Der Menschenrechtskomissar (weiss er überhaupt, was hier für Rechte gelten, und wer - welche Menschen - die eben bestimmt?) des Europarats warnt vor Staatstrojanern und Kabelaufklärung. (Medienmitteilung v. 06.10.2015)
Die Warnung hat ihre Berechtigung. Nur, der Weg und das Ziel dieser „deutlichen Worte“, wie in der Medienmitteilung steht, lässt in mir sofort einen satirischen Vergleich aufblitzen:
„Burgdorf kritisiert die Mauscheleien zwischen Obama und Merkel“ Spass beiseite – es handelt sich in doppelter Hinsicht um ernste Themen.
Unser Verteidigungsminister (VBS Ueli Maurer) und die Präsidenten der zwei Kammern der Bundesversammlung haben ein entsprechendes Schreiben erhalten. Ueli Maurer bestätigt, bereits geantwortet zu haben. Zum Inhalt der Antwort äusserte er sich nicht.
Von dieser Seite müsste die einzige richtige Antwort gelautet haben: „Wir haben Ihre Ausführungen mit Interesse gelesen.“
Die Präsidenten der Kammern könnten, oder müssten vielleicht, angesichts der unverhohlenen Arroganz der Einmischung sogar folgende Antworten an den Europarat richten:
Sehr geehrter Herr Muiznieks!
In Ihrer vermeintlichen Macht- und Vormundsposition scheinen sie über die Politgeografie Europas unter Wissenslücken zu leiden. Ihre Schreiben haben Sie an demokratisch gewählte Institutionen der Legislative und Exekutive der Schweiz gerichtet. Die Schweiz ist nicht der Gau Mitte der neuen, grossen europäischen Machtkonzentration auf Kosten der demokratischen Emanzipation der europäischen Völker! Die Schweiz ist der wohl einzige, wirklich unabhängige, demokratisch und politisch selbständige und qualitativ maximal entwickelte Nationalstaat Europas.
Da wo der Bürger in Strassburg entwicklungspolitisch eigentlich menschenrechtswidrig nichts zu sagen hat, steht als ein Beispiel der Appenzeller Bauer gegenüber, mit einem einzigartigen Mitsprache- Stimm- und Wahlrecht und einer emanzipatorischen Verpflichtung, sich eigenverantwortlich mit den schwierigsten Dingen auseinander zu setzen. Er tut es gewissenhaft, während Fachleute, Juristen und unabhängig gewählte Volksvertreter dem Bürger den Entscheid durch aufwendige, alle Seiten berücksichtigende Untersuchungen und Informationen kompetent möglich machen!
Der Entscheid, was danach für uns gut ist oder nicht, bleibt beim Souverän, dem Bürger. Unsere Bundesverfassung kennt keine legalen Einmischungsmöglichkeiten in diese rechtsstaatlich-demokratisch und menschenwürdigen Prozedere! Die Schweizerische Bundesverfassung erlaubt keine Abhängigkeiten von von uns nicht beeinflussbaren, willkürlichen Entscheidungsgremien oder Gerichten! Ausserhalb unserer gesetzmässigen Justizorgane gibt es also weder Urteile, noch Erpressungen oder Drohungen; es heisst im Art 30 BV schlicht: Ausnahmegerichte sind untersagt!
Es wäre gut für Europa, wenn Sie dies zur nachhaltigen Kenntnis nehmen würden.
Alexander Steinacher, Thalwil, 6. Oktober 2015