Das gegenwärtige Gequassel über so genannte Menschenrechte und die daraus resultierende Demotivation des Bundesrates, den Volkswillen auszuführen, bzw. die direkte Demokratie zu missachten, mit den ganzen faulen Begründungen reizt langsam auch den normal und “verhältnismässig” denkenden Bürger bis aufs Blut! Hier der heutige Artikel darüber im Tagesanzeiger und mein Kommentar dazu!

Tagesanzeiger vom 24.05.2012, Seite 5

Der Bundesrat will kriminelle Ausländer nicht ohne völkerrechtliche Überprüfung ausschaffen….“ Steht da u.a. - …“Volksbegehren verlange eine automatische Ausschaffung von Ausländern, auch wenn dies gegen die Menschenrechte oder die Personenfreizügigkeit mit der EU verstösst“.

Das heisst im Klartext: der Bundesrat will wieder einmal mehr den Willen und Entscheid des Souveräns nicht ausführen!

Da wird permanent von Menschenrechten, Europäischer Menschenrechtskonvention usw geredet, „überprüfen ob der Landesverweis eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte darstelle oder gemäss Bundesverfassung unverhältnismässig sei!“

Der Bundesrat, und allen voran die Justizministerin muss wieder einmal daran erinnert werden, was hier bei uns in der Schweiz gilt: Unsere Bundesverfassung und der Wille des Souveräns! Es ist tatsächlich eine unverhältnismässige Arroganz gegenüber dem Souverän, dauernd irgendwie zu unterstellen und zu predigen, irgendwelche ausländischen Gesetze oder Paragraphen würden über unserem Recht, über unserer Bundesverfassung stehen!

Was sind das für „Menschenrechte“, die garantieren sollen, dass Gewalttäter, rücksichtslose, notorische Raser und Gesetzesbrecher jeglicher Couleur alle ihre offenbar der Personenfreizügigkeit und weiteren unserer Verfassung nicht konformen Vereinbarungen zu verdankenden Optionen; ihre Verhaltensweisen und „Erwerbstätigkeiten“ der eher unzivilisierten Art exklusive bei uns „ausüben“ zu dürfen, anstatt einfach in ihren eigenen Heimatländern?

Und selbst Menschen, die aus fernen Ländern zu uns kommen, wo die Menschenrechte, wie sie z.B. In unserer Bundesverfassung stehen, notorisch mit den Füssen getreten, ja zertreten werden, haben sich, einmal bei uns – an unserer Gesetze zu halten – im eigenen Interesse!

Ist es wohl auch unverhältnismässig, menschenrechtswidrig, wenn ein Schweizer, im Ausland sämtliche Gesetze missachtend, von den Orten seines gesetzwidrigen Verhaltens zurück in die Schweiz geschickt wird?

Der Bundesrat kann den Anschein nicht vermeiden, die „Interessen“ von ausländischen Gesetzesbrechern über die Rechte und die Bedürfnisse der eigenen Bevölkerung, eben des Souveräns stellen zu wollen! Ganz nach dem Leitbild:

Menschenrechte (in diesem Falle manchmal besser als Individualprivilegien zu bezeichnen) für alle, ausgenommen für die eigenen Menschen. Das ist wohl eher ein pervertiertes Menschenrechtsverständnis und hat mit der von der BV verlangten Verhältnismässigkeit des staatlichen Handelns nicht mehr im Entferntesten etwas zu tun!

Da drängen die Nachwuchstalente der Classe Politique in den Bundesrat, nur mit der offenbar vordergründigen Motivation, einmal an der „Macht“ offen Respektlosigkeiten und Missachtung der Bundesverfassung und des Souveräns zu demonstrieren!

Leute, die sich in der Exekutive nicht strikte an unserer Bundesverfassung halten, gehören eben nicht in diese ausführenden Gremien! Wann begreift das unser Parlament, wann begreifen es die Parteien und unserer Volksvertreter?

Wenn eine EU-„Freizügigkeit“ – oder was auch immer gegen unsere Gesetze und vor allem unsere Verfassung verstösst, sind diese schlicht illegal unterzeichnet worden und daher ungültig und sofort zu streichen!

Da der Bundesrat je länger je mehr der Unterordnung unter die EU frönt, statt gegenüber den ausländischen Chefbürokraten selbstsicher und als den Schweizer Souverän vertretenden Verhandlungspartner aufzutreten, braucht es als Gegengewicht für diese zunehmende exekutive Schwäche die neue Initiative: Staatsverträge vors Volk am 17. Juni!

Alexander Steinacher 24.Mai 2012