Die permanenten vorsätzlichen Missachtungen unserer Bundesverfassung und damit die direkten Angriffe auf unseren Rechtsstaat, auf unser Völkerrecht sind systematisch und können nicht mehr der Naivität und dem dümmlichen Kurzzeitdenken angelastet werden! Bundesrätin Leuthard hat sich wieder einmal mit eklatanter Schamlosigkeit öffentlich zum Verfassungsbruch bekannt, als sie auf eine Motion von Ch Darbellay ihre Ablehnung u.a. mit dem Verweis auf die Pflicht, das EU-Recht zu übernehmen begründete! (s. dazu A. Steinacher „Nationalrat gegen EASA-Alterslimit")

Immer wieder gefährdet, penetrant in Frage gestellt und angegriffen, wird auch das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, Art 16 der Bundesverfassung (...2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten)
Aktuelles Beispiel; eine Sozialarbeiterin in Dübendorf, offensichtlich beunruhigt durch die demografische Entwicklung unseres Landes mit grossem, „wachstumsfähigem“ Gefahrenpotenzial hat facebook-Einträge gelikt, wie u.a. „man solle dem Islam nicht noch den roten Teppich auslegen“. Die genauen Aussagen sind nicht relevant. Aber – darauf folgte während Tagen ein medialer Shit-Storm höchster Intensität und auf tiefstem kommunikatorischem Niveau! Der Tagesanzeiger verkauft dann diese Personenhatz nebst eigenen Propaganda-Stürmen mit „ausgesuchten“ Leserbriefen. Die bekannten Verurteilungen von rechtspopulistisch über rassistisch, fremdenfeindlich, und persönlichen Beschimpfungen und Forderungen wie „sie muss weg“ prasselten auf die „Delinquentin“ nieder. Der gut geleitete Mob feierte wieder einmal Urstände. 
Wer also zu den täglichen Meldungen und Wahrnehmungen über die gesellschaftlichen Erosionen unserer aufgeklärten, sich zum Frieden bekennenden europäischen Welt eine kritische und besorgte Meinung hat, und sich dann noch dazu bekennt, wird von einer neuen Form von Inquisition an den populistischen Pranger gestellt, verfolgt und mindestens psychologisch „niedergemacht“.
Ein paar Schlagzeilen aus diesen Meldungen und Wahrnehmungen aus den gleichen Hetz-Medien und anderen:

„Islamistische Propaganda in Zürcher Gefängnissen. Ein Gefängnis-Imam hat Propagandamaterial eingeschleust. UNO-Vermittler Staffan de Mistura befürchtet in
Syrien einen jahrelangen Guerillakrieg wie in Afghanistan“ – Das ganze von unsäglicherGewalt beherrschte Gebiet inkl. Irak ist Islam-Gebiet. Oder ein Detail-Bericht
aus dem Iran:

Berichten vom Januar 2016 zufolge droht im Iran mindestens 160 Menschen die Hinrichtung, die bei ihrer Verurteilung noch keine 18 Jahre alt waren. Die Dunkelziffer liegt noch viel höher. Dies zeigt die "beschämende und grundlegende Missachtung der Rechte von Kindern" durch das Mullah-Regime im Iran. Das Regime hält an Gesetzen fest, die es erlauben, selbst neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen zum Tode zu verurteilen.
Junge Menschen, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Straftat minderjährig waren, sitzen jahrelang im Todestrakt und werden dann wenn sie volljährig sind getötet.
Das ist der „Gottesstaat“. Unmenschlicher Wahnsinn – im Namen „Gottes“!
Dann wieder: „Vertrauter des Zentralrats (Islamischer Zentralrat Schweiz!) steht auf US-Terrorliste. - der Islamische Zentralrat Schweiz ist verbunden mit Jihadisten und einem gesuchten Al-Qaida-Führer“. (TA vom 25. und 26. Nov. 2016) oder – (aus Zukunft.ch) 743 Übergriffe auf Christen in Flüchtlingsheimen – die Anzahl religiös motivierter Übergriffe von Muslimen auf christliche Flüchtlinge in deutschen Asylunterkünften ist stark gestiegen!

Da passt dann als Krönung der Dummheit nur noch der Hinweis der verfassungsfeindlichen Hetzpropaganda auf die „Religionsfreiheit“ dazu!
Und auch im Tagesanzeiger vom 25.11. Seite 2 Politblog „Demokratie mit tödlichen Folgen – Wie würden Schweizer über die Todesstrafe abstimmen?“
Die Fragestellung enthält tatsächlich wachsende Unsicherheiten!
Warum? Zuerst einmal: „Todesstrafe“ gibt es da wo das Volk nichts zu sagen hat, wo das Volk über Recht oder Unrecht nicht einmal diskutieren darf.
Da wo man darüber diskutieren und aufklären kann, gibt es dieses strafrechtliche Absurdum nicht!
Unsere Justizministerin BR Sommaruga hat sich in einer TV-Sendung vom 13.06.2012 eine dazu passende Provokation geleistet, die ich ihr wie folgt kritisiert habe, ohne eine Antwort zu bekommen:

Demokratie/Bundesverfassung Frau BR Sommaruga

Sie selber, sehr geehrte Frau Bundesrätin haben sich in der letzten Sendung „Classe politique“ im SF DRS am 13.06.2012 eine Provokation in diese Richtung geleistet, die ich als betroffenes Mitglied dieses Souveräns unter keinen Umständen einfach hinnehmen und gelten lassen darf!
Sie haben u.a. zum Schluss der Diskussion geäussert, eine Initiative über die Wiedereinführung der Todesstrafe müsse von Anfang an für ungültig erklärt werden. Wenn ich Ihnen dazu auch humanistisch begründbare Rechtfertigungen eingestehe, muss ich Sie dennoch darüber informieren, warum ich und andere verantwortungsbewusste Demokraten in diesem Land durch solche Äusserungen provoziert werden:
Todesstrafe – dieser Begriff ist ein Absurdum an und für sich aus Staaten und Geschichte, die mit dem Verständnis unseres aus der direkten Demokratie entstandenen und gewährleisteten Rechtsstaates nicht das Geringste zu tun haben!
Todesstrafe kann es nicht geben. Denn eine Strafe muss eine nachhaltig erlebbare Sanktion für ein Verbrechen bzw. einen Gesetzesbruch sein, die den Bestraften erinnert und zwingt, sich mit dem Unrecht seiner Tat auseinanderzusetzen. Ein Ermordeter kann das nicht mehr! Die Sanktion ist deshalb der Schwere der Tat angemessen. Eine solche durch Richter und Gerichte, die auch nicht immer fehlerfrei sind (selbst unser Bundesgericht!) verhängte Sanktion kann allenfalls korrigiert oder verbessert werden. Deshalb können wir von unserem aufgeklärten moralischen Verständnis in unserem zivilisierten Staat von einem Recht sprechen, das der von uns eingesetzte Richter mit dem Strafurteil wahrnimmt!

Eine Todesstrafe kann es daher nicht geben, kein Mensch, auch kein gewählter Richter kann sich auf ein evolutionäres, stammesgeschichtlich, oder der Evolution der menschlichen Vernunft und daher humanistischen Ethik begründbares „Recht“ beziehen, einen anderen Menschen umbringen – ermorden zu lassen! Dazu kommt die Fehleranfälligkeit jeglichen menschlichen Denkens und Handelns. (Justizirrtümer, s.USA)
Todesstrafe gibt es in diesem Sinne nicht, sondern nur mehr oder weniger mit fadenscheinigen Begründungen ausgeführte (staatliche) Morde!
Nun ist es denkbar, sehr geehrte Frau Justizministerin, dass sich bei der stabilitätsverändernden Entwicklung des Souveräns durch z.B. schnelle Einbürgerung von Menschen aus „Kulturen“, wo eben „Todesstrafe“ ein Selbstverständnis ist, weil man seit Generationen nichts anderes kennt, als Konfliktlösungen mit Gewalt –
selbst in der eigenen Familie, und wo das Leben des Einzelnen ohnehin nicht viel gilt, und der Mensch in seiner Gesellschaft, seinem Heimatland
auch nicht viel, bis gar nichts zu sagen hat, und deshalb für diese durch uns angesprochene Sensibilität jegliche Voraussetzung fehlt – bei uns in Versuchung kommen könnte, für besonders grausame Verbrechen, z.B. schwere Misshandlungen und Ermordung von Kindern usw. nach einer Initiative zur Einführung der „Todesstrafe“ zu verlangen. Mit einer gewissen Verständnisbereitschaft unsererseits für die allfälligen Emotionen der Wutund Verzweiflung.

Aber, jetzt trauen Sie unserem Souverän, also auch Ihnen selbst – und mir und vielen anderen verantwortungsbewussten und intelligenten Demokraten nicht zu, dass wir auch diesen Minderheiten, die es immer gibt, nicht überzeugend erklären könnten, warum es „staatliche Ermordungen“ / Todesstrafen bei uns nicht geben
kann?!
Sie wissen es so gut wie ich, „Todesstrafen“ und weitere Scheusslichkeiten wie menschenrechtswidrige Gefängnisse und Strafen, sowie Folter gibt es genau in den Staaten, wo das Volk eben nichts zu sagen hat, ja nicht einmal über solche Dinge diskutieren darf, ohne zu riskieren, dafür verhaftet und in Gefängnisse gesteckt zu werden.

Damit kommen wir wieder dem Hauptthema näher;

Erosion des Rechtsstaates und zwar in diesem Fall nicht mehr als „Unfall“ sondern als destruktive Strategie!

Man muss nur die schnelle Einbürgerung von Leuten aus Gebieten mit teils riesigen aufklärerischen und menschenrechtlichen Defiziten vorantreiben. Danach „muss man“ – sicher noch auf EU-Befehl die direkte Demokratie endgültig ins Heimatmuseum verbannen!
Die längst fällige Bevormundung eines zersetzten Volkes mit nicht mehr zu „verantwortbaren“ demokratischen Machtinstrumenten wird vollzogen!
Diejenigen unter „uns“, die das jetzt noch mit euphorischem Irrglauben an eine internationalistische Menschenbreizukunft vorantreiben, werden wohl selbst in der finalen Agonie nicht mehr gescheiter. Die Evolution der menschlichen Werte erfährt einen Abriss!

Alexander Steinacher 27.11.2016