Beitrag von Daniel Vischer
Grüne
Nationalrat

Als 1989 der Fi­chens­kan­dal auf­ge­deckt wur­de, ge­riet die Schweiz Schock­star­re. Durch den da­ma­li­gen PUK Be­richt wurde be­kannt, dass die Bundesbehörden und die kan­to­na­len Behörden rund 900‘000 Fi­chen an­ge­legt hat­ten. Be­trof­fen waren über 700‘000 Per­so­nen und unzählige Or­ga­ni­sa­tio­nen. Die Fi­chie­rung galt fast aus­sch­liess­lich Per­so­nen, von denen an­ge­nom­men wur­de, sie stamm­ten aus dem lin­ken Um­feld. Die Volks­i­ni­tia­tive „S.O.S: Schweiz ohne Schnüffelstaat“, die als Re­ak­tion auf den Fi­chens­kan­dal­mit gros­sem Elan lan­ciert wollte dem ein Ende set­zen. Sie ver­lang­te, ohne Vor­lie­gen eines in­di­vi­du­ell kon­kre­ten Tat­ver­dachts bezüglich Gewaltdelinquenz  sei das Er­stel­len einer Fiche unzulässig. Die Volks­i­ni­tia­tive hätte wohl kurz nach Auf­de­cken des Skan­dals durch­aus gute Chan­cen auf eine An­nahme ge­habt, war dann aber 1998, als sie zur Ab­stim­mung kam, chan­cen­los. Lei­der hat sich das der In­itia­tive zu Grunde lie­gende Prin­zip bis heute nicht durch­ge­setzt. Für mich bleibt der Grund­satz  indes zen­tral, dass ohne Vor­lie­gen eines in­di­vi­du­ell kon­kre­ten Tat­ver­dach­tes für eine straf­bare Hand­lung ge­heim­dienst­li­che​ Ak­tio­nen keine Be­rech­ti­gung ha­ben. Mit dem eben­falls Ende der neun­zi­ger Jahre in Kraft ge­setz­ten schwei­ze­ri­schen Staats­chutz­ge­setz BWIS wurde dann eine darüber hin­aus­ge­hende Fi­chie­rung ermöglicht, dabei gleich­zei­tig im­mer­hin deren Ueberprüfung durch die De­le­ga­tion der Geschäftsprüfungskomm​ission fest­ge­schrie­ben. Die Aus­deh­nung der Staats­schutz­kom­pe­​ten­zen in Rich­tung des gros­sen Lausch­an­grif­fes konnte zwar im letz­ten Jahr­zehnt ver­hin­dert wer­den, wird nun aber vom VBS Chef neu lan­ciert, der da­mals noch da­ge­gen vo­tier­te. Natürlich wird heute nicht mehr im glei­chen Um­fang wie da­mals zu Zei­ten des kal­ten Krie­ges fi­chiert. Es ist ja auch nicht ge­sagt, dass für po­li­ti­sche Zwe­cke eine allzu grosse Datei ef­fek­ti­ver ist. Viel­leicht war die welt­ge­schicht­lich ef­fek­tivste immer noch die Hand­kar­tei von Jo­seph Fouché. Im In­land­spei­cher sind 2012 45‘024 Per­so­nen re­gis­triert. Noch immer eine enorme Zahl, ge­rade weil man immer be­den­ken muss, dass bei der gros­sen Mehr­heit der Fi­chier­ten kein straf­recht­li­cher Ver­dacht vor­liegt. Es han­delt sich mit­hin um hoch­sen­si­ble Da­ten, über die der Staat verfügt. Hier sind wir im Ge­gen­satz zum Steuer­ein­trei­bungs​­staat mit dem „grossen Bruder“ kon­fron­tiert, der die Be­we­gun­gen Ein­zel­ner etwa an De­mons­tra­tio­nen hem­mungs­los überwacht, mit dem gros­sen Lausch­an­griff er­folgte das dann bis ins Schlaf­zim­mer.

Laut „Sonntagszeitung“ hat nun Geheimdienstchef Markus Seiler kurz vor Weihnachten eine Weisung unterschrieben, die vorsieht, im Inlandsspeicher Fichierte in den Auslandsspeicher namens ISAS zu transferieren. Der Grund liegt ganz simpel darin, dass dieser Speicher weit weniger reglementiert ist.Konkret kann eine drohende Löschung umgangen werden, die nötig wird, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt. Im Auslandspeicher bleibt die Person aber möglicherweise Jahre lang gespeichert. Die Geschäftsprüfungsdele​gation bezeichnet diesen nicht rechtskonformen Zustand als problematisch. Ich erachte ihn als schlichtweg unzulässig und die Uebung ist umgehend abzubrechen.Gewiss richtet sich der Fichenstaat nicht nur gegen angeblichen oder wirklichen Linksextremismus, allerdings wie vor einem Jahr publik wurde, immer noch mehrheitlich. Gesinnungsfichierung verbietet sich aber gegenüber allen politischen und auch religiösen Richtungen.

Daniel Vischer


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