Nach der SP-DV in Lausanne muss man feststellen; nicht die „Scharfmacher“ wie Céderic Wermuth und andere Ausrufer und Ideologiefantasten sind das Problem für unsere Demokratie, es sind die sogenannten Pragmatiker, die Taktiker die uns zu denken geben müssen. Sie unterstützen einen Bundesrat in einem perfiden Gegenvorschlag, der offenbart, dass unsere Landesregierung einmal mehr Angst vor einem Volksentscheid – also vor der direkten Demokratie – hat. Die Abstimmungsfalle ist schon derart pervers, dass man sich fragen muss, - wenn der BR Angst hat vor dem Volk und seinen Entscheiden, wem ist und fühlt er sich dann eigentlich verantwortlich?
Die einseitige Auswahl veröffentlichter Leserbriefe lässt auch die Ausgewogenheit der Medien einmal mehr in zweifelhaftem Licht erscheinen. Die Argumentationen scheinen eher verwirrt als nur im Entferntesten nachvollziehbar.
Betrachten wir das Initiativ-Thema einmal aus anderer Perspektive:
In Thailand wird ein pädophiler Schweizer verhaftet, wegen Kindesmissbrauch ins Gefängnis gesteckt und soll danach in die Schweiz zurückgeschafft werden.
Nun machen linke Kreise in Thailand halloween-artigen Lärm; „nein, aus völkerrechtlichen Gründen komme es nicht in Frage, dass man den Schweizer in sein Heimatland zurückschaffe!“
In Albanien werden zwei Schweizer verurteilt, die Esel entwendeten und damit ein Strassenrennen veranstalteten. Obwohl es keine Geschädigten gab, (Esel haben ein Chip, das Lenk- und Führungsfehler ausgleicht und damit verhindert, dass sie zu schnell in eine Kurve rennen oder frontale Kollisionen verursachen, bzw. am Strassenrand gehende Menschen zu Tode rennen usw.) landen die beiden Schweizer im Gefängnis und sollen danach in die Heimat ausgeschafft werden. Wieder stehen alle linken Völker- und Menschen- Rechtler auf und wollen in heiligem Protest verhindern, dass die beiden Delinquenten in ihre Heimat zurück müssen. Man moralisiert, die beiden mit aufwändigen Programmen integrieren zu wollen!
In Nigeria wird ein Schweizer verhaftet, der mehrere Frauen vergewaltigt haben soll. Nach der Gefängnisstrafe soll er ausgeschafft werden. Ab und zurück in die Schweiz!
Doch die Aussenministerin und die neue Justizministerin in Bern verwahren sich im Namen des Völkerrechts dagegen und weisen den Flughafen Zürich an, dem Flugzeug mit dem Delinquenten aus Nigeria keine Landeerlaubnis zu erteilen. Das Flugzeug muss wieder umkehren und nach Nigeria zurück fliegen.
Vielleicht macht dies die Groteske der Argumentationen der Ausschaffungsgegner noch einmal deutlicher!
Alexander Steinacher, 02.11.2010