Schweiz rechtfertigt Verurteilung Perinçeks

Meldung im Tagesanzeiger vom 29.01.2015 Seite 5 – Schweiz

Sind wir ob all der täglichen Horrormeldungen aus IS, Boko-Haram, Attentaten von Verrückten, Panikmache aus Wirtschafts- und Finanzkreisen und dem globalisierten Katastrophenmix bereits so abgestumpft, dass wir Zeichen der verfaulenden nationalen Identität und der zunehmenden Dekadenz als alltägliche Normalitäten kaum noch wahrnehmen?

„Das Bundesamt für Justiz hofft in Strassburg auf ein neues, positives Urteil.“ Ein Bundesamt, und dann noch ausgerechnet für Justiz, das guter Hoffnung ist, ein ausländisches Gericht sei uns gnädig und erlasse ein positives Urteil, zelebriert damit den Schritt von der zunehmenden Dekadenz in die nationale Demenz!

Der Fall Perinçek; ein türkischer Staatsangehöriger, der auf Vortragsreise in der Schweiz (?!) hier sein für jedermann unglaubwürdiges, gefärbtes Geschichtsbild aus der eigenen Region verbreitet, kommt zuerst bei uns vor Gericht.

  1. Fehler

    Ein propagandistischer Missbrauch der Gerichtsbarkeit. Denn ein Lügner oder Tatsachen-Verdreher (die gibt es in der ganzen historischen Literatur wie Sand am Meer) muss von kompetenten Leuten zurechtgewiesen werden, d.h., es genügt, die faulen Geschichtenerzähler und Lügenprediger für die betroffene Öffentlichkeit zu entlarven. Das kann nicht Sache der Gerichte sein! Dafür gibt’s Historiker. Und auch die sind nicht immer auf der rein sachlichen, analytischen Seite – ist ja auch schwierig, wenn man beim Studium von Geschehnissen schon einen Farbfilter im Gehirn trägt.

  2. Fehler

    Grundsätzlich, was ein Türke (ist global mit x möglichen anderen Nationalitäten auswechselbar) hier bei uns über die Geschichte seines Landes predigt, sollte uns, eben ausser auf der Ebene der Historiker gleichgültig lassen.

  3. Fehler

    Das Bundesgericht stellt fest, „mit seiner Genozid-Leugnung habe Perinçek gegen das Schweizer Antirassismusgesetz verstossen und die Würde des armenischen Volkes verletzt.“

    Danach müssen wir uns von einem ausländischen Gericht sagen lassen, wir hätten das Recht auf freie Meinungsäusserung verweigert!

  4. Fehler

    Das Bundesgericht kann die Gesetze nicht selbst machen (typisches Absurdistangesetz; Antirassismus) (!) aber es ist unser höchstes Gericht und sollte es sich auf keinen Fall gefallen lassen, dass sich unsere Behörden (inkl. Bundesamt für Justiz) von einem ausländischen Gericht die eigene, einzig legale Rechtssprechung paralysieren lassen. Da können sie sich ja präventiv selbst aufheben, jedenfalls scheinen sie aber auch vom in Bern grassierenden internationalistischen Anpasservirus der Beliebigkeit infiziert zu sein.

Die ganze Geschichte exponiert uns, die selbständige Nation Schweiz auf der internationalen Bühne der Lächerlichkeit! Jedermann kann feststellen, dass wir unsere eigenen Gesetze, bzw. unser eigenes Grundgesetz straflos zunehmend missachten.

Es ist eine unerhörte Provokation des Souveräns, wenn unser Bundesamt für Justiz vor einem ausländischen Gericht die eigene Rechtssprechung „verteidigt“!

Unsere Bundesverfassung sieht logischerweise keine uns betreffende Rechtssprechung ausserhalb unserer eigenen, gesetzmässig und von uns demokratisch legitimierten Gerichten vor. „Ausnahmegerichte sind untersagt“ (BV Art. 30) Von unserem Identifikations-schwachen Bundesrat gegen unsere Verfassung unterzeichnete Verträge sind ungültig! Das sollte das Bundesgericht selbständig in einem Grundsatzurteil festhalten!

Man bedenke, die möglichen Konsequenzen, wenn wir uns selbst, in suizidaler Weise nicht mehr an unser Grundgesetz, an unsere Gesetze allgemein halten würden; Was folgt als nächstes: Schariagerichte? Ein Gericht in Afrika (das uns verurteilt, weil wir zu wenig Entwicklungshilfe an die dortigen Regierungen leisten?) New Yorker Geldmacher-Gerichte (kennen wir ja schon) usw.?

Alexander Steinacher, Thalwil, 29.01.2015