Durchsichtiger Abrechnungs-Versuch mit Kesb-Kritikern
Symbolbild von Falk Jaquart / pixelio.de
«Wer die Ressourcen der Kesb knapp hält, ist mitverantwortlich», so lautet die Quintessenz von Zürichs Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) zur vor Jahresfrist traurige Tatsache gewordenen Kindstötung in Flaach im Zürcher Weinland.
Wahrhaftig, eine Erstaunen auslösende Argumentation der verantwortlichen Regierungsrätin. Sie ist nicht unbedingt geeignet, das Vertrauen in die in den «Fall Flaach» verwickelten «Fachleute» der Kinderschutzbehörde Kesb zu stärken. Sie erscheint eher als halbbatziger Versuch, festgestellte Verantwortung, festgestellte Schuld auf andere abzuwälzen: Auf angeblich knausrige Gemeindebehörden und auf an sparsamem Umgang mit Steuergeldern bedachte Bürger.
Machtdemonstration
Vielsagend ist auch das Bild von Frau Regierungsrätin Jacqueline Fehr zu ihrem grossen, die erwähnten Anklagen in die Welt setzenden Interview in der SonntagsZeitung (31. Januar 2016). Sie präsentiert sich dort in der herrischen Haltung einer zu allem entschlossenen Generalin, die ihre Truppen eben gerade ins blutige Geschehen kommandiert hat. Sie wird wohl einwenden, keinen Einfluss auf die Bildauswahl gehabt zu haben. Dennoch illustriert die möglicherweise von der Redaktion getroffene Bildwahl trefflich, welche Wirkung ausgegangen ist von Art und Inhalt der von ihr so demonstrativ selbstherrlich vorgetragenen Rechtfertigung ihrer Kesb-Untergebenen.
Es sei, erfährt die Öffentlichkeit, seitens der am tragischen Geschehen beteiligten «Fachleute» alles korrekt, regel- und gesetzeskonform abgelaufen. Dass die inzwischen selbst aus dem Leben geschiedene Mutter – wie nachträglich gestützt auf psychiatrischer Gutachten beteuert wird – an einer sehr selten auftretenden, äusserst schwierig erkennbaren Krankheit gelitten haben soll, soll die Öffentlichkeit vom seinerzeitigen Vorgehen der für den «Fall Flaach» zuständigen «Fachleute» offensichtlich ablenken. Wohl wissend, dass solche Verbreitung beschönigender Rechtfertigungen, nahezu alle Journalisten von jeglicher «Lust zum Hinterfragen» Abstand nehmen lässt, wenn sie von einer profilierten Linken ausgehen.
Was geschah – und wie geschah es?
Rufen wir den Ablauf der dramatischen, schliesslich traurig ausgehenden Ereignisse kurz in Erinnerung:
Anfangs November 2014 wurden die Eltern der in der darauffolgenden Neujahrsnacht getöteten Kinder beide verhaftet. Der Mann stand unter dringendem Betrugsverdacht. Die Frau wurde der Mittäterschaft verdächtigt.
Dass dann, wenn Eltern verhaftet werden, sofort Lösungen für die Kinder dieser Eltern getroffen werden müssen, ist nachvollziehbar und nicht zu kritisieren. Zu kritisieren ist indessen, dass die damals handelnden «Fachleute» bis heute nie begründet haben, warum das Angebot der Grosseltern, beide Kinder des verhafteten Ehepaars bei sich aufzunehmen, von der Kesb kommentarlos ausgeschlagen worden ist. Obwohl der Grossvater – seinerzeit Careteam-Leiter für die Angehörigen der Opfer der bei Halifax abgestürzten Swissair-Maschine – seine Fähigkeiten angesichts der Bewältigung sehr schwieriger Lebensumstände bereits unter Beweis gestellt hatte.
Keine Gesetze verletzt
Zugegeben: Es gibt kein Gesetz, das überlegte Zusammenarbeit mit den Grosseltern gefordert hätte. Ob die schnöde Kontaktverweigerung aber menschlich richtig, dem eingetretenen Geschehen angemessen war, ist zu bezweifeln.
Die Mutter wurde wenige Tage nach ihrer Verhaftung – vom Verdacht entlastet – wieder nach Hause entlassen. Mit dieser Entlassung trat die verhängnisvolle Entwicklung in ihre Endphase.
Der Mutter (und der von dieser beigezogenen Anwältin) wurde beschieden, die in einem Heim untergebrachten Kinder würden nicht einfach wieder entlassen. Dafür sei ein Gesuch zu stellen. Dies geschah auch. Und es existiert kein Gesetz, das den «Fachleuten» die «beförderliche Behandlung» des eingegangenen Gesuchs befohlen hätte. Ebensowenig existieren gesetzliche Verpflichtungen, unter was für zeitlichen Umständen die Mutter über den abschlägigen Entscheid zu dem Gesuch hätte informiert werden müssen. Es wurde formell also kein Gesetz verletzt, als die «Fachleute» die in immer stärkere Erregung geratende Mutter wochenlang auf Antwort warten liessen. Und dass der Entscheid schliesslich erst am 20. Dezember, kurz vor Kesb-Schalterschluss, unmittelbar bevor die Kesb-«Fachleute» ihren Jahresend-Urlaub antraten, der Mutter übermittelt wurde, hat formell auch kein Gesetz verletzt. Selbst die Tatsache, dass die zehntägige Einsprachefrist für die Mutter auslief, bevor die Kesb-Funktionäre ab dem 5. Januar wieder in ihren Büros auftauchten, war streng rechtlich kein Gesetzes-Verstoss – sie hat aber ziemlich direkt in die Katastrophe geführt.
Dass die Mutter, als niemand mehr ihre Telefon-Hilferufe überhaupt abnahm, in höchste Panik getrieben wurde, hat – auch wenn dabei kein Gesetz verletzt wurde – wohl entscheidend zur dann eingetretenen Katastrophe beigetragen.
Die nur wenigen Eingeweihten bekannte Tatsache, dass die Kesb ihre dem Hauptbüro in Winterthur unterstellte Zweigstelle in Wohnortsbezirk der laufend gefährlicher ihre Fassung verlierenden Mutter aufgehoben worden war, verletzte zwar einmal abgegebene Kesb-Zusagen, aber kein Gesetz. Die Aufhebung dieser Zweigstelle bewirkte indessen, dass selbst die Behörden nicht aufmerksam wurden auf die sich dramatisch zuspitzende Lage. Von der eingereichten Beschwerde erfuhr man zu Flaach erst, als sich zum Erstaunen aller der Winterthurer Bezirksrat – gegenüber den Umständen des Falles nicht im entferntesten im Bild – als zuständige Rekursinstanz erklärte, nicht der Bezirksrat im eigenen Bezirk. Nicht informiert und keinen der sich im Weihnachtsurlaub befindenden Kesb-Verantwortlichen erreichend, konnten die Winterthurer nichts anderes tun, als den materiellen Entscheid zur Beschwerde in den Januar zu verschieben. Dann allerdings war es zu spät…
Paragraphen-orientiert oder menschlich?
So eifrig die Justizdirektorin betont, es sei im «Fall Flaach» gegen keinen Paragraphen irgendwie verstossen worden, so bewusster wird es jenen, die nahe am Geschehen waren, in welch geradezu fürchterlichem Ausmass die Funktionärs-Arroganz die um einen rechtzeitigen Entscheid geprellte Mutter zur Weissglut getrieben hat. Das wird von keinem Paragraphen verurteilt – ruft aber der Frage: Besteht die Welt eigentlich bloss aus Paragraphen?
Neuerdings lassen einige Kesb-Verantwortliche gewisse Bereitschaft erkennen, den Gemeinden, die mit schwierigen Sozialfällen zu kämpfen haben, künftig etwas mehr Informationen zukommen zu lassen. Gleichzeitig betonen sie aber dezidiert, dass Entscheide – auch solche mit dramatischen finanziellen Konsequenzen – auch in Zukunft allein von ihnen, von ihnen als «Fachleuten» kompetent getroffen werden könnten und dürften. Wenn es ums Entscheiden geht, haben die «Deppen vom Dorf» zu schweigen!
Solange solche Funktionärs-Arroganz das alleinige Sagen in der Sozialfürsorge hat, solange den Gemeinden bloss die Rolle der stumm – oder allenfalls auch zähneknirschend – zum Bezahlen aller Kosten Verurteilten bleibt, werden weitere tragische Fälle, wie in Flaach einer Tatsache geworden ist, kaum lange auf sich warten lassen.