Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 21. November 2014
Ergänzung der Antirassismus-Strafnorm
Die Rasse der Homosexuellen
von Olivier Kessler, stv. Chefredaktor «Schweizerzeit»
Geht es nach der Rechtskommission des Nationalrates, soll künftig strafrechtlich verfolgt werden, wer Homosexuelle diskriminiert. Zu diesem Zweck möchte man die Antirassismus-Strafnorm erweitern. Ein sonderbares Unterfangen, das den Rechtsstaat weiter aushöhlt.
Symbolbild von Shutterstock
Um es gleich vorwegzunehmen: Der Autor dieser Zeilen hat nicht a priori etwas gegen Schwule oder Lesben – genauso wenig, wie er a priori etwas gegen Heterosexuelle einzuwenden hat. Menschliche Qualitäten wie Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit und Herzlichkeit zählen, nicht die sexuelle Orientierung, die Privatsache ist. Dies zu deklarieren ist wichtig, um nachfolgend keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Nun aber zur Sache.
Bald schon sollen die beiden Räte in Bundesbern darüber entscheiden, ob Homosexuelle auch eine «Rasse» darstellen. Falls ja, würde diese «Rasse» neu durch eine Ergänzung in der Antirassismus-Strafnorm unter Artenschutz gestellt werden. Homosexuelle Menschen sollen vor homophober Diskriminierung geschützt werden. Ein hehres Ziel. Nur: Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern um die Etablierung von Sonderrechten.
Funktion des Rechts
Nach Immanuel Kant ist das Recht eine freiwillige Übereinkunft zweier Parteien zur friedlichen Lösung von Konflikten. Dort, wo die Freiheit des einen mit der Freiheit des anderen kollidiert, ist es die Aufgabe des Rechts, diese Freiheiten miteinander in Einklang zu bringen.
Recht richtet sich immer auf die Handlungen eines Menschen. Niemals darf sich das Recht hingegen auf das Innere richten, also auf sein Denken, seine Bedürfnisse, seine Triebe, seine Werturteile. Recht unterscheidet sich grundsätzlich von der Moral – und auch von jenen Gesetzen, die über das Recht hinaus Freiheiten wie beispielsweise die Meinungsäusserungsfreiheit einschränken, wie es die Antirassismus-Strafnorm will.
Michael von Prollius trifft in einer aktuellen «Libinst»-Studie mit dem Titel «Soziale Gerechtigkeit auf dem Prüfstand» den Nagel auf den Kopf:
«Regeln, die Moral befördern, also Bürger erziehen wollen, sind kein Recht, weil Menschen hierdurch automatisch ungleich behandelt werden. Das Recht aber darf Menschen nicht ungleich behandeln, da dies den Einen besser und den Anderen schlechter stellen würde. Recht wäre dann nicht mehr allgemein zustimmungsfähig und kaum von Willkür zu unterscheiden.»
Recht des Stärkeren
Die Alternative zum Recht, das alle gleich behandelt, ist das Recht des Stärkeren, das mit einem Verlust der Freiheit des Schwächeren einhergeht.
Genau dieses Recht des Stärkeren wurde institutionell mit der Antirassismus-Strafnorm verankert. Dabei geht es heute nicht mehr um das Recht des physisch Stärkeren. Es ist also nicht so, dass muskulöse und gewalttätige Barbaren alten, wehrlosen Damen sagen, wo es lang geht. Nein, die Rollen wurden durch die Antirassismus-Strafnorm neu verteilt. Heute braucht es keine grossen «Muckis» mehr, um zu den Starken zu gehören. Vielmehr muss man Angehöriger irgendeiner vom Staat bevorzugten Minderheit sein. Besonders entlarvend: Indem der Staat Privaten verbietet, gewisse Personengruppen im Privatleben zu diskriminieren, tritt er selbst diskriminierend auf. Er verleiht gewissen Personengruppen Privilegien, während er diese anderen vorenthält.
Verfassungswidrige Antirassismus-Strafnorm
Art. 26, Abs. 1 unserer Bundesverfassung garantiert: «Das Eigentum ist gewährleistet.» Nähme man diesen Passus ernst, müsste man die Antirassismus-Strafnorm für verfassungswidrig erklären, weil Privateigentum und Diskriminierung untrennbar miteinander verbunden sind. Sie alleine entscheiden, ob Sie lieber in einer Schweizer Chässtube oder beim Thailänder um die Ecke speisen gehen – egal, ob Sie das nun aus fremdenfeindlichen oder kulinarischen Motiven tun. Der Bar-Besitzer alleine entscheidet, wer in seinem Lokal trinken darf und wer nicht. Der Hausbesitzer bestimmt, wem er Zutritt in seine eigenen vier Wände gewährt und wem nicht. Mit jeder freien Entscheidung ist auch Diskriminierung verbunden. Aufgrund welcher Kriterien Privatpersonen mit den einen Menschen verkehren wollen und mit den anderen nicht, hat den Gesetzgeber nicht zu interessieren. Man wird seine Gründe für seine Präferenzen haben – ob die nun politisch korrekt begründbar sind oder nicht, darf keine Rolle spielen. Ansonsten sind wir wieder beim moralischen Aufzwingen einer vorgegebenen Meinung durch den Staat angelangt, das sehr schnell ins Totalitäre umschlagen kann.
Die Antirassismus-Strafnorm widerspricht diametral dem Gedanken des Rechtsstaats, weil damit Sonderrechte für gewisse Gruppierungen geschaffen werden. Heute werden jene Personen bestraft, die Menschen oder Menschengruppen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion diskriminieren. Wenn also ein Ladenbesitzer keine Roma mehr in sein Lokal lassen will, weil solche in der Vergangenheit immer bei ihm gestohlen haben, dann gilt der Ladenbesitzer als Rassist und wird wegen der Antirassismus-Strafnorm bestraft. Hans-Hermann Hoppe, Professor für Volkswirtschaftslehre an der University of Nevada meinte dazu: «Andere nicht ausschliessen zu können bedeutet, sich nicht schützen zu können.»
Keine Sonderrechte
Neben dem Tatbestand der Diskriminierung von Rasse, Ethnie und Religion soll nun also auch noch die Diskriminierung von Homosexuellen unter Strafe gestellt werden. Konkret: Homosexuelle dürfen nicht diskriminiert werden, während dies bei Heterosexuellen offenbar weiterhin möglich sein soll – es sei denn, sie wären Angehörige einer weiteren, unter Artenschutz gestellten Minderheit.
Man muss nichts gegen Homosexuelle haben, um Sonderrechte für Homosexuelle abzulehnen. Genauso muss man Sonderrechte für Frauen, Blauäugige, Rothaarige, ACDC-Fans oder sonstige Minderheiten ablehnen. Für alle Menschen haben dieselben Regeln zu gelten. Ansonsten wird der Rechtsstaat zur Farce und die Willkür zur Norm.
Destruktive Antirassismus-Strafnorm
Die Antirassismus-Strafnorm hat in den 20 Jahren ihres Bestehens zu unzähligen, nervenauftreibenden und in praktisch keinen Resultaten endenden Prozessen gemündet. Anstatt für Gerechtigkeit zu sorgen, schürt sie gesellschaftliche Vorurteile und Hass gegen die vom Staat privilegierten Gruppen. Sie wurde zum Instrument von Meinungs-Terroristen, die völlig entgegen der Tradition von Voltaire mittels einer Prozessflut versuchten, ihre politischen Gegner mundtot zu machen. Für entschiedene Gegner von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gibt es deshalb nur eines: die Antirassismus-Strafnorm abzuschaffen. Denn sie ist nicht Recht im eigentlichen Sinne und ist mit einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung schlicht nicht kompatibel.