Staaten 2.0

Die heutigen Staatsmodelle stammen aus dem 19. Jahrhundert – und basieren auf Zwang. Wann kommen Staatsmodelle auf den Markt, die auf Freiwilligkeit und Vertragstreue setzen? Ein Gedankenexperiment.


Schwimmende, ungebundene und unabhängige Stadtstaaten für freie Menschen – Spinnerei oder dereinst Wirklichkeit? (Bild: PD)

Stellen Sie sich vor, Sie lebten in einem System, in dem Sie zum Autokauf verpflichtet sind. Allerdings bestimmt einseitig der Verkäufer Modell, Ausstattung, Motorisierung und sogar den Preis! Sie als Käufer müssen seine Wahl in jedem Fall akzeptieren. Abwegig? Ersetzen Sie einfach die Worte «Verkäufer» durch «Regierung» und «Käufer» durch «Staatsbürger», und Sie werden merken, dass Sie sich genau in einem solchen System befinden.

Als steuerzahlender Staatsbürger müssen Sie mitunter Subventionen für unwirtschaftliche Technologien mitfinanzieren, staatliche Fernsehsender, Lehrstühle für Gender-Studien und Theologie und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch militärische Auslandeinsätze, selbst wenn Sie all dies ablehnen. Sie werden weiter gezwungen, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen zu vorgegebenen Konditionen abzuschliessen, egal, ob Sie damit einverstanden sind oder nicht. Sie dürfen keine Glühbirnen, leistungsstarken Staubsauger, Plastictüten oder Zigaretten ohne Warnhinweise erwerben. Mit anderen Worten: Sie sind kein Kunde, sondern Untertan.

Verkauft wird Ihnen diese Zumutung als Ausfluss eines angeblichen «Gesellschaftsvertrages». Dieser soll zwischen Bürgern und Staat bestehen. Oder wenigstens sollen die Bürger untereinander einen solchen abgeschlossen haben, indem sie einen Teil ihrer Souveränität an den Staat abtreten.

Nach dem Zivilrecht der meisten Rechtsordnungen westlichen Zuschnitts wäre höchst fraglich, ob ein solches Konstrukt – nennen wir es einen Unterwerfungsvertrag – mangels Bestimmtheit seiner Leistungen und Gegenleistungen überhaupt als Vertrag angesehen werden kann. Überdies gilt nach bürgerlichem Recht eine Vereinbarung, bei der nicht Einigkeit über alle wichtigen Punkte besteht, im Zweifel wegen Einigungsmangel als nicht geschlossen. Ein Punkt ist in diesem Sinne wichtig, wenn auch nur eine von beiden Vertragsparteien ihn subjektiv als wichtig erachtet. All das spricht gegen das Vorliegen des behaupteten Gesellschaftsvertrages.

Warum sollte eine Gruppe von Menschen, nennen wir sie die politische Klasse, überhaupt darüber entscheiden, wie Sie Ihr Leben zu führen haben?

Da diese Einwände nicht schlüssig ausgeräumt werden können, wird angeführt, durch physischen Verbleib des Bürgers in einem bestimmten Staat würde seine konkludente Zustimmung zur jeweils geltenden Gesellschaftsordnung erfolgen. Das ist ungefähr so, als ob man behaupten würde, ein Leibeigener, der nicht täglich zu fliehen versucht, stimme konkludent seinem Sklavendasein zu. Tatsächlich findet hie wie da eine Abwägung statt. Der Leibeigene wird sich überlegen, wohin er überhaupt fliehen könnte und ob die Gefahr einer versuchten Flucht nicht zu gross sei. Der Staatsbürger müsste seine Heimat, seine Arbeitsstelle, seine angestammte Umgebung aufgeben und möglicherweise sogar Teile der Familie zurücklassen. Daher kann in beiden Fällen die Entscheidung lauten, im jeweiligen System zu verbleiben. Dieses stellt lediglich das kleinere Übel da, eine Zustimmung ist damit nicht verbunden.

Aber warum sollte eine Gruppe von Menschen, nennen wir sie die politische Klasse, überhaupt darüber entscheiden, wie Sie Ihr Leben zu führen haben? Das gilt zumal dann, wenn Sie diese Menschen weder im Einzelnen ausgesucht noch beauftragt haben noch diese besonders befähigt sind. Sie könnten etwa der Auffassung sein, dass Sie das Recht haben, Ihr Leben und Ihre Lebensumstände so zu gestalten, wie Sie dies für richtig halten und, wenn Sie von anderen etwas wollen, dies auf der Basis freiwilligen Leistungstausches zu tun. Sie wollen nicht Mitbestimmung, sondern Selbstbestimmung.

Daraus ergeben sich zwei allgemeine Prinzipien: erstens, dass derjenige, der anderen kein Leid zugefügt, Anrecht darauf hat, in Ruhe gelassen zu werden. Und zwar auch von der Regierung oder der Mehrheit. Und zweitens, dass die menschliche Interaktion nur auf freiwilliger Basis und nicht auf der Basis von Zwang stattfindet. Heutige Staaten, Demokratien eingeschlossen, können nicht nur keines der beiden Prinzipien garantieren. Sie basieren vielmehr auf der Verletzung derselben.

Zwei Fragen sind ausreichend, um diesen Befund zu belegen: Erstens, mit welchem Recht nehmen Sie anderen ihr rechtmässig erworbenes Eigentum ab (etwa durch Einkommens- oder Vermögenssteuern)? Zweitens, was tun Sie, wenn die anderen nicht mehr zahlen wollen? Zwar sind die Antworten technisch gesehen einfach: Erstens, die Regierung / das Parlament / die Mehrheit hat so entschieden. Zweitens, die Regierung enteignet sie. Aber faktisch ist das nichts als Raub, gestützt auf das Recht des Stärkeren. Es macht moralisch keinen Unterschied, ob Sie Ihre Mitmenschen unter Androhung von Gewalt selbst ausplündern oder gewählte Repräsentanten damit beauftragen.

Ein wie auch immer legitimiertes System, welches per Gesetz Enteignungen zugunsten Dritter vorsieht, kann auf Dauer weder ein friedliches noch ein berechenbares Miteinander schaffen. Stattdessen fördert es nie endende Verteilungskämpfe, sozialen Unfrieden und Missgunst. Solche Ordnungen haben keine Zukunft, sie sind Ancien Régimes.

Ein Staatsdienstleister

Stellen Sie sich im Gegensatz dazu vor, ein privates Unternehmen biete Ihnen als Staatsdienstleister Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum – nach der Formulierung von John Locke – in einem bestimmten Gebiet. Diese Leistung umfasst etwa Polizei, Feuerwehr, Notfallrettung, einen rechtlichen Rahmen sowie eine unabhängige Gerichtsbarkeit. Sie zahlen einen vertraglich fixierten Betrag für diese Leistungen pro Jahr. Der Staatsdienstleister als Betreiber des Gemeinwesens kann den Vertrag später nicht einseitig ändern. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, dass er eingehalten wird, und einen Schadenersatzanspruch bei Schlechterfüllung. Um alles andere kümmern Sie sich selbst, können aber auch machen, was sie wollen. Und Sie nehmen nur teil, wenn und solange Ihnen das Angebot zusagt. Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Staatsdienstleister werden vor unabhängigen Schiedsgerichten verhandelt, wie im internationalen Handelsrecht üblich. Ignoriert der Betreiber die Schiedssprüche oder missbraucht er seine Macht auf andere Weise, wandern seine Kunden ab, und er geht in die Insolvenz.

Alles, was wir vom Produkt- und Dienstleistungsmarkt her kennen, lässt sich auf unser Zusammenleben übertragen: die enorme Vielfalt des Angebotes (an Staatsdienstleistungen), das Recht, etwas nicht zu kaufen, was uns nicht gefällt, schliesslich der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern, der dafür sorgt, dass deren Leistungen immer billiger und immer besser werden. Das gilt auch für die soziale Absicherung. Es gibt aus Vergangenheit und Gegenwart zahlreiche Beispiele, wie diese ohne Zwang erfolgreich funktionieren kann, beispielsweise mittels kollektiver Selbsthilfeeinrichtungen. Im Zeitalter der Online-Vernetzung könnten diese eine neue Blüte erleben. Übrigens suchen sich auch weniger Begüterte ihr Auto lieber selbst aus, anstatt eines zwangsweise vorgesetzt zu bekommen.

Der Staatsbürger wäre auf einmal umworbener Kunde, der jederzeit den Anbieter wechseln kann, anstelle einer stets verfügbaren Melkkuh, die sich den Weggang durch Wegzugsbesteuerung erkaufen muss. Anders als die Politiker des Ancien Régime, die Entscheidungen auf Kosten anderer treffen können, ohne den geringsten eigenen wirtschaftlichen Nachteil zu haben, wenn es schiefgeht, hat der private Staatsunternehmer skin in the game. Allein diese Tatsache diszipliniert ungemein.

Der Betreiber ist Dienstleister, der sich Mühe geben muss und nicht einfach die Regeln zulasten der Kunden ändern kann, wenn es ihm gerade in den Kram passt. Der Wettbewerb wird dafür sorgen, dass es zahlreiche unterschiedliche Modelle des Zusammenlebens geben wird, für jeden Geschmack etwas Passendes. Die Grade an Freiheit, Innovation und Selbstverantwortung werden durchweg hoch sein. Und wem dies alles zu viel wird, geht einfach in All-Inclusive-Systeme, die einem sämtliche Entscheidungen abnehmen. Nach spätestens einer Generation dürften solche privaten Systeme wohlhabender, freier und friedlicher sein als alles, was wir bisher kennen.

Die neue Heimat

Die Heimat im 21. Jahrhundert wird Wahlheimat sein. Die Menschen haben heute schon unter unzähligen Warenangeboten die Auswahl, können zwischen verschiedensten Versicherungen für alle Lebensbereiche wählen und erhalten ständig neue technische Produkte. Warum sollten sie sich im Bereich des Zusammenlebens für die Beibehaltung einer Zwangslösung entscheiden, die teuer ist und insgesamt schlecht funktioniert?

Die Heimat im 21. Jahrhundert wird Wahlheimat sein.

Wie schlecht sie funktioniert, zeigt sich mitunter daran, dass erfolgreiche Politik sich heutzutage auf Problembewirtschaftung und «Zeichen setzen» spezialisiert. Gerade die Leistungsträger aller Einkommensgruppen werden es sich jedoch nicht auf Dauer bieten lassen, von der jeweiligen politischen Klasse nach Strich und Faden ausgenommen und bevormundet zu werden, ohne dass sie irgendein relevantes Mitspracherecht haben. Private Gemeinwesen lösen dieses Problem, welche das Ancien Régime systembedingt nicht lösen kann. Daher werden sie früher oder später auch entstehen.

Neue Initiativen

Sie halten das für ein blosses Gedankenexperiment, eine theoretische Spinnerei? Sie könnten sich täuschen.

Seit einigen Jahren sind entsprechende Bestrebungen bereits im Gange. Im Jahre 2009 trat der Stanford-Professor Paul Romer mit seinem Vorschlag von «Chartered Cities» an die Öffentlichkeit. Die Idee war, in Entwicklungsländern vormals unbesiedelte Gebiete durch Industriestaaten mit deren Recht und deren Beamtenschaft zu entwickeln, um so vor Ort eine Wohlstandszone zu schaffen. Romer bezeichnete dies als «Kanada entwickelt ein Hongkong in Kuba»-Modell. In der Folge wurden solche Ansätze tatsächlich in Madagaskar und Honduras verfolgt, sie scheiterten aber daran, dass eine von Drittstaaten regierte Zone im eigenen Land von der dortigen Politik eher nicht erwünscht war.

Dabei stellte sich heraus, dass eine Verwaltung, die zumindest teilweise von Privatunternehmen durchgeführt wird, eine gangbare Alternative sein könnte. Die Schaffung von entsprechenden Sonderzonen wurde in Honduras per Verfassungsänderung zugelassen. Diese verwalten sich weitgehend nach eigenem Recht und mit eigenem Personal. Nach Jahren der Vorbereitung sieht es derzeit so aus, als ob in Honduras demnächst die erste derartige Zone eingerichtet wird.

Das von Patri Friedman, Enkel des Wirtschaftsnobelpreisträgers Milton Friedman, im Jahre 2008 begründete Seasteading-Projekt sah ursprünglich vor, sogenannte Floating Cities ausserhalb der Hoheitsgewässer von Staaten zu errichten. Nach technischen Machbarkeitsstudien ergab sich allerdings, dass schwimmende Städte auf hoher See aufgrund des Wellengangs mit so erheblichen Kosten verbunden sind, dass eine Umsetzung zurzeit nicht machbar ist. Stattdessen ist das Seasteading-Institut nun dazu übergegangen, solche unabhängigen Städte in geschützten Buchten innerhalb von Hoheitsgewässern zu konzipieren. Derzeit sind mit drei Staaten Verhandlungen im Gange.

Die ersten Unternehmen, die auf Gewinnbasis freie und unabhängige Private Cities an Land betreiben oder finanzieren wollen, sind in diesem oder im letzten Jahr gegründet worden, etwa NeWay Capital oder Free Private Cities Ltd. Mehrere Projekte werden bereits verhandelt. Die Lösung der politischen Probleme der Gegenwart könnte also aus einer ganz unerwarteten Ecke kommen: nämlich von Unternehmern, die dadurch Gewinn erzielen wollen, dass sie am Markt ein besseres Produkt anbieten.

Titus Gebel ist Unternehmer und promovierter Jurist. Derzeit arbeitet er an einem Buch zum Thema Staatsalternativen und unterstützt Seasteading bei den Verhandlungen mit Regierungen.