Holocaust-Leugner Jürgen Graf ist der prominenteste Schweizer Justizflüchtling – nun hat ihn die Weltwoche in seinem Exil aufgetrieben. In Russland lebt er zufrieden verheiratet, unbehelligt von den Behörden und unbeirrt im Wahn, dass ihm die Geschichte Recht geben wird.
«Hitlers grösster Fehler war der
Russland-Feldzug»: Graf mit Ehefrau.
Bild: Alex Baur
Treffpunkt an der Kreml-Mauer bei der ewigen Flamme, auf halbem Weg zwischen McDonald’s und Rotem Platz, der gespenstisch leer wirkt. Wie Wachsfiguren stehen zwei Soldaten einsam und grimmig vor dem Mahnmal – und plötzlich steht Jürgen Graf, aus dem Nichts aufgetaucht, neben mir, seine kokette Frau Olga am Arm. Sein Gesicht war mir aus den Medien bekannt, es hat nichts Markantes an sich, doch der durchdringende Blick blieb in meiner Erinnerung haften. In natura wirkt der etwas Untersetzte noch unscheinbarer als auf den Bildern, und seine Augen strahlen vor allem Misstrauen aus. Während Olga mich mit einem russischen Wortschwall überschüttet, der herzlich klingt, grüsst Graf militärisch knapp.
Gegen die Zeit
Wochenlang hatte ich zuvor mit diesem Mann, von dem ich bloss wusste, dass er sich irgendwo in Osteuropa aufhält, via Internet um dieses Treffen gefeilscht. Ich wollte über den zurzeit wohl prominentesten Justizflüchtling der Schweiz schreiben, doch Graf fand seine Person nebensächlich. Er wollte über seine verbotenen Holocaust-Thesen reden, derentwegen ihn die Schweizer Justiz hinter Gitter bringen will. Schliesslich sah Graf ein, dass ich für eine Debatte über Kapazitäten von Gaskammern und Krematorien nicht der richtige Gesprächspartner bin. Nur auf einem Punkt beharrte er – seine Bücher sollten wenigstens einmal beim Namen genannt werden. Also: «Das Narrenschiff», «Der Holocaust im Prüfstand», «Der Holocaust-Schwindel», «Auschwitz: Tätergeständnisse und Augenzeugen», «Todesursache Zeitgeschichtsforschung», «Vom Untergang der schweizerischen Freiheit» sowie «Raul Hilberg und sein Standardwerk über den Holocaust». Die Werke, zum Teil ins Englische und Russische übersetzt, sind in der Schweiz vergriffen, soweit nicht polizeilich konfisziert.
Graf gibt sich betont sachlich und korrekt, als wir uns endlich in einer kargen Moskauer Wohnung gegenübersitzen. In seinem zeit- und farblosen Anzug wirkt er etwas steif, er redet leise und hastig, mit der Unbeirrbarkeit eines Bekehrten. Es ist, als kämpfte dieser Mann dauernd gegen die Zeit, die nie ausreicht, um all das mitzuteilen, was auch noch wichtig wäre und richtig zu stellen wäre. Denn Jürgen Graf will die Geschichte des Holocaust neu schreiben. Er sieht sich als Winkelried, der selbstlos eine Bresche in die Phalanx der etablierten Wissenschaftler schlägt, auf dass ihm das Fussvolk folgen möge.
Und doch hinterlässt er nicht den Eindruck eines Wahnsinnigen. Der Mann referiert druckreif, als hätte er die Sätze auf einer inneren Harddisk gespeichert. Sein Gegenüber behält er stets im Auge, prüfend, ob die Botschaft angekommen ist. Er dürfte ein guter Lehrer sein, der auf seine Schüler eingeht – ein gewiefter Rhetoriker, der den Widerspruch sucht, um ihn zu seinen Gunsten aufzulösen. Nur mag keiner, der dazu berufen wäre, mit ihm streiten. Unter etablierten Historikern gelten Grafs Thesen zu Recht als nicht ernst zu nehmende Verschwörungstheorien.
Verschwörungstheorien und Provokationen allerdings gibt es viele, und es ist nicht einmal verboten, Lügen zu verbreiten. Zu 9/11 wurden Bestseller geschrieben, welche die CIA oder den Mossad für die Anschläge verantwortlich machen. Die Friedensnobelpreisträgerin Wangari Maathai verkündete öffentlich, Aids sei von den Weissen zwecks Ausrottung der Schwarzen erfunden worden. Jedes Jahr pilgern türkische Kommunisten am 1. Mai ungeniert mit dem Bild des Massenmörders Stalin durch Zürichs Strassen. Man darf Mohammed als Pädophilen schmähen und Gott als Hirngespinst verhöhnen. Doch in Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien, Israel, Spanien, Polen und in der Schweiz ist es bei Gefängnisstrafe verboten, den Holocaust zu leugnen oder zu verharmlosen.
«Ich plädiere für defensiven Rassismus»
Theoretisch schützt das Gesetz das Andenken an jeglichen Völkermord. In der Praxis richtet sich die Zensur fast nur gegen Holocaust-Revisionisten, landläufig Auschwitz-Leugner genannt. Dieser Begriff ist bei Jürgen Graf insofern irreführend, als er die Judenverfolgung im Dritten Reich nicht bestreitet, jedoch die Zahl der Toten und die Existenz von Gaskammern, mithin die systematische Menschenvernichtung. In der Konsequenz machen die Revisionisten die Opfer zu Tätern und umgekehrt – und operieren damit letztlich mit genau jenen Methoden und Argumenten, mit denen die Nazis ihre Verbrechen verschleierten und beschönigten. So banalisiert Graf die Rassenhetze Hitlers und seiner Gefolgsleute als rhetorischen Exzess, derweil die Zionisten den Holocaust zu einem pseudoreligiösen Dogma überhöht hätten, um darauf eine von ihnen kontrollierte Nachkriegsordnung aufzubauen.
Herr Graf, können Sie nicht nachvollziehen, dass Ihre Thesen unerträglich sind für Leute, die den Naziterror erlebt und überlebt haben?
Es geht hier nicht um Befindlichkeiten, ich befasse mich nur mit Fakten und mit der historischen Wahrheit.Ihre Bücher sind antisemitische Machwerke.
Ich kann mit dem Begriff Antisemitismus nichts anfangen. Ich habe nichts gegen die Juden als Rasse, meine Einstellung zum Judentum ist die der katholischen Kirche vor dem Konzil – ich bin gegen den Zionismus und gegen die Lehren des Talmud.Wie halten Sie es mit Hitler?
Er hat Fehler gemacht, sein grösster war er Russlandfeldzug; hätten Deutsche und Russen zusammengespannt, sähe die Welt heute anders aus.Wäre es denn eine bessere Welt?
Demokratie ist ein Luxus und funktioniert nur in guten Zeiten, doch die Probleme dieser Welt lassen sich nur mit einem autoritären Regime lösen. Die Chinesen haben gezeigt, dass es geht. Auch vor Fidel Castro habe ich Respekt, allein schon, weil er den USA seit einem halben Jahrhundert die Stirn bietet.Sie plädieren für die Diktatur, beanspruchen für sich aber freie Meinungsäusserung – das geht nicht auf.
Da ist ein gewisser Widerspruch drin, das räume ich ein; doch was nützt eine Meinungsfreiheit, die man gar nicht nutzen darf, wenn es heikel wird?Ihre Bücher dienen gewalttätigen Rechtsextremisten als Basis.
Wenn dem so wäre, läge es nicht in meiner Macht; ich verurteile jede Gewalt.Das kann man locker sagen – Ihre Thesen sind nazifreundlich und rassistisch.
Ich verurteile auch rassistische Gewalt, ich plädiere für einen defensiven Rassismus, für die Erhaltung der ethnischen Identität. Geht es so weiter, ist die deutsche Rasse bis 2050 ausgestorben.
Wer so redet, verschafft sich kaum Freunde. So mochte auch niemand Einspruch erheben, als das Bezirksgericht Baden Jürgen Graf im Juli 1998 zusammen mit seinem Verleger Gerhard Förster wegen Verharmlosung eines Völkermordes und religiöser Diskriminierung im Sinn der Rassismusstrafnorm mit fünfzehn Monaten Gefängnis bestrafte. Obwohl die Angeklagten nicht vorbestraft waren, wurde ihnen wegen mangelnder Einsicht der bedingte Strafvollzug verweigert. Das Aargauer Obergericht bestätigte das Verdikt, Graf sei ein Überzeugungstäter, der sich «durch nichts von der weiteren Verbreitung seiner Auffassung abbringen» lasse. Weltwoche-Autorin Margrit Sprecher gehörte zu den wenigen, denen damals schwante, dass den «Holocaust-Leugnern nichts Besseres passieren kann als ein solcher Prozess». Denn die Strafen bestärkten die Angeklagten lediglich in ihrer Mission. Überzeugungen, und mögen sie noch so abstrus sein, lassen sich nicht durch ein Verbot aus der Welt schaffen.
Was wäre zu tun, wenn sich Graf, der seine Richter mit Pontius Pilatus verglich (und sich selber folglich mit Jesus), von der Strafe nicht zum Schweigen bringen liesse? Müsste man ihn in einer schalldichten Isolierzelle verwahren? «Erschiessen Sie mich doch», höhnte der 78-jährige Verleger Förster am Rand des Prozesses von seinem Rollstuhl aus in die TV-Kameras. Der greise Angeklagte war gesundheitlich schwer angeschlagen, man konnte ihn gar nicht mehr einsperren.
Aus rechtlicher Sicht war der Fall weniger klar, als es auf Anhieb schien. Denn Graf hatte die Bücher, für die er verurteilt wurde, zu einem guten Teil vor Inkrafttreten des Verbots veröffentlicht. Später publizierte er seine Texte vor allem via Internet, und zwar auf Websites, die in Ländern domiziliert sind, in denen seine Thesen nicht verboten sind. Würde man der Logik der Badener Justiz folgen, müsste ein Bierbrauer, der auf einer Schweizer Homepage wirbt, in Saudiarabien mit einer Strafe rechnen.
Fraglich ist auch, ob Graf überhaupt verteidigt war – denn sein Anwalt hätte sich womöglich selber strafbar gemacht, wäre es ihm eingefallen, den Revisionismus inhaltlich zu rechtfertigen. Und über allem stellt sich die Grundsatzfrage, wie ein Meinungsäusserungsverbot mit der Verfassung und den Menschenrechten in Einklang zu bringen ist. Verletzt der Rechtsstaat damit nicht selber jene Grundprinzipien, die zu schützen er vorgibt?
Doch all diesen juristischen Fallstricken zum Trotz blieb es seltsam still unter den ansonsten debattierfreudigen Juristen. Erst als das Zürcher Obergericht neulich die Veröffentlichung des Prozessprotokolls im Fall Graf bei Strafe verbot, weil damit der Verbreitung seiner Thesen Vorschub geleistet werden könnte, wurde Protest laut. Der renommierte Rechtsgelehrte Franz Ricklin bezeichnete das Verbot, über das Redeverbot zu berichten, als «Wundertüte». Doch selbst der deutliche professorale Zwischenruf verhallte ohne grosses Echo.
Das Bezirksgericht Baden wagte sich gar nicht erst aufs Glatteis, vermied eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den revisionistischen Thesen und qualifizierte Graf als «rhetorischen Brandstifter» mit einer «beachtlichen kriminellen Energie». Zwar wurden seine Bücher bloss in Miniauflagen von höchstens tausend Exemplaren gedruckt; eine auf jüdische Kultur spezialisierte Buchhandlung, die Grafs Bücher als Beweismittel für eine Strafanzeige geordert hatte, gehörte zu den wenigen zahlenden Kunden. Mangels Nachfrage wurden die Werke hauptsächlich verschenkt. Nach Ansicht des Gerichts zeugte gerade dies von besonderem missionarischem Eifer, was strafverschärfend ins Gewicht fiel. Unter dem Strich hat der Prozess Graf mehr Beachtung verschafft als all seine Bücher zuvor.
Verwandlung auf dem Narrenschiff
Ist dieser Mann tatsächlich eine Gefahr für Staat und Gesellschaft? Fünf Stunden lang sass ich ihm gegenüber in jener kargen Moskauer Wohnung. Jürgen Graf ging auf jede Frage ein – und blieb trotzdem immer unfassbar. Graf referiert über Graf, als spräche er von einer abstrakten Figur.
Jürgen Graf wurde 1951 in Basel geboren, wo er als Sohn eines Bankbeamten und aktiven Sozialdemokraten heranwuchs, das humanistische Gymnasium absolvierte und Skandinavistik, Anglistik und Romanistik studierte. Die meiste Zeit verbrachte der Einzelgänger mit Büchern. Als glühender Verehrer des Filmautors Ingmar Bergman spezialisierte er sich auf nordische Literatur und schrieb 1978 eine Lizenziatsarbeit über den kommunistischen dänischen Satiriker Hans Scherfig. Nach dem Studium arbeitete Graf als Lehrer und lernte nebenbei Indonesisch. 1982 begab er sich auf eine ausgedehnte Sprachreise durch Ostasien und blieb eher zufällig in Taiwan hängen, wo er an einer Uni eine Stelle als Dozent fand.
Sechs Jahre später kehrt der 37-jährige Junggeselle in seine Heimatstadt zurück. Auf der «Basilea», einem ausgemusterten Rheinschiff, das zur Empfangsstelle für Asylbewerber umgebaut worden ist, heuert er als Befrager an. Der Zustrom von Asylsuchenden hat in der Schweiz eben einen ersten Höhepunkt erreicht. Die Öffentlichkeit begegnet dem Phänomen überwiegend mit Solidarität, Schlagworte wie «Scheinasylant» oder «Kriminaltourist» kursieren höchstens hinter vorgehaltener Hand.
Graf hat sich gewissenhaft vorbereitet und die Konfliktherde in den entlegensten Gegenden der Welt studiert. Entsprechend gross ist seine Enttäuschung, als er feststellt, dass nur ein kleiner Teil seiner Klientel politisch Verfolgte im Sinn des Gesetzes sind. Er regt sich fürchterlich darüber auf, dass selbst die fadenscheinigsten Geschichten in aufwendigen Verfahren geklärt werden. In der Weltwoche vom 14. September 1989 verschafft er seinem Frust in einem grösseren Artikel Luft. Als Gastautor plädiert er zwar ausdrücklich für die Wahrung der humanitären Grundhaltung, aber auch für eine radikale Straffung der Verfahren und eine harte Linie gegen den Missbrauch. Die Politik des Laisser-faire, so der Grundtenor, würde die Menschen «regelrecht zum Lügen zwingen».
Der Artikel löst Entrüstung aus. Ein Vertreter von Amnesty International disqualifiziert den Beitrag in einer Entgegnung als «Zumutung» – eine denkbar schlechte Referenz für Graf, der sich für eine Stelle beim IKRK bewirbt. Die seiner Ansicht nach politisch motivierte Absage aus Genf trifft ihn im Innersten, und jetzt will er es seinen Widersachern erst recht zeigen. Seine Replik folgt umgehend und geballt, in Form eines Buchs: «Das Narrenschiff».
Graf hat mittlerweile den letzten Rest an «political correctness» über Bord geworfen. Akribisch seziert er Dutzende von Befragungsprotokollen, die er auf der «Basilea» zusammengetragen hat. Mit der Penetranz eines Oberlehrers, der seinen Schüler beim Schummeln erwischt und vor der Klasse der Lächerlichkeit preisgibt, führt er Asylsuchende als dummdreiste Lügner vor. Zwischendurch blitzt auch der Moralist durch, der soziales Elend anprangert und die sich anbahnende Katastrophe in Jugoslawien mit beachtlicher Präzision voraussagt.
Wirtschaftlich war «Das Narrenschiff», das der heutige SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer herausgab, ein Erfolg. Im Juli 1990 ging die zweite Auflage in den Druck. Das Buch verschaffte Graf eine gewisse Prominenz im politischen Milieu. In der Essenz plädierte der Autor nach wie vor für eine ehrliche Flüchtlingspolitik. Doch der Tonfall seines Rundumschlags gegen den Missbrauch des Asylrechts war geradezu eine Einladung an seine politischen Gegner, Graf als fremdenfeindlichen Rassisten abzustempeln. Und wieder versuchte er gar nicht erst, sich zu rechtfertigen, sondern blies zum Gegenangriff. In jener Zeit kam die Debatte um ein Antirassismusgesetz (ARG) in Gang. Er engagierte sich dagegen. Erst so kam er überhaupt auf die «Auschwitz-Lüge», deren Verbreitung mit dem ARG bei Strafen von bis zu drei Jahren Gefängnis verboten werden sollte. Bis dahin hatte er nicht einmal gewusst, dass es Revisionisten gab.
Im März 1991, anlässlich einer Veranstaltung der Schweizer Demokraten, hörte er erstmals den Revisionisten Arthur Vogt referieren. Am Ende des Vortrags übergab ihm Vogt einen Bericht aus der Prawda über die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Darin werden Fliessbänder beschrieben, auf denen Juden mit elektrischen Stromstössen getötet worden sein sollen, ein offenkundiger Unsinn. Doch Graf war mit einem Schlag überzeugt, dass es sich bei der Judenvernichtung in Osteuropa um eine Propagandalüge handeln müsse. Das sei sein Schlüsselerlebnis gewesen, sagt er, die Stunde der Bekehrung. Jürgen Graf stürzte sich nun auf die revisionistische Literatur.
Braune Nächte
Holocaust-Revisionisten gibt es in vielen Schattierungen. Als Pionier gilt der französische Literaturprofessor Robert Faurisson, der schon in den 1970er Jahren die Existenz von Gaskammern bestritt. In den 1980er Jahren kam der bis dahin angesehene britische Historiker David Irving hinzu, der mit dem Versuch, Goebbels und Hitler zu rehabilitieren, nur seinen eigenen Ruf ruinierte. In den 1990er Jahren schlugen Leute wie der ehemalige RAF-Terrorist Horst Mahler eine Brücke zwischen den Revisionisten und rechtsextremen politischen Bewegungen.
Grafs ehrgeiziges Ziel zu dieser Zeit: Er will das Flickwerk der rechtsalternativen Geschichtsschreibung aufarbeiten und zu einem Standardwerk zusammenfassen. Damit beginnt für den Einzelgänger, der mittlerweile als Lateinlehrer am Progymnasium in Therwil BL arbeitet, ein Wettlauf mit der Zeit. Nächtelang schreibt er an seinem Werk, das er fertig haben will, bevor es durch das geplante Antirassismusgesetz verboten werden könnte.
Die Gegner der Vorlage haben das Referendum ergriffen, sind aber wohlweislich auf Distanz zu den Revisionisten gegangen. Im Innersten hofft Graf, die Schweiz im Alleingang von seiner Wahrheit zu überzeugen und deren Verbot zu verhindern. Deshalb verschickt er seinen Erstling über den Holocaust, der Anfang 1993 aus dem Druck kommt, umgehend an Parlamentarier und Journalisten.
Doch die Schweiz bleibt Grafs Thesen verschlossen. Vielmehr muss der Autor, der nun ins Visier der Medien gerät, im März 1993 auf Drängen seiner Lehrerkollegen, die um den Ruf der Schule fürchten, sein Pult räumen. Während der folgenden 18 Monate hat er reiflich Zeit, sein nun durch die Arbeitslosenkasse finanziertes Gesamtwerk fertig zu schreiben. Als die Stimmberechtigten im September 1994 die Antirassismusstrafnorm knapp gutheissen, ist sein dritter Band eben veröffentlicht. Graf nimmt wieder eine Stelle an und unterrichtet in Basel Deutsch für Fremdsprachige.
«Dahinter stehen jüdische Kreise»
Bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten des ARG am 1. Januar 1995 reicht der Zürcher Rechtsanwalt Sigi Feigel Strafanzeige gegen Graf und seinen Verleger ein, der die Bücher trotz Verbot weiter vertrieben hat. Wieder geht Graf in die Offensive, schiebt zwei weitere Bücher nach und stellt mehrere Pamphlete ins Internet, in denen er seine Thesen verteidigt und das Publikationsverbot anprangert. Die neuen Schriften werden in die Anklage aufgenommen, die im Juli 1998 zur Verurteilung durch das Bezirksgericht in Baden führt. Im April 2000 bestätigt das Bundesgericht das Verdikt. Zwischenzeitlich war Graf wegen seiner Bücher in Deutschland zu einem Jahr Gefängnis und in Frankreich zu einer hohen Geldbusse verurteilt worden. Und schon lief in Basel das nächste Strafverfahren wegen der Publikationen im Internet an. Kurz: Der Auschwitz-Leugner schien umzingelt, finanziell und moralisch erledigt. Graf hatte sich sogar damit abgefunden, seine Strafe abzusitzen. Doch dann kam Olga dazwischen.
Die russische Historikerin Olga Stepanowna arbeitete im Zentralarchiv von Minsk, als sie Graf 1997 dort kennen lernte. Sie habe sich nie gross um seine Theorien gekümmert, sagt Stepanowna, er sei einer von vielen Ausländern gewesen, die damals in Minsk Dokumente über die Judenverfolgung gesucht hätten. Ihr Vater habe gegen die Deutschen gekämpft, der Krieg habe die Sowjetunion je nach Quelle zwischen 20 und 27 Millionen Tote gekostet. Vor diesem Hintergrund bereite ihr die westliche Perspektive Mühe, die den Schrecken des Dritten Reichs auf den Holocaust reduziere. Als Graf im Sommer 2000 wieder in Minsk aufgetaucht sei und ihr gesagt habe, er müsse wegen seiner Bücher in ein Schweizer Gefängnis einrücken, habe sie gemeint, er mache einen schlechten Witz.
Am 2. Oktober 2000 sollte Jürgen Graf den Strafvollzug antreten. Doch die Zelle blieb leer – er feierte an jenem Tag die Verlobung mit Stepanowna. Nach einem Abstecher nach Teheran heiratete er sie im Sommer 2001 in Moskau, legal und mit dem Segen der katholischen Kirche. Arthur Vogt, der ihn zum Revisionisten bekehrt hatte, flog als Trauzeuge ein.
Bereits in Teheran hatten Journalisten Graf ausfindig gemacht, und auch in Minsk waren sie ihm auf den Fersen. Allen voran blies der Blick zum Halali auf den Justizflüchtling: «Holocaust-Leugner hat illegal geheiratet» – «Er verhöhnt die Schweiz» – «Aargauer verschlampen Haftbefehl» – «Nach Blick-Enthüllung endlich!» – «Jetzt wird Graf weltweit gejagt». Dann die grosse Ernüchterung: Graf entwischt auch in Italien. Die Zeitung vergass allerdings, den entscheidenden Punkt zu erwähnen: Die Schweizer Behörden konnten gar nichts unternehmen, denn Grafs Aktivitäten sind weder in Italien noch in den USA strafbar, wo der Gesuchte an einschlägigen Kongressen aufgetreten war. Deshalb war auch eine Auslieferung ausgeschlossen, ebenso ein Verbot seiner Internetpublikationen.
Gefallen Sie sich in der Märtyrerrolle?
Ich drängte weder ins Gefängnis noch ins Exil – ich konnte mir damals, als ich meine ersten Bücher schrieb, nicht vorstellen, dass es so weit kommen würde.
Was denken Sie über die Leute, die Sie im Gefängnis sehen wollen?
Hinter dem Revisionismusverbot stehen jüdische Kreise, die kämpfen für ihre Interessen. Doch ich verabscheue vor allem jene, die sich dafür einspannen lassen. Ich sehne mich irgendwie nach dem Mittelalter, als man noch mit dem Schwert offen Mann gegen Mann kämpfte.
Hätten Sie aufgehört, Ihre Thesen zu verbreiten, wenn man Sie zu einer bedingten Strafe verurteilt hätte?Ich weiss es nicht – heute habe ich eine Frau und eine Stieftochter, für die ich zu sorgen habe, das ändert einiges. Doch die Geschichte wird mich freisprechen.
Seit drei Jahren lebt Jürgen Graf in einer bescheidenen Mietwohnung im Moskauer Exil. Den Lebensunterhalt verdient er als Übersetzer und Lehrer an einer Schule, seine Chefin ist sinnigerweise eine Jüdin. In der Freizeit übersetzt er revisionistische Bücher und durchforstet russische Archive nach Beweisen für seine Thesen. Olga Stepanowna kümmert sich um den Haushalt und um herrenlose Hunde, die sie im nahen Stadtpark einsammelt. Am liebsten schaut sie sich brasilianische Telenovelas an. Sie schwärmt von einem Leben am Strand unter Palmen, wo alles ein bisschen lockerer und das Klima lieblicher wäre als in Moskau. Und manchmal nervt es sie dann, wenn ihr Mann, der Holocaust-Leugner Jürgen Graf, nächtelang in vergilbten Dokumenten herumwühlt und Traktate schreibt, statt mit ihr vor dem Fernseher von der Ferne zu träumen.