Verbot der EU wird unterwandert
Ein Freihandelsabkommen der EU mit der Ukraine droht europäische Tierschutzstandards zu unterlaufen. Eier aus in der EU verbotenen Käfigen werden nach Informationen der F.A.Z. legal auch nach Deutschland eingeführt.
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Ein weiteres Freihandelsabkommen - neben dem europäisch-amerikanischen - droht die Tierschutzstandards der EU zu unterhöhlen. Offenbar führt ein Abkommen zwischen der EU und der Ukraine dazu, dass von dorther Eier von in Käfigen gehaltenen Hennen importiert werden, obwohl diese Haltungspraxis in der EU verboten ist. Das betrifft auch diejenigen Betriebe aus der Ukraine, die mit deutschen staatlichen „Hermes“-Bürgschaften abgesichert wurden. Mit solchen Exportkreditgarantien hatte der Bund den Bau von zwei Hühnerställen in der Ukraine abgesichert, in denen Hennen nur je 400 bis 550 Quadratzentimeter Platz haben.
Seit Februar erlaube es die EU-Kommission, dass Eiprodukte und Eier der Güteklasse B auch aus der Ukraine eingeführt werden dürften, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Es müssten lediglich Hygienestandards erfüllt werden. Diese Drittland-Frischeier seien am Herkunftsstempel erkennbar. In Form von Flüssigei, das etwa zu Nudeln oder Keksen verarbeitet wird, müssen Nahrungsmittelhersteller in der Regel keinen Herkunftsnachweis angeben.
„Die Bundesregierung wusste entgegen ihrer bisherigen Behauptungen sehr wohl, dass die Eier aus den mit deutschen Hermesbürgschaften geförderten ukrainischen Tierfabriken von Anfang an auch für den EU-Markt bestimmt waren“, kommentierte der agrarpolitische Sprecher der Grünen, Friedrich Ostendorff. Die Billigkonkurrenz schade der deutschen Geflügelwirtschaft. Das für die Bürgschaften verantwortliche Bundeswirtschaftsministerium wies die Verantwortung der Welthandelsbehörde WTO zu. Deutschland wolle sich für eine tierschutzgerechtere Formulierung der Freihandelskriterien einsetzen.