(Meldung Tagesanzeiger v. 13.06.2015 S. 4)

Eine Volksinitiative (Landesrecht vor Völkerrecht) macht das Establishment in Bundesbern nervös!

 

Analyse

Analyse von Al.Steinacher, Thalwil

Zuerst einmal sollte eine derartige Meldung ein alarmierendes Erstaunen hervorrufen; Der Bundesrat ist die Exekutive und hat nämlich deshalb nicht primär eine Meinung zu den Volksrechten (unser Volks- oder Völkerrecht!) zu zelebrieren, sondern die Meinung des Volkes, von diesem in Initiativen, Referenden und den erfolgten Abstimmungen klar manifestiert, umzusetzen und auszuführen!

Misstrauen und elitäres Unbehagen des Schweizer Bundesrates gegenüber der direkten Demokratie, populär ausgedrückt – die Angst vor dem Volk und seinen Entscheiden ist nichts neues. Fremde Länder, mit fremden Richtern und teils auch befremdlichen Rechts- meist eher Unrechtssystemen gegenüber der Bevölkerung (Völkerrecht?) haben es da leichter; Die Völker haben kein oder nur unwirksames Recht etwas zu sagen. Der „Rechtsstaat – so nennen sie sich alle – basiert da auf zwanghaftem, mit Gewalt durchgesetztem Recht-haben – und nicht, wie es sein sollte auf möglichst hohem Niveau von Gerechtigkeit!

Gerechtigkeit als Recht in Form von Verfassungen und Gesetzen. Da wo nicht die Gemeinschaft, die Völker bestimmen können, was als gerecht gelten muss, da wo heute noch, und immer wieder brutale Machthaber allein und allenfalls in elitären Gruppen über alles bestimmen, da hat die Gerechtigkeit, die menschliche Ethik wenig Chancen!

Wie viel riesige Probleme und unfassbares Leid aus diesen Umständen entstehen, beschäftigt uns, beschäftigt die Öffentlichkeit in Staaten, die es schaffen, durch humanitär einwandfreie Verfassungen, Gesetzen und geschulten, kontrollierten und wenig korrupten Justizorganen eine einigermassen stabile Kultur von Gerechtigkeit herzustellen.

Zu diesen Ländern gehört sicher an vorderster Front die Schweiz. Sie ist eines der wenigen, wenn nicht das einzige Land, wo der Souverän das Volk ist und die in der UN-Charta verlangte Gewährung der Selbstbestimmung der Nationen gewährleistet ist.

In der Schweiz bestimmt das Volk über Verfassung und Gesetze. Das einmalige Initiativ- und Referendums-Recht garantiert uns einen Schutz vor Willkür-Entscheidungen von Regierungen und Justizorganen.

Diese Sicherheit und die Sensibilität für von der Gesellschaft geschaffene Kultur der Gerechtigkeit ist eine Motivation und Herausforderung für verschiedenste vor allem international tätige Hilfsorganisationen, die in der Schweiz entstanden sind, ihren Hauptsitz oder zumindest eine Zweigstelle hier haben. Sie alle sind durch diese direkt-demokratische, rechtsstaatliche und unabhängige Basis hier gestärkt und werden in der ganzen Welt als kompetent und ethisch unzweifelhaft angesehen und akzeptiert.

Da wirkt es äusserst seltsam, wenn ausgerechnet Reihenweise Hilfsorganisationen, die genau die Folgen von Ungerechtigkeiten und staatlicher Willkür von hier aus und direkt in den Krisengebieten bekämpfen wollen, sich einer Bewegung gegen diese Kultur der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung anschliessen, indem sie ihre Namen einer obskuren antidemokratischen Idee, bzw. einem Verein namens „Schutzfaktor M“ zur Veröffentlichung geben. Darunter sind SRK (Rot-Kreuz), Flüchtlingshilfe, Amnesty International (!), Arbeitskreis Tourismus und Entwicklung (?), Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration, Ges. f. Bedrohte Völker (ausgerechnet!), Kinderschutz Schweiz, Terre des hommes (das ist hier; wollen sie eher wieder in Richtung einer Terre des esclaves?)

Die Tatsache, dass alle diese Organisationen und viele weitere für etwas unterschreiben und ihre Namen geben müssen, das sich eigentlich genau gegen diese Rechtssicherheit und Selbstbestimmung des Volkes richtet, lässt die Vermutung aufkommen, sie seien alle von „höherer“ Stelle genötigt oder gar gezwungen worden.

Gerichte in Deutschland oder sonst wo in der EU, alle deutlich unter unserem Niveau von Volksrechten, von demokratischem Rechtsstaat sollen unsere demokratischen Entscheide wider unsere Verfassung aushebeln können. Was wissen wir schon, wie Sondergerichte, die gemäss unserer Verfassung klar verboten sind, im Ausland von Abhängigkeiten und Entwicklungen bestimmt sind? Die Tendenz, dass die USA sich mehr und mehr als Vormund und strategischer Strippenzieher für Europa inszeniert, lässt nichts positiv fortschrittliches erwarten. Die Alternativen dazu sind dann weitere menschenrechtliche Rückstände wie Scharia-Gericht usw.

In den USA herrscht eine immer wieder nachweisbar seltsame Justiz. Dazu kommen die Vollzugsbehörden, Gerichte, Polizei, die auf der Strasse hemmungslos Menschen verprügelt und gar erschiesst. Todesurteile nach für uns rechtsstaatlich nicht nachvollziehbaren Prozessen usw.

Unlängst wurde von der Verurteilung des Terror-Teenagers D.Zarnajew, bekannt unter der Bezeichnung Boston-Attentäter berichtet, da heisst es u.a.:

Die Jury im Fall Zarnajew war kein Abbild der Bevölkerung (eben!) weder der lokalen noch der amerikanischen: Als Geschworene kamen nämlich überhaupt nur jene Bürger infrage, die Hinrichtungen nicht grundsätzlich ablehnen. Das Gericht wollte (Klarer Fall von Willkür!) damit für einenergebnisoffenen Prozess sorgen….“

Ein anderer Bericht aus den USA (5. Mai 2015) lautete: „Marilyn Mosby – die Staatsanwältin klagt in Baltimore gegen die Polizei – Sie weiss, wozu Polizisten fähig sind!

Oder am 20. Mai 2015: „Saudis suchen neue Henker“ - Per Stelleninserat bemüht sich das Königshaus in Riad um acht neue „Mitarbeiter“. Ihre Aufgabe: Menschen köpfen und Hände amputieren.“….

In Zürich habe ich unlängst Menschen getroffen, die aus dem iranischen „Gottesstaat“ (im Gegensatz zu demokratischem Rechtsstaat) flüchten mussten/konnten. Ein Ingenieur hat mir kurz seine Geschichte erzählt; Es gibt im Iran immer wieder Waisenkinder, Kinder von Eltern, die abgeholt wurden und im offenbar göttlichen Justizvollzug „verschwunden“ sind. Seine Frau begann, von Mitleid ergriffen, sich um die Kinder zu kümmern, besorgte ihnen Unterkunft, zu essen und die Möglichkeit, wieder in die Schulen zu gehen. Eines Tages standen plötzlich drei Männer vor ihrer Wohnungstür. Sie bedeuteten der Frau ohne Umschweife oder weitere Erklärungen, sie solle mit der Kinderbetreuung sofort aufhören. Sie liess sich nicht einschüchtern und fuhr mit ihrer sozialen Arbeit weiter. Wenige Tage später, der Ingenieur kam von der täglichen Arbeit nach Hause, war seine Frau verschwunden. Ohne eine Nachricht oder sonstige Spur. Die Anfragen des Ingenieurs bei Polizei, Krankenhäusern usw. führte zu nichts ausser neuen Drohungen nun gegen ihn selbst, und gegen seine Nachforschungen. Es blieb ihm bald nichts anderes, als aus dem Land zu flüchten. Von seiner Frau hat er nie mehr etwas gehört. In diesen Ländern, wo sogar junge Mädchen wegen angeblich sittlicher Vergehen an Kränen öffentlich aufgehängt werden gibt es dafür keine Mädchen- und Frauenschutzhäuser, die gibt es bei uns!

Dass sich Hilfsorganisationen im Sinne der Menschlichkeit nun öffentlich gegen unsere Selbstbestimmung, gegen unsere fundamentalen Volksrechte stellen, ob zwangsweise oder freiwillig, ist ein Alarmzeichen von perverser Art und Gefährlichkeit!

Unsere Justizministerin, Frau Bundesrätin Sommaruga hat uns, das Volk, unsere demokratische Gesellschaft am Schweizer Fernsehen öffentlich provoziert, indem sie sich genau gegen diese Handels- und Urteilsfähigkeit des Souveräns stellte und uns die Kompetenz absprach, über Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Gerechtigkeit überhaupt zu diskutieren und vor allem demokratisch zu entscheiden. Es ging um die sogenannte Todesstrafe, ein wie ich ihr geschrieben habe so absurder, wie monströser Begriff. Leider hatte sie darauf keine Antwort. Das zeugt nicht gerade von Motivation zur eigenen rechtsstaatlichen Verantwortung, und von einem zunehmend gezüchteten Misstrauen gegenüber dem Volk!

In diesem Zusammenhang ist das Nachlaufen der vielen Hilfsorganisationen zur Demokratie- und Eigenverantwortungs-feindlichen Gruppe „Schutzfaktor M“ ein alarmierendes, aufrüttelndes Zeichen! Wo gehen sie dann hin, wenn überall, zuletzt also auch hier „Terre des esclaves“ herrscht, unkontrollierbare Fremdbestimmungen und Volks- fremde Regierungen und Justizsysteme?

Sie sollten sich alle zu unserem dem Wunsch der UNO-Charta entsprechenden Selbstbestimmungsrecht, zu unserem auf direkt-demokratischer Führung und Entscheidung funktionierenden Rechtsstaat bekennen. Sie alle profitieren davon mit ihrer Handlungsfähigkeit und dem Schutz des Schweizer Nationalstaates, der weltweit grossen Respekt und Achtung geniesst.

TA 13.06.2015

tagesanzeiger

 

Bundesrat wechselt Meinung zu Volksrechten

Vor vier Jahren noch schlug die Landesregierung vor, Teile des Völkerrechts dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Jetzt will sie davon nichts mehr wissen.

Fabian Renz Bern

Die Volksinitiative «Landesrecht vor ­Völkerrecht» macht das Estab­lishment in Bundesbern nervös. Befürchtet werden irreparable aussenpolitische Friktionen, sollte das Volk dereinst dem SVP-Begehren zustimmen. Die Partei trommelt seit Monaten gegen die ­Europäische Menschenrechtskonvention an, die eine konsequente Umsetzung von Volksentscheiden (insbesondere der Ausschaffungsinitiative) verunmögliche. Folgt der Souverän dieser Argumentation, könnte sich die Schweiz nicht mehr verlässlich an internationale Abkommen halten, glauben Bundesrat, Linke und Mitte-Bürgerliche.

Im Parlament werkelt man daher an Ideen, die das Volk gegenüber dem Völkerrecht versöhnlich stimmen sollen. Eine dieser Ideen stammt von der FDP: Der Bundesrat möge prüfen, ob «völkerrechtliche Verträge mit verfassungs­mässigem Charakter» künftig dem obligatorischen Referendum zu unterstellen wären. So forderte es die FDP in einem Postulat, dem der Nationalrat im Jahr 2013 zustimmte. Die Befürworter hofften, die «demokratische Legitimation des Völkerrechts» stärken zu können, ­indem den Stimmbürgern bei speziell bedeutenden Abkommen automatisch Mitsprache gewährt würde.

Der verlangte Bericht liegt inzwischen vor; an der gestrigen Bundesratssitzung hat ihn die Landesregierung verabschiedet. Für die Promotoren des obligatorischen Referendums fällt er jedoch enttäuschend aus. Der Bundesrat verweist darin auf das «ungeschriebene Verfassungsrecht», das bereits heute eine automatische Abstimmung bei besonders weit reichenden Verträgen vorsehe. Zwar hält der Bericht fest: «Dem Gebot der Rechtssicherheit und der Transparenz könnte Rechnung getragen werden, wenn das obligatorische Referendum (…) ausdrücklich im Verfassungstext verankert würde.» In der Medienmitteilung zum Bericht heisst es dann aber knapp, der Bundesrat sehe «in diesem Bereich zurzeit keinen Handlungsbedarf».

Dieses Verdikt steht im Widerspruch zur Haltung, die Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) und ihre Kollegen bis vor vier Jahren selber noch ver­traten. Als damals die Volksinitiative «Staatsverträge vors Volk» zu behandeln war, lancierte der Bundesrat einen Gegenentwurf, der ziemlich exakt dem jetzigen FDP-Vorschlag entsprach. Der Gegenentwurf schliesse eine «Lücke, die heute in der Bundesverfassung tatsächlich besteht», argumentierte Sommaruga 2011 im Nationalrat. Das Parlament zog es am Ende zwar vor, die Initiative ohne Gegenentwurf zu bekämpfen. Dabei spielten aber «abstimmungstaktische Überlegungen» mit hinein, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum FDP-Postulat selber konstatiert. Möglicherweise hätte sich das Parlament für den Vorschlag jetzt also offen gezeigt.

Das Ungeschriebene soll reichen

Stattdessen will es der Bundesrat bei den «ungeschriebenen» Regeln belassen und auch sonst gibt er sich wenig reformbegeistert. So wird auch der zweite FDP-Vorschlag abgelehnt: Die Partei schlug für die völkerrechtlichen Normen eine «Hierarchie» vor, die im Zweifelsfall entschieden hätte, ob dem Landesrecht der Vorzug zu geben wäre. Der Bundesrat hält diese Idee für kaum praktikabel. Er nimmt stattdessen das Parlament in die Pflicht: Es möge in Zukunft jeweils «Rechenschaft ablegen», ob seine Entscheide zu einem Konflikt zwischen Landes- und Völkerrecht führen könnten. Um damit zugleich aufzu­zeigen, «mit welchen Mitteln die Unvereinbarkeit beseitigt werden soll».


Tages Anzeiger © 2015 Tamedia AG

Al.Steinacher 18.06.2015

Siehe dazu auch: Brief an BR Simonetta Sommaruga vom 18.06.2012