Sehr geehrter Herr Kressler,
sehr geehrte Damen und Herren der HEKS und weitere...

 

Wir erleben zur Zeit ein geschichtliches Phänomen, das nach umfassenderen Massnahmen rufen würde, als Sie es, - als die meisten Hilfsorganisationen es tun können.

Das Flüchtlingselend verlangt Interpretationen, die zu mehr als gut gemeinter Symptombekämpfung und damit Hilfe für einige, teilweise privilegierte unter den aufs höchste bedrängten Menschen führt. Was ist mit den anderen? Die nicht flüchten können? Die vor allem nicht die unanständigen Summen aufbringen können, mit denen sich die Schlepper „honorieren“ lassen?

Es muss jedem hier in Europa auffallen – die Flüchtlinge kommen alle aus islamisch dominierten Ländern – Afghanistan, Iraq, Syrien, wo nicht „nur“ Krieg herrscht, sondern ein besonders menschenverachtendes Zerstören und Abschlachten, wie es der IS für seine kranken Ideologien richtiggehend zelebriert.

Und es fällt dabei weiter auf – die Flüchtlinge flüchten nicht in ein sicheres muslimisches Land, wo teilweise finanzielle und strukturelle Ressourcen es erlauben würden, alle diese Flüchtlinge, also ihre muslimischen Brüder und Schwestern in grosszügigste Unterkünfte und mit erstklassigen Versorgungen zu bringen. Saudi Arabien zum Beispiel – das Ursprungsland des Islam! Oder die reichen Golfstaaten. Auch Ägypten wäre in der Lage, mit unserer und UNO-Hilfe ganze Flüchtlingsstädte mit allen notwendigen Infrastrukturen zu betreuen.

Aber all diese Flüchtlinge wollen die beschwerliche und äusserst gefährliche Reise auf sich nehmen, um in die westlichen Anti-Gottesstaaten, alles Staaten der Ungläubigkeit zu kommen.

Viele wissen aber schon; Bei den Ungläubigen gibt es Sicherheit, und alle lebensnotwendigen Versorgungen. Sicherheit heisst auch – keine Scharia, keine willkürlichen Verfolgungen und Morde. In unserer aufgeklärten, säkularen Welt, die sie sich aussuchen, ist die Polizei zum Schutz der Menschen und nicht zur Sicherheit der Führer und Potentaten und der verbrecherischen Systeme da. Anstelle von Religionszwang gibt es Freiheit, Kultur und Schulen! Und die Achtung vor anderen Menschen, die bei uns selbstverständlich auch Mädchen und Frauen einschliesst!

Manchen mögen die Augen aufgehen, nicht nur, weil sie selber und eventuell ihre Familien in Sicherheit sind!

Woher kommt diese Sicherheit? Ein neuer Begriff muss in diese fremden Sprachen eingeführt werden; Menschenrechte! Wer oder was – und wie können diese Menschenrechte garantiert werden?

Die Charta der Vereinigten Nationen enthält eigentlich genau das, was wir uns alle für die ganze Welt wünschten: 1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren (Präambel)

Und in Artikel 1 2. - Freundschaftliche auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern....

Es heisst ganz deutlich

Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker – (nicht der Regierungen, wie auch immer diese zustande gekommen sind)

Wenn wir unsere politische Weltkarte anschauen, müssen wir bei einigermassen gesicherten Kenntnissen der Länder feststellen, dass diese primären Ziele der UN nur ganz dünn und kaum irgendwo vollständig verwirklicht sind! Die meisten Völker sind entrechtet und auf moderne Art versklavt! Selbst da wo – auch bei uns im viel-gepriesenen Europa – stolz von Demokratie geredet wird, fressen Korruption und Manipulation an den tatsächlichen Selbstbestimmungsrechten der Völker!

Weltweit am fortschrittlichsten zugunsten der Volksrechte (Völkerrecht!) emanzipiert, ist das direkt-demokratische System der Schweiz. Das beginnt beim Individuum in der bereits relativ selbständigen Gemeinde!

Direkte Demokratie kommt vom Volk und nicht vom Staat oder der Regierung. Staat und „Regierung“, d.h. Exekutiven arbeiten im Dienste der Demokratie. Sie haben den Auftrag den Volkswillen im Rahmen der ebenso vom Volk bestimmten Verfassung bzw. dem Grundgesetz umzusetzen.

Zur Selbstbestimmung der Völker gehören auch die eigenen Gesetze und die vom Volk bestimmten unabhängigen Gerichte!

Das ist die Seite + (Plus) auf der Skala der Völkerrechte. Aber es gibt leider auch die unterste Seite, das absolute - (Minus)

Da kommen tatsächlich die meisten der Flüchtlinge unserer Zeit her. Kriege zwischen mächtigen Interessenten (Warlords) Willkür, restriktive Gesetze zum alleinigen Vorteil der Machthaber, Gerichte und Richter im Solde der gleichen Machtkonzentrationen. Söldnerarmeen, offene und verdeckte Polizeitruppen, alle durch Auswahl und Abhängigkeiten den Machthabern kompromisslos verpflichtet.

Das einer humanistisch aufgeklärten Gesellschaft feindliche Virus zeigt sich auch bei uns, im Horte der Toleranz, Religionsfreiheit und einiger fataler Irrtümer, die als „Menschenrechte“ „Trittbrett fahren“!

Zum Beispiel: ein Islamist aus Winterthur, der eigentlich in den Jihad ziehen wollte, vor Gericht: Das Schweizer Gesetz ist mir egal“. (Bericht Tagesanzeiger v. 09.09.2015 Seite 17)

Revolutionsführer Ajatollah Khomeini sagte nach der Machtübernahme im Iran u.a.: „es braucht keine Schulen – es braucht nur Koranschulen“!

Ein iranischer Flüchtling, den ich in Zürich kennen gelernt habe, erzählte mir seine Geschichte: Im Iran lässt das Regime immer wieder Menschen einfach „verschwinden“. Sie landen in den berüchtigten Gefängnissen oder werden gleich umgebracht. Viele dieser Menschen hinterlassen Kinder, Waisenkinder also, um die sich normalerweise niemand kümmert. Die Frau des iranischen Ingenieurs begann sich um solche Kinder zu kümmern, sie beschaffte ihnen Essen, Unterkunft und die Möglichkeit wieder in die Schule zu gehen. Eines Tages standen zwei Männer vor der Wohnungstür und bedeuteten der Frau, die allein zuhause war, sie müsse sofort aufhören, sich um diese „Strassenkinder“ zu kümmern. Ihre Sorge um die Kinder und ihr Verantwortungsbewusstsein liessen es ihr nicht zu, ihr einfaches, privates soziales Engagement für die Kinder aufzugeben. Kurz darauf war die Frau des iranischen Ingenieurs spurlos verschwunden. Der Mann kam von der Arbeit nach Hause und seine Frau war weg. Er begann in Spitälern und bei der Polizei nachzufragen. Die Ablehnung und die offensichtlichen Drohungen, denen er sich bei seinen

Nachforschungen nach seiner Frau ausgesetzt sah, führten dazu, dass er, vor seiner eigenen Verhaftung nach Rom fliehen konnte. Von seiner Frau hat er nie wieder etwas gehört, kein Zeichen, keine Spur!

Noch ein weiteres aktuelles Beispiel auf der unteren Seite der Skala der Menschenrechte und des Selbstbestimmungsrechts der Völker: Bericht im Tagesanzeiger vom 03.09.2015 – Schauprozess in Baku; In Aserbaidschan muss eine Journalistin siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis, weil sie über die Machenschaften der Präsidentenfamilie schrieb. „Gegen ein totalitäres Regime könne man ankämpfen, indem man Korruptionsfälle aufdecke und die Rechte der unterdrückten Bevölkerung verteidige. Das hat seinen Preis... „ (Khadija Ismayilowa) – Sie wurde zu 7½ Jahren Gefängnis verurteilt. Da wird die Minus-Seite der Menschenrechte wieder überdeutlich; Die „Gefängnisstrafe“ – siebeneinhalb Jahre durch regimetreu verpflichtete Richter einerseits, und danach der Justizvollzug als Strategie, die Menschen physisch und psychisch systematisch zu zerstören!

Auch auf der anderen Seite, ganz im Westen von „uns“ herrschen menschenrechtlich äusserst bedenkliche Zustände. Allein die Justiz der US-Amerikaner, angefangen von der regelmässig in den Medien rapportierten Polizeigewalt und danach den öfters rechtsstaatlich sehr zweifelhaften Justizverfahren. Dazu nur noch ein kleines Beispiel: Die Bevölkerung beginnt schon länger an der „Wirksamkeit“ wie an der „Gerechtigkeit“ der sogenannten Todesstrafe (staatlich verordneter Mord) zu zweifeln. Beim Prozess gegen den sogenannten Boston-Bomber wurden für das Geschworenengericht extra Leute ausgesucht, von denen man sicher wusste, dass sie nicht für die Abschaffung der Todesstrafe sind. Die geforderte Einstimmigkeit für das Todesurteil wurde damit erreicht. Unterdessen wurde auf den jungen Bomben-Terrorist im Gefängnis ein blutiger Anschlag von Seiten der berüchtigten Gefängnisgang Aryan Brotherhood verübt!

Es ist wohl nicht möglich, den vollständig perfekten, humanistisch – völkerrechtlich für alle Zeiten einwandfreien Rechtsstaat zu schaffen. Fehler passieren auch bei ausgesucht humanistischer Verfassungs- und Gesetzgebung. Meist durch Dummheit und Irrtümer von Beteiligten und Verantwortlichen!

Unsere Bundesverfassung und die darauf beruhenden Gesetze, sowie der in unserem Land kulturell gefestigte, respektvolle menschliche Umgang, der sich vor allem auf Ausbildung, strenge Auslese und demokratische Kontrolle der Vollzugsorgane stützen kann, positionieren uns eindeutig am oberen Plus-Wert der Skala der praktizierten Menschenrechte.

Wer unsere Bundesverfassung liest, der muss einsehen, dass jegliche aussergesetzliche Einflussnahme, jede rechtsstaatliche Erschütterung von fremden, nicht-demokratischen Institutionen im Keime erstickt werden muss, um ein grosses Gefahren-Potenzial von rechtsstaatlicher Erosion zu verhindern.

Unsere Bundesverfassung ist eingedenk der unkontrollierbaren Entwicklungen und den geschichtlichen Erfahrungen der letzten Tausend Jahre, geopolitisch und in Europa mit deutlichen Schutzklauseln versehen. Diese einzuhalten ist allerdings unsere Aufgabe, von unten, vom einfachen Bürger bis zu den Bundesrichtern und dem Bundesrat!

So heisst es beispielsweise unmissverständlich in Art 2:

Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.

Oder Art. 10:

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten. - Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit. - Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.

Und von entscheidender Wichtigkeit für die in der UN-Charta geforderte Selbstbestimmung der Völker:

Art. 30

Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ein durch Gesetz (unser schweizerisch demokratisch legitimiertes...) geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Ausnahmegerichte sind untersagt!

Dieses Verbot gilt selbstverständlich auch für jedes ausländische Gericht, ganz egal, wie sie sich nennen, und in wessen Sold und Abhängigkeit die Institutionen gerade stehen.

Die Bundesverfassung kann nicht einfach durch sogenannte „internationale Verträge“ (auch zynisch völkerrechtlich genannt) umgangen, bzw. ausser Kraft gesetzt werden.

Man denke einmal nach, – unter was alles für Willkürgerichten die Europäische Geschichte und damit die Völker – die Menschen schon leiden mussten. Da kommt unmittelbar die Frage nach der Zukunft; Europäische „Volks- oder Menschenrecht-Gerichte“ in Abhängigkeiten von den zentralen Mächten wie USA, eine manipulierbare UNO, oder gar Religionsgerichte – Scharia und andere denkbare Neigungen auf der schiefen Ebene der vermeintlichen Völkerrechte?

Wer sich dem intellektuellen Schaudern nicht anschliessen kann, möge sich vielleicht vor Augen halten und daran erinnern lassen, dass unsere Bundesverfassung sogar einen Tierschutzartikel enthält (Art. 80) Können Sie mir weitere Länder nennen, die den Schutz der Tiere in ihrem Grundgesetz verankert haben und über entsprechende Gesetze und Kontrollen verfügen? Da wo Tiere gesetzlich geschützt werden, geht es auch den Menschen besser!

HEKS, wie auch die vielen weiteren Hilfswerke wie Amnesty International (senden ein Magazin für Menschenrechte!) Das Rote Kreuz, Terre des hommes und wie sie alle heissen bemühen sich wohl hauptsächlich mit professionellen Werbeagenturen, angesichts des gegenwärtigen Flüchtlingselends, die Spendefreudigkeit der Schweizer zu aktivieren! Was die HEKS in ihrem Brief schreibt – „Im Nordirak unterstützt die HEKS die Gesundheitsversorgung von mehr als 30 000 Menschen. Im Libanon ermöglichen wir 5000 Flüchtlingen und ihren Gastfamilien ein würdiges Leben. Usw...“ Das erfüllt uns mit Respekt und Bewunderung für die unerschrocken mutigen und offenbar effizienten Leistungen im Sinne unserer Humanität!

Diese Humanität, die Achtung der in der Schweiz basierten Hilfswerke in den fremden Ländern mit unterdrückter und leidender Bevölkerung kommt nicht zuletzt aus unserer politischen Stabilität, aus unserer liberalen und menschenrechtlich vorbildlichen Verfassung! Die Schweiz ist als humanitärer Samariter weltweit glaubwürdig und geniesst entsprechenden Respekt, was ja nicht einfach eingefordert werden kann.

Die Humanität, die umfassende menschliche Ethik, die Solidarität und Hilfsbereitschaft kommt von den Menschen hier, die sich über Generationen diese eigene Verfassung am oberen Ende der Skala der Menschenrechte erarbeitet haben – und nicht von Regierungen, Führern Oberpriestern, Kaisern und Präsidenten!

Und man fragt sich, von was für einem Ungeist sind all die grossen und kleineren Hilfswerke geritten, die sich demonstrativ einer Erklärung gegen diesen Erfolg des UN-Charta  „Wunschzettels“ nach der Selbstbestimmung und Sicherheit der Völker anschliessen?

Das angestrebte zerstörerische Ziel wird mit dem psychologischen Trick der strategischen Umkehr-Terminologie getarnt: Schutzfaktor M nennen sie das. Dabei geht es offensichtlich nicht um den Schutz der Menschenrechte, sondern im Gegenteil um die Einschränkung unserer direkt-demokratischen Verfassungsrechte. Mit der anvisierten Unterstellung unter Richter und Gerichte, mit zweifelhafter humanitärer Tradition im Hintergrund riskiert man unter pessimistisch leider leicht vorstellbaren Umständen die völlige Auflösung unseres Rechtsstaates. Und damit aller wenigstens bei uns verbrieften evolutionär-humanistischen Sicherheiten und Fortschritte!

Leider ist anzunehmen, dass viele Unterschriften unter mangelndem Wissen und politischem Druck zustande gekommen sind. Und die gern gebrauchte Argumentation, gegen alles Handlung und Stellung nehmen zu dürfen, was von der einzigen oppositionellen Partei in der Schweiz, der SVP komme, ist so demokratiefeindlich wie gefährlich! Ich kann mir unter diesen Umständen auch nicht vorstellen, wie z.B. ein Mädchenhaus Zürich, das ich seit über 2 Jahrzehnten regelmässig unterstütze, einer Aktion anschliesst, die sich explizit gegen das geltende Völkerrecht und die Zielsetzung in der UN-Charta stellt! Ich werde das Mädchenhaus weiter unterstützen, denn die Mädchen und Frauen die da Schutz suchen und bekommen, können nichts für unsere Dummheit!

Und – Gesellschaft für bedrohte Völker! Ausgerechnet! Wie glaubwürdig können solche Hilfsorganisationen noch sein? Terre des hommes! Wollen sie neu Terre des esclaves?

Ich erinnere in diesem Zusammenhang wieder einmal an die Kurzanalyse des deutschen Philosophen Michael Schmidt-Salomon, der in seinem Manifest des Evolutionären Humanismus u.a. geschrieben hat:

„Die grösste aktuelle Bedrohung für Homo sapiens besteht nicht in Erdbeben, Tsunamis, Konjunktureinbrüchen usw. sondern in einer strukturell bedingten Dummheit. Unser Wahnsinn hat System. Es mag vielleicht anregender und subjektiv entlastender sein, anzunehmen, dass die Geschicke der Menschheit von einem Grüppchen finsterer Verschwörer gelenkt wird, in Wahrheit steckt hinter der ganzen Misere nur eine einzigartige, gigantische, weltumspannende Riesenblödheit!“ (die anstrengende Suche nach genaueren Interpretationen ist jedem denk-freudigen freigestellt!).

Alexander Steinacher, Thalwil, 9. September 2015