Von Dr. Claus Nordbruch

Vor 65 Jahren verwandelten die angloamerikanischen Luftstreitkräfte in drei Angriffen die Stadt Dresden in ein Flammenmeer. Mit einem Regen aus Phosphor-, Brand- und Sprengbomben, die orkanartige Feuerstürme verursachten, wurden mindestens 400.000 Zivilisten, Frauen und Kinder jeglichen Alters, Greise, Verwundete und Flüchtlinge aus dem Osten und Südosten des Deutschen Reiches, die mit ihren Trecks Schutz in Elbflorenz gesucht hatten, unter furchtbarsten Qualen getötet. Während die Masse dieser wehrlosen Menschen zu lebenden Fackeln entzündet, von giftigen Rauchgasen erstickt und zu Brandleichen von der Größe eine Hundes verstümmelt worden waren, wurden in der Nacht und tags drauf Tausende Opfer von Tieffliegern, als sie sie im Großen Garten und auf den Elbwiesen eiskalt zusammenschossen. [1]

Am 13. Februar 1945 hatten sich in Dresden, einer der schönsten und kulturell bedeutungsvollsten Städte Deutschlands und damit Europas, neben 600.000 Einwohnern auch etwa 500.000 Flüchtlinge aufgehalten. Die bis zu diesem Datum vom Bombenkrieg weitgehend verschont gebliebene und zur »Lazarettstadt« erklärte Metropole, verfügte über fast keine Flugabwehr oder Nachtjäger. Gegen 22.00 Uhr kam es zum ersten Donnerschlag, oder Thunderclap, wie die anglo-amerikanischen Bomberverbände ihren Terrorangriff nennen sollten. Die britischen Bomber der Königlichen Luftwaffe (Royal Air Force) warfen in diesem Angriff zunächst Sprengbomben auf die Innenstadt. Unmittelbar danach wurden 570.000 Stabbrand- und 4.500 Flammenstrahlbomben auf Dresden abgeworfen. Dieses Bombardement von Brandbomben verursachte einen verheerenden Feuersturm, der den Tod der Kunst- und Lazarettstadt einläutete. Bis zu diesem Zeitpunkt waren noch relativ wenige Menschenverluste zu beklagen. Den meisten Menschen war es gelungen, sich in den Kellern in Sicherheit zu bringen. Nach dem Bombenangriff gingen sie auf die Straßen zurück und wurden Zeugen der gewaltigen Brände.

Jedoch kehrten die Briten zurück - ohne Vorwarnung: Nun etwa 2_ Stunden später, am 14. Februar gegen 1.30 Uhr, rollte die zweite Bomberwelle an. In rascher Folge detonierten zunächst 4.500 Sprengbomben, die unzählige Häuser zum Einsturz brachten. Tausende von Menschen wurden von Stahl und Beton begraben und verschüttet. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Briten eines Kriegsverbrechens schuldig gemacht, da sie zielbewußt den von Zivilbevölkerung bewohnten Stadtkern bombardiert hatten, und nicht etwa militärisch-strategische Ziele oder Industriezentren. Das wichtigste militärische Ziel lag etwa 1,5 Kilometer vom zerstörten Stadtkern entfernt: der Hauptbahnhof. Auf diesem tummelten sich Zehntausende Flüchtlinge und Ausgebombte. Die Gleise, die weitgehend unbeschädigt geblieben waren, waren mit Hunderten von Waggons verstopft, so daß sich eine gewaltige Menschenmasse auf engstem Raume ansammelte. Auf diese Menschen ließen die Briten vor allem Brand- und Flüssigkeitsbomben nieder regnen. Die Bahnsteige und das nähere Umfeld des Bahnhofs waren mit Toten, Sterbenden, Verbrennenden und Menschenteilen übersät.

Die Zehntausenden, die das Inferno überlebt hatten, flüchteten auf die Elbwiesen und in den Großen Garten. Hier wähnten sie sich nach dem Grauen der Nacht sicher. Es blieb den Amerikanern, genauer gesagt der 8. US-Luftflotte, vorbehalten, diesen hilflosen Frauen und Kindern, diesen wehrlosen Männern und Greisen den Garaus zu bereiten.
Um 12.15 Uhr warfen mehr als 760 Maschinen unter anderem 50.000 Stabbrandbomben über diese Flüchtlinge ab. Danach gingen etwa 200 Jagdbomber zum Tieffliegerangriff über und eröffneten mit ihren Maschinengewehren das Feuer gegen die Zivilbevölkerung.

Die anglo-amerikanischen Bomberverbände hatten einen Massenmord begangen, freilich ohne je hierfür zur Rechenschaft gezogen worden zu sein. Nicht nur das: »Mit den Menschen gingen schöne und weltberühmte Gebäude und Anlagen Dresdens unter, so der Zwinger, die Hofkirche, das Schloß, die Oper, das Grüne Gewölbe, Bellevue, das Italienische Dörfchen, das Landtagsgebäude, das Palais Cosel und viele andere. Das Japanische Palais, die größte und wertvollste Bibliothek ganz Sachsen, war ausgebrannt. Die Brühlsche Terrasse hatten schwere Bomben zerrissen. Das Belvedere lag mit leeren Fensterhöhlen da. Die Kuppel der Frauenkirche war eingestürzt und der Schloßturm sowie ein Turm der Sophienkirche waren ausgebrannt. Vom oberen Teil des Rathausturmes stand nur noch das Gerippe [2]. Bei dem dreifachen Terrorschlag gegen Dresden, als nichts anderes kann er bezeichnet werden, handelte es sich mitnichten um eine militärische Notwendigkeit. In der angegriffenen Innenstadt hatte es weder nennenswerte Industrie noch Ansammlungen von Waffen und militärischem Gerät gegeben. Die Tatsache, daß die Infrastruktur verhältnismäßig wenig zu Schaden gekommen war – von den Verkehrswegen war nur der Hauptbahnhof zerstört worden, die Elbbrücken waren allesamt heil geblieben -, deutet ebenfalls eindeutig daraufhin, daß der anglo-amerikanische Angriff auf Dresden ein ebenso sinnloser – der Krieg wurde hierdurch ja nicht verkürzt -, wie durch nichts zu rechtfertigender Akt der Zerstörung und des Mordes war.

Dem Bericht der Ordnungspolizei zufolge waren bis zum 22. März 1945 insgesamt mehr als 200.000 Menschen tot geborgen worden. Diese Zahl konnte wegen weiterer Bergungsarbeiten jedoch noch nicht als die endgültige gelten. Spätere Schätzungen bzw. Zählungen gehen von bis zu 400.000 Toten aus. Von den geborgenen Toten konnten nur 35.000 identifiziert werden. Es widerspiegelt das fragwürdige Verständnis von Wissenschaftlichkeit und das Verhältnis zu authentischer Geschichtsschreibung in der BRD, offiziell lediglich diese relativ kleine Anzahl von Toten als Gesamtzahl der zu beklagenden Opfer anzugeben. Strafrechtlich gesehen handelt es sich hier offensichtlich nicht um den Tatbestand der Verunglimpfung Verstorbener.

Dabei handelte es sich bei dieser Art des ethnic cleansing keineswegs um eine Ausnahme, sondern um die Umsetzung eines vom Luftkriegsberater Churchills, Frederick A. Lindemann, penibel ausgetüftelten Planes zur Flächenbombardierung deutscher Städte [3]. Die Alliierten gingen dabei gleichsam nach Schema F vor, wie beispielsweise stellvertretend auch die Zerstörung Stettins im August 1944 aufzeigt: Gezielte Treffer auf Wohngebiete und historische Bauten nach menschenverachtender Methode. Zuerst werden Luftminen und Sprengbomben, danach Phosphorkanister abgeworfen. Diese Taktik verfehlt ihre hundertprozentige tödliche Wirkung nie: Um sich zu retten, klettern die wehrlosen Menschen aus zertrümmerten Kellergewölben, werden im Freien jedoch von dem Feuersturm erfaßt und winden sich vor Schmerzen brüllend als lebende Fackeln, bis der Tod sie endlich erlöst [4]. In diesem Zusammenhang müssen neben vielen anderen auch die kriegsvölkerrechtswidrigen Bombardierungen beispielsweise auf Köln, Ulm, Magdeburg, Aachen, Graz, Kiel, Dortmund, Hamburg, Nürnberg, Klagenfurt, Würzburg, Kassel und Potsdam, aber auch viele andere, vor allem kleinere Städte, wie z.B. Hanau, Pforzheim, Bingen, Darmstadt, Heilbronn, Villach, Nordhausen, Hildesheim, Freiburg i. Br., Halberstadt, Emden, Frankfurt/Oder, aufgeführt werden, die keinerlei militärischen Nutzen hatten, sondern ausschließlich der Vernichtung von Menschen dienten.

Der österreichische Historiker und Luftkriegsexperte Maximilian Czesany hat bezüglich dieser Terrorangriffe dankenswerterweise die gröbsten der durch die Anglo-Amerikaner begangenen Rechtsbrüche in knapper Form zusammengestellt: »Mit ihrer Luftkriegsführung verletzten die USA und Großbritannien die folgenden von ihnen erst Jahrzehnte zuvor ratifizierten Bestimmungen und Normen des Kriegsrechtes [...]:

die allgemeinen Grundsätze des Kriegsrechtes, wonach militärische Kampfhandlungen direkt nur gegen Kombattanten, Quasikombattanten und militärische Objekte gerichtet werden dürfen, und alle Kampfmittel verboten sind, die unnötige Leiden oder Schäden verursachen […]

der Artikel 27 HLKO, demzufolge verschiedene Gebäude und Bauten, wie Kirchen, Lazarette, geschichtliche Denkmale u.a., soviel wie möglich zu schonen sind, wenn diese nicht militärische Verwendung finden; der Artikel 46 HLKO, wonach das Leben der Bürger und deren Privateigentum zu achten sind;

das Genfer Protokoll 1925, welches unter anderem die Verwendung von giftig oder erstickend wirkenden Flüssigkeiten, Stoffen oder Verfahrensarten untersagt. [5]

Mit dem uneingeschränkten Luftkrieg der Alliierten gegen wehrlose Zivilbevölkerung machten sich insbesondere die Anglo-Amerikaner des Genozids, Ausrottungskrieges schuldig.

Quelle: Claus Nordbruch, Der deutsche Aderlaß, Tübingen 2003 (2. Aufl.), S. 91ff.

Zusatzmaterial:

Am 13. Februar 1945 haben sich über eine halbe Million Flüchtlinge in Dresden aufgehalten. Zusammen mit 600 000 Einwohnern waren schließlich 1 100 000 Menschen den Bombenangriffen an 3 Tagen ausgesetzt (vgl. Rodenberger und Veale). Die großen Trecks stellten ihre Pferdefuhrwerke im „Großen Garten“ und auf anderen Grünflächen ab oder hatten sie noch in den Straßen und auf den Plätzen der Stadt stehen, wo es vielfach zu Verstopfungen kam. Andere Flüchtlinge hatten im Ausstellungspalast mit seinen riesigen Hallen, in Schulen, Sälen oder Privathäusern Unterschlupf gefunden.

Am Abend des 13. gab es um 21.15 Uhr Luftwarnung, darauf die furchtbare Meldung: „Bomberströme im Anflug auf Sachsen mit Spitzen bei Zwickau und Ende bei Göttingen.“ Plötzlich Vollalarm und kurz darauf die sog. „Lichterbäume“ der feindlichen Flugzeuge zur Erhellung des Abwurfraumes. Gegen 22 Uhr brach die Hölle los. Tausende Häuser standen in kürzester Zeit in Flammen. Viele Menschen verließen noch während des Angriffs die Keller der brennenden Häuser und stürzten sich auf die Straßen, wo sie jedoch häufig der nächsten Bomberwelle zum Opfer fielen. Viele gingen aber schon in den Kellern zugrunde. Andere konnten die Häuser, die zu Feueröfen geworden waren, nur mehr als brennende Fackeln verlassen. „Hunderte brennende, schreiende Fackeln stürzten zusammen, verstummten. Und immer neue folgten, und keiner kam mit dem Leben davon.“ (Rodenberger Axel, Der Tod von Dresden, 1953) Bald kam der Feuersturm auf und brachte zum Brennen, was noch nicht brannte.

Furchtbar wütete auch der Tod unter den Flüchtlingen, die bei ihren Pferdefuhrwerken im „Großen Garten“ geblieben waren. In den Hallen des Ausstellungspalastes am Rande dieses Parkes gab es weder Keller noch Splittergräben, noch weniger einen Bunker. Durch die leichten Dächer sausten die Bomben und zerfetzten die Menschen. Große Kanister mit Phosphor gefüllt, zerplatzten unter den Menschen , die, von wenigen Spritzern getroffen, sofort in Flammen standen. (Rodenberger S. 67 ff.)

Grauenvolles ereignete sich auch in den Dresdner Lazaretten und Krankenhäusern, die alle, genau nach den Vorschriften, mit dem roten Kreuz im weißen Feld in riesigen Dimensionen auf den Dächern gekennzeichnet waren. In einem dieser Lazarette lagen Blinde und an beiden Beinen Amputierte nebeneinander. „Aus den Gluten der Baracken flohen die Kriegsversehrten. Blinde trugen Beinamputierte, die ihnen den Weg wiesen…. Später fand man sie. Lebende und Tote. Zwischen verkohlten Bäumen und Büschen und schwarzem Gras.“
Quelle: Maximilian Czesany, Nie wieder Krieg gegen die Zivilbevölkerung, Eine völkerrechtliche Untersuchung des Luftkrieges 1939-1945, Graz 1964

Ein Leser aus 99817 Eisenach schrieb in der WELT am 20.2.1999 u.a.: „Der Obergärtner des Friedhofs von Dresden hat in seinem Bericht darauf hingewiesen, daß die aus den Kellern geholten verstümmelten und verbrannten Leichen, bei denen auch der Kopf verbrannt oder zerfetzt war, ebensowenig mitgezählt werden konnten wie die im Feuersturm Verbrannten, von denen nichts als ein Häufchen Asche übriggeblieben war.“


[1] Vgl. Deutsche Hochschullehrer-Zeitung, Heft 1/1959, S. 22.

[2] Maximilian Czesany, Die Feuerstürme von Dresden und Tokio. – in: Deutsche Monatshefte, Heft 2/1985, S. 38.

[3] Vgl. Erich Kern, Von Versailles nach Nürnberg. Der Opfergang des deutschen Volkes. 3. verb. Aufl. – Preußisch Oldendorf: Schütz 1971, S. 417f.

[4] Vgl. Ilse Gudden-Lüddeke, Recht auf Heimat niemals aufgeben. - in: Die Pommersche Zeitung v. 5.8.1995, S. 1.

[5] Maximilian Czesany, aaO., S. 40.

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