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Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 1. Februar 2013

 

Geschichtsfälscher melden sich wieder

Von Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»

Nachdem Bundespräsident Ueli Maurer am internationalen Holocaust-Gedenktag die Schweiz als während des Zweiten Weltkriegs einziges in Europa übrig gebliebenes Land der Freiheit und Demokratie gewürdigt hatte, glauben ihm sog. «kritische Historiker» Lektionen über angeblich «einzig richtige Auffassungen» zur Schweizergeschichte erteilen zu müssen.

Hans Ulrich Jost, emeritierter Professor für Zeitgeschichte an der Uni Lausanne, rechnete mit dem Bundespräsidenten im «Tages-Anzeiger» am 30. Januar 2013 unter dem Titel «Manipulierte Geschichte» ab – auf den Tag genau achtzig Jahre nach der Machtergreifung Hitlers. Unter anderem griff er Ueli Maurers Darstellung mit folgender Anklage an die Adresse der Schweiz an:

«Die Pässe der deutschen Juden wurden 1938 auf Betreiben der Schweiz mit einem grossen ‘J‘ gekennzeichnet. Damit man sie (gemeint: die Juden) gleich an der Grenze abfangen und zurückweisen konnte.»

Diese Aussage Professor Josts ist nicht nur eine üble Wahrheitsverdrehung. Wir sind überzeugt, dass Jost – immerhin Professor der Geschichte – ganz genau weiss, dass sein mit diesem Satz geführter Tiefschlag gegen die Verantwortungsträger der Schweiz im für unser Land äusserst schwierigen Jahr 1938 wahrheitswidrig ist.

Evian

1938 war das Jahr des «Anschlusses» Österreichs an Nazi-Deutschland. Sofort nach diesem «Anschluss» setzte auch in Österreich die systematische Verfolgung der Juden ein. Damals – Jahre vor der die Vernichtung der Juden zum Ziel erklärenden Wannsee-Konferenz – noch nicht auf Ausmerzung, wohl aber auf systematische Vertreibung der Juden abzielend.

Die aus Österreich vertriebenen Juden suchten – Deutschland und das faschistische Italien hätten bloss neue Todesdrohung bedeutet – ihr Heil vor allem in der Schweiz. Diese, die ihr vom Dritten Reich drohende Gefahr von Monat zu Monat deutlicher erkennend, initiierte 1938 die Konferenz von Evian, an welcher sie sich ausdrücklich bereit erklärte, zusätzlich zu den bereits aufgenommenen rund zwölftausend jüdischen Flüchtlingen auch alle weiteren bedrohten Juden in die Schweiz aufzunehmen unter der Bedingung, dass alle noch freien Länder, insbesondere die USA, diese geflüchteten Juden bei sich aufnehmen würden. Die Schweiz würde deren sichere Durchreise gewährleisten.

Dieser schweizerischen Forderung zeigten nahezu sämtliche Länder, allen voran die USA, kategorisch die kalte Schulter – einer der entscheidenden Gründe für die dann Tatsache werdende jüdische Tragödie im Nazi-Herrschaftsbereich. Es kam – etwa bezüglich der «St. Louis» – sogar soweit, dass Schiffe mit jüdischen Flüchtlingen an Bord, die Einfahrt in US-Häfen begehrten, von den amerikanischen Behörden abgewiesen und nach Europa zurückgeschickt wurden – was den Passagieren sicheres Verderben beschied. Die Schweiz – in Evian von allen anderen Staaten mit dem Problem der jüdischen Flüchtlinge allein gelassen – nahm nach dieser Konferenz zwar noch Juden als Flüchtlinge auf – allerdings nicht alle.

Der Ludwig-Bericht

Das die Juden mit allen Mitteln aus seinem Territorium vertreibende Nazi-Regime wollte (1938 bestand zwischen der Schweiz und Deutschland zunächst noch Visumsfreiheit) sichergehen, dass Juden, die – in welcher Eigenschaft auch immer – in die Schweiz ausgereist waren, bei allfälliger Rückkehr auf deutsches Territorium bereits beim Grenzübertritt erkannt und an der Wiedereinreise gehindert werden konnten. So kam es zum J-Stempel in den Pässen deutscher Juden. Die genauen Zusammenhänge sind im sog. «Ludwig-Bericht» – dem von Professor Carl Ludwig im Auftrag des Bundesrats verfassten Bericht über «Die Flüchtlingspolitik der Schweiz in den Jahren 1933 bis 1955» detailliert dargelegt.

Dieser Ludwig-Bericht wurde nicht zuletzt ausgelöst durch einen Artikel, der am 31. März 1954 im «Beobachter» aus der Feder von Redaktor Peter Rippmann veröffentlicht worden war und der in der Schweiz wie eine Bombe eingeschlagen hatte. Rippmann behauptete in diesem Bericht, nicht Deutschland, vielmehr die Schweiz haben den J-Stempel zur Kennzeichnung jüdischer Pässe erfunden. Dieses gravierenden Menschenrechts-Verbrechens persönlich beschuldigt wurde von Rippmann Heinrich Rothmund, im fraglichen Jahr 1938 Chef der Schweizer Fremdenpolizei.

Rippmanns Darstellung wurde von vielen Exponenten, insbesondere von linken Politikern, kritiklos aufgenommen und danach jahrelang polemisch gegen die Schweiz und ihre Flüchtlingspolitik ins Feld geführt.

Max Kellers Untersuchungen

Erst 1998 – als die sog. «Holocaust-Krise» bezüglich der auf Schweizer Bankkonten unangetastet verbliebenen Guthaben von während der Nazi-Verfolgung getöteten Juden auf ihrem Höhepunkt war – machte sich ein Schweizer, der Berner Dr. Max Keller (während des “Kalten Krieges“ Schweizer Militär-Attaché in Warschau) daran, die Originaldokumente zum J-Stempel einer genauen Untersuchung zu unterziehen. Das Ergebnis seiner Untersuchungen publizierte er am 29. Mai 1998 in der «Schweizerzeit».

Es gelang Keller – gestützt vor allem auf den Ludwig-Bericht –, zweifelsfrei nachzuweisen, dass die Heinrich Rothmund in die Schuhe geschobene «Erfindung» des J-Stempels in Wahrheit von Deutschlands Nazi-Regime – zwecks Verhinderung der Einführung der Visumspflicht für sämtliche Deutschen durch die Schweiz – ausgegangen war. Dr. Max Keller konnte Peter Rippmann unbezweifelbar nachweisen, dass dieser eine entscheidende Aussage, die 1938 vom Deutschen Gesandten in Bern an die Adresse der Schweizer Landesregierung erfolgt war, irrtümlich Heinrich Rothmund zugeschrieben hatte.

Max Keller war ein hartnäckiger Rechercheur. Er ruhte in einer viele Briefe umfassenden Korrespondenz nicht, bis Peter Rippmann seinerseits einzugestehen bereit war, dass ihm in seinem «Beobachter»-Artikel von 1954 in Sachen J-Stempel tatsächlich ein Fehler unterlaufen war. Rippmann musste Kellers Untersuchungsergebnis als richtig anerkennen, wobei er seine Falschdarstellung allerdings als blossen «Flüchtigkeitsfehler» bezeichnete, die an der Faktenlage nichts ändere.

Der «Beobachter» berichtigt

Diesem Beharren Rippmanns widersprach indessen die Redaktion des «Beobachters», also jenes Organs, in dem Rippmann seine Anklage an die Adresse Rothmunds und der Schweiz am 31. März 1954 publizieren konnte.

Der Chefredaktor des «Beobachters», Ivo Bachmann, äusserte sich im Editorial der «Beobachter»-Ausgabe vom 4. September 1998 unter dem Titel «J-Stempel: Nur Wahrheit befreit» wie folgt:

«Vor unangenehme Erkenntnisse sah sich dieser Tage auch unsere Redaktion gestellt. Gestützt auf neue historische Ergebnisse muss der Beobachter eine aufsehenerregende Enthüllung aus dem Jahr 1954 korrigieren. … Damals behauptete unsere Zeitschrift, die Schweiz sei entscheidend verantwortlich gewesen für die Kennzeichnung der Pässe deutscher Juden mit dem berüchtigten ‘J‘-Stempel. Hart ins Gericht ging der Beobachter vor allem mit dem damaligen Polizeichef Heinrich Rothmund. Der Chefbeamte habe „mit der Erfindung des ‘J‘-Stempels eine Vorstufe zum Judenstern der Gestapo geschaffen.“ Das war eine politische Bombe. Erstmals stand die Schweizer Flüchtlingspolitik während des Zweiten Weltkriegs in einem neuen Licht. Die vermeintlich so neutrale und humanitäre Schweiz hatte mit Hitler-Deutschland einen teuflischen Pakt geschlossen.

Heute müssen wir diese Behauptungen in zwei wichtigen Punkten richtigstellen. Es war nicht Heinrich Rothmund, der die Idee zum Judenstempel hatte; und die schreckliche Massnahme war keine schweizerische, sondern eine deutsche Idee.»

Und Redaktor Urs Rauber stellte die Fakten in der gleichen «Beobachter»-Ausgabe wie folgt richtig:

«Von einem J-Stempel war erstmals im Schreiben von Dinicherts Nachfolger, Hans Frölicher (Namen der beiden nacheinander in Berlin residierenden Schweizer Gesandten), vom 7. September die Rede. Der Vorschlag wurde von Geheimrat Roediger vom Auswärtigen Deutschen Amt unterbreitet. Aus Gründen der Gegenseitigkeit müsse aber auch die Schweiz die Pässe von Juden stempeln. Frölicher, der den Wünschen Berlins näher stand als Rothmund, äusserte die Auffassung, „dass die deutsche Regierung uns mit ihrem Vorschlag sehr weit entgegenkomme und die Lösung annehmbar sei“.

Rothmund meldete sofort Bedenken an: „Eine Abmachung, wonach die schweizerischen Juden anders behandelt werden als nichtjüdische Schweizer, scheint mir nicht tragbar.“ Zudem betreffe das Ausreiseproblem nicht nur Juden, sondern auch Kirchenvertreter und Deutschnationale: „Flüchtlinge, die in weit grösserem Mass den Stempel der ‚politischen‘ auf sich tragen als die Juden.“ Der deutsche Vorschlag sei abzulehnen, weil die Schweiz riskiere, „die ganze zivilisierte Welt gegen uns zu haben“. Aufgrund des Ludwig-Berichts steht also fest, dass Rothmund ein Gegner des J-Stempels war.

Am Schluss der vertraulich geführten Verhandlungen Ende September eröffnete der deutsche Delegierte Werner Best, dass seine Regierung zur Durchführung der Nürnberger Rassengesetze von 1935 zwei Massnahmen beschlossen habe: die Stempelung des J-Zeichens auf Inlandkarten von Nichtariern (eine Massnahme, die mit der Emigration nichts zu tun hatte) und die Abgabe von J-gestempelten Auslandpässen an Nichtarier, die die Übersiedlungsbewilligung eines andern Staates besassen.

Die ursprünglich geforderte Stempelung der Pässe von Schweizer Juden liess die deutsche Regierung in der Verordnung vom 5. Oktober 1938 wieder fallen. Bundesrat Motta und der Gesandte Frölicher drangen darauf, die Berliner Vereinbarung zu unterzeichnen. So stimmte der Bundesrat zu – gegen die Bedenken Rothmunds. Damit ist klar: Beim J-Stempel handelt es sich um einen deutschen Vorstoss, der in der Tradition antijüdischer Erlasse seit 1933 stand.»

Bedenkliches Nachspiel

Als hätte Max Keller mit seinen der Wahrheit dienenden, Rothmund und die Schweiz vom ungeheuerlichen Vorwurf der Erfindung des «J»-Stempels befreienden Nachforschungen die etablierte Historikerschaft (die sich damals um den Bergier-Bericht gruppierte) regelrecht «auf dem linken Fuss erwischt», liess sich diese dazu hinreissen, Keller ziemlich tief unter der Gürtellinie zu attackieren. Wir zitieren dazu erneut aus dem «Beobachter», der einen bösen Angriff des Basler Historikers Georg Kreis auf Max Keller wie folgt kommentierte (14. April 2000, Urs Rauber: «J-Stempel – Professor sieht rot»):

«Unfairer Rundumschlag: Stossend ist vor allem Kreis’ missionarische Bekämpfung abweichender Meinungen. So giesst er nicht nur Spott über rechtsbürgerliche Exponenten aus, wenn er von der „kleinen Exkursion des pensionierten Bundesjuristen und Amateurhistorikers Max Keller in das Dickicht der historischen Dokumente“ spricht.

Der Basler Historiker qualifiziert auch den Beobachter-Artikel zum J-Stempel vom September 1998 als „Reinwaschung der schweizerischen Vergangenheit“, „Elaborat“ und „manipulative Vermittlung“ ab. Er wirft dem Beobachter – und auch der NZZ – vor, sie gehörten zu den „Revisionisten“, „Negationisten“ und „Leugnern der schweizerischen Mitverantwortung“ am J-Stempel. Ein Vorwurf, der klar wahrheitswidrig ist, wie der damalige Beobachter-Artikel (Nr. 18/98) zeigt.

Im Schlusskapitel reichert Kreis die Behauptung gar mit dem unterschwelligen Vorwurf des Antisemitismus an – böser Unsinn von einem Mann, der Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus ist.

Wie unglücklich Georg Kreis im Eifer zuweilen ans Werk geht, zeigen seine telefonischen und schriftlichen Interventionen beim Beobachter – aus Sorge, sein Buch werde schlecht aufgenommen. So beklagte er sich etwa, wie wenig Chancen seine „rationale Argumentation“ habe, und hofft, „dass sich die richtige Auffassung schon durchsetzen werde“ – als ob es nicht verschiedene Interpretationen derselben historischen Vorgänge gäbe.

Wir bleiben dabei: Der Professor hat kein Monopol auf „die richtige Auffassung“ – auch wenn er dem Beobachter einen Mangel an „intellektueller Hellsicht“ vorwirft.»

Professor Hans Ulrich Jost – als Historiker zweifelsfrei mit den wahren Fakten zum J-Stempel vertraut – versucht jetzt offenbar, auf Kreisens eingeschlagenem Pfad weiterzuschreiten. Nicht die Wahrheit vor Augen, vielmehr dem Ziel ergeben, angebliche «schweizerische Mythen» zertreten zu müssen.

Jost vertraut dabei möglicherweise darauf, die Richtigstellung der Fakten um den J-Stempel, welche Max Keller 1998 gelang, sei heute wieder vergessen – zumal der jungen Generation das Fach «Schweizer Geschichte» nicht mehr vermittelt wird, nachdem an den meisten Schweizer Universitäten Schweizer Geschichte heute auch nicht mehr als eigenständiges Fach gilt.

Daraus rechnet er sich wohl Chancen aus, dass sein Kommentar im «Tages-Anzeiger» nicht durchschaut würde als das, was er ist: Eine bewusste, mit böswilliger Absicht verfasste Verzerrung der Wahrheit über die Geschichte der Schweiz vor und während des Zweiten Weltkriegs.

Ulrich Schlüer


Schweizerzeit