Die in der letzten Woche in Vernehmlassung gegebene Totalrevision des Bürgerrechts zeigt einmal mehr, dass die Verantwortlichen in Bern weder die Zeichen der Zeit, noch die Sorgen und die Willenskundgebung der Schweizer Bevölkerung verstanden hat. Die Einbürgerung hat der Abschluss einer erfolgreichen Integration zu sein und nicht deren Anfang! Es braucht strengere Einbürgerungskriterien.
Dutzende Auslegungen und Interpretationen rund um das Schweizer JA zur Minarett-Initiative haben wir uns von Medienschaffenden und der Classe politique unseres Landes und vieler anderer Länder anhören müssen. Nur eines haben wir wenig gehört, dass es gilt, die Willensäusserung der Bevölkerung ernst zu nehmen. Die Sorgen und berechtigten Anliegen rund um die Frage der Gültigkeit unserer Regeln und der Anpassung an diese sind ernst zu nehmen.
Als Politologin weiss ich, dass Mehrheitsentscheide des Volkes nicht immer richtig sein müssen. Die direkte Demokratie ist jedoch das beste System, um Machtkonzentrationen zu verhindern. Denn noch klarer zeigt mir ein Blick in die weltweite politische Landschaft und in die Vergangenheit, dass sich viele sog. Eliten sehr viel öfter geirrt haben und - nur von ihren eigenen Interessen geleitet - machtpolitisch entschieden haben. Die Interessen des Landes standen da nicht im Vordergrund. Wo die Bevölkerung entscheidet, steht das Gesamtinteresse im Vordergrund, stehen die Sorgen der Menschen im Zentrum.
Bei der Prüfung der Hauptanliegen der vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Totalrevision des Bürgerrechts kann man sich nur die Augen reiben, wenn man zum Beispiel folgende Ziele liest:
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"Herabsetzung der Aufenthaltsdauer als Voraussetzung für eine Einbürgerung in der Schweiz von heute 12 auf 8 Jahre im Sinne eines Anreizes für eine rasche Integration;
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Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Aufenthaltsdauer."
Einmal mehr wird da der Schweizer Pass feil geboten. Einmal mehr wird der Föderalismus mit Füssen getreten. Im EJDP scheint man nichts verstanden und nichts gelernt zu haben. Seitdem demokratische Einbürgerungen nach dem Volks-Nein zur Einbürgerungsinitiative der SVP nicht mehr möglich sind, gilt es nun strengere Kriterien bei Einbürgerungswilligen zu verlangen und durchzusetzen:
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Die SVP verlangt, dass Eingebürgerte wieder ausgebürgert werden können, wenn sie erheblich oder wiederholt gegen unsere Rechtsordnung verstossen. Werden sie zu langen Freiheitsstrafen verurteilt, ist die Ausbürgerung zwingend anzuordnen.
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Die SVP fordert die Einbürgerungsbehörden auf, jeden Antragsteller genau zu überprüfen, damit Kriminelle und Renitente nicht eingebürgert werden. In diese Abklärungen sollen auch Jugendstrafen und Verhalten in der Schule einbezogen werden.
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Die SVP verlangt, dass die gesprochene Sprache der jeweiligen Einbürgerungsgemeinde für die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts problemlos verstanden und gesprochen wird.
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Die SVP fordert, dass die schriftlichen Kenntnisse der entsprechenden Amtssprache überprüft werden, damit Mindestanforderungen an die Lese- und Schreibfähigkeit aufrecht erhalten werden können.
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Die SVP fordert, dass Sozialleistungen bei der Beurteilung der Existenzgrundlage nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Auch IV-Renten sollen in der Regel nicht als Existenzgrundlage anerkannt werden.
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Die SVP fordert, dass nur eingebürgert werden kann, wer die Steuern in den letzten Jahren regelmässig bezahlt hat und auf wen keine Verlustscheine ausgestellt worden sind.
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Die SVP fordert, dass nur noch ganze Familien eingebürgert werden und zwar nur, wenn alle Familienmitglieder alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Damit wird der Einheit der Familie nach ZGB Rechnung getragen und die Integration aller Familienmitglieder vorangetrieben.
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Die SVP fordert, dass Einbürgerungswillige künftig eine formelle Loyalitätserklärung gegenüber der Bundesverfassung und unserer Rechtsordnung abgeben müssen. Damit bekunden die Einbürgerungswilligen, dass sie die grundlegenden Werte des Landes akzeptieren und danach leben.
Silvia Bär ist stellvertretende Generalsekretärin der SVP Schweiz