Schreibt Strafrechtsprofessor SP-NR Daniel Jositsch im Tagessanzeiger v. Sa 22.11.2014
Das Professorenmäntelchen soll ihm sowohl Kompetenz als auch Glaubwürdigkeit sichern; der Auftrag der SP lautet aber doch klar: Aushöhlung des nationalen schweizerischen Rechtsstaates und zunehmende Unterstellung unter internationalistische „Kompetenzen“ und Gerichte; verfassungswidrig erschlichen und unterzeichnet durch unsere Bundesräte!
Herr Jositsch gibt zwar zu, dass die in der EMRK niedergeschriebenen Grundsätze – Grund- und Menschenrechte – sowieso in unserer Bundesverfassung stehen – „das stimme“, aber dann lobt er die Möglichkeit für ein Klagerecht des Individuums gegen einen Staat, wenn er sich in seinen Rechten (der Bürger) verletzt fühlt. - Dafür haben wir unsere gesetzlichen, unabhängigen Gerichtsstufen, mit Richtern, die unserem schweizerischen Rechtsstaat und damit der Demokratie verpflichtet sind!
Dieses Klagerecht beruhe auf der Erkenntnis, dass sich ein Land zu einem Unrechtsstaat entwickeln kann und dass man den Bürger notfalls auch vor dem eigenen Staat schützen muss. Der einzige Staat, der je aus der EMRK ausgetreten sei, war Griechenland unter der Militärdiktatur! - Mit diesem hanebüchenen Vergleich sind wir wieder einmal bei der Grundfrage – was war zuerst da; das Ei oder das Huhn, bzw. die Demokratie (die direkte, dem Volk Selbstbestimmung garantierende, föderalistische, nach unserem Muster eben) oder der Rechtsstaat?
Gibt es demzufolge mehr Rechtsstaat in straff organisierten Diktaturen, wo das Volk nichts zu sagen hat, oder eventuell doch eher in einer direkten Demokratie wie der unsrigen, wo die Diskussionen nicht hinter verschlossenen Türen sondern im Volk – und ja, eben auch am vielgeschmähten Stammtisch stattfinden?
Jositsch schreibt; ausgerechnet wir, und zuvorderst natürlich die SVP wollen dieses wichtige „Bürgerrecht“, (der Rechtsstaatlichen Bevormundung von aussen, die den Bestimmungen der UN-Charta widerspricht) beseitigen. Rechtsstaatliche Bevormundung von ausländischen Vertragsinstanzen, die in unserer Bundesverfassung eindeutig nicht vorgesehen sind! Das nennt Herr Jositsch „Bürgerrecht“. Und wir hätten ja nicht einmal ein Verfassungsgericht. Diese Frage wurde auch schon mehrfach geklärt. Die Verfassung ist bei uns Sache des Volkes und nicht von Richtergremien- und anderen elitären Clubs. Wenn sich unser Bundesgericht strikte an die Gesetze und vor allem an unsere eigene Bundesverfassung hält, sollten wir unserer eigenen rechtsstaatlichen Kompetenz genügend Vertrauen schenken können.
Jositsch schreibt weiter, „dass in der Schweiz der Gesetzgeber weitgehend unkontrolliert (!) Gesetze erlassen kann, auch solche, die gegen Verfassungsrechte verstossen!“ Noch einmal – Verfassungsrecht wird in unserem Rechtsstaat vom Souverän, dem Volk abgesegnet! Und nicht von internationalistischen Interessenvereinen! Unterschwellig meint er wohl, seinem SP-Auftrag gemäss, die Demokratie müsse „besser“ kontrolliert – und damit eingeschränkt werden!
Es mag Staaten geben, - ich verzichte darauf, aus der für die betreffenden Völker verheerenden Geschichtsschreibung – Kandidaten zu nennen, die eine rechtsstaatliche Bevormundung gemäss den Satzungen der EMRK ihre eigene Rechtsstaatlichkeit entwickeln und sichern helfen, immer in Ermangelung der notwendigen Emanzipation zur Selbstbestimmung und direkten Demokratie. Die Frage ist danach nur, wie diese vermeintliche Gerechtigkeit für die betroffenen Bürger in den bevormundeten Staaten, die immerhin die EMRK-Konvention unterzeichnet haben, diskriminierungsfrei durchgesetzt werden können?
Wer u.a. Artikel 46 der EMRK; Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile nachliest muss da doch erhebliche Zweifel anmelden;
„Weigert sich eine Hohe Vertragspartei … ein endgültiges Urteil des Gerichtshofes zu befolgen, so kann das Minister-Komitee, nachdem es die betreffende Partei gemahnt hat, ….den Gerichtshof mit der Frage befassen, ob diese Partei ihrer Verpflichtung nach Absatz 1 nachgekommen ist. – 5. Stellt der Gerichtshof eine Verletzung des Absatzes 1 fest, so weist er die Rechtssache zur Prüfung der treffenden Massnahmen an das Ministerkomitee zurück… usw.“
Bleibt wohl nur noch der Asylantrag im EMRK-kritischen Rechtsstaat Schweiz?
Im Titel schreibt Herr Jositsch noch: EMRK schützt die Bürger vor staatlicher Willkür!
Damit urteilt der Strafrechtsprofessor ziemlich respektlos und verächtlich über unser eigenes Rechtssystem, unseren allein demokratisch und verfassungsrechtlich legitimierten Rechtsstaat! Unsere Bundesverfassung – nur noch ein esoterischer Wunschzettel – Museums-tauglich! Der Bürger braucht mehr Bevormundung, der Rechtsstaat, die Demokratie braucht ausländisch zusammengewürfelte Vormundschaft! Da winkt das internationalistische Heil!
Alexander Steinacher, Thalwil, 22.11.2014