Eine Kurzanalyse von Alexander Steinacher Thalwil 3. Mai 2019
Man mag über die Gefährlichkeit von Waffen und den privaten Waffenbesitz unterschiedlicher Meinung sein. Darüber könnte man streiten, und dann auf dem verfassungsmässig korrekten Weg ein entsprechendes Bundesgesetz erlassen, bzw. ändern.
Aber einfach als Schwächezeichen gegenüber der EU direkt ein von der EU-Führung für die eigenen Partnerländer bzw. Untertanen erlassenes Gesetz per Abstimmung übernehmen heisst; unsere verfassungsmässigen Rechte und Pflichten aussetzen. Es geht also primär überhaupt nicht um die gesetzliche Neuregelung einer ganz normalen Bundesbestimmung, bzw. der Umsetzung des Volkswillens, sondern nur darum, auf die neusten Drohungen und Erpressungsversuche der EU mit Anpassung bzw. Unterwerfung zu reagieren.
Der EU – und der classe politique wie dem eigenen Volk muss wieder einmal klar gemacht werden, dass in unserem Land die Bundesverfassung nach wie vor gültig ist. Die entsprechenden Artikel sind unter Nr 160 und 107 für jeden nachlesbar!
Der Bundesrat, anstatt seinen verfassungsmässigen Pflichten nachzukommen, droht im Abstimmungsbüchlein auf Seite 39 - „Was passiert bei einem Nein?“ ganz im Sinne der EU-Erpressertaktik, was wir uns allenfalls bei einem Nein für Nachteile einhandeln! Das meiste davon ist rein spekulativ und zeigt ja nur, dass der Bundesrat überfordert ist, der EU-Mafia einmal mehr die Souveränität eines freien Staates (besonders hier in Europa) zu erklären.
Die bundesrätlichen- und offiziellen Propaganda-Argumente sind längst sachlich widerlegt. Wer sich erpressen lässt und nicht stark genug und willens ist, bilateral zu verhandeln, der wird weiter erpresst und bedroht, bis er sich gänzlich unterwirft. (alles kompatibel mit dem 2012 „präventiv“ der EU erteilten Friedensnobelpreis!)
Europäische Union erhält Friedensnobelpreis 2012. 2012 wurde die EU für ihren Einsatz für Frieden, Versöhnung, Demokratie und Menschenrechte in Europa mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
Der blanke Zynismus! Dazu passt:
„Vor ein paar Jahren bezeichnete EU-Chefkommissar Jean-Claude Juncker die Schweiz in einem Interview als «geostrategisches Unding». Ein «Unding»ist ein Ding, das es nicht geben sollte, gemäss Duden ein «Skandal», ein «Schandfleck»“. (R.Köppel)
„Weniger charmant und rotweinbeschwingt als bei Juncker klingt es bei Manfred Weber, dem kantig-strammen CSUler und hochoffizieller Bewerber der Europäischen Volkspartei für die Juncker-Nachfolge im EU-Kommissions-Präsidium:
Weber hielt kürzlich an einer Kadertagung eine Rede.Er werde die Schweizer «Sonderrolle» nicht mehr länger dulden, dekretierte Weber laut der Frankfurter allgemeinen Sonntagszeitung. Von Brüssel profitieren und dauernd über Brüssel schimpfen, das sei keine akzeptable Haltung.“ Man werde in der EU andere Saiten aufziehen müssen gegen «die störrischen Schweizer».
Das erinnert ganz an den Stil des deutschen Ministers Peer Steinbrück, der uns 2009 mit der Kavallerie drohte; „sie müsse ja nicht ausreiten, die Indianer müssten nur wissen, dass es sie gibt....“ Da fehlte einfach der Bundesrat, der die Kavallerie im Norden hätte wissen lassen müssen, dass die Indianer hier Tierschutzgesetze hätten, und also die Pferde nicht skalpieren würden!
Fazit: Diese Abstimmungsvorlage ist wieder einmal eine vorsätzliche Missachtung unserer Bundesverfassung; deshalb
NEIN