WILLIAM TELL วิลเลี่ยม เทล Вильгельм Телль |
Bayerische Nostalgie
Während meiner gymnasialen Oberstufenzeit Anfang der achtziger Jahre entwickelte ich eine Vorliebe für alles, was aus Bayern kam: den Fußball von Bayern München, die Lederhosen, den Dialekt und natürlich für die bayerische Partei, die CSU. Ich wurde damals zu einem Franz-Josef-Strauß-Fan – man möge es mir verzeihen –, und zwar neben politischen Gründen vor allem aus der Vorliebe für das urtümlich urig Bayerische, für das der Übervater Strauß eine Art Symbol war.
Ich trat damals in die Junge Union ein, wirkte in ihr allerdings nur recht kurz, da ich mit meinem Umzug an meinen Studienort Bonn im Jahr 1983 vorerst alles politische Engagement hinter mir ließ.
Der Herbst des Jahres 1983, mein Studienbeginn in Bonn, war geprägt von den letzten Ausläufern der Anti-Nachrüstungs-Demonstrationen und von den Diskussionen um den bevorstehenden Mikrozensus. Ich engagierte mich damals intensiv für die Position der damals noch recht frisch gekürten Wenderegierung der Union.
Einen herben Dämpfer erhielt mein Engagement allerdings durch den von Strauß eingefädelten Milliardenkredit für die DDR, einen Deal, der allen von Strauß bis dahin hochgehaltenen Prinzipien widersprach, die da vor allem lauteten, daß mit den totalitären Machthabern im Osten nur dann Geschäfte gemacht werden dürfen, wenn eine entsprechende Gegenleistung zu erwarten sei. Gegenleistungen standen damals aber völlig in den Sternen, und der Abbau der Selbstschußautomaten an der Grenze wurde begleitet durch den Aufbau eines zweiten Grenzzaunes im Landesinneren, wodurch die Grenze gar noch undurchdringlicher wurde. Aus der heutigen Perspektive ist meine damalige Kritik mehr als gerechtfertigt gewesen, aber damals war sie die Meinung einer ausgegrenzten und belächelten Minderheit – es war „eine singuläre Meinung“.
Das erste Mal im Gefängnis
1984 überredete mich ein Bundesbruder der katholischen deutschen Studentenverbindung, der ich damals frisch beigetreten war, ihn im Februar bei einer Reise in die Tschechoslowakei zu begleiten. Besagter Bundesbruder war Student der katholischen Theologie und engagierte sich für die unterdrückte katholische Kirche in der damals noch stalinistischen CSSR. Außerdem stammten seine Eltern aus dem Sudetenland, wo er noch heute Bekannte hat. Für deren Rechte als deutsche Minderheit setzte er sich ebenfalls ein, neben seinem Engagement für die Rechte der Sudetendeutschen allgemein.
Bei dieser Fahrt wurde mit Wissen und Unterstützung der katholischen Kirche versucht, theologische und politische Bücher sowie einen Fotokopierer für eine katholische Gemeinde in Prag einzuschmuggeln. Nebenbei bemerkt: Unter politischer Literatur verstehe ich hier z.B. eine tschechische Ausgabe von George Orwells 1984, das in der CSSR verboten war. Während die Bücher ihren Bestimmungsort fanden, wurde der Fotokopierer an der Grenze entdeckt und mein Bundesbruder, ein weiterer Begleiter und ich geradewegs nach Pilsen ins Gefängnis gesteckt. Nach zwei Wochen des Bangens und ohne Kontakt zur Außenwelt, während der ich zweimal verhört wurde, wurde mir eröffnet, daß ich ausreisen dürfe, während mein Bundesbruder zu einem Jahr Haft verurteilt wurde und 10 Monate bis Weihnachten im Gefängnis sitzen mußte, bis auch er nach Intervention von Bundesaußenminister Genscher nach Hause durfte.
Recht statt Gewalt
Bei manch anderem hätte dieses Erlebnis vielleicht dazu geführt, in Zukunft die Finger von brisanten Themen zu lassen. Bei mir jedoch war es umgekehrt, denn wenn man mir nach meiner Überzeugung ein Unrecht antut, dann neige ich dazu, solange zu kämpfen, bis das Unrecht wiedergutgemacht wurde.
Ich habe damals die dunkelsten Seiten der kommunistischen Diktatur kennengelernt und mir im Gefängnis geschworen, daß ich mich nach der Freilassung dafür engagieren werde, solcherlei Unrecht zu bekämpfen.
In den darauffolgenden etwa 1½ Jahren habe ich mich vor allem im Vertriebenenbereich engagiert, und zwar erstens, weil mein Vater aus Schlesien stammt, zweitens wahrscheinlich durch das Vorbild des oben erwähnten Bundesbruders und drittens aus der Überzeugung heraus, daß die Vertreibung und Entrechtung der Ostdeutschen durch die kommunistischen Diktaturen in der CSSR, in Jugoslawien, in Polen und in der UdSSR eines der größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte ist, das man weder vergessen, verdrängen noch verharmlosen, gutheißen oder nachträglich für Rechtens erklären darf. Man erkennt die Parallelen zu den Argumenten, die immer wieder bezüglich der Judenverfolgung vorgebracht werden.
Der Anfang politischen Denkens
Das Jahr 1985 war für mich geprägt von zwei Ereignissen: Erstens wurde in diesem Jahr die sogenannte Lex Engelhard beschlossen, wonach das Abstreiten, Verharmlosen oder Rechtfertigen der Gewaltverbrechen der NS-Diktatur und aller anderen Gewaltherrschaften zum Offizialdelikt erklärt wurde. Die Diskussion drehte sich damals in erster Linie um die sogenannte "Auschwitzlüge". Teile der Union – vor allem aus dem Vertriebenenbereich – forderten damals, daß dieser Paragraph des Strafgesetzbuches auch konsequent auf die Verharmloser oder Rechtfertiger der Verbrechen anderer Diktaturen angewendet werden müsse, so zum Beispiel auf die Verharmloser oder Rechtfertiger der Vertreibungsverbrechen an den Deutschen.
Ich nahm damals an dieser Diskussion regen Anteil auf Seiten dieses häufig als "Stahlhelmfraktion" verunglimpften Flügels der Union. Ich hatte damals bereits intensiv zu spüren bekommen, daß einem als in den Belangen der Vertriebenen Engagierten immer wieder das Argument entgegengehalten wird, daß man besonders als Vertriebener oder allgemein als Deutscher kein Recht auf die Gewährung der einem nach dem Völkerrecht vielleicht zustehenden Ansprüche habe.
Immerhin habe Deutschland unter Hitler den Krieg gewollt und begonnen und in diesem Krieg durch die Vernichtung bzw. Vernichtungsabsicht gegenüber den Juden und den Slawen so viel Schuld auf sich geladen, daß das danach von den Ostvölkern an uns begangene Unrecht als Sühne anzusehen sei. Dies habe man um des lieben Friedens willen hinzunehmen. So werden die Verbrechen anderer Völker und Staaten an uns mit unseren tatsächlichen oder angeblichen aufgerechnet. Das ist gängige Praxis, es gehört hierzulande zum guten Ton. Doch wehe, man dreht den Spieß um, und rechnet die – tatsächlichen oder vermeintlichen – deutschen Verbrechen mit denen anderer Völker auf! Das ist selbstverständlich verboten!
Damit man mich recht versteht: Weder die eine noch die andere Rechnung ist moralisch oder politisch zu rechtfertigen. Ich habe mich daher nie zu solchen Rechenexempeln hinreißen lassen. Es bleibt aber das Faktum bestehen, daß in unserer Gesellschaft in diesen Dingen mit zweierlei Maß gemessen wird, und das wird man ja wohl noch sagen dürfen.
Schon damals also habe ich gemerkt, daß das fortwährende Vorhalten tatsächlicher oder angeblicher deutscher Verbrechen dazu benutzt wird, um unerwünschte Diskussionen über die Rechtsansprüche des eigenen Volkes oder Teile desselben zu unterbinden.
Keine Zweifel am Unbezweifelbaren
Es hätte sich mir damals die Möglichkeit geboten, mich einfach auf den Standpunkt des Abstreitens der tatsächlichen oder angeblichen deutschen Verbrechen zu stellen, um dadurch die Diskussionsunterbindung zu durchbrechen. Dieser Weg war für mich aber allein schon deshalb nicht gangbar, weil ich grundsätzlich nicht gegen meine eigenen Überzeugungen argumentieren und handeln kann. Ich war nämlich von der Richtigkeit der Geschichtsschreibung über die Judenvernichtung überzeugt. Damit verbot sich dieser Weg; er kam mir noch nicht einmal als theoretische Möglichkeit in den Sinn. Der einzig gangbare Weg war die Einnahme des Standpunktes, daß man kein Unrecht mit einem anderen Unrecht rechtfertigen kann, daß aus Unrecht niemals Recht werden kann. Das trifft auf die NS-Judenverfolgung genauso zu wie auf die Vertreibung der Deutschen.
Kurs gegen die Winde des Zeitgeistes
Das zweite für mich prägende Ereignis des Jahres 1985 war mein Beitritt zu den Republikanern. Ich erhielt durch mein Engagement innerhalb der Schlesischen Jugend zu dieser Partei Kontakt. Damals war sie noch völlig unbekannt und galt als konservativ patriotisch, nicht hingegen als rechtsradikal. Ich erfuhr, daß diese Partei aus einer Abspaltung von der CSU entstanden war, und zwar bedingt durch die Unzufriedenheit einiger CSU-Mitglieder mit der Vermittlung des Milliardenkredits an die DDR durch Franz-Josef Strauß. Die Partei präsentierte sich mir als eine Art bundesweite CSU – minus den Knochenerweichungserscheinungen gegenüber dem Ostblock und minus einer angeblich damals CSU-parteiintern schon festzustellenden Ämterpatronage und Korruption.
Anfangs dachte ich, daß dies genau jene Partei sei, die ich lange gesucht hatte, zumindest was das deutschlandpolitische Engagement anbelangte. Allein die Art der Behandlung des Ausländerthemas stieß mich damals bei den Republikanern ab, da ich als gläubiger und praktizierender Katholik sehr empfindlich auf jede Instrumentalisierung des Themas reagierte, die mir von ausländerfeindlichen Intentionen getragen schien.
Ein antifaschistischer Rückzieher
Das Jahr 1986 war wiederum von zwei Ereignissen geprägt.
Zunächst war da die Erkenntnis, daß es sich bei den Republikanern, zumindest was den Kreisverband Bonn-Siegburg anbelangte, wohl in erster Linie um eine Ansammlung von hard-core-Vertriebenen handelte. Auf der einzigen Mitgliederversammlung, bei der ich teilnahm, mußte ich vernehmen, daß man dort über nichts Wichtigeres zu diskutieren vermochte als über die Frage, ob und inwieweit Westpreußen eigentlich deutsch sei und ob man darauf Gebietsansprüche erheben könne. Dieses völlige Entrücktsein von der politischen Realität und das Nichterkennen des politisch Notwendigen in einer Zeit, in der alle Welt die Wiedervereinigung von BRD und DDR infrage stellte, hat für mich zu dem Entschluß beigetragen, diese Partei wieder zu verlassen.
Ausschlaggebend für den Austrittsbeschluß war schließlich die Erkenntnis, daß in dieser Partei nicht wenige ehemalige NPDler Mitglied waren, mit denen ich auf keinen Fall etwas zu tun haben wollte. Nach einem halben Jahr Mitgliedschaft bin ich dann Anfang/Mitte 1986 wieder aus der Partei ausgetreten.
Das zweite Ereignis, von dem ich hier berichten möchte, spielte sich im Januar 1986 ab, und zwar anläßlich des Reichsgründungskommerses des VDSt in Frankfurt. Ich wurde zu dieser Veranstaltung von einem Herrn mitgenommen, den ich in Bonn bei den Republikanern kennengelernt hatte. Der VDSt Frankfurt ist eine national orientierte Studentenverbindung, was ich allerdings erst während der Veranstaltung erfuhr. Vor oder nach dieser Veranstaltung hatte ich ein ausführliches Streitgespräch mit einem Studenten, der angab, daß er Mitglied der NPD sei. Thema war die NS-Judenvernichtung. Er stellte sich damals auf den Standpunkt, daß die etablierte Darstellung überhaupt nicht stimme und daß es in Wirklichkeit gar nicht 6 Mio. Opfer gegeben habe sondern höchstens 3 Mio. Mich hat diese Art der Argumentation damals in höchstem Maße abgestoßen, und ich will erklären, warum.
Abstoßende Zahlenjonglierereien
Zunächst einmal ist da die Abscheu gegen eine Argumentationsweise, irgendwelche Zahlen kleinrechnen zu wollen, obwohl es auf die letztlich wahre Zahl der Opfer gar nicht so sehr ankommt, sondern auf den hinter einer Tat stehenden Vorsatz. Nach meiner damaligen Auffassung lautete der eben, daß Hitler die Juden ausrotten wollte und alles unternahm, dies durchzuführen. Da kommt es dann nur noch sekundär auf das Wie und Wieviel an.
Sodann aber war aus der Art, wie der Kommilitone argumentierte, klar zu erkennen, daß er starke politische Motive für seine Darstellungsweise hatte. Er sprach klar von der Instrumentalisierung der Auschwitzkeule gegen die politische Rechte und besonders gegen seine Partei. Diese Vermengung von politischen Zielvorstellungen und wissenschaftlicher Argumentation hat in mir für erhöhte Skepsis gesorgt. Ich wollte ihm gar nicht mehr unvoreingenommen zuhören, da ich ihm nicht vertrauen konnte. Ich unterstellte ihm unausgesprochen, daß er durch sein politisches Engagement gar nicht mehr fähig oder willens sei, zwischen wahr und falsch, gerechtfertigt und ungerechtfertigt zu unterscheiden.
Ich weiß heute nicht mehr, was eigentlich genau seine Argumente waren und welche Thesen er damals exakt vertrat. Vielleicht tue ich ihm unrecht, aber bei mir ist nur der bittere Nachgeschmack der politischen, voreingenommenen Zielgerichtetheit seiner Thesen hängengeblieben. Mag sein, daß dieser Eindruck nur deshalb entstand, weil ich damals der Überzeugung war, daß alle NPDler Extremisten seien mit unredlichen Absichten. Mag also sein, daß nicht der NPDler eine den Blick verzerrende Brille aufhatte, sondern daß ich alles, was er sagte, durch meine Voreingenommenheit ihm gegenüber verzerrt sah. Diese Frage wird sich heute nicht mehr klären lassen.
Politik verhindert Zweifel
Was können wir heute aus dem damaligen Ereignis lernen? Obwohl ich damals intensiv mit einem Abstreiter oder "Verharmloser" des Holocaust zusammentraf und mir der Realität des politischen Mißbrauchs der Auschwitzkeule gegen die politische Rechte bzw. gegen rechts Eingeordnete durchaus bewußt war, hat dies dennoch nicht dazu geführt, daß ich Zweifel an der Wahrheit der herkömmlichen Geschichtsschreibung der NS-Judenverfolgung bekam. Der Grund dafür liegt darin, daß ich Thesen, die aus offensichtlich politischen Motiven vorgetragen werden, nicht ernst nehmen konnte und kann.
In den darauffolgenden Jahren habe ich mich in erster Linie meinem Studium gewidmet, das 1986 in den schwierigen Teil des Hauptstudiums mit anschließender Diplomprüfung übergegangen war. In dieser Zeit habe ich alle politischen Aktivitäten zurückgefahren, habe mich aus der Vertriebenenarbeit und auch aus der Studentenverbindung mehr und mehr zurückgezogen, und zwar nicht nur aus Arbeitsüberlastung im Studium, sondern auch, weil ich mir meine Hörner in den Jahren zuvor ein wenig abgestoßen hatte und mir nichts mehr an z.T. realitätsfernem und überwiegend vergeblichem Engagement lag. Zwischenzeitlich haben einige Bundesbrüder und ich erwogen, wieder in die Junge Union einzutreten, jedoch unterblieb dieser Schritt aus reinem Zeitmangel.
Türken in die Gaskammer?
Die nächste Zäsur stellt das Jahr 1989 dar, als ich gerade meine Diplomprüfungen abgelegt hatte und somit wieder über freie geistige Kapazitäten verfügte. Auch in diesem Jahr waren es zwei Ereignisse, die mich besonders prägten.
Da war zunächst die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, bei dem die Republikaner ihren berühmt-berüchtigten ersten Einzug in ein Parlament hielten. Ich war wie alle völlig überrascht von diesem Wahlergebnis, da ich den Kontakt zu dieser Partei praktisch ganz verloren hatte, wußte jedoch im Gegensatz zur überwiegenden Mehrheit, was die Republikaner waren und was nicht. Die unmittelbar mit dem Wahlsieg einsetzende Medienhetze gegen diese Partei brachte mich in Rage. Bezeichnend für diese Hetze war die Frage eines Journalisten am Wahlabend, gerichtet an den seinerzeitigen Berliner Vorsitzenden der Partei Bernhard Andres, ob die Republikaner mit den Türken das machen wollten, was Hitler mit den Juden gemacht habe. Da hat bei mir der Spaß aufgehört. Mit dem Augenblick stand für mich fest, daß ich jetzt aus purem Trotz und aus reiner demokratischer Solidarität den Republikanern wieder beitreten würde, auch wenn mir bei ihnen einiges nicht gefiel. Man mag zu den einzelnen Positionen der Partei stehen, wie man will. Solange jedoch diese Partei wegen Verfassungskonformität zugelassen ist, gilt auch ihr gegenüber der Gleichbehandlungsgrundsatz politischer Parteien.
Was sich allerdings seither abgespielt hat, hat nichts mehr mit Demokratie zu tun. Regelmäßig werden die Versammlungen dieser Partei gestört oder gar verboten, obwohl ein Grundrecht bei uns die Versammlungsfreiheit gewährleistet. Da werden im öffentlichen Rundfunk und in den Printmedien Anweisungen gegeben, daß über diese Partei grundsätzlich nur negative Ereignisse berichtet werden dürfen, was sich wohl kaum mit den ethischen Normen und bei den öffentlichen Anstalten mit ihrer rechtlichen Pflicht zur Berichterstattung vereinbaren läßt.
Da grenzen die etablierten Parteien die Republikaner selbstherrlich aus dem sogenannten demokratischen Verfassungsbogen aus, dabei sind doch gerade sie es, die den Republikanern ihre verfassungsmäßigen Rechte auf eine Gleichbehandlung, auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit vorenthalten.
Berufsverbot wegen Verfassungstreue
Einer meiner engen Freunde, ein langjähriges Mitglied der CDU, hatte jüngst sein Studium zum Verwaltungsfachmann abgeschlossen und befand sind in der Probezeit seiner Anstellung in der Stadtverwaltung einer sächsischen Großstadt. Da begab es sich, daß er von seinem Vorgesetzten, einem CDU-Mitglied, die Weisung erhielt, er solle den in dieser Stadt geplanten Landesparteitag der Republikaner verbieten lassen. Da er als Angestellter des Öffentlichen Dienstes besonders verpflichtet ist, die Grundsätze der Verfassung zu wahren, hat er sich geweigert, dieser Anweisung Folge zu leisten, denn immerhin seien die Republikaner eine zugelassene Partei, der bisher weder Verfassungswidrigkeit noch eine undemokratische Konstitution nachgewiesen werden konnte. Somit dürfe man dieser Partei in Übereinstimmung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz politischer Parteien, mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit sowie sogar in bezug auf die Pflicht demokratischer Parteien, regelmäßig Mitgliederversammlungen durchzuführen, ihre Mitgliederversammlungen gar nicht verbieten.
Als Folge dieser Gehorsamsverweigerung wurde meinem Freund klar gemacht, daß er die Probezeit nicht überstehen würde. Um einer Kündigung in der Probezeit zu entgehen, erreichte mein Freund, daß er einen Auflösungsvertrag zu einem Zeitpunkt nach der Probezeit erhielt. Sein anschließender Versuch, diesen Vertrag arbeitsgerichtlich anzufechten, scheiterte natürlich. Bei uns werden also diejenigen, die sich für die Einhaltung der Verfassung einsetzen, auf die Straße gesetzt, diejenigen aber, die die Verfassung fortwährend brechen, haben die Macht und die Pfründe, und unsere Medien applaudieren dazu.
Verwerfliche deutsche Einheit
Ich möchte noch einen weiteren Grund nennen, warum ich 1989 wieder zu den Republikanern stieß. Meine Überzeugung, daß man an der Einheit des deutschen Vaterlandes festhalten solle, hat sich zu keiner Zeit geändert. Die SPD hat Mitte der siebziger Jahre die Wiedervereinigung als Ziel deutscher Politik aufgegeben, die GRÜNEN waren schon immer für die Spaltung. Die FDP folgte Mitte der 80er Jahre, und gegen Ende der 80er Jahre wurden auch in der Union die Stimmen immer lauter, die Wiedervereinigung auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an den Kommentar von Dr. Helmut Kohl über des Thesenpapier des CDU-MdB Bernhard Friedmann zur Deutschen Einheit – ich glaube es war im Jahre 1987 –, das er als "blühenden Unsinn" bezeichnet hatte. Die Union war es, die nach der sogenannten Wende 1983 alle Institutionen abschaffte, die die deutsche Einheit vorbereiten sollten. Der linke CDU-Flügel um Rita Süßmuth, Heiner Geißler und Norbert Blüm propagierte ganz offen die Zweistaatlichkeit, und im Sommer 1989 ergriff der Bundesvorstand der Jungen Union die Initiative, die Wiedervereinigung als politisches Ziel aus dem Programm der Union zu streichen – wenige Monate vor dem Mauerfall!
Heute, da die Deutsche Einheit hergestellt ist, muß man rückblickend über alle etablierten Parteien ein vernichtendes Urteil fällen, was ihre politische Kompetenz anbelangt. Von heutiger Warte aus betrachtet, waren die Republikaner die einzige Partei unter den damals im Gespräch befindlichen, die die historischen und politischen Kräfte richtig eingeschätzt hatte, auch wenn sie nachher von den Wendehälsen der Vereinigung ausgebootet wurden. Und ich war in dieser Partei, weil alle anderen Parteien das in der Präambel des Grundgesetzes niedergelegte Staatsziel der Wiedervereinigung auf geradezu verfassungswidrige Weise preisgegeben hatten oder doch auf dem besten Wege dahin waren.
Bezeichnend übrigens, daß meine damalige Parteimitgliedschaft bei den Republikanern, die übrigens im Sommer 1991 endete, jüngst vom Landgericht Stuttgart – in voller Kenntnis des hier Dargestellten! – als Indiz für meine politische Verblendung gewertet wurde. Das Engagement für die Einhaltung verfassungsmäßiger politischer Vorgaben wird also heute für verwerflich gehalten. Dies bedarf keines weiteren Kommentars.
Aufbruchstimmung…
Die jungen Menschen, die damals in diese Partei strömten, wollte etwas für Deutschlands Einheit tun, denn das war in fast allen anderen Parteien unmöglich geworden. In der Partei kamen ehemalige Mitglieder aus der CDU, der SPD, der FDP sowie aus rechten Splitterparteien zusammen mit vielen Menschen, die noch nie in einer Partei waren. Es war ein kunterbunter Haufen, was in der Partei zu einem heillosen Chaos führte. Unter uns Studenten in Frankfurt, wo ich damals meine Diplomarbeit anfertigte und danach meinen Wehrdienst ableistete, war dieses "Leipziger Allerlei" jedoch sehr fruchtbar. Wir hatten in dem frisch gegründeten Republikanischen Hochschulverband ein ehemaliges Mitglied der FDP, eines der SPD, eines von der ÖDP, drei Ex- Mitglieder der Union und viele erstmals aktiv Gewordene. In dieser Zeit strömten so viele neuartige Gedanken auf uns ein, es wurde soviel kontrovers diskutiert wie nie zuvor.
In dieser Frankfurter Zeit, die im Oktober 1990 endete, habe ich allein etwa 200 Bücher gelesen, vor allem während meines "Gammeldienstes" in der Bundeswehr, rechte wie linke Bücher und natürlich solche aus der politischen Mitte oder gänzlich ohne politischen Hintergrund. Es war sicher eine der schönsten Zeiten, die ich bisher erlebt habe. Es war eine intellektuelle Aufbruchsstimmung.
…ins Abseits
Zerbrochen ist unser Wille zum Engagement für diese Partei an dem Umstand, daß die Partei sowohl an der Basis als auch in der Spitze extrem akademikerfeindlich war. Wir haben uns auf Versammlungen von anderen Mitgliedern als grüne akademische Eierköpfe beschimpfen lassen müssen, und auch die Torpedierung der Arbeit unseres Hochschulverbandes durch die Parteispitze hat schließlich dazu geführt, daß wir uns zurückzogen. Da sich die Partei ab 1990 in erster Linie damit beschäftigt hat, sich in interne Streitereien zu verwickeln, und da jede Initiative für inhaltliche Arbeit von hämischen Kommentaren begleitet wurde, bin ich dann im Sommer 1991, etwa 9 Monate nach meinem Umzug nach Stuttgart, wieder ausgetreten.
Ein sozialistischer KZ-Insasse,…
Nun zurück zur Frage, wie ich zum Revisionisten wurde. Ohne Zweifel wurde ich gerade in der Anfangszeit meines zweiten Engagements für die Republikaner immer wieder mit der Instrumentalisierung der Auschwitzkeule konfrontiert, diesmal sozusagen gegen meine damalige Partei und somit gegen mich selbst. Ich habe vorhin die skandalöse Frage des Journalisten nach der Berlinwahl erwähnt, mit der den Republikanern immerhin unterstellt wurde, sie wollten die Türken vergasen. Hätte es nicht nahe gelegen, wenn ich in diesem Augenblick das Thema "Abstreiten des Holocaust" aufgegriffen hätte?
Ich hatte schon im Frühjahr 1989 eine Gelegenheit dazu, denn einer meiner Freunde, der kurz zuvor von der FDP zu den Republikanern übergetreten war, griff das Thema bei einer unserer vielen Diskussionen auf. Aber man frage mich bitte nicht mehr, wie wir darauf kamen. Jedenfalls empfahl er mir die Lektüre des Buches Was ist Wahrheit von dem französischen Professor Paul Rassinier. Dieses Buch kann als das erste vollrevisionistische Buch betrachtet werden und behandelt die angebliche Judenvernichtung aus dem Blickwinkel eines ehemals von den Nationalsozialisten in mehrere KZs verschleppten Mitgliedes der französischen Résistance.
Bestechend an diesem Buch ist zunächst das Schicksal des Autors. Da er als Mitglied der Résistance in mehreren KZs interniert und ein prononcierter Linker war, kann man ihm schlechterdings nicht vorwerfen, er wolle irgend jemanden oder irgend etwas weißwaschen oder hinter seinem Engagement verberge sich irgendeine politische Ambition. Ich habe das in sehr sachlichem und ausgewogenem Ton geschriebene Buch damals gelesen, man hat darüber diskutiert, und das war es auch schon. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt bei mir eine politische Ursache für ein Engagement für den Holocaust-Revisionismus gegeben gewesen wäre, so damals, als ich mich intensiv für die Republikaner in die Auseinandersetzung warf. Aber nach der Lektüre dieses Buches ging von mir keine Initiative aus, mich dem Thema näher zu widmen, etwa durch die Kenntnisnahme weiterer revisionistischer oder auch etablierter Literatur oder gar durch die Aufnahme eigener Untersuchungen.
…ein neutraler Schweizer…
Der Antrieb für mein dann im Herbst 1989 beginnendes Interesse für die Holocaust-Problematik kam aus einer ganz anderen Ecke, die mit Politik nur sekundär und mit den Republikanern gar nichts zu tun hatte. Im Herbst 1989 kaufte ich mir nämlich das Buch Der Nasenring. Im Dickicht der Vergangenheitsbewältigung vom Schweizer Politologen Dr. Armin Mohler. Bereits die Neuauflage seines ersten Buches zum Thema Vergangenheitsbewältigung hatte ich Mitte der 80er Jahre geschenkt bekommen.
Es handelte sich bei diesem ersten Buch um eine Arbeit, die von einem halboffiziellen Institut der Bundesrepublik in Auftrag gegeben wurde und in der untersucht wurde, ob und wenn dann wie der ursprünglich rein moralische Impetus der deutschen Vergangenheitsbewältigung im Laufe der Zeit zu einer Waffe in der alltäglichen politischen Auseinandersetzung verkommen ist.
Daß die Vergangenheitsbewältigung für unsaubere Intrigen mißbraucht wird, liegt offen auf der Hand. Aus meinem eigenen Erleben möchte ich hier nur an drei herausragende Fälle erinnern, nämlich an den von Hans Filbinger, Philipp Jenninger und Werner Höfer. Man mag allen drei Persönlichkeiten vorwerfen, was man will, aber die Art und Weise, wie man letztlich mit ihnen umsprang, läßt den Verdacht aufkommen, daß die Vergangenheitsbewältigung von vielen heute als Waffe im politischen Intrigenkampf gegen unliebsame inner- wie außerparteiliche oder auch berufliche Konkurrenten mißbraucht wird.
Die Frage, inwieweit das Geschichtsbild, das sich hinter der Vergangenheitsbewältigung verbirgt, überhaupt korrekt ist, wird von Mohler in der zweiten Auflage seines ersten Buches nur peripher behandelt. Sein neues, von mir im Herbst 1989 erworbenes Buch zu diesem Thema geht auf diese Frage, und damit verquickt natürlich auf die Frage der Berechtigung des historischen Revisionismus, sehr ausführlich ein, was mir freilich erst mit der Lektüre klar wurde.
Daß ich dieses Buch erwarb, lag, wohlgemerkt, nicht an seinem Inhalt, den ich ja vorher nicht kannte, sondern an meinem schon Mitte der 80er Jahre geweckten Interesse an den Ausführungen dieses nach meiner Auffassung von einer neutralen Position aus schreibenden Schweizer Politologen.
…und ein unpolitischer Amerikaner…
Er berichtet nun in dem erstgenannten Buch von einem Gutachten, das von einem amerikanischen Techniker angefertigt worden sei und in dem dieser Techniker aufgrund des Fehlens von Spuren des damals in den vermeintlichen Gaskammern von Auschwitz angeblich verwendeten Giftgases zu dem Schluß gelangt sei, es habe die Menschenvergasungen gar nicht gegeben. Hier haben wir nun die Essenz der Faktoren, die bei mir zusammenkommen mußte, damit ich den Entschluß faßte, der Sache auf den Grund zu gehen: der Bericht eines von mir für politisch neutral gehaltenen Autors vom Gutachten eines als unpolitisch beschriebenen unparteiischen Amerikaners über eine Disziplin, zu der ich gerade meine Diplomprüfung abgelegt hatte.
…führen zur Bereitschaft zu zweifeln
Fazit: Ich war nur bereit, meine vorgefaßte Meinung über die Richtigkeit der etablierten Holocaust-Geschichtsschreibung in Zweifel zu ziehen, weil mir von politisch absolut unverdächtigen Personen Argumente nahegebracht wurde, die ich aufgrund meiner Fachkompetenz überprüfen konnte.
Der Leuchter-Bericht, von dem gerade die Rede war, hat mich nicht überzeugen können, denn er enthielt Ungenauigkeiten und fachliche Flüchtigkeitsfehler, was ich in einem Leserbrief, abgedruckt in der Jungen Freiheit irgendwann im Jahr 1990, ausführlicher dargelegt habe. Aber er hat in mein Herz den Stachel des Zweifels gesenkt. Und was das bedeutet hat, möchte ich nachfolgend erläutern, denn darin liegt der tiefste Grund meines Engagements.
Können nur Idioten zweifeln?
Wie allgemein bekannt sein dürfte, macht es keine der Weltreligionen ihren Anhängern zum Vorwurf, wenn sie an ihrem Glauben zweifeln sollten. Der Zweifel, so lehren uns die Religionen, ist menschlich und daher tolerierbar. Wer zweifelt, der ist nicht deswegen schuldig.
Als ich durch den Leuchter-Bericht anfing zu zweifeln, ob die überkommene Geschichtsschreibung über den Holocaust richtig sei, fühlte ich mich jedoch zugleich schuldig, denn in unserer Gesellschaft werden wir von Kindesbeinen an dazu erzogen, daß die Darstellungen über den Holocaust nichts als die reine Wahrheit sind und daß es sich bei jenen, die zweifeln oder gar abstreiten, nur um böse oder irre Menschen handeln kann: Extremisten, Nazis, Judenhasser, Volksverhetzer, Schwachsinnige, Verblendete, Idioten usw. usf. Nun war durch ein rein chemisches Argument in mein Herz der Stachel des Zweifels gesenkt worden, und er war nicht dadurch auszumerzen, indem ich ihn zu verdrängen oder zu vergessen suchte, denn das gelang nicht. Ich zweifelte, fühlte mich deswegen schuldig und wußte dennoch, daß es nicht richtig sei, sich schuldig zu fühlen.
Vom Polarstern zur Sternschnuppe
Denn was für die Religionen gilt, die von ihren Angehörigen Gehorsam und die Unterwerfung unter bestimmte Dogmen erwarten, aber eben keine Schuldgefühle bei Zweifeln, muß natürlich erst recht für wissenschaftliche, hier chemisch-historische Fragen gelten, denn die Wissenschaft kennt keine Dogmen, kennt keinen Zwang zum Gehorsam und keine Bestrafung für den, der der herrschenden Auffassung widerspricht.
Warum also, so frug ich mich, wacht unsere Gesellschaft über das Holocaust- Dogma schärfer, als es jede Religion über ihre Dogmen tut? Der Grund dafür liegt wohl darin, daß diese unsere Gesellschaft den Holocaust als einen ihrer moralischen Hauptstützpfeiler ansieht. Daß dem tatsächlich so ist, habe ich verschiedentlich ausgeführt, so etwa im Buch Grundlagen zur Zeitgeschichte. Tatsache ist also, daß unsere "Eliten" fast durchgängig der Auffassung sind, daß das Wohl und Wehe dieser Republik davon abhängt, daß die bisher gängigen Darstellungen über den Holocaust richtig sind. Ein Indiz dafür ist u.a. auch, daß wir alle in dieser Republik in dem Glauben erzogen werden, als sei der Holocaust der moralische Polarstern unseres Weltbildes, an dem sich alles auszurichten habe.
Das war unreflektiert auch meine unterbewußte Meinung bis zu dem Zeitpunkt, als mir Zweifel an der Richtigkeit des Holocaust-Geschichtsbildes kamen. Und in dem Augenblick, wo der Zweifel da ist, wird ein jeder mit der Möglichkeit konfrontiert, daß der Polarstern unseres Weltbildes sich als Sternschuppe erweisen kann, daß alles, was bisher als grundlegend richtig gegolten hat, plötzlich verkehrt sein kann.
Hier nun haben wir die Beweggründe, warum ich mich dem Revisionismus gewidmet habe:
Ich fühlte mich wegen meiner Erziehung schuldig allein deshalb, weil ich Zweifel hatte, was ich auf keinen Fall als richtig akzeptieren konnte. Ich wußte, daß in einer Gesellschaft, die ihren Mitgliedern Schuldgefühle allein deshalb auferlegt, weil sie Zweifel haben, irgend etwas nicht richtig läuft. Hierzulande wird man in dieser und fast nur in dieser Frage nicht zu einem kritischen Staatsbürger erzogen, der dazu angehalten wird, alles zu hinterfragen, was doch sonst als hohes Ideal angepriesen wird. Bezüglich des Holocaust wird man vielmehr zu einem unkritischen, durch Schuldgefühle eingeschüchterten, manipulierbaren Untertanen erzogen. Das hat mich damals geärgert, und es ärgert mich noch heute. Ärger führt bei mir über den Trotz geradewegs zur Gegenwehr gegen den Grund des Ärgernisses. So ist mein Charakter.
Durch den Zweifel an dem uns eingeredeten Polarstern unseres Weltbildes drohte meine gesamte Weltsicht aus den Fugen zu geraten. Ich war mir nicht mehr sicher, wo oben und unten, was richtig und falsch ist, wer lügt und wer die Wahrheit sagt. Die ewig aktuelle Frage nach Gut und Böse wurde in mir neu gestellt. Da in der Tat zur Beurteilung so vieler Fragen die Frage, wo bezüglich des Holocaust die Wahrheit liegt, nicht gerade die unwichtigste ist, wußte ich, daß ich meine Selbstsicherheit über die richtige Sicht der Dinge in der Welt nur dadurch zurückgewinnen konnte, wenn ich für mich ganz persönlich herausfand, wo denn nun die Wahrheit liegt. Oder, kurz ausgedrückt: Ich wollte meine Zweifel beseitigen, so oder so.
Es gibt kein wissenschaftliches Thema, das so tief im Bewußtsein der Menschen verankert ist und bei dem alle Menschen abweichender Meinung von den herrschenden Schichten so gnadenlos verfolgt werden wie das revisionistische. Ein Agnostiker wird als Gesprächspartner ernst genommen, ein Holocaustzweifler hingegen wird aus der Gesellschaft sofort ausgestoßen, verfemt, gemieden, ja verfolgt. Das mag für die meisten ein Grund sein, vom Thema die Finger zu lassen, meist indem sie sich einreden, daß das Thema im Prinzip für die heutigen Probleme unwichtig sei. Für mich aber ist diese drakonische Verfolgung der beste Beweis dafür, daß dies das wichtigste Thema überhaupt ist. So fällt es mir z.B. in der Rolle des advocatus diaboli leicht, jede Diskussion über gesellschaftliche oder politische Probleme durch die Anwendung der Faschismus- bzw. Auschwitzkeule in ein absurdes Theater zu verwandeln, wie es seit Jahrzehnten bei uns in Medien und Politik praktiziert wird. Beispiele aus dem realen politischen Leben hierzu könnten Bücher füllen. Eine umfassende, kritische und an der Wahrheit ausgerichtete Forschung ist daher gerade in diesem Bereich aus wissenschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Gründen überaus wichtig.451
Wenn ich von meinem Naturell her eines auf den Tod nicht ausstehen kann, dann ist dies eine ungerechte Behandlung. Die Behandlung des Revisionismus und seiner Anhänger in Wissenschaft, Öffentlichkeit, Politik und Justiz aber ist eine der großen, zum Himmel schreienden Ungerechtigkeiten weltweit.
Beinahe ausgebremst…
Bis zum Beginn meines Promotionsstudienganges im Herbst 1990 habe ich dann lediglich zwei Bücher zum Thema gelesen, nämlich Wilhelm Stäglichs Buch Der Auschwitz Mythos und das Buch von Kogon et al. Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas.
Neben der Lektüre dieser Bücher habe ich Informationen über den sogenannten Zündel-Prozeß gesammelt, um herauszufinden, welche Argumente denn dort ausgetauscht wurden. Ich habe in diesem Zusammenhang wohl im Winter 1989/1990 erfahren, daß es sich bei Zündel, der den Leuchter-Report in Auftrag gegeben hatte, um einen Bewunderer Hitlers handelt.
Ich erinnere mich noch genau, daß diese Erkenntnis auf mich wie ein Schlag in die Magengrube wirkte, mußte ich doch nun damit rechnen, daß der Leuchter- Report eventuell doch nicht die unabhängige Arbeit eines unpolitischen amerikanischen Technikers war, sondern lediglich das Instrument eines deutsch-kanadischen Neonazis. Aber durch solche Erwägungen waren die von Leuchter ins Feld geführten Argumente nicht aus dem Weg zu räumen und damit nicht meine Zweifel an dem überkommenen Geschichtsbild.
Mit anderen Worten: Zu diesem Zeitpunkt setzte sich bei mir die Erkenntnis durch, daß ein Sachargument auch dann ein Sachargument bleibt und als solches von einem Wissenschaftler zur Kenntnis genommen werden muß, wenn es von jemandem stammt, der dieses Argumente aus irgendeiner politischen Kalkulation heraus anführt.
…und dann doch mit Schwung weiter
Mit eigenen Forschungen auf diesem Gebiet begann ich zu Anfang des Jahres 1991, und zwar aus reiner privater Neugierde zunächst lediglich bezüglich der Frage, ob das sich im Mauerwerk wahrscheinlich bei Blausäurebegasungen mit Zyklon B bildende Farbpigment Eisenblau eine genügend hohe Langzeitstabilität besitzt, um heute noch nachweisbar sein zu können. Nachdem dies bejaht war, ging es mir um die Frage, ob und wenn dann wie und unter welchen Bedingungen sich dieses Farbpigment in Mauerwerken verschiedener Zusammensetzungen überhaupt bilden kann.
Ein im Revisionismus Engagierter hatte im Jahr 1990 meinen oben erwähnten Leserbrief in der Jungen Freiheit gelesen und mir daraufhin nach Rücksprache Adressen von Personen und Institutionen zukommen lassen, die an den Ergebnissen meiner Forschungen interessiert sein könnten. Daraus entwickelte sich der Kontakt zum Rechtsanwalt Hajo Herrmann, dem Verteidiger Otto Ernst Remers. Es wäre damals durchaus noch möglich gewesen, daß es zu einer Zusammenarbeit mit dem Institut für Zeitgeschichte gekommen wäre. Allerdings hat dies nie auf meine Schreiben reagiert, da es sich offensichtlich nicht für die technisch-naturwissenschaftlichen Seiten des Problems interessiert.
Nachdem mein Engagement für den Revisionismus durch den Kontakt zu Rechtsanwälten ernsthaftere Formen annahm, entschied ich mich dann im Sommer 1991, aus der Partei der Republikaner auszutreten. Die Gründe für diese Entscheidung habe ich zuvor bereits ausgeführt. Als zusätzlicher und schließlich auslösender Beweggrund kam nun noch hinzu, daß ich nicht wollte, daß mein Engagement für den Revisionismus durch meine Mitgliedschaft in einer Partei politisch interpretiert werde und daß meine wissenschaftliche Tätigkeit auf diesem Gebiet in Konflikt gerate mit irgendwelchen politischen Wünschen oder Vorstellungen einer Partei.
Blankes Entsetzen…
Einen weiteren Punkt möchte ich noch mitteilen, der für das Verständnis meines Engagements vielleicht noch hilfreich ist. Bis zu meiner ersten Reise dorthin hatte ich keine exakten Vorstellungen über den Zustand der ehemaligen Krematorien in Auschwitz-Birkenau, so daß ich nicht wußte, inwiefern es überhaupt sinnvoll ist, dort technische oder chemische Untersuchungen zu machen. Ich habe mich daher vor der ersten Reise sehr ausführlich auf das vorbereitet, was ich bezüglich eventueller materieller Überreste z.B. von Gaskammern erwarten müßte, wenn die allgemein akzeptierten Berichte über die Massenvergasungen in Birkenau richtig sein sollten. So war mir zum Beispiel klar, daß die Decken der gemeinhin als Gaskammern bezeichneten Leichenkeller der Krematorien II und III drei oder vier Löcher aufweisen mußten, durch die das Zyklon B in die Kammer geschüttet worden sein soll, will man den Zeugen Glauben schenken.
Als ich am 16. August 1991 auf der zwar eingestürzten, aber noch zusammenhängend erhaltenen und teilweise auf den Stützpfeilern ruhenden Decke des gewöhnlich als Gaskammer bezeichneten Leichenkellers 1 des Krematoriums II von Birkenau stand – in ihr sollen die meisten Massenmorde des Dritten Reiches überhaupt stattgefunden haben – und als von eben diesen Löchern nicht auch nur der Hauch einer Spur zu finden war, habe ich mich ernsthaft gefragt, ob ich eigentlich in einer Welt von lauter Irren lebe. Ich kam mir auf das Schändlichste betrogen vor, betrogen von einer Justiz, die es nie für nötig gehalten hat, die materiellen Spuren am vermeintlichen Tatort einer technischsachverständigen Prüfung zu unterziehen; betrogen von allen Politikern dieser Welt, die es ebenso bis heute versäumt haben, auch nur eine winzige offizielle Untersuchungskommission auf die Beine zu stellen, die die Sachbeweise zur Erkundung der Wahrheit zusammenträgt; betrogen von den ungezählten Holocaust- Historikern, die es bis heute nicht für nötig gehalten haben, an den vermeintlichen Orten des Verbrechens in Auschwitz und anderswo jene Untersuchungen zu machen, die Althistoriker und Paläontologen seit Jahrhunderten an den Ruinen und sonstigen Überresten alter Siedlungsstätten unternehmen; betrogen von den Naturwissenschaftlern und Ingenieuren dieser Erde, die alle möglichen Erzählungen von Zeugen akzeptieren, ohne auf die Idee zu kommen, sich die materiellen Reste des vermeintlichen Verbrechens oder die Zeugenaussagen darüber nur einmal etwas genauer und fachkritisch anzusehen.
…führt zum Zusammenbruch eines Weltbildes
An diesem 16. August ist für mich eine Welt zusammengebrochen, und ich habe mir in der Sekunde, als ich das sah, geschworen, alles zu unternehmen, um diesen Fragenkomplex einer wahrheitsgemäßen Klärung zuzuführen. Diese meine Haltung wird man nur dann ändern, wenn man meine Zweifel an dem überkommenen Geschichtsbild, die heute zur Gewißheit geronnen sind, durch überzeugende wissenschaftliche Argumente in einem fairen wissenschaftlichen Diskurs allgemein bestätigt oder widerlegt. Niemals aber wird Gewalt mich von meinen Überzeugungen abbringen. Im Gegenteil: Sie festigt in mir die Überzeugung, daß ich Recht habe, denn nur der, dem die Argumente ausgegangen sind, muß zur Gewalt greifen.
Eros der Erkenntnis
Mit der Zeit freilich kam zu den oben erwähnten Beweggründen noch ein weiteres hinzu, nämlich das, was ich den Eros der Erkenntnis nenne. Wer sich Wissenschaftler nennt und nicht weiß, was das ist, der ist in meinen Augen kein richtiger Wissenschaftler. Die Aufregung, bei entscheidenden wissenschaftlichen Forschungen und Entdeckungen dabei zu sein; der Ansporn, Dinge voranzutreiben, von denen man weiß, daß sie neuartig und auf ihre Weise revolutionär sind; das Bewußtsein, an vorderster Front zu stehen und mitzubestimmen, wohin das Schiff der Erkenntnis fährt; das sind Dinge, die muß man gefühlt haben, um nachvollziehen zu können, was das heißt: Eros der Erkenntnis.
451Vergl. hierzu auch meinen Beitrag »Wissenschaft und ethische Verantwortung« in: Andreas Molau (Hg.), Opposition für Deutschland, Druffel-Verlag, Berg am Starnberger See (1995), S. 260-288.
Eine flüchtige Bekanntschaft
Im Februar 1991 fand in Bad Kissingen ein Seminar einer sudetendeutschen Jugendorganisation statt, zu der ich eine Einladung erhalten hatte, obwohl ich kein Mitglied war. Ich nahm an dieser Veranstaltung teil und lernte dort gegen Ende des Seminars einen etwa gleich alten Teilnehmer kennen. Dieser schlug mir nach Abschluß des Seminars vor, vor der Abreise noch kurz bei dem in Bad Kissingen wohnhaften Alt-Reichswehr-Generalmajor a.D. Otto Ernst Remer vorbeizuschauen.
Ich wurde darüber aufgeklärt, daß Remer jene Person sei, die den Putsch vom 20. Juli 1944 niedergeschlagen hatte, und daß Remer bis heute seinen damaligen Ansichten treu geblieben sei. Es handele sich bei dem anvisierten Besuch quasi um eine Art Museumsbesuch bei einem lebenden politischen Fossil. Dadurch neugierig gemacht, stimmte ich zu und ging mit.
Die Wohnstube des Ehepaars Remer wirkt auf einen Jüngling aus bürgerlichem Haus, der den Antifaschismus mit der Muttermilch aufgenommen hatte und erst spät entwöhnt worden war, schaurig: Hitlerbüste, Ehrenabzeichen der Reichswehr und allerlei "Flügelliteratur" ließen mir ein paar Gruselschauer über den Rücken laufen. Nach einer Führung durch die Wohnung durch Frau Remer bekamen wir schließlich noch einen Videofilm gezeigt, der den 20. Juli 1944 aus der Sicht Remers zeigt. Dermaßen "aufgeklärt" begaben wir uns etwa nach einer Stunde auf den Heimweg.452
Zeugenfreiheit
Als ich im Sommer 1991 vom Verteidiger Otto Ernst Remers gebeten wurde, für ein Strafverfahren gegen seinen Mandanten ein Gutachten über die "Gaskammern" von Auschwitz zu erstellen, war mir also durchaus klar, für welchen Mandanten ich aktiv werden würde. Mir war die Gefahr bewußt, daß die politischen Meinungen und Aktivitäten Remers auf "seinen" Gutachter abfärben könnten, wenn dieser zu einem politisch unkorrekten Ergebnis kommt. Warum ich dennoch aktiv wurde, läßt sich wie folgt begründen:
In einem Rechtsstaat darf ein Zeuge, also auch ein sachverständiger Zeuge, niemals strafrechtlich für das belangt werden, was er nach bestem Wissen und Gewissen vor Gericht äußert bzw. was er zum Zwecke der Vorlage vor Gericht an Schriftsätzen erstellt.
Auch zivilrechtlich kann man einen Gutachter nur dann belangen, wenn man ihm nachweisen kann, daß er bei der Erstellung seines Gutachtens grob fahrlässig die Regeln und Gesetzmäßigkeiten seines Faches verletzt hat und wenn aufgrund dieses Mangels irgend jemandem ein Schaden an Leib und/ oder Seele entstanden ist.
Wenn also der Gutachter in akribischer Kleinarbeit alle ihm erreichbar erscheinenden Quellen auswertet und nach bestem Wissen und Gewissen sachgerecht interpretiert, so wäre selbst für den Fall, daß das Ergebnis des Gutachtens irrtümlicherweise falsch wäre, dem Gutachter keine grobe Fahrlässigkeit zuzuschreiben.
Daraus resultiert, daß er sich auch gegen gesellschaftliche Benachteiligungen, die sich aus der Erstellung eines evtl. politisch unkorrekten Gutachtens ergeben könnten, zivilrechtlich wehren kann, denn einem – hier sachverständigen – Zeugen darf eben auch gesellschaftlich kein Nachteil daraus entstehen, daß er nach bestem Wissen und Gewissen sein Gutachten erstellte.
Insofern sah ich den Stürmen, die auf mich zuzukommen drohten, gelassen entgegen, dachte ich doch, daß am längeren Hebel sitzt, wer das Recht auf seiner Seite hat…
Darf man Gutachten publizieren?
Von Anfang an war geplant, daß das aus dem Auftrag von Remers Anwalt entstehende Gutachten irgendwann publiziert werden sollte. Gerichtliche Sachverständigengutachten zu publizieren ist zwar nicht unbedingt üblich, aber bei Themen von gesellschaftlichem Interesse geschieht dies durchaus öfter. So wurden z.B. in einigen Verfahren gegen angebliche NS-Verbrecher zeitgeschichtliche Gutachten eingezogen, die dann später einem breiten Publikum aus volkspädagogischen Gründen nähergebracht werden sollten. Der Frankfurter Auschwitz-Prozeß ist hierfür ein Paradebeispiel. Die während dessen erstellten Gutachten von Wissenschaftlern des Instituts für Zeitgeschichte wurden später in einem Sammelband veröffentlicht.453
Mein Gutachten wurde bereits im Frühjahr 1992 für eine Veröffentlichung vorbereitet. Hierzu wurde die ursprünglich Gerichtsfassung durch umfangreiche inhaltliche Ergänzungen und ein besseres Layout erweitert. Im Sommer 1992 zeigten sowohl das Verlagshaus Ullstein-Langen Müller als auch von Hase & Köhler reges Interesse an dem Projekt. Während Dr. Fleißner wegen der Brisanz des Themas trotz prinzipieller Zustimmung recht rasch kalte Füße bekam, legte mir der Verlag von Hase & Köhler umgehend einen unterschriftsreifen Vertrag vor. Der hatte allerdings den Haken, daß er keine Klausel enthielt, die bestimmte, bis zu welchem Zeitpunkt das Buch erschienen sein mußte. Auf diese Weise hätte man mich also vertraglich binden und so die Veröffentlichung auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben können. Auf mein Drängen hin, dies zu ändern, verlor der Verlag sein Interesse.
Warten auf den Doktorhut
Die Tatsache, daß das Gutachten aus Angst der Verleger vor gesellschaftlichen und strafrechtlichen Repressionen nicht in einem großen bürgerlichen Verlag zu publizieren war, war ein Hinweis darauf, daß das Thema selbst dann zu heiß war, wenn es in trockener wissenschaftlicher Weise dargebracht wird. Auf Anraten verschiedener Personen entschloß ich mich daher, die Veröffentlichung des Gutachtens in einem politisch rechts angesiedelten Verlag bis nach Erhalt meines Doktorhutes aufzuschieben, um diesen nicht zu gefährden.
In der europäischen rechten Szene stellte sich im Laufe des Jahres 1992 allerdings eine immer größer werdende Ungeduld ein, erwartete man doch durch mein Gutachten offensichtlich einen entscheidenden Beitrag zum Durchbruch des historischen Revisionismus.
Verschiedentlich fingen einzelne Personen bereits an, die in Zukunft durchzuführende Publikation ganz konkret vorzubereiten. Ich habe diesem Treiben damals mit gemischten Gefühlen zugesehen, mußte ich doch immer wieder darauf hinweisen, daß bis zum rechtmäßigen Erhalt meines Doktortitels noch viele Monate ins Land ziehen könnten.
Tatsächlich rechnete ich Anfang 1992 damit, daß ich im Herbst 1992 im Besitz des heißersehnten Titels sein könnte. Aufgrund von Arbeitsüberlastungen seitens meines Doktorvaters Prof. von Schnering verschob sich dieser Termin aber immer wieder um einige Monate. So wartete ich allein fünf Monate, bis Prof. von Schnering im Februar 1993 endlich anfing, das Manuskript meiner Doktorarbeit korrekturzulesen.
Diverse Verbreitungsaktivitäten
Mit dem deutsch-kanadischen Revisionisten und Hitler-Verehrer Ernst Zündel bin ich in dieser Zeit in Konflikt geraten, da er im Sommer 1992 Kopien der veralteten Gerichtsfassung des Gutachtens vom Februar 1992 ohne mein Wissen verteilte. Im November 1992 ging er sogar soweit, diese veraltete Fassung ohne mein Wissen ins Englische zu übersetzten und die Frage nach einem Ersatz für seine Übersetzungskosten in Höhe von $10 000 anzureißen.
Wesentlich angenehmer verhielt sich ein Rechtsanwalt in Österreich. Er frug mich im Februar 1993 immerhin vorher, ob er von meinem Gutachten etwa 100 Exemplare zur diskreten Verteilung in der High Society Österreichs haben könne. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich alle Exemplare des Gutachtens fotokopiert und per Hand mit Farbfotos versehen, was ein ungeheurer Arbeitsaufwand war. Ich erklärte daher dem Anwalt, daß es mir jetzt, da sich mein Doktorvater nun endlich meiner Arbeit angenommen hätte, nicht möglich sei, 100 Exemplare meines Gutachtens anzufertigen und ihm zukommen zu lassen. Ich willigte aber ein, daß er von dem ihm bereits vorliegenden Exemplar Kopien anfertigen und diese verteilen könne, vorausgesetzt, diese Verteilung geschehe genauso diskret, wie sie bisher durch mich selbst in etwa 50 Fällen erfolgt sei: ohne kommentierende Begleitschreiben und ohne begleitende öffentliche Propaganda.
Soweit mir bekannt ist, hat dieser Österreicher seine 100 Exemplare tatsächlich im Februar oder März 1993 hergestellt und verteilt. Von seiner diskreten Aktion drang bis zum heutigen Tage, da diese Zeilen veröffentlicht werden, keine Nachricht an die Öffentlichkeit.
Remers Nase im Wind
Das Schicksal wollte es, daß jener österreichische Anwalt auch Kontakt zu Otto Ernst Remer hatte. Letzterer muß Wind von des Österreichers Aktivitäten bekommen und sich gedacht haben: Was der kann, das kann ich schon lange. Ich wurde dann kurz darauf tatsächlich von Dritten über Remers Vorhaben vage informiert – und zwar, wie ich heute weiß, ohne daß Remer selbst davon erfuhr. Da Otto Ernst Remer nach den mir damals gegebenen Informationen die Aktion in Österreich exakt zu kopieren gedachte, sah ich keinen Anlaß, dieser Entwicklung größere Aufmerksamkeit zu widmen. Ich ging naiverweise davon aus, daß Remer sich an die gleichen Regeln halten würde, wie sie vom oben genannten Österreicher eingehalten wurden: Versendung des unveränderten Gutachtens, keine Begleitschreiben mit inhaltlichen Aussagen, keine öffentliche Propaganda. Aber diese meine Annahme war offenbar, wie sich zeigen sollte, keine Selbstverständlichkeit.
Die Werbetrommel
Im März 1993 kündigte Remer mit einem reißerischen Ankündigungsschreiben an, in einem Akt der Notwehr jenes Entlastungsbeweismittel publizieren und verbreiten zu wollen, dessen Vorlage vor Gericht ihm mit der allseits bekannten Offenkundigkeitsformel verwehrt worden war.454 Damit hatte O.E. Remer bereits die erste unabdingbare Regel zum Schutze meiner Doktorarbeit gebrochen, nämlich keine begleitende öffentliche Propaganda zu machen. Davon ausgehend, daß dieses Schreiben nur in Remers Unterstützerkreis kursierte, machte ich mir keine großen Sorgen. Als ich Ende März allerdings vom Westdeutschen Rundfunk aus Köln einen Anruf mit dem Hinweis erhielt, bei der Universität Köln seien ebenfalls derartige Werbeblätter aufgetaucht, änderte sich die Lage. Kurz darauf war auch schon das Management des Instituts Fresenius, das meine Mauerproben aus Auschwitz analysiert hatte, am Telefon und erkundigte sich bei mir, was denn der Inhalt des Gutachtens sei. Es wurde angedeutet, daß man erwäge, gemeinsam mit mir rechtliche Schritte gegen Remer einzuleiten. Eine Stunde danach drohte mir der Anwalt des Instituts Fresenius aber bereits selbst mit rechtlichen Schritten. Offensichtlich hatte Remer schon im Vorfeld erfolgreich den Elefanten im Porzellanladen gespielt.
Die Zwickmühle
Meine Situation stellte sich prekär dar: Ich hatte im Auftrage der Verteidigung eines Mandanten ein Gutachten zu dessen Verteidigung erstellt. Das Ergebnis des Gutachtens war potentiell geeignet, diesen Mandanten bezüglich der angeblichen Strafbarkeit einiger seiner Tatsachenbehauptungen zumindest partiell zu entlasten. Dieses Gutachten gedachte ich zudem in einige Monaten nach Abschluß meiner Doktorarbeit selbst zu publizieren. Nun ging also jener Mandant selbst dazu über, das Gutachten zu einem für mich ungünstig frühen Zeitpunkt und – was das eigentlich Schlimme war – mit ungesundem Pressewirbel zu verbreiten. Sollte ich nun gegen ihn, dem ich eigentlich mit meiner Arbeit juristisch helfen wollte, selbst juristisch vorgehen? Sollte ich juristisch gegen etwas vorgehen, was ich wenige Monate später – wenn auch mit weniger oder doch anderem Wirbel – selbst zu tun gedachte?455
Das Additiv
Nicht genug mit Remers rühriger Werbetrommelei mußte ich allerdings im April 1993, als O.E. Remer seine Drucke zu verteilen begann, feststellen, daß er mein Gutachten mit einem einseitigen Vorwort und einem Nachtrag in Form eines fünfseitigen Prozeßberichtes seines Strafverfahrens versehen hatte.456 Dabei interessierte mich damals überhaupt nicht, ob der Inhalt der Kommentare strafrechtlich relevant war oder nicht – ich überflog das Vorwort nur flüchtig und nahm von dem Prozeßbericht keinerlei Notiz. Für meine Verärgerung war schon ausreichend, daß Remer mein Gutachten überhaupt unautorisiert textlich, also inhaltlich erweitert hatte. Egal, was auch immer in den Kommentaren stand: Es war von mir nicht abgesegnet und allein deshalb Grund zur Verstimmung. Ich ging aber selbstverständlich davon aus, daß ich nicht für etwas zur Verantwortung gezogen werden konnte, von dessen Entstehung ich keine Kenntnisse hatte, geschweige denn, daß ich mein Einverständnis dazu geben hätte oder gar daran beteiligt gewesen wäre. Warum sich also Sorgen darüber machen, ob der Inhalt von Remers Kommentaren strafbar ist? So geschah es, daß ich Remers Kommentare, für die ich dann später bestraft wurde, erst während meines deswegen eingeleiteten Strafprozesses Ende 1994, also 1¾ Jahre nach deren Publikation, zum ersten Mal überhaupt durchlas.
Die heiße Kartoffel
Im Frühjahr 1993 jedenfalls machte ich mir nur um meine Doktorarbeit Sorgen, und dies auch nur wegen einer Passage in Remers Kommentaren, die mir mein Doktorvater unmittelbar nach Erhalt des Druckwerks unter die Nase hielt. In dem erwähnten Bericht über Remers Strafverfahren wird meine Person im Zusammenhang mit dem Max-Planck-Institut genannt, was zur Folge hatte, daß Medien, Wissenschaft, Justiz und Politik beim Max-Planck-Institut Sturm liefen und meinen Kopf forderten. Auf Druck des Instituts konsultierte ich dann auch einen Fachmann für Urheberrecht. Der machte mir aber klar, daß "seriöse" Anwälte derartig heiße politische Kartoffeln aus Überzeugung und um des eigenen Rufes Willen nicht übernehmen. Außerdem sei ohnehin zweifelhaft, ob ich gegen Remer überhaupt eine Handhabe hätte, da das Urheberrecht des Gutachtens wahrscheinlich auf ihn übergegangen sei, da er es ja wohl nach meinen eigenen Angaben bestellt und bezahlt habe.457
Die zentrale Frage nach dem Urheberrecht des Gutachtens ist im übrigen bis heute ungeklärt. Das Ehepaar Remer stellt sich bis heute auf den Standpunkt, es habe das Urheberrecht zum Gutachten durch die Bezahlung erworben, so daß es damit machen könne, was es wolle. Zwar wurde im Herbst 1991 ein vertragliches Schreiben aufgesetzt, aber leider ist mir meine Kopie in Folge der vielen Hausdurchsuchungen und Umzüge abhanden gekommen, und auch das Ehepaar Remer kann das Schreiben nach seiner Flucht nach Spanien nicht mehr finden, so daß der genaue Inhalt dieses Dokuments nicht mehr nachvollzogen werden kann. Ich erinnere mich nur, daß mir der Ersatz von Kosten versprochen wurde, die mir im Zusammenhang mit der Erstellung des Gutachtens entstünden, und daß darin eine Publikation des Gutachtens nach dessen Fertigstellung vorgesehen war, ohne dafür aber einen Zeitraum einzugrenzen. Urheberrechtliche Fragen wurden darin nicht behandelt.
Übrigens hat das Ehepaar Remer stillschweigend akzeptiert, daß ich seit Juni 1993 ohne Rücksichtnahme auf sie eigenmächtig darüber bestimme, wo, wann und auf welche Weise mein Gutachten in den verschiedenen Sprachen erscheint (deutsch, englisch, französisch, niederländisch).
Zigtausend DM für die Katz
Dermaßen im Regen stehend habe ich dann ab Mitte April direkt versucht, Herrn Remer zum Einlenken zu bewegen. Anfang Mai gelang es mir schließlich, O.E. Remer angesichts der gegen mich anrollenden Repressalien dazu zu bewegen, seine Verteilungsaktion abzubrechen. Paradoxerweise hatte er bis dahin z.B. im Bundestag nur Abgeordneten der Grünen, der PDS und der SPD mit seinem Gutachten beliefert. Die einzigen Parteien, in denen vielleicht mit viel Glück der eine oder andere Abgeordnete ansprechbar gewesen wäre, CDU/CSU und FDP, waren von Remer noch kaum beliefert worden. Durch mein Einschreiten sind sie bis heute im wesentlichen "unwissend" geblieben.
Jenseits aller strafrechtlichen Fragen von Remers kommentierenden Ausführungen möchte ich hier einige inhaltliche Anmerkungen zu Remers Ausführungen anbringen. Zunächst einmal sind diese Kommentare in einem Sprachstil abgefaßt, die jedem gutbürgerlichen Antifaschisten – und das dürften 95% der Bevölkerung sein – das Blut in der Adern erstarren läßt. Es war also damit zu rechnen, daß diese Fassung meines Gutachtens bei der Mehrzahl aller Adressaten ungelesen in den Papierkorb wandern würde.
Nicht genug damit, hat O.E. Remer aber auch inhaltlich dafür gesorgt, daß annähernd alle seine Adressaten diese Fassung sogleich dem Feuer übergeben müssen, wenn sie einen Funken Stolz besitzen. In seinem auf der vorderen Umschlagsinnenseite abgedruckten Vorwort greift er nämlich unsere führenden Politiker, Medienleute und Juristen massiv mit den Worten an, diese Lügner gehörten aus ihren Pfründenburgen verjagt.
Gleichzeitig jedoch hat Remer diese Fassung des Gutachtens gerade an jene führenden Politiker, Medienleute und Juristen versandt und wohl ernsthaft geglaubt, er könne damit irgend etwas in seinem Sinne bewirken. Es ist nur zu selbstverständlich, daß die Versendung eines Schriftstückes, in dem die Adressaten beleidigt und bedroht werden, seinen Zweck verfehlen muß. Remers Notwehraktion hat ihn sicherlich viele zigtausend DM gekostet – alles für die Katz.
Arglos in die Fänge der Justiz
Nachdem ich Remers Aktion unterbunden hatte, nahmen die juristischen Dinge ihren Lauf. Ich ging weiterhin davon aus, daß man mich nicht für etwas belangen könne, was ich nicht getan hatte. Aber die Staatsanwaltschaft mußte ermitteln, da die meisten derjenigen, denen Remer ein Gutachten zugesandt hatte, gegen ihn und gegen mich Strafanzeige erstattet hatten: Die Gesellschaft Deutscher Chemiker, viele Staats- und Oberstaatsanwaltschaften, Richter und Präsidenten an Landes- und Oberlandesgerichten, linke Parteifraktionen aus verschiedenen Parlamenten, Professoren verschiedenster Fachrichtungen von Universitäten aus dem ganzen Bundesgebiet usw. usf., gekrönt von ständigen Anfragen aus Tel Aviv, die bis heute nicht nachlassen. Bei solch erlauchten Anzeigeerstattern braucht man eigentlich keine Prozeß mehr zu führen, man kann auch gleich klein beigeben. Aber ich dachte, daß nicht wahr sein könne, was in einem Rechtsstaat nicht wahr sein darf, und beschloß, mich bis zum Letzten zu verteidigen.
Seltsamerweise wurde die Staatsanwaltschaft nur gegen mich rege tätig. Man ermittelte zwar auch gegenüber Remer, doch sah man sich nicht veranlaßt, bei ihm Hausdurchsuchungen durchzuführen. Man beschränkte sich bei ihm darauf, die Akten von links nach rechts zu schieben. Mich hingegen suchte man in den darauffolgenden Jahren dreimal heim und nahm mit, was nicht niet- und nagelfest war. Offenbar erschien der deutschen Justiz Remer nicht mehr als gefährliche Person. Das Problem Remer würde sich, so wahrscheinlich ihre Hoffnung, biologisch lösen. Mir jedoch meinte man nachhelfen zu müssen.
Das Ende der Illusionen
Der sich von Ende 1994 bis Mitte 1995 hinziehende Prozeß zerstörte in mir alle Reste bis dahin noch gehegter Illusionen über unseren Rechtsstaat. Ich habe dies in einem Beitrag im Buch Kardinalfragen zur Zeitgeschichte (»Webfehler im Rechtsstaat«)458 eingehend geschildert. Die Generalbundesanwaltschaft stellte am 19.1.1996 fest, daß ich nicht etwa für mein Gutachten, sondern für nichts anderes als für die Kommentare Remers 14 Monate hinter Gitter zu gehen habe. Der Bundesgerichtshof schloß sich dieser Forderung mit Beschluß vom 7.3.1996 an (Az.: 1 StR 18/96). Zu diesen Kommentaren Remers stellte das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil fest (Az. 17 KLs 83/94, S. 115):
»Obwohl in Vor- und Nachwort den Juden nicht ausdrücklich angelastet wird, sie hätten die Darstellungen über den Holocaust insbesondere um ihres politischen und materiellen Vorteiles willen erfunden, hatte die Remer- Fassung des “Gutachtens” zur Überzeugung der Kammer den Zweck, dies zu suggerieren und damit feindselige Emotionen gegen die Juden zu schüren. Dies folgt schon daraus, daß der Leser, die Richtigkeit der Behauptungen des “Gutachtens” vorausgesetzt, unter anderem auf Grund der tendenziösen Ausführungen und der Diktion zu dem Schluß kommen mußte und sollte, daß die überlebenden Juden als die wichtigsten Zeugen des Geschehens, die Hinterbliebenen als die unmittelbar Betroffenen und die jüdischen Forscher die Berichte über den Holocaust bewußt wahrheitswidrig gefälscht haben müssen.«456
Somit wurde ich nicht nur für eine Tat bestraft, die ich nicht begangen hatte, sondern für eine, die niemand begangen hatte. Die Tat wurde vom Gericht vielmehr frei erfunden – man las es zwischen die Zeilen hinein!
Wenn Remer sich wenigstens seiner Kommentare enthalten hätte und ich für mein Gutachten und nicht für seine Kommentare verurteilt worden wäre, so hätte es wenigstens einen Sinn gehabt.
»Auf dem Spiel steht das [un]moralische Fundament dieser Republik«459
»Alle Demokratien haben eine Basis, einen Grundstein. Für Frankreich ist das 1789, für Deutschland Auschwitz.«460
»Der Nichtjude muß brennen!«
Späte Einsichten
Heute, fünf Jahre nach diesen Ereignissen, weiß ich, daß es gerade die wissenschaftlichen, seriösen Arbeiten revisionistischer Natur sind, die vom Establishment als existenzbedrohend aufgefaßt werden, denn im Gegensatz zu niveauarmen Pamphleten kann man eine sachliche Arbeit nicht mit Schimpforgien bekämpfen, sondern müßte sie ernst nehmen. Patrick Bahners hat diesen Standpunkt des Establishments in der Frankfurter Allgemeine Zeitung klar ausgedrückt:463
»Der Staat schützt die Freiheit der Wissenschaft. Er erkennt den Wissenschaftler nicht am richtigen Ergebnis, sondern an der korrekten Form.
[…] Aber es wird übersehen, daß die hetzerische Absicht nicht allein an Formfehlern zu erkennen ist, die die Biertischrede vom wissenschaftlichen Vortrag unterscheidet. Im Gegenteil ist die formvollendete Hetze besonders perfide. […] Aber für den Überlebenden von Auschwitz kann es kaum eine gemeinere Beleidigung geben, als wenn ihm ein Experte mit scheinlogischen Begründungen darlegt, es sei ja nie in Lebensgefahr gewesen.
Doch auch der Staat wird hier verhöhnt. Wenn Deckerts [revisionistische] "Auffassung zum Holocaust" richtig wäre, wäre die Bundesrepublik auf eine Lüge gegründet. Jede Präsidentenrede, jede Schweigeminute, jedes Geschichtsbuch wäre gelogen. Indem er den Judenmord leugnet, bestreitet er der Bundesrepublik ihre Legitimität.«
Erstens macht Bahners nicht klar, woran eine hetzerische Absicht denn sonst erkannt werden kann, wenn nicht an unwissenschaftlichen Formfehlern. In unserer Verfassung steht nun einmal, daß die Wissenschaft ohne Einschränkung frei ist, und die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtes haben bekräftigt, daß die Wissenschaftlichkeit alleine von der äußeren Form abhängt und nicht vom Inhalt. Diese Entscheidung steht in Übereinstimmung mit allen wesentlichen wissenschaftstheoretischen Erkenntnissen. Wenn Bahners anderer Meinung ist, so ist diese verfassungs- und menschenrechtswidrig.
Zweitens gibt es keinen Experten, der behauptet, die Überlebenden von Auschwitz seien »ja nie in Lebensgefahr gewesen.« Bahners wärmt hier die wohlkalkulierte Unwahrheit auf, die revisionistischen Forscher würden das Lager Auschwitz als ein Erholungslager ohne Risiko für Leib und Leben der Gefangenen präsentieren und auch sonst die NS-Judenverfolgung als in jeder Hinsicht harmlos für die Juden hinstellen. Zudem ist seine Verwendung des Begriffes »scheinlogisch« nichts als billige, unfundierte Polemik. Entweder weiß Bahners nicht, wovon er schreibt – und dann sollte er die Hand von der Tastatur lassen – oder er hetzt mit Lügen gegen Mitmenschen anderer Meinung, und dafür sollte sich die Frankfurter Allgemeine Zeitung als seriöse Tageszeitung zu schade sein.
Drittens ist Bahners Auffassung, die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland gründe sich auf der unumschränkten Anerkennung der etablierten Auffassung von der NS-Judenverfolgung und -vernichtung, absurd und grundfalsch. Wäre die Bundesrepublik tatsächlich auf diesem zeitgeschichtlichen Detail aufgebaut, so wäre es wahrlich schlecht um sie bestellt, da jeder Staat früher oder später zusammenbrechen muß, wenn sich seine Existenz allein auf eine strafrechtlich vorgeschriebene Sichtweise der Geschichte stützt.
Freilich sind die formellen Grundlagen der Legitimität unserer Republik ganz andere: Menschen- und Völkerrechte, Zustimmung des Volkes zum Staat, Internationale Anerkennung, politische, historische und kulturelle Identität und Kontinuität mit deutschen Vorgängerstaaten. Man darf sich daher dem strengen Urteil Bahners und vieler seiner Zeitgenossen nicht anschließen.
Pseudojuristische Verrenkungen
Daß sich auch die Justiz in Zukunft der Meinung Patrick Bahners anschließen wird, besonders die revisionistischen Arbeiten wissenschaftlicher Natur seien volksverhetzend und müßten daher verbrannt werden, hat das Justizministerium Baden-Württemberg jüngst klar gemacht. In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage bezüglich der Beschlagnahmung wissenschaftlicher revisionistischer Bücher im Grabert-Verlag führte es aus:464
»Selbst wenn es sich im konkreten Fall um ein Werk der Wissenschaft oder Forschung handelt, sind Eingriffe verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Zwar enthält Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 GG keinen ausdrücklichen Schrankenvorbehalt. Es ist jedoch in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, daß auch bei Freiheitsrechten, die ohne ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt gewährleistet sind, Schranken bestehen. Derartige Schranken können sich zum einen aus den Grundrechten Dritter, aber auch aus anderen verfassungsrechtlich geschützten Gütern ergeben. In diesen Fällen muß ein verhältnismäßiger Ausgleich der gegenläufigen, gleichermaßen verfassungsrechtlich geschützten Interessen mit dem Ziel ihrer Optimierung gefunden werden. Hierbei hat eine fallbezogene Abwägung im Einzelfall stattzufinden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung zukommt (BVerfGE 67, 213, 228; 77, 240, 253; 81, 278, 292f.; 83, 130, 143) Bei Beachtung dieser verfassungsrechtlichen Anforderungen im Einzelfall sind entsprechende Maßnahmen auch mit der Wissenschafts- oder Forschungsfreiheit vereinbar.«
Die Ausführungen des Justizministers, auch ein wissenschaftliches Werk könne beschlagnahmt werden, wenn dadurch die Grundrechte anderer verletzt würden, ist grundfalsch, die dazu herangezogenen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes irreführend. Zwar ist es richtig, daß kein Grundrecht unbeschränkt gewährleistet wird, sondern daß bei Konflikten mit anderen Grundrechten nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit ein optimaler Interessenausgleich gefunden werden muß. Allerdings kann sich diese Grundrechtsbeschränkung bezüglich der Freiheit von Wissenschaft und Forschung niemals darauf beziehen, welche Thesen aufgestellt werden und zu welchen Forschungsergebnissen man kommt.
Lediglich die Art, mit der geforscht wird, ist Beschränkungen unterworfen, etwa indem zu Forschungszwecken keine Methoden angewandt werden dürfen, die die Grundrechte Dritter unzulässig einschränken (Beispiel: Menschenversuche, Umweltgefährdung). Wird der Wissenschaft jedoch verboten, Thesen aufzustellen oder bestehende Thesen einem Widerlegungsversuch zu unterziehen – und seien diese Versuche und deren Ergebnisse noch so umstritten –, oder wird ihr verboten, gewisse Argumente anzuführen oder zu bestimmten Ergebnissen zu kommen, und schließlich, ihre Ergebnisse durch Publikation der im wissenschaftlichen Diskurs unersetzbar wichtigen Kritik durch die Öffentlichkeit auszusetzen, so hebt man das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit vollständig auf, denn die kritische Prüfung bestehender Theorien und Paradigmen durch strenge Widerlegungsversuche sowie deren Veröffentlichung ist der Kern der Wissenschaft, ja der menschlichen Erkenntnis schlechthin.465
Bei alledem bleibt mir zudem absolut rätselhaft, wie eigentlich die Würde eines Menschen durch jemanden verletzt werden kann, der lediglich eine bestimmte historische These vertritt. Um klarzumachen, was ich meine, möchte ich hier einmal die Dinge für den "Normalbürger" quasi auf den Kopf stellen: Setzen wir doch einem als reine Denkübung voraus, der Holocaust habe eben nicht so stattgefunden wie immer behauptet. Wäre dann nicht festzustellen, daß die immerwährende Verbreitung der dann als "Lüge" bzw. "Unwahrheit" zu bezeichnenden Holocaust-Propaganda die Würde jedes SS-Mannes, jedes Waffen-SS- und Wehrmachtsangehörigen, ja jedes Deutschen verletzt? Die Antwort auf diese Frage hängt eben nicht davon ab, wie die These lautet, sondern ob die historische These richtig ist.
Aber selbst wenn sich eine These als falsch erweisen sollte, so ist dies immer noch kein Grund, Menschen deshalb strafrechtlich zu verfolgen. Fehler zu machen ist nämlich etwas sehr Menschliches, ja geradezu Unvermeidliches. Auch Historiker machen immer wieder Fehler, manchmal irrtümlich, manchmal fahrlässig, manchmal vielleicht sogar vorsätzlich. So mancher mag sich oder seine Angehörigen oder Vorfahren durch solche Fehler verunglimpft, beleidigt oder in Ehre und Würde verletzt sehen. Häufig vielleicht sogar schon dann, wenn derartige Fehler nur subjektiv empfunden, objektiv aber gar nicht gegeben sind. Würde sich also nicht immer irgend jemand in seiner Würde verletzt sehen, sobald ein Historiker den Mund aufmacht oder einen Stift in die Hand nimmt? Gehörte dann nicht konsequenterweise jeder Historiker vor Gericht gestellt, das dann festzustellen hätte, ob er Fehler gemacht hat und ob jemand in seiner Würde verletzt wurde? Und wenn man meint, dafür Freiheitsstrafen aussprechen zu müssen, gehörten dann nicht alle Historiker, die Fehler machten – und wer macht das nicht – grundsätzlich in Gefängnisse, immer und überall? Oder ist dieses in der Würde Verletzt-Sein-Können ein Sonderrecht der „Holocaustopfer“? Dürfen Juden in Deutschland weiterhin sonderbehandelt werden? Ich meine nein.
Wenn allerdings statt den Historikern unsere Strafgerichte anfangen, über die Richtigkeit historischer Thesen zu entscheiden – und mit welchem Recht beschränken sie sich dabei eigentlich auf den Holocaust? –, dann ist es endgültig aus mit dem Rechtsstaat. Es ist daher festzustellen, daß es nie die Würde eines Menschen verletzten kann, wenn man eine bestimmte historische These vertritt.
Die Konsequenzen
Die oben aufgezeigte Auffassung des Justizministeriums ist also klar verfassungswidrig, und es steht zu hoffen, daß sich das Bundesverfassungsgericht in der in Sachen Grundlagen zur Zeitgeschichte in unbestimmter Zukunft hoffentlich anstehenden Entscheidung dementsprechend äußern wird. Das ist freilich nach Lage der Dinge nicht zu erwarten, denn bereits in einem nicht unähnlichen Fall einer bundesdeutschen Bücherverbrennung Anfang der 80er Jahre hat das Bundesverfassungsgericht sich ganz im Sinne der obigen Darstellung des Justizministers geäußert.466
»Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.«
Mehr zum Schicksal des Dipl.-Chemikers Germar Rudolf ist nachzulesen in: H. Verbeke (Hg.), Kardinalfragen zur Zeitgeschichte, erhältlich bei Castle Hill Publishers, PO Box 118, Hastings TN34 3ZQ, England (120 S. A4, DM 25,-; online: siehe vho.org/D/Kardinal und vho.org/Authors/Germar_Rudolf.html).