Sachverständiger beanstandet Provisionssystem und fragwürdige Veranlagung.
Foto: APA/Lyoness Management GmbH
Die Einkaufsgemeinschaft Lyoness (weltweit 2,7 Millionen Mitglieder) hat mächtig Ärger am Hals. Im Ermittlungsverfahren (Aktenzahl 14 St 17/12m) prüft die Wirtschafts- und Korruptions-staatsanwaltschaft (WKStA) den Verdacht des Betruges und eines Pyramidenspieles. Im Mittelpunkt steht ein undurchsichtiges Gutschein-Rabatt-System bei Einkäufen in Partnerunternehmen, das vor allem von der Neuanwerbung von Kunden lebt.
„Unsere Wirtschaftsexperten prüfen das gerade und werden eine Fachexpertise abgeben“, sagt Staatsanwalt Erich Mayer zum KURIER. Dabei liegt schon viel Munition auf dem Tisch. „Die Funktionsweise der Vergütungsarten ist kompliziert ausgestaltet und für den gewöhnlichen Durchschnittsmenschen kaum verständlich“, heißt es im Sachverständigengutachten von Karl Hengstberger. Er wurde von der WKStA engagiert, um mutmaßliche „Veranlagungen in Werbekampagnen“ von Lyoness nach Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz zu untersuchen.
Denn: Lyoness hat in den Jahren 2008 und 2009 laut Aktenlage bis zu 28,5 Millionen Euro bei ihren Mitgliedern eingesammelt, um spezielle „Werbekampagnen“ u. a. in Österreich, Ungarn, und in der Slowakei zu finanzieren. Allein in Österreich sollen laut Hengstberger bis zu 13,5 Millionen Euro aufgestellt worden sein, um 450.000 Neukunden zu werben. Für ihr Investment sollten die Lyoness-Mitglieder dann vom Neukundenstock Umsatz-Provisionen und Boni erhalten. Hengstberger ortet dabei einen Haken: Bei einem Misserfolg der Werbekampagne „ist der Verlust des eingesetzten Kapitals der Teilnehmer zwingend“.
Auch hätte Lyoness für diese „Veranlagungen“ einen Kapitalmarktprospekt erstellen müssen. Den gab es aber nicht, damit ist die WKStA am Zug. Der Sachverständige weist aber auch darauf hin, dass die „Werbekampagne Österreich“ laut Lyoness-Unterlagen nur vier Millionen Euro gekostet hätte. „Die Kosten der Werbekampagne sind durch das aufgebrachte Kapital (13,5 Millionen Euro, Anm.) mehrfach gedeckt“, stellt er fest.
Indes sagt Lyoness-Sprecher Mathias Vorbach, dass man das Hengstberger-Gutachten zur Kenntnis nehme, aber Lyoness nach wie vor der Ansicht sei, dass es sich bei der Finanzierung der Werbekampagnen um „keine prospektpflichtigen Veranlagungen gehandelt hat“. Der Verdacht des Betruges und des Pyramidenspieles wird zurückgewiesen.