Zunehmende europäische Hetze gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und damit gegen unsere Unabhängigkeit, unsere Bundesverfassung und schliesslich gegen unsere Volks- oder Menschenrechte!
kritisch beobachtet von Alexander Steinacher, Thalwil, 18. Oktober 2017
Zunächst hiess es am letzten Freitag – „Gericht verbietet Ausschaffung von deutschem Schläger“ (ein Schweizer Gericht!) – Ein Landesverweis verletze das EU-Abkommen über die Personenfreizügigkeit, sagen die Zürcher Richter. Schlussfolgerung auf diesen Satz: EU-Abkommen ist Freipass für Gewalttäter, Zivilisationsverweigerer, und kann demnach auch als Verbrecher- und Schlägerfreizügigkeit gehandelt werden!
Es ist ja auch eine ganz schlimme Strafe, wenn wir sagen, wir wollen keine Einwanderung, bzw. kein Gastrecht gewähren für Gewalttäter; mit der schlichten Aufforderung, nach hause zu gehen (zurück nach Deutschland – menschenrechtswidrig)-
Das Obergericht „schützt“ einen 27-jährigen Deutschen vor der Ausschaffung (eben zurück nach Hause) der schon zweimal wegen Beteiligung an Schlägereien verurteilt wurde. Das Obergericht korrigiert damit einen Entscheid des Bezirksgerichts Winterthur. Dieses hatte aufgrund des 2016 verschärften Ausschaffungsgesetzes einen fünfjährigen Landesverweis gegen den Schläger ausgesprochen. Ausschaffungsgesetz – fünfjähriger Landesverweis. Wir – d.h. unsere Justiz, und damit unser Rechtsstaat machen uns total lächerlich; warum verhaftet man notorische Schläger und Gewalttäter jeglicher Art überhaupt noch und stellt sie vor Gericht?
Weiter heisst es im Bericht: „Das Freizügigkeitsabkommen hebelt die vom Stimmvolk angenommene und vom Parlament umgesetzte Ausschaffungsinitiative also aus. Prinzipiell steht dieser Entscheid im Einklang mit der Haltung des Bundesgerichts. Schon 2012 hatte dieses grundsätzlich erklärt, dass völkerrechtliche Verpflichtungen aus Staatsverträgen (die der Bundesrat abschliesst) Vorrang vor der Bundesverfassung geniessen.“ – Das ist total verfassungswidrig. Und das Bundesgericht ist ganz sicher am allerwenigsten legitimiert, und dazu da, die eigenen Grundgesetze ausser Kraft zu setzen. Allerdings ist diese Art von verirrter Gewaltentrennung in Europa ja nicht ganz neu. Die Geschichte des 20. Jahrhunderts strotzt nur so von verlogenen Beispielen der sogenannten Rechtsstaatlichkeit, die ja u.a. durch Gewaltentrennung entstehen und gesichert werden soll! Und unsere eigenen antidemokratischen und antirechtsstaatlichen Zirkel haschen gierig nach jedem hegemonistischen, ihnen wohl purpur erscheinenden Rockzipfel. Der nächste Schritt wird dann, schön nach spanischem, historisch noch immer verwurzelten Beispiel etwa lauten: Das Bundesgericht habe die Parlamentssitzungen in Zürich verboten, oder gar unter Androhung von Polizeigewalt die Ständerats- und Nationalratssitzungen verboten. Nächste Variante: Verbot von Volksabstimmungen usw. weil der Bundesrat dummerweise einmal einen entsprechenden Vertrag mit der Bananenrepublik Nordvietchinistan abgeschlossen habe. (Wir brauchen ja schliesslich Bananen!)
„Völkerrechtliche Verpflichtungen“ geniessen es also, auf unserer direkten Demokratie, damit auf der Rechtsstaatlichkeit und unserer immerhin in der UNO-Charta gewünschten Selbstbestimmung der Völker – nicht der Regierungen(!) aggressiv-respektlos herumzutreten!
2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;
(Kapitel I, Art. 1, Abs 2 der Charta der Vereinten Nationen)
Immerhin haben wir noch selbst im verwirrt taumelnden System Vertreter, die dem neuen internationalistischen Wahn noch nicht verfallen sind, und so hat die Zürcher Staatsanwaltschaft Berufung beim Bundesgericht eingereicht. (Einstein würde wieder einmal den Kopf schütteln müssen, denn er hat gesagt, die Probleme lassen sich nicht mit der selben Denkweise lösen, die sie verursacht haben) Das gibt ein juristisches Perpetuum Mobile. Oder das wäre dann die Durchbrechung davon, wenn die Bundesrichter plötzlich ihre Problem-kreative Denkweise ändern würden!
Unter dem Titel „Völkerrecht bricht Landesrecht“ bringt doch tatsächlich der sonst nicht so aus-tarierte Tages-Anzeiger einen Kommentar (von Claudia Blumer), die da u.a. schreibt:
„Unstimmigkeiten mit der EU aushalten. - Die Schweiz verhält sich oft wie eine oberkorrekte Musterschülerin (!), welche die Zufriedenheit ihrer Ansprechpartner zur Maxime erklärt. Das Urteil des Obergerichts veranschaulicht dies sehr gut. Da ist das klare Verdikt: Dieser Täter ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Aber: Besser nicht wegweisen, denn das EU-Gericht tut es in ähnlich gelagerten Fällen meist nicht. Auch die Umsetzung (nicht-) der Masseneinwanderungsinitiative war ein Beispiel dafür, wie sehr die Schweiz bilaterale Differenzen scheut. Sie sollte das Selbstbewusstsein haben, solche Differenzen auszuhalten. Und sie gegebenenfalls als Pfand einsetzen“
Dem mangelnden Selbstbewusstsein (bzw. dem devoten Defätismus des Bundesrates) entsprechend, nimmt das aggressive Verhalten der neuen Figuren mit Unterwerfungs- und Eroberungsgelüsten in den rückständigen Gehirnen der EU zu! Ein deutliches Beispiel dazu lesen wir z.B. Im Tagesanzeiger vom 18.10. unter dem Titel Schweiz – Nachrichten:
Da heisst es:
Europarat besorgt über Volksinitiative der SVP (spielt es eine Rolle wer, bzw. welche Partei eine Volksinitiative lanciert?)
„Der Europarat hat sich besorgt über die Selbstbestimmungsinitiative der SVP geäussert. (natürlich – es ist ein Zeichen der echten, direkten Demokratie und darin ein Pochen, bzw. demonstratives Festigen des Rechtsstaates, der eigenen Verfassung).
Der Initiativtext riskiere, die Menschenrechte zu schwächen, indem das Schweizer Recht über internationale Abkommen gestellt werde. Wenn die Initiative vom Volk und Ständen angenommen werde, könnte sie den Schutz der Menschenrechte in der Schweiz schwächen. Sie könnte zur Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention führen, heisst es in einem am Dienstag in Strassburg veröffentlichten Bericht des Europarats.
Nils Muiznieks, der Menschenrechtskommissar (Kommissar – und Recht? Glaubt er schon er sei der nächste Gauleiter EU Süd-Mitte?) empfahl den Schweizer Behörden, einen Mechanismus (!) einzuführen, der die Vereinbarkeit zwischen den Volksinitiativen und internationalen Vereinbarungen über Menschenrechte überprüfe. Es sei wichtig eine Lösung zu finden, mit der die demokratischen Werte von Volksinitiativen bewahrt und gleichzeitig der Schutz der Menschenrechte in der Schweiz gewährt bleibe, sagte Muiznieks weiter (SDA)“
Also, erstens scheinen die Kommissare keine Ahnung zu haben, was einen Rechtsstaat u.a. auszeichnet – und Demokratie ist bei den Vorbildfiguren der europäischen Geschichte schon immer des Teufels gewesen. Die Pioniere in Polen, die schon im 15. Jahrhundert ein Parlament – wenn auch von Adeligen – über den König stellten und danach 1791 die modernste Verfassung Europas in Kraft setzten, zogen damit den Hass der umliegenden Herrscher über Generationen auf sich, mit entsprechenden Überfällen und schliesslich nach dem Wiener Kongress der totalen Auflösung des Staates und Aufteilung der Gebiete an Preussen – Deutschland, Österreich und Russland. Danach kamen noch die Überfälle von Hitler und Stalin, mit Zerstörung, Ermordungen, Unterwerfungen, Ausbeutungen usw. Auch die Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Schweiz war beim Wiener Kongress ein Thema. Ausgerechnet im russischen Zar Alexander hatten wir einen starken Fürsprecher, wohl u.a. dank seinem damaligen hochgeschätzten militärischen Berater, dem Schweizer General A. Jomini.;
Kommissare wie Muiznieks werden es nie begreifen, dass die Selbstbestimmung das primäre Menschenrecht ist, das erst die weiteren Schritte zu einem sicheren zivilisierten Leben ermöglicht!
Der aggressive Ton erinnert an die Drohungen vom Deutschen Steinbrück, der die Kavallerie zu den „Indianern“ schicken wollte. Auch damals hatten wir keinen Bundesrat, der den primitiven Aggressionen des neuen Feindpotenzials gewachsen war. Ich hätte den deutschen Botschafter einbestellen lassen, und ihm klargemacht, dass die Indianer Tierfreunde seien (wir hätten nämlich nicht nur Menschenrechts- sondern sogar ein Tierschutzgesetz!) wir also die Pferde schonen, hingegen die Reiter skalpieren würden, und zwar so effizient, dass sich der Rauch der Überheblichkeit aus ihren Schädeln befreien müsste!
Nun, Strassburg liegt ja in Frankreich. Wenn von da offizielle Aggressionen und Erpressungs- und Einmischungsversuche kommen, müsste man den Französischen Botschafter ins auswärtige Amt zitieren, inklusive den entsprechenden EU-Kommissar – oder-Leiter!
Können wir das unserem neuen Bundesrat I. Cassis zutrauen?
Oder braucht es Aktivitäten aus dem Volk?