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Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 5. April 2013

 

Was EU-Parlamentarier verdienen

Ein Art «Bescheidenheits-Rangliste»

Von Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»

In der EU gibt es nur Berufsparlamentarier. Sie brauchen für sich und ihre Tätigkeit jährlich bedeutende Summen an Steuergeldern. Weitaus am teuersten sind die EU-Parlamentarier.

Eine deutsche, auf europaweite Preisvergleiche spezialisierte Firma (www.preisvergleich.de) hat die Löhne und Entschädigungen der Berufsparlamentarier im EU-Parlament und in den nationalen Parlamenten der EU-Staaten unter die Lupe genommen. Die dabei zutage geförderten Tatsachen rücken die «Abzocker-Diskussion» in neue Dimensionen.

Total 8‘185 Parlamentarier

Insgesamt zählen die EU-Staaten zusammen 7‘433 nationale und 752 EU-Parlamentarier (Stand: Europawahl 2009). Die Einkommen der nationalen Parlamentarier belasten die Steuerzahler jährlich gesamthaft mit 620 Millionen Euro. Pro Parlamentarier haben die Steuerzahler durchschnittlich also 83‘412 Euro pro Jahr aufzubringen.

Die 752 EU-Parlamentarier beanspruchen jährlich eine gesamthafte Lohnsumme von 161 Millionen Euro. Der Jahreslohn des EU-Parlamentariers beträgt also satte 214‘096 Euro (rund Fr. 257‘000. –). Der EU-Parlamentarier verdient damit gut das Zweieinhalbfache des durchschnittlichen nationalen Parlamentariers. Woraus sichtbar wird, welche Versuchung von einem Parlamentsposten in Brüssel ausgeht – obwohl die Kompetenzen des EU-Parlaments höchst beschränkt sind. Doch auch als «Abnicker» trägt ein EU-Parlamentarier in seiner fünfjährigen Amtsperiode mehr als eine Million Euro von Brüssel nach Hause.

Brüssel: Eingangshalle zum Paradies

Das deutsche Preisvergleichs-Institut hat auf der Grundlage des von jedem EU-Land nach Brüssel abgelieferten statistischen Materials für die EU insgesamt sowie auch für jedes einzelne EU-Land das Durchschnittseinkommen pro Arbeitskraft berechnet. Danach hat es den Lohn jedes EU-Parlamentariers mit dem je in seinem Herkunftsland geltenden Durchschnittseinkommen verglichen. Die derart errechneten Resultate sind wahrhaft eindrücklich.

Wird das für die gesamte EU errechnete Durchschnittseinkommen aller Arbeitstätigen als hundert Prozent eingesetzt, dann erreicht der Lohn der EU-Parlamentarier eine Grösse von sage und schreibe 878 Prozent des EU-Durchschnittslohnes. EU-Parlamentarier verdienen also das nahezu Neunfache des EU-Durchschnittslohns.

Wird die gleiche Rechnung zu jedem einzelnen EU-Mitgliedland angestellt, so schwingen die bulgarischen EU-Parlamentarier weit obenaus. Während der Lohn des nationalen bulgarischen Parlamentariers lediglich um sechs Prozent höher liegt als das bulgarische Durchschnittseinkommen, kassiert der bulgarische EU-Parlamentarier ein Einkommen im Umfang von 2‘051 Prozent des bulgarischen Durchschnitteinkommens. Er «verdient» also mehr als das Zwanzigfache des Durchschnitts-Bulgaren.

Am zweitmeisten profitieren die Slowaken. Der Lohn des nationalen slowakischen Parlamentariers erreicht eine Summe, die 325 Prozent über dem für die Slowakei errechneten Durchschnittseinkommen liegt. Der slowakische EU-Parlamentarier aber holt in Brüssel ein Salär ab, das um 1‘190 Prozent über dem Durchschnittslohn seines Landes liegt. Er verdient das Zwölffache seiner Landsleute – aus deren Steuergeldern, wohlgemerkt.

Griechenland an dritter Stelle

An dritter Stelle folgt bereits Griechenland: Das Salär seiner nationalen Parlamentarier erreicht eine Grösse von 297 Prozent gegenüber dem nationalen Durchschnittseinkommen. Die griechischen EU-Parlamentarier erreichen indessen ein Gehalt, dessen Summe 890 Prozent des griechischen Durchschnittslohnes entspricht. Der griechische EU-Parlamentarier verdient also das Neunfache des «normalen» Griechen.

An vierter Stelle folgen die italienischen Parlaments-Abgeordneten. Das Einkommen der nationalen Parlamentarier Italiens erreicht einen Wert von 379 Prozent, gemessen am italienischen Durchschnittseinkommen. Die italienischen EU-Parlamentarier aber verdienen das Achtfache (795 Prozent) dieses Durchschnittseinkommens.

Dahinter folgt Frankreich, dessen nationale Parlamentarier einen Lohn von 518 Prozent gegenüber dem französischen Durchschnittseinkommen beziehen. Das Salär der französischen EU-Parlamentarier aber erreicht eine Summe von 740 Prozent, gemessen am französischen Durchschnittseinkommen.

Parlamentarier-Selbstbedienung

Vor drei Jahren hat das EU-Parlament durchgesetzt, dass sämtliche EU-Parlamentarier gleich hoch entlöhnt und entschädigt werden. Zuvor war deren Entlöhnung abgestuft – mit Bezug zum nationalen Durchschnittseinkommen. Vor allem die Löhne der EU-Parlamentarier aus dem Süden und Osten Europas waren damals wesentlich tiefer als heute.

Die Legislaturperiode für EU-Parlamentarier dauert fünf Jahre. In diesen fünf Jahren «verdient» der EU-Parlamentarier gesamthaft 1‘070‘480 Euro. Ein EU-Durchschnittsverdiener muss 55 Jahre arbeiten, bis er auf die gleiche Summe kommt. Ein bulgarischer Durchschnittsverdiener muss gar 108 Jahre, ein polnischer 78 Jahre arbeiten, bis er die Summe des Legislatur-Gehalts seines Abgeordneten in Brüssel erreicht.

Das EU-Parlament ist berechtigt, den Lohn der Parlamentarier ganz in eigener Kompetenz festzulegen. Irgendwelche Gespräche mit «Sozialpartnern» haben dazu nicht stattzufinden. Was die Parlamentarier für sich beschliessen, das erhalten sie auch.

Ihr Einkommen setzt sich zusammen aus einer Grund-Pauschale von 95‘500 Euro, einer jährlichen Spesen-Pauschale von 51‘600 Euro sowie aus der Summe der Taggelder. Diese betragen pro Sitzungstag 304 Euro. Zusätzlich zum Lohn erhalten die EU-Parlamentarier für von ihnen benötigtes Hilfspersonal maximal 254‘408 Euro pro Jahr.

Zusatzleistungen

Die nationalen Berufsparlamentarier werden tiefer entschädigt, aber immer noch überdurchschnittlich: Frankreichs Mitglieder der Nationalversammlung erhalten einen Jahreslohn von 157‘520 Euro. Mit Anrecht auf Büro-Zulagen bis maximal 90‘000 Euro pro Monat, also 1‘080‘000 Euro pro Jahr. Aus dieser Büro-Zulage haben sie benötigtes Hilfspersonal zu entlöhnen.

Die Entlöhnung und Entschädigung für Parlamentarier ist von Land zu Land verschieden und wenig transparent. Die Mitglieder des Deutschen Bundestags erhalten einen Monatslohn von 12‘536 Euro, also 150‘430 Euro jährlich. Für ihr Büro erhalten sie weitere 26‘712 Euro pro Monat, also maximal 320‘500 Euro im Jahr.

In fast allen Ländern erhalten die Parlamentarier kostenlose, zum Teil groteske Zusatzvergünstigungen. Jeder italienische Parlamentarier hat Anrecht auf einen Dienstwagen. Ausserdem darf er einmal monatlich auf Staatskosten zum Coiffeur. Die Niederlande richten ihren Parlamentariern Urlaubsgeld für sitzungsfreie Tage aus.
Die französischen, slowakischen und tschechischen Parlamentarier haben, sofern sie ausserhalb der Hauptstadt wohnen, Anrecht auf eine Gratis-Zweitwohnung in der Hauptstadt. In mehreren Ländern erhalten die Parlamentarier grosszügige Pendlerentschädigungen – eine Vergünstigung, auf die «gewöhnliche» Arbeitnehmer keinen Anspruch haben. Nebst der Bahn ist für Parlamentarier oft auch das Fliegen gratis. In Malta wird den Parlamentariern eine Gratis-Benzinration von 240 Litern pro Monat ausgerichtet – auf Kosten der Steuerzahler! Britische Parlamentarier geniessen generell kostenlosen Museumsbesuch. Gratis ist in London auch die Kinderbetreuung für Parlamentarier im Parlamentsgebäude.

Wo sitzen die Abzocker?

Die Parlamentarier, welche die Steuerzahler um derart fürstliche Summen, die sie sich in die eigene Tasche stecken, erleichtern, sind identisch mit jenen, welche für die sog. «Schuldensanierung» in den Euro-Ländern alle Sicherungs-Bestimmungen zum Schutz der Steuerzahler geschreddert haben. Das Verbot der Schuldenverlagerung von einem überschuldeten in einen noch leidlich gesund haushaltenden Staat haben die Vielverdiener in Brüssel aufgehoben. Dass zwecks Bankenrettung und Staatshaushalts-Sanierung auf Erspartes von EU-Bürgern zugegriffen werden kann, haben diese Parlamentarier, die sich selbst nicht die geringste Beschränkung auferlegt haben, kopfnickend gestattet.

Wer die in Brüssel selbstherrlich von den dortigen Parlamentariern durchgesetzten «Einkommensverhältnisse» mit den Lasten vergleicht, welche diese angeblichen Volksvertreter ihren Landsleuten in ihren überschuldeten Herkunftsländern aufbürden, für den erlangt die Europa seit Monaten dominierende Abzocker-Debatte eine neue Dimension.

Übrigens: Gar mancher EU-Parlamentarier fordert derzeit mit vor demonstrativer Erregung zitternder Stimme den uneingeschränkten «Informationsaustausch» von Bankkunden-Daten zwecks maximaler Besteuerung sämtlicher Leistungsträger in den von verantwortungslosen Regierungen und Funktionären der Überschuldung preisgegebenen Ländern. Werden diese sich aufplusternden Ankläger aber über ihre persönlichen, als angebliche Volksvertreter erzielten Einkommen und Zusatzentschädigungen befragt, dann gehen sie mit Auskünften seltsam knausrig um. Transparenz fordern sie lauthals für alle andern – in Bezug auf die eigene Entlöhnung, auf sich selbst zugesprochene Luxus-Vergütungen und Privilegien bleiben die EU-Parlamentarier indessen merkwürdig wortkarg.

Honni soit qui mal y pense.

Ulrich Schlüer


Schweizerzeit