Lyoness erhebt Vorwürfe gegen jenen Anwalt, der sie mit Klagen von Kunden eindeckte.
Geschäftsmodell Gutschein- und Rabattgemeinschaft. - Foto: APA/Lyoness Management GmbH
Das Match zwischen der Einkaufsgemeinschaft Lyoness, deren Macher im Verdacht stehen, eine Art Pyramidenspiel zu betreiben, und dem Wiener Rechtsanwalt Eric Breiteneder, der 220 mutmaßliche Geschädigte von Lyoness vertritt, wird härter. So hat die Schweizer Lyoness Europa AG um den Grazer Vertriebszampano Hubert Freidl gegen den Anwalt eine heftige Klage eingebracht und zugleich eine einstweilige Verfügung beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien beantragt. Die Gutschein- und Rabattgemeinschaft, die weltweit drei Millionen Mitglieder hat, wirft dem Advokaten Prozessbetrug vor.
Laut der Klage, die dem KURIER vorliegt, soll Breiteneder Mandanten bei einer Informationsveranstaltung angeblich aufgefordert haben, in künftigen Prozessen falsche Angaben über Lyoness zu machen. So soll er ein Dutzend frustrierter Lyoness-Kunden, die Tausende Euro aus dem undurchsichtigen Gutscheinsystem zurückfordern wollen, instruiert haben, was sie über Lyoness vor einem Richter aussagen müssen: Nämlich, dass sie das Gutscheinsystem eigentlich nicht durchschaut haben. Und dass Lyoness ihnen zugesagt habe, dass sie vom Einkaufssystem profitieren, wenn sie 2000 Euro in Form eines Gutscheines anzahlen, aber auch, dass sie im Notfall diese Anzahlung zurückbekommen. Nur sei das jetzt nicht der Fall.
Bei Breiteneders Beratungstermin Mitte April in einem Waldviertler Hotel war aber auch ein „aufmerksamer Lauscher“ dabei, der jetzt für Lyoness als Belastungszeuge auftritt. Erst vor wenigen Tagen hat der Zeuge zu dem „Vorfall“, der drei Monate zurückliegt, eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. Dem Vernehmen nach soll es aber auch Tonbandmitschnitte geben.
Starker Tobak
Für Anwalt Breiteneder, der mittlerweile mehr als zwei Dutzend Prozesse gegen Lyoness führt, ist die Klage eine Retourkutsche. Er geht davon aus, dass Lyoness damit versucht, einen lästigen Gegner „aus dem Weg zu schaffen“.
„Das ist starker Tobak. Es ist schon eine neue Qualität in der Auseinandersetzung, dass man einen Anwalt im vertraulichen Gespräch mit Mandanten bespitzelt“, kontert Eric Breitender im Gespräch mit dem KURIER. „Ich kann ausschließen, dass ich meinen Mandanten Empfehlungen abgebe, die gegen geltendes Recht verstoßen.“ Nachsatz: „Wenn ich einem Mandanten nicht mehr empfehlen darf, wie er seinen Sachverhalt vor Gericht darlegt, dann hört sich die anwaltliche Beratung überhaupt auf.“
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