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Der Freitags-Kommentar vom 28. Oktober 2016,
von Ulrich Schlüer, Verlagsleiter «Schweizerzeit»

 

«Entrechtung des Souveräns» heisst das Ziel

Symbolbild
Die Folgen der Masseneinwanderung
(www.masseneinwanderung.ch)

Es scheint fast, als hätte der Bundesrat das Ringen um den Rahmenvertrag – um die formelle Unterwerfung der Schweiz unter die Oberhoheit der EU –aufgegeben. Dies, weil er das «Unternehmen Rahmenvertrag» offenbar nicht mehr gewinnen zu können glaubt.

Dieses äusserliche Resignieren hat freilich nicht zur Folge, dass Bundesbern den Entscheid des Souveräns gegen die Masseneinwanderung – am 9. Februar 2014 an den Urnen einwandfrei Tatsache geworden – endlich respektieren und umsetzen würde. Vielmehr sucht die Landesregierung ganz einfach einen neuen Weg, die Schweiz der EU so zu unterstellen, dass sie eigenständiger, freier Entscheidungsmöglichkeit auf Dauer beraubt wird.

Der neuste Trick

Der Bundesrat hat soeben einen direkten Gegenvorschlag zur sog. «Rasa-Initiative» in Aussicht gestellt. Diese Rasa-Initiative will den am 9. Februar 2014 Tatsache gewordenen Volksentscheid gegen die Masseneinwanderung schlicht und einfach annullieren.

Zwar verfolgt der Bundesrat das genau gleiche Ziel. Er erachtet es aber nur dann als erreichbar, wenn es der Bevölkerung verschleiert, hinter einem undurchdringlichen Vorhang verharmlosender Polit-Floskeln unterschoben werden kann. Mit diesem Ziel vor Augen plant er seinen Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative.

Details zu diesem geplanten Gegenvorschlag hält die Landesregierung vorderhand noch zurück – solange, bis nach dem Nationalrat auch der Ständerat die Nicht-Umsetzung der vom Souverän angenommenen Initiative gegen die Masseneinwanderung formell beschlossen hat. Materiell plant die Landesregierung indessen, alle seitens der Schweiz je mit der EU getroffenen Vereinbarungen in den Rang allgemein gültigen Völkerrechts zu erhöhen, womit all diese Vereinbarungen den Bestimmungen in unserer Bundesverfassung vorgehen würden.

Gelänge dem Bundesrat dieses Vorhaben, dann bräuchte er den Artikel zur Begrenzung der Masseneinwanderung in der Bundesverfassung nicht mehr zu streichen. Denn dieser Artikel erhielte, sobald bilaterale Vereinbarungen den Vorrang vor Verfassungsrecht erhielten, gleichsam automatisch den Zusatz, dass er nur soweit umgesetzt werden dürfe, als Brüssel dies zulasse. Die Schweizerische Bundesverfassung wäre dann ja nur noch soweit verbindlich, als es Brüssel gestatten würde.

Damit wird klar: Auch mittels des von der Landesregierung derzeit noch zurückgehaltenen, im wesentlichen aber feststehenden Gegenvorschlags zur Rasa-Initiative würde die Schweiz zu einem Untertanenland Brüssels – hinter was für verharmlosenden Floskeln («Erneuerung des bilateralen Wegs…») die vorgesehene Abwertung der Bundesverfassung auch immer getarnt würde.

Eine Behauptung, die eindeutig nicht stimmt

Es bleibe, behauptet der Bundesrat, unserem Land eben kein anderer Ausweg. Denn Brüssel weigere sich, auf Anpassungsverhandlungen zur Personenfreizügigkeit – wie sie der Volksentscheid vom 9. Februar 2014 ausdrücklich verlangt – auch nur einzutreten.

Diese Aussage, derzeit von Bundesbern und EU-devoten Parlamentariern nahezu täglich wiederholt, ist freilich – man kann es nicht mehr beschönigen – eine glatte Lüge!

Die Wahrheit ist: Im Personenfreizügigkeitsabkommen der EU ist in den Art. 14 und 18 ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen, dass jede Vertragspartei – die Schweiz ebenso wie die EU – berechtigt ist, Nachverhandlungen zur Personenfreizügigkeit zu verlangen. Dies dann, wenn sich die Einwanderung gegenüber den bei Aushandlung des Vertrags ausdrücklich geäusserten Annahmen in Tat und Wahrheit völlig anders entwickelt. Genau dies ist der Fall: Die Einwanderung aus der EU in die Schweiz ist – mit jährlichen Einwanderungsüberschüssen von bis zu achtzigtausend Menschen – um ein Vielfaches höher als bei Vertragsabschluss angenommen und kommuniziert. Man sprach damals – auch im Abstimmungsbüchlein – von acht-, maximal zehntausend Einwanderern. In der Realität waren es dann aber bis zu zehnmal mehr.

Bern argumentiert heute, der Bundesrat habe nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 in Brüssel «sondiert», ob dort Nachverhandlungs-Bereitschaft bestünde. Und es habe sich ergeben, dass solche Bereitschaft nicht vorhanden sei.

Ob die Behauptung, es hätten Sondierungen stattgefunden, überhaupt stimmt, weiss man ebenso wenig wie eventuelle Resultate solcher Sondierungen. Wer an diesen Gesprächen nicht selbst teilgenommen hat, weiss darüber nichts. Schriftliches dazu existiert nicht. Bekannt davon ist lediglich die öffentliche Abschmatzung Bundesrätin Sommarugas durch den kussfreudigen, etwas allzu oft tief ins Glas schauenden EU-Chef Jean-Claude Juncker. Ob an den Sondierungsgesprächen nicht weit eher Pläne geschmiedet wurden, wie mittels trickreichem, einvernehmlichem Vorgehen der von Brüssel wie von Bundesbern ungeliebte Volksentscheid vom 9. Februar 2014 irgendwie ausgehebelt werden könne, kann niemand mit Bestimmtheit sagen. Solches darf – oder muss je länger desto mehr allerdings vermutet werden.

Kein formelles Verhandlungs-Begehren

Im Gegensatz zu vagen Ergebnissen angeblich stattgefundener Sondierungsgespräche steht als Tatsache indessen einwandfrei fest: Die Schweiz hat die offizielle, auf die entsprechenden Art. 14 und 18 im Abkommen über die Personenfreizügigkeit abgestützte Forderung nach vom Schweizer Souverän ausdrücklich verlangten Nachverhandlungen zur Personenfreizügigkeit gegenüber Brüssel gar nie gestellt. Wohl wissend, dass Brüssel, wenn es nicht vertragsbrüchig werden wollte, auf dieses Begehren hätte eingehen müssen, weil es in jeder Beziehung vertragskonform ist.

Wenn der Bundesrat diesen formellen Schritt bewusst unterlässt, gleichzeitig aber behauptet, Brüssel sei nicht verhandlungsbereit, dann belügt die schweizerische Landesregierung die Öffentlichkeit, insbesondere den Souverän unseres Landes. Der Bundesrat hat – offensichtlich nicht ohne Absicht und gewiss auch in vollem Einvernehmen mit Juncker, Schulz und Co. – bis heute nie ein auf den Personenfreizügigkeitsvertrag abgestütztes formelles Verhandlungsbegehren in Brüssel gestellt. Und Brüssel hat ein solches Begehren nie abgelehnt – weil es von Bern gar nie gestellt worden ist. Berns kühne Behauptung, Brüssel habe sich Nachverhandlungen gegenüber verweigert, ist tatsachenwidrig. Wird vom Bundesrat aber genutzt, den vom Souverän am 9. Februar 2014 an der Abstimmungsurne geäusserten Willen mit List und Tücke zu umgehen.

Fazit

Seit 1992, seit dem Nein des Souveräns zum damals vorgelegten EWR/EU-Beitrittsvertrag weigert sich der Bundesrat, den vom Schweizer Souverän zum Verhältnis zwischen Bern und Brüssel mehrfach geäusserten Willen endlich anzuerkennen und umzusetzen: Ja zu sachlicher Zusammenarbeit unter gleichberechtigten Vertragspartnern – aber Nein zur Unterwerfung unter die EU mittels Beitritt. Das will der Souverän, während Bundesbern noch immer sein «strategisches Ziel EU-Beitritt» verfolgt.

Die Schweizerische Bundesverfassung räumt im Rahmen der direkten Demokratie der Stimmbürgerschaft die Rolle des Souveräns, der höchsten Instanz im Lande ein. Seit 1992 verweigert sich der Bundesrat dem Willen des Souveräns in den schicksalhaften Fragen rund um das Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Die bundesrätliche Verweigerung dem Souverän gegenüber hat heute offensichtlich eine neue Stufe erreicht. Die Stufe unverhohlener Belügung dieses Souveräns.