Beitrag von Daniel Vischer
Grüne Nationalrat
Als 1989 der Fichenskandal aufgedeckt wurde, geriet die Schweiz Schockstarre. Durch den damaligen PUK Bericht wurde bekannt, dass die Bundesbehörden und die kantonalen Behörden rund 900‘000 Fichen angelegt hatten. Betroffen waren über 700‘000 Personen und unzählige Organisationen. Die Fichierung galt fast ausschliesslich Personen, von denen angenommen wurde, sie stammten aus dem linken Umfeld. Die Volksinitiative „S.O.S: Schweiz ohne Schnüffelstaat“, die als Reaktion auf den Fichenskandalmit grossem Elan lanciert wollte dem ein Ende setzen. Sie verlangte, ohne Vorliegen eines individuell konkreten Tatverdachts bezüglich Gewaltdelinquenz sei das Erstellen einer Fiche unzulässig. Die Volksinitiative hätte wohl kurz nach Aufdecken des Skandals durchaus gute Chancen auf eine Annahme gehabt, war dann aber 1998, als sie zur Abstimmung kam, chancenlos. Leider hat sich das der Initiative zu Grunde liegende Prinzip bis heute nicht durchgesetzt. Für mich bleibt der Grundsatz indes zentral, dass ohne Vorliegen eines individuell konkreten Tatverdachtes für eine strafbare Handlung geheimdienstliche Aktionen keine Berechtigung haben. Mit dem ebenfalls Ende der neunziger Jahre in Kraft gesetzten schweizerischen Staatschutzgesetz BWIS wurde dann eine darüber hinausgehende Fichierung ermöglicht, dabei gleichzeitig immerhin deren Ueberprüfung durch die Delegation der Geschäftsprüfungskommission festgeschrieben. Die Ausdehnung der Staatsschutzkompetenzen in Richtung des grossen Lauschangriffes konnte zwar im letzten Jahrzehnt verhindert werden, wird nun aber vom VBS Chef neu lanciert, der damals noch dagegen votierte. Natürlich wird heute nicht mehr im gleichen Umfang wie damals zu Zeiten des kalten Krieges fichiert. Es ist ja auch nicht gesagt, dass für politische Zwecke eine allzu grosse Datei effektiver ist. Vielleicht war die weltgeschichtlich effektivste immer noch die Handkartei von Joseph Fouché. Im Inlandspeicher sind 2012 45‘024 Personen registriert. Noch immer eine enorme Zahl, gerade weil man immer bedenken muss, dass bei der grossen Mehrheit der Fichierten kein strafrechtlicher Verdacht vorliegt. Es handelt sich mithin um hochsensible Daten, über die der Staat verfügt. Hier sind wir im Gegensatz zum Steuereintreibungsstaat mit dem „grossen Bruder“ konfrontiert, der die Bewegungen Einzelner etwa an Demonstrationen hemmungslos überwacht, mit dem grossen Lauschangriff erfolgte das dann bis ins Schlafzimmer.
Laut „Sonntagszeitung“ hat nun Geheimdienstchef Markus Seiler kurz vor Weihnachten eine Weisung unterschrieben, die vorsieht, im Inlandsspeicher Fichierte in den Auslandsspeicher namens ISAS zu transferieren. Der Grund liegt ganz simpel darin, dass dieser Speicher weit weniger reglementiert ist.Konkret kann eine drohende Löschung umgangen werden, die nötig wird, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt. Im Auslandspeicher bleibt die Person aber möglicherweise Jahre lang gespeichert. Die Geschäftsprüfungsdelegation bezeichnet diesen nicht rechtskonformen Zustand als problematisch. Ich erachte ihn als schlichtweg unzulässig und die Uebung ist umgehend abzubrechen.Gewiss richtet sich der Fichenstaat nicht nur gegen angeblichen oder wirklichen Linksextremismus, allerdings wie vor einem Jahr publik wurde, immer noch mehrheitlich. Gesinnungsfichierung verbietet sich aber gegenüber allen politischen und auch religiösen Richtungen.
Daniel Vischer