von Alexander Steinacher, Thalwil

 

«Das Volk hat nicht immer recht»

Der Rechtsprofessor ist Daniel Thürer. Ihm begegnen wir nicht zum ersten mal, wenn es darum geht, die Rechte des Volkes, unsere demokratischen Grundrechte in Frage zu stellen.

Insofern könnte man ihm noch recht geben, wenn er sagt, „Gerichte sollen Durchsetzungsinitiative ignorieren“. - Denn, eine Volksinitiative geht die Gerichte schlicht nichts an (Gewaltentrennung) Jeder Gerichts-Mitarbeiter oder Richter kann privat seine Ansichten vertreten und als Staatsbürger seine Stimme abgeben. Die Gerichte haben sich danach einfach strikt an das geschriebene Recht zu halten, Bundesverfassung und Gesetze. Welche Gesetze wir hier haben wollen, bestimmt immer roch der Souverän.

Zur Erinnerung; Verfassungsinitiativen sind die höchste demokratische Korrekturmöglichkeit für den Souverän, wenn der Bundesrat seiner verfassungsmässigen Aufgabe nicht nachkommt und das vom Volk gewählte Parlament seine Aufsichtspflicht* verschläft und aus vom Volksinteresse abweichenden Partialinteressen vernachlässigt. Gewissermassen – entweder – die Notbremse, oder die Notmotivation an die Exekutive!

*) BV Art. 173 §1, Abs e. «Sie (die Bundesversammlung) trifft Massnahmen zur Durchsetzung des Bundesrechts»

Im Interview im Tagesanzeiger vom 16. Januar, Seite 3 äussert sich der Professor zur Gegenwart und den Reaktionen auf Köln (und anderen, auch Schweizer Städten) Das Publikum sei alerter geworden, reizbarer. Wir neigen zum Launenhaften.

Ich darf daran erinnern, dass es nun bald 10 Jahre sind, seit das Bedürfnis der Bevölkerung nach staatlichem Handeln gegen zunehmende Respektlosigkeit von Eingewanderten gegenüber unserem Recht und der Zivilisation, und zunehmenden Gewalttaten in der Ausschaffungs-initiative zum Ausdruck kam und danach auch in der Volksabstimmung angenommen wurde. Die Diskussion haben wir auch schon vor 5 Jahren geführt.

Die Beurteilung des Rechtsprofessors, wir neigten zum Launenhaften, ist total daneben. Die stabile Laune des Volkes neigt sich nur langsam aber sicher gegen eine Classe Politique, die zunehmend unsere Bundesverfassung mit Nicht-Befolgen von Volksentscheiden und andererseits illegalen, „internationalen“ Verträgen, die unsere verfassungsmässige Souveränität paralysieren sollen, missachtet und verletzt.

Prof Thürer hat ja recht, wenn er feststellt, die Volksinitiative sei ein äusserst weit gehendes politisches Recht, es gibt nichts vergleichbares auf der Welt.

Wir werden das niemals kampflos aufgeben und an fremdgesteuerte Machtzentren verscherbeln.

Mit geschickter Argumentation bietet der Professor Support an die Propagandamaschinerie gegen unser Völkerrecht. Es gäbe darauf genügend erhellende Antworten. Greifen wir aber noch heraus:

„Unsere Verfassung verbietet Willkür und gebietet Verhältnismässigkeit... Ein Richter ist kein Automat und die Initiative verfechte ein archaisches Gerechtigkeitsverständnis.“

Tatsächlich sind Richter ja auch nur Menschen, und ich traue der Mehrzahl durchaus zu, in jedem Fall intelligent und rechtsstaatlich sensibel genug, dieses Prinzip der Verhältnismässigkeit anwenden zu können.

Wir dürfen aber das Ziel des Volkswillens (Initiative) nicht aus den Augen lassen. Es geht nur darum, notorische Gesetzesbrecher und für unser zivilisatorisches Verständnis nicht akzeptable Gewalttäter nach Hause zu schicken. Wenn wir das nicht „tun dürfen“, schaffen wir damit eine perverse Abart der bereits fragwürdigen Personenfreizügigkeit;

Nämlich das Privileg für gesellschafts- und rechtsverachtende Individuen, international das Wirkungsfeld ihrer kriminellen Karriere gegen den Willen der ansässigen Bevölkerung und Rechtssprechung frei bestimmen zu können. Warum wir, die Schweiz ein bevorzugtes Ziel solcher Ansprüche sind, kann sich jeder aus den täglichen Meldungen und den Vergleichen mit den entsprechenden „Märkten“ ihrer Heimatländer selber zusammenreimen.

Ist ein reines Gewalttäter und Verbrecher- Privileg auf Kosten der übrigen friedlichen Gesellschaft verhältnismässig? Am ehesten doch Verhältnismässig pervers!

Das führt zur Vermutung, dass es den Rechtsprofessoren und insbesondere D.Thürer weniger um die Schaffung oben beschriebener Privilegien geht, als um den Versuch, sich mit geschickter, aber falscher Argumentation mehr Macht zu verschaffen. Denn das „äusserst weit gehende Recht“, eben die direkte Demokratie, das Initiativrecht des Souveräns, wird wohl als Einmischung in ihr Selbstverständnis der alleinigen „Deutungshoheit“ empfunden. Rechtsprofessoren und Richter haben es bei uns nicht so kontrollfrei leicht, wie all ihre Kollegen, die nur ihrem eigenen Wähler und evtl. geliebten Führer, oder den Präsidenten der Scheindemokratien verantwortlich sind. Ich verzichte darauf, hier namentliche Beispiele, auch insbesondere aus der aktuellen Geschichte aufzuzählen.

Lassen wir uns nicht einschüchtern und uns in unserer Meinungs- und Handlungsfreiheit bevormunden!

Es ist schon schlimm genug, dass wir, den Bundesrat mit einer „Durchsetzungsinitiative“ an seine Pflicht erinnern müssen. Würde diese neue Nachstoss-Initiative abgelehnt, wäre das ein fatales, negatives Demokratie-Schwäche-Zeichen an die Classe Politique, die eigene und die internationale!