oder an die Redaktion des Epidemiologischen Bulletins zu richten.

    Stand: 11.01.2008

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