Datensammler Staat: Gesetzlicher Rahmen fehlt
(Foto: G. Altmann)

Während in Deutschland der sogenannte Bundestrojaner für Aufsehen sorgt, ist in Österreich offiziell alles in Ordnung.

"Es gibt in Österreich weder Trojaner noch Online-Durchsuchungen, da es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt", sagt Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck http://www.bmi.gv.at. Die Computer der Österreicher werden laut Ministerium also in Ruhe gelassen. Im Zuge des Prozesses gegen Mohamed Mahmoud und Mona Salem Ahmed im Jahr 2008 wurden von der Exekutive aber sehr wohl Mittel verwendet, die zumindest einige Kriterien der Online-Überwachung erfüllen.

Lange Diskussion

"Die Ermittler sind damals in die Wohnung der Verdächtigen eingebrochen, um Spionagesoftware auf deren Computer zu installieren", sagt Hans Zeger von der Arge Daten. Das bestätigt auch der Verteidiger im Prozess, Lennart Binder. "Es wurden ein Keylogger und ein Programm, das alle paar Sekunden Screenshots aufnimmt, installiert. Die Beamten mussten offenbar einbrechen, weil es technisch nicht möglich war, die Software über das Netz zu installieren", so der Jurist.

Die so gewonnenen Beweismittel wurden damals vom Richter trotz Beschwerde des Anwalts für verwertbar erklärt, ohne die Zulässigkeit explizit zu klären. "Damals wurden die Maßnahmen hinter Namen wie 'akustische Raumüberwachung' versteckt, um die Brisanz zu mindern", so Zeger. Schon damals gab es Diskussionen um eine neue gesetzliche Regelung der elektronischen Überwachung.

"Wir haben moderne Ermittlungsmethoden, auch elektronische wie die Telefonüberwachung. Aber die dürfen nur auf richterliche Anordnung verwendet werden", so Grundböck. Daran gibt es aber auch Zweifel. "In Österreich werden auch heute ähnliche Instrumente wie in Deutschland angewendet", sagt ein IT-Sicherheitsexperte mit über 20 Jahren Berufserfahrung. Diese Aussage konnte von offizieller Stelle bislang jedoch nicht bestätigt werden.

Zweifelhafter Erfolg

Eine neue gesetzliche Grundlage für die elektronische Überwachung wäre dringend erforderlich. Ob solche Maßnahmen überhaupt den gewünschten Erfolg bringen, ist fraglich. "Profis wissen sich vor Überwachungsmaßnahmen zu schützen. So erwischt man nur einen schwach belichteten Täterkreis und Leute, die glauben, nichts zu verbergen zu haben", sagt Zeger.

Wenn die Spionage-Software auch noch von niedrigster Qualität ist, wie in Deutschland der Fall, wird dies gefährlich für die Bürger. Aber auch stümperhafte Überwachungssoftware ist oft schwer aufzuspüren. "In Deutschland hat ein Anwalt dem Chaos-Computer-Club einen kompletten PC zur Verfügung gestellt", sagt Informatiker Christian Platzer von der TU Wien http://tuwien.ac.at.

(pte)


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