Nachfolgend die Antwort aus dem Bundesinnenministerium auf meinen Brief, die wir ungekürzt und unkommentiert hier wiedergeben:
Sehr geehrter Herr Cabelmann,
ich nehme Bezug auf Ihr an Herrn Minister Dr. de Maizière gerichtetes Schreiben vom 22. Juli 2010, mit dem sie das gegen den von Deutschland aus operierenden Zweig der "Internationalen Humanitären Hilfsorganisation" (IHH) verfügte Verbot kritisch würdigen und als Konsequenz die Annullierung des Verbotes einfordern.
Ich bin beauftragt, Ihnen zu antworten.Das Bundesministerium des Innern in seiner Eigenschaft als federführend verantwortliche Behörde für die öffentliche Sicherheit in Deutschland hat nach langen Ermittlungen auf der Basis geltenden deutschen Rechtes eine Organisation verboten, die von deutschem Boden aus eine terroristische Organisation unterstützte, die im Ausland aktiv ist. Maßgeblich war dabei, dass die Unterstützung vom deutschen Inland aus erfolgte. Damit waren Bereiche der Innenpolitik - dem originären Verantwortungsbereich des Bundesministeriums des Innern - berührt, worauf es zu reagieren galt.
Die IHH unterstützte bewusst und gezielt Organisationen, die der HAMAS zuzurechnen sind oder die ihrerseits die HAMAS unterstützen. Die HAMAS ist, wie dies auch das Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahre 2004 festgestellt hat, ein einheitliches Gebilde, bei dem die sozialen Aktivitäten nicht von dem terroristischen und politischen Vorgehen der Organisation getrennt werden können.
Dass die durch die IHH unterstützte HAMAS das Existenzrecht des Staates Israel bestreitet, findet zwar in der Verbotsverfügung relaliv ausführliche Erwähnung, weil die Bundesregierung das Existenzrecht Israels bestätigt, ist aber lediglich Teil des maßgeblichen Grundes für das Verbot (vgl. oben).
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich - als Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern - nicht auf Ihre aus hiesiger Sicht vollinhaltlich außenpolitisch geprägten Ausführungen zu Israel und dessen Anerkennung als Staatsgebilde eingehen, weil das Bundesministerium des Innern nicht in Belange des Auswärtigen Amtes eingreifen darf und nicht die außenpolitische Meinung des Auswärtigen Amtes wiedergeben oder sich zu dessen "Sprachrohr" erheben kann und wird.
Abschließend sei jedoch angemerkt, dass für eine Annullierung des Verbotes gegenwärtig kein Raum besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftraggez. Jens Toben
Bundesministerium des Innern
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