Die BRD-Holo-Justiz stellte das Verfahren gegen
Kevin ein, offenbar um zu verhindern, dass er den
Holocaust-Experten, Professor Wolfgang Benz,
befragen konnte.
Seit nunmehr sieben Jahre befasse ich mich fast ausschließlich mit dem sogenannten Holocaust und den damit verbundenen Erkenntnissen des Holocaustrevisionismus. Anfangs stand ich dem Revisionismus äußerst skeptisch gegenüber und habe diesen deshalb einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Doch diese Prüfung war mein verhängnisvoller "Fehler". Ich begriff, daß die dem Deutschen Volk mit der Holocaustgeschichtsschreibung induzierte Schuldneurose sowie die gesamte "Holocaust Industrie" (N. Finkelstein) weit weniger auf Wahrheit und geschichtlichen Tatsachen beruhen, als ich angenommen hatte.
Ich beschäftigte mich weiterhin mit den "Holocaustprozessen" der Gegenwart wie zum Beispiel gegen Ernst Zündel und Germar Rudolf. Hier gewann ich den Eindruck, daß in diesen Gerichtsverfahren weit weniger die Wahrheit die Richtschnur ist, als vielmehr ein vorauseilendes politisch korrektes Verhandlungsergebnis. Alle diesbezüglichen Prozesse hatten eins gemeinsam, sämtliche Beweisanträge bezüglich der historischen Erzählung des Holocaust wurden mit der Begründung abgelehnt, der Verhandlungsgegenstand sei offenkundig. Darüber hinaus wurde sogar Sylvia Stolz, Ernst Zündels Rechtsanwältin, von Staatsanwalt Andreas Großmann (Staatsanwaltschaft Mannheim) wegen "versuchter Volksverhetzung" angeklagt, weil diese ihrer Anwaltspflicht nachgekommen war, Beweisanträge zum Holocaustkomplex zu stellen. RAin Stolz wurde von den Mannheimer "Richtern" dafür mit drei Jahren Haft bestraft. Drei Jahre Haft für eine (nicht vorbestrafte) Rechtsanwältin und für nichts anderes, als für das Stellen von Beweisanträgen für ihren Mandanten, der aufgrund des Bestreitens der Offizial-Holocaust-Version sich vor Gericht zu verantworten hatte?! Ein Verbrechen sondergleichen!
Das war zu viel für mich. So entschloß ich mich im November 2007 zusammen mit Horst Mahler, Dirk Zimmermann und Reinhold Leidenfrost zu einer Selbstanzeige, um Wahrheit und Gerechtigkeit vor Gericht zu erzwingen und damit gleichzeitig gegen diese Art von politischer Justiz zu protestieren.
Ich verschickte vier Briefe mit den "Vorlesungen über den Holocaust" von Germar Rudolf in Form einer Daten-CD mit Anschreiben an die Staatsanwaltschaft, an Lea Rosh, die sich bis zur Selbstaufopferung für das Holocaust-Mahnmal in Berlin eingesetzt hatte, an Prof. Wolfgang Benz, emeritierter Hochschullehrer an der Technischen Universität Berlin und Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung sowie an den Historiker, Prof. Ernst Nolte, dessen Thesen 1986 den sog. Historikerstreit auslösten.
Wie ich bereits in meinem Artikel im National-Journal vom 14. September 2010 ankündigte, fanden am 25. Oktober und am 1. November 2010 weitere Berufungsverhandlungen statt. Die zweite Runde der Berufungsverhandlung kam zustande, weil das Kammergericht Berlin in der Revisionsinstanz das erste Berufungsurteil zu meiner Selbstanzeige kassierte und an das Landgericht zur Neuverhandlung zurückverwies. Das Kammergericht machte dem Landgericht zur Auflage alle drei Empfänger des Buches "Vorlesungen über den Holocaust – Strittige Fragen im Kreuzverhör" als Zeugen zu hören. In seiner Entscheidung zur Aufhebung des gegen mich ergangenen Urteils argumentierte das Kammergericht wie folgt: "Die Weitergabe an eine oder einige wenige bestimmte Personen erfüllt das Merkmal des Verbreitens nicht, wenn nicht feststeht, dass diese die Schrift weiteren Personen überlassen werden … Das angefochtene Urteil stellt ein solches Verbreiten nicht fest. Eine Mengenverbreitung scheidet aus, weil lediglich drei für bestimmte Empfänger hergestellte und diesen übersandte Exemplare der Schrift vorliegen. Damit liegt der 'kritische Wert' einer mindestens erforderlichen Zahl von Empfängern zweifellos nicht vor"
Der Prozeß zur Neuverhandlung am 25. Oktober 2010 begann mit der Verlesung meiner Erklärung durch meinen Anwalt Wolfram Nahrath im Zusammenhang mit dem Versand der CDs an die drei o.g. Personen. Er erklärte, daß ich mich nach dem Versand selbst angezeigt hatte, um eine prozessuale Auseinandersetzung zu erzwingen. Auf weitere Fragen der Kammer gab ich keine Auskunft, da diese Erklärung meine Einlassung zur Sache darstellte.
Nach dieser Erklärung ließ ich durch meinen Rechtanwalt einen Antrag verlesen, welcher die Kammer dazu aufforderte, das Verfahren auszusetzen und die Akten gemäß Artikel 100 GG dem Bundesverfassungsgericht zum Zwecke der Prüfung vorzulegen, ob und ggf. inwieweit § 130 Abs. 3 StGB (Strafbarkeit der Holocaustleugnung) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Antrag nimmt Bezug auf den Beschluß des 1. Senats des Bundes"verfassungs"gerichts vom 4. November 2009 für § 130 Abs. 3 StGB (1 BvR 2150-08). Über die grundlegenden Feststellungen des 1. Senats berichtete ich bereits im Artikel vom 14.09.2010 [1]. Die Entscheidung über diesen Antrag wurde von der Kammer zurückgestellt, obwohl es sich dabei um einen Kernpunkt in diesem Verfahren handelte und sofort beschieden hätte werden müssen.
Unmittelbar nach dieser Antragstellung wurde die Vorsitzende des "Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e.V." Lea Rosh (alias Edith Renate Ursula Rosh) [2] als Zeugin aufgerufen. Vorweg sei angemerkt, daß sich die Zeugin Lea Rosh vor dieser Aussage drücken wollte. Kurz nach ihrer Ladung zu diesem Termin schrieb sie an das Landgericht Berlin: "Sehr geehrter Herr Nowak, ich habe erst einmal im Internet nachgesehen, wer Kevin Käther ist. Ich gestehe, ich hatte nie von ihm gehört oder über ihn gelesen. Nun lese ich im Internet, dass er mir angeblich ein Buch geschickt habe. Ich habe ein solches Buch nie erhalten. Habe also auch nicht darin gelesen. Insofern kann ich zur Klärung eines Sachverhaltes auch gar nichts beisteuern. Bitte prüfen Sie, ob ich unter diesen Umständen den Termin überhaupt wahrnehmen muss. Mit freundlichen Grüßen Lea Rosh". Dies war allerdings eine Lüge, da ich den von ihr unterzeichneten Rückschein des Einschreibens vorlegen kann.
Lea Rosh log vor Gericht, sie hätte
die Sendung von Kevin nicht erhalten.
Auch sie hatte Angst vor einer
Befragung durch Kevin.
Nun zu der Zeugenvernehmung von Lea Rosh. Auch bei der Zeugenvernehmung behauptete sie eisern, daß sie das von mir verschickte Buch nicht erhalten hätte. Erst als der Vorsitzende Frau Rosh darauf aufmerksam machte, daß er ein Schreiben in der Akte hätte, wonach sie meine Daten-CD nebst Anschreiben an den Staatsschutz Berlin weitergegeben hatte, fiel es ihr wieder ein. Selbstverständlich wurde die zuvor gemachte Falschaussage und die zuvor erfolgte schriftliche Einlassung vom Gericht nicht verfolgt, was wohl für jede andere Person mit strafrechtlichen Konsequenzen geendet hätte. Die Frage, ob sie das Werk von Germar Rudolf verbreitet hätte, verneinte sie. Ich verzichtete auf eine weitere Befragung von Frau Rosh, denn aufgrund der zuvor bereits gemachten Angaben konnte ich kaum von einer objektiven und wahrheitsgetreuen Aussage ausgehen.
Als nächstes wurde Professor Ernst Nolte als Zeuge aufgerufen. Nachdem die üblichen Fragen zu den Personalien und zum Verwandtschaftsgrad vorüber waren, wurde Professor Nolte gefragt, ob er die CD mit dem Anschreiben damals erhalten hatte. Dies bejahte er und fügte hinzu, daß er mit dem Computer nicht sehr gut könne und aus diesem Grund das auf der CD befindliche Buch anfangs nicht gelesen hätte. Ihm erschien es nicht wichtig, da er bereits die "Grundlagen zur Zeitgeschichte" von Rudolf kannte und angenommen hatte, daß das durch mich übersandte Werk etwa gleichen Inhalts sei. Nach der gerichtlichen Ladung jedoch, so bezeugte Professor Nolte, druckte er das Buch aus und las ein wenig darin. Er fügte nach der Frage nach der Weiterverbreitung noch an, daß er das Buch in Kenntnis des Inhaltes ganz bewußt nicht weiterverbreitet hatte. Professor Nolte äußerste sich insgesamt positiv zur Person Germar Rudolf. Er bezeichnete Rudolf im Rahmen seiner Ausführungen keineswegs als einen Negationisten, er nannte ihn einen Revisionisten, der den Holocaust nicht strikt in Abrede stelle, sondern diesen erstmalig aus naturwissenschaftlicher Sichtweise untersucht hätte. Professor Nolte gab auch zu, daß er sich über das Thema Holocaust niemals ernsthaft mit seinen deutschen Historikerkollegen auseinandersetzen und sich immer nur mit ausländischen Historikern objektiv austauschen konnte. Im Anschluß daran stellte ich ihm zwei Fragen, weitere wurden mir vom Richter verboten:
Frage von Kevin Käther an Professor Nolte: "Ist das aus Ihrem Buch 'Streitpunkte' stammende Zitat zutreffend?" [3]
"Die verbreitete Meinung, daß jeder Zweifel an den herrschenden Auffassungen über den ‘Holocaust’ und die sechs Millionen Opfer von vornherein als Zeichen einer bösartigen und menschenverachtenden Gesinnung zu betrachten und möglichst zu verbieten ist, kann angesichts der fundamentalen Bedeutung der Maxime ‘De omnibus dubitandum est’ [an allem muß gezweifelt werden] für die Wissenschaft keinesfalls akzeptiert werden, ja sie ist als Anschlag gegen das Prinzip der Wissenschaftsfreiheit zurückzuweisen.”
Professor Nolte erklärte vor Gericht,
dass die strafrechtliche Geschichts-
schreibung einen Angriff auf die Wissen-
schaftsfreiheit darstelle.
Antwort Professor Nolte: "Ja, dieses Zitat stammt von mir."
Bezugnehmend auf dem zuvor genannten Zitat stellte ich ihm die folgende Frage:
"Sehen Sie mit der damaligen Verurteilung von Germar Rudolf durch das Landgericht Mannheim einen Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit als gegeben an?"
Antwort von Professor Nolte: "Ja, ich sehe in der Verurteilung von Germar Rudolf einen Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit."
Nach dieser Frage wurde mir verboten, weitere Fragen zu stellen. Man ermahnte mich, daß ich nur Fragen stellen dürfte, die mit dem Versand der Buch-CD zu tun hätten. Ich verdeutlichte daraufhin, daß dies eine unzumutbare Einschränkung sei, denn ich sei schließlich wegen "Leugnung" des Holocaust angeklagt und hätte ein Recht, mich gegen diesen Anklagevorwurf zu verteidigen, gerade indem ich einen renommierten Historiker als Zeugen vor Gericht befragen könne.
Nichtsdestotrotz beharrte das Gericht auf seinem Standpunkt, mir das Zeugenbefragungsrecht hinsichtlich des Holocaustkomplexes zu entziehen. Daraufhin wurde der Zeuge Professor Nolte unvereidigt aus der Zeugenbefragung entlassen. Das National-Journal wird, wie ich vernommen habe, über die nicht mehr gestellten Fragen berichten.
Anschließend verlas der Vorsitzende mein Strafregisterauszug mit Auszügen aus den gegen mich bereits ergangenen Urteilen und vertagte die Verhandlung mit dem Hinweis, daß der Zeuge Benz zum nächsten Prozeßtermin erscheinen werde, da er zum heutigen Termin wegen Erkrankung nicht kommen konnte.
Am folgenden Prozeßtag beabsichtigte ich nach der Zeugenvernehmung von Prof. Benz meine Fragen an die Zeugen als Beweisanträge einzubringen. Doch da kapitulierte die "Holocaustjustiz". Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung teilte man uns mit, daß seitens der Kammer bezüglich dieses Verfahrens "Unsicherheiten" bestünden und man das Verfahren aus diesem Grund einstellen werde. Die Staatsanwaltschaft schloß sich diesem Vorschlag an. Der Zeuge Benz war auch nicht erschienen, was darauf schließen läßt, daß diese Einstellung schon seit Tagen abgemachte Sache war. Wir argumentierten allerdings gegen die Einstellung des Verfahrens, da wir natürlich einen Freispruch erwirken wollten.
Professor Wolfgang Benz ließ sich
entschuldigen, dann stellte das
Gericht das Verfahren ein, offenbar,
um ihn vor der Befragung durch
Kevin zu schützen!
Warum dieser "Sinneswandel" der Justiz und warum erst in der vierten Instanz? Die Sache liegt ganz klar auf der Hand. Man wollte verhindern, daß ich die angekündigten Beweisanträge stelle und daß ich dem Zeugen Benz als Holocaust-Experten unangenehme Fragen bezüglich seiner "Holocaustforschung" stellen würde. Der Kernpunkt war wohl, daß man einen Freispruch um jeden Preis verhindern mußte, denn das hätte zur Folge gehabt, daß man das Buch von Germar Rudolf "Vorlesungen über den Holocaust – Strittige Fragen im Kreuzverhör" straffrei in der BRD an wissenschaftliche Personen hätte versenden können. Dieser Freispruch hätte möglicherweise eine Kettenreaktion ausgelöst, was den beteiligten Personen selbstverständlich bewußt war. Weiterhin ist hier zu berücksichtigen, daß Horst Mahler und Dirk Zimmermann bereits wegen der gleichen Handlung zu Haftstrafen verurteilt wurden. Horst Mahler wurde unter anderem in diesem Fall vom Landgericht München zu sechs Jahren und Dirk Zimmermann kürzlich in Heilbronn zu neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Justiz war sich bei mir offenbar bewußt, daß sie mit einem Fortführen des Prozesses nur hätte verlieren können. Anstatt sich also den Tatsachen zu stellen und das Recht walten zu lassen, zog man sich vom Verfahren zurück. Selbstverständlich lasse ich diese Einstellung nicht einfach so auf mir sitzen und werde Sonderbeschwerde gegen diese Entscheidung einreichen, da ich Freispruch anstrebe.
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Es sei hier noch bemerkt, daß anläßlich des 60. Jahrestages der "Befreiung" von Auschwitz man vom Sühneakrobaten und ehemaligen Bundespräsidenten Horst Köhler im israelischem Parlament folgende Bekundung vernehmen konnte: "Die Verantwortung für die Shoa ist Teil der deutschen Identität" [4]. Zeitgleich, also ebenfalls zum 60. Jahrestag der "Befreiung" von Auschwitz kolportierte Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder dies in ähnlicher Form. Schröder sagte damals wörtlich: "Diese Erinnerung (an die Shoa) gehört zu unserer nationalen Identität." [5] Wenn die Shoa aber wirklich Teil der deutschen oder nationalen Identität sein soll, dann haben wir Deutsche ein Recht darauf, zu erfahren, auf welcher Grundlage diese Identität ruht, welche Werthaltigkeit sie besitzt.
Abschließend möchte ich mich recht herzlich bei all jenen bedanken, die mich bislang unterstützt haben, mir über die Jahre treu zur Seite standen oder die mir einfach nur ihren moralischen Beistand zukommen ließen. Ich hoffe auch weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit, denn ich werde nicht eher ruhen, bis wir unser aller Ziel erreicht haben, nämlich die Freiheit der Völker.
In diesem Sinne verbleibe ich mit den besten Grüßen an Freund und Feind. Mein Appell an alle Deutschen soll mit einem Zitat des letzten großen deutschen Staatsmannes zum Ausdruck gebracht werden [6]:
"Widerstände sind nicht da, daß man vor ihnen kapituliert, sondern daß man sie bricht."
Kevin Käther
Berlin, 9. November 2010
[1] http://globalfire.tv/nj/10de/verfolgungen/kevins_berufungsverhandlung.htm
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Lea_Rosh#cite_note-1
[3] Ernst Nolte, Streitpunkte, Ullstein, Frankfurt am Main / Berlin 1993, S. 308
[4] Rede im israelischen Parlament, nach ARD Tagesschau, 2.2.2005, 20:00 Uhr.
[5] Welt am Sonntag, 30.1.2005, S. 2.
[6] Adolf Hitler "Mein Kampf", Kapitel 2: "Wiener Lehr- und Leidensjahre", S. 19