Die deutsche Regierung wird wegen der Überwachung der Kommunikation von Verdächtigen massiv kritisiert. Hintergrund ist ein Bericht des Chaos Computer Clubs über Pannen und Sicherheitslücken bei einer Überwachungssoftware.
Regierungssprecher Steffen Seibert dementiert Anschuldigungen des CCC. © sf
Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat rasche Aufklärung gefordert, ob staatliche Überwachungssoftware illegal und mit technischen Fehlern eingesetzt wird. Dies hatte der Chaos Computer Club (CCC) behauptet, der einen der sogenannten «Staatstrojaner» geknackt haben will, mit dem Geheimdienste die Telefon- und Internetkommunikation von Verdächtigen abhören können.
Bundesregierungssprecher dementiert
Das Bundesinnenministerium betonte, es handele sich nicht um einen Trojaner, den das Bundeskriminalamt (BKA) eingesetzt habe. Unklar blieb, wessen Spionagesoftware die Hacker geknackt haben. «Was auch immer der CCC untersucht hat oder zugespielt bekommen haben mag, es handelt sich dabei nicht um einen sogenannten Bundestrojaner», betonte Bundesregierungssprecher Steffen Seibert. «Die zuständigen Justiz- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sind jeweils eigenständig für die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben verantwortlich.»
Die «Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung» hatte unter Berufung auf den Chaos Computer Club (CCC) berichtet, dass dieser die Software des sogenannten «Staatstrojaners» geknackt habe, die von den Sicherheitsbehörden zur Überwachung der Kommunikation von Verdächtigen benutzt wird. Der CCC kritisierte dabei nicht nur, dass der Trojaner wesentlich weiterreichende Eingriffe vornehme als gesetzlich erlaubt.
Enge Grenzen für Verfassungsschutz
Der Hacker-Club bemängelte auch zahlreiche Sicherheitslücken in der Software, die Dritten Zugriff auf die Daten der Abgehörten gebe. Constanze Kurz, Sprecherin des CCC, forderte ein Verbot der Spionagesoftware und warf den Verantwortlichen einen «bewussten Rechtsbruch» vor.
Für Unruhe sorgte aber die Analyse der Hacker, dass der Trojaner offenbar so ausgelegt sei, dass jederzeit zusätzliche Funktionen auf die Software aufgespielt werden können. «Es ist mehr als beunruhigend, dass die berechtigten technischen Argumente der Beschwerdeführer in der Klage gegen die Online-Durchsuchung vor dem Bundesverfassungsgericht jetzt bestätigt werden», erklärte Leutheusser-Schnarrenberger, die auch stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende ist.
Das Verfassungsgericht hatte 2008 enge Grenzen für die elektronische Überwachung von Verdächtigen gezogen.
Datenschützer wird aktiv
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat angekündigt, die von deutschen Sicherheitsbehörden eingesetzte Software zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation unverzüglich zu überprüfen: «Wir werden die eingesetzte staatliche Überwachungssoftware jetzt genau auf den Prüfstand stellen.» Wenn sich die Vorwürfe des Chaos Computer Clubs (CCC) bestätigten, wäre das höchst beunruhigend.
«Es darf nicht sein, dass beim Abfangen verschlüsselter Internet-Kommunikation auf dem Computer durch die Hintertür auch eine Online-Durchsuchung des gesamten Rechners durchgeführt werden kann», sagte Schaar. Es gelte, die Überwachung verschlüsselter Kommunikation «rechtlich wie technisch scharf von der Online-Durchsuchung zu trennen». Der Staat dürfe nur Programme einsetzen, die technisch beherrschbar und damit frei von Missbrauchsrisiken seien, forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte.