B. TÄTER

 

Wo immer auf dieser Welt ein Computer und ein Mensch zusammenkommen, gibt es Täter und Opfer. Wer Täter und wer Opfer ist, bestimmt der persönliche Bezugspunkt: Egal was passiert, man gehört immer zu den Opfern. Schließlich gilt wie überall im Leben auch in der Welt der Computer das

Allgemeine Opfergesetz:

Egal, auf welcher Seite Du gerade stehst – diese Seite wird verlieren.

Wenn Du die Seite wechselst, wird sich auch das Schlachtenglück wenden.

Das Allgemeine Opfergesetz auf den EDV-Bereich angewendet und präzisiert, ergibt die

Digitale Quartettregel:

  1. Bist Du ein Anwender, so wirst Du gegen Computer, Hardwarehersteller und Programmierer verlieren.

  2. Bist Du ein Hardwarehersteller, so wirst Du gegen Computer, Anwender und Programmierer verlieren.

  3. Bist Du ein Programmierer, so wirst Du gegen Computer, Hardwarehersteller und Anwender verlieren.

Konsequente Folgerungen aus der digitalen Quartettregel:

  1. Es wird keine menschlichen Gewinner geben.

  2. Der Computer gewinnt immer.

Erweiterte Folgerung aus der digitalen Quartettregel:

Sollte der Computer einmal nicht gewinnen, dann gewinnen Software oder Peripheriegeräte, im besten Fall die Steckdose.

Aufgrund dieser Ableitungen beschäftigen wir uns im folgenden Abschnitt vorwiegend mit den Siegern im allgemeinen Existenzkampf: der Computer-Hard- und Software.

Doch jeder Computerbesitzer weiß, daß nicht allein die Unbillen der Technik auf ihn lauern. Wer nicht das Glück hat, alleine mit seinem Computer Wohnung oder Büro zu teilen, dem drohen weitere Gefahren von sogenannten »Freunden«, von Mitbewohnern, Kollegen und Familienangehörigen. Kurz: Die Kombination aus heimtückischer Technik und Computerlaien richtet den maximal möglichen Schaden an.

In Kapitel 4 hingegen wird das Allgemeine Opfergesetz auf die Gruppe der Nicht-Computerbesitzer angewendet: Hier galt das analytische Interesse des Autors den Gesetzmäßigkeiten, die – aus der Sicht des Normalmenschen – bei einem Zusammenprall von diesem mit einem Computerfreak entstehen.