Landgericht Düsseldorf

Die Schwarzgeld-Sünden der Credit Suisse

von S. Spaeth - Versicherungsmäntel und Nummernkonti - mit solchen Tricks soll die CS Kunden in Deutschland beim Verstecken von Schwarzgeld geholfen haben. Die Veröffentlichung des Gerichtsdokuments ist umstritten.

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Eine Credit Suisse Filliale in Frankfurt. (Bild: Keystone/AP/Martin Oeser)

 

Der Ruf der Credit Suisse in Deutschland ist angekratzt. Die Schweizer Grossbank soll den deutschen Kunden beim Verstecken von Schwarzgeld geholfen haben. In der «Bild am Sonntag» wurde bekannt, dass sich die CS mit der Justiz in Nordrhein-Westfalen auf eine Strafzahlung von 149 Millionen Euro geeinigt hat. Die Zahlung für die aussergerichtliche Einigung erfolgte bereits im letzten Jahr.

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Ein Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 21. November 2012 zeigt nun, wie die Schweizer Grossbank vorgegangen ist – oder um es in den Worten von «Spiegel Online» zu sagen: «Wie systematisch sich die Bank in den vergangenen Jahren um das deutsche Schwarzgeld bemüht hatte.» So wurde den Kunden beispielsweise gegen Gebühr angeboten, keine Erträgnisaufstellung nach Deutschland zu übersenden. Diese konnten nur vor Ort in der Schweiz eingesehen werden.

Berater erledigten Geldtransfer

Zudem riet die Bank laut dem Landgericht Düsseldorf ihren Kunden, keine Vermögenswerte über die Grenze zur Schweiz mitzunehmen. Angeblich wurden Termine zwischen Kunden und Bankern von der Schweiz aus in Deutschland vereinbart. Den Geldtransfer sollen die CS-Mitarbeiter selbst erledigt haben. Ferner soll die Credit Suisse über Tochtergesellschaften sogenannte Lebensversicherungsmäntel angeboten haben. Diese hätten aber keine Police im eigentlichen Sinne beinhaltet. Sie dienten in erster Linie dem Zweck, Vermögenswerte vor dem deutschen Steuerfiskus zu verheimlichen.

Zu den Verschleierungsmassnahmen gehörte etwa auch das Angebot von Nummernkonten oder den Kunden wurde geraten, zwei Konten zu führen, von denen lediglich eins gegenüber den deutschen Finanzbehörden, steuerlich deklariert wurde.

Aufgrund von sichergestellten Schulungsunterlagen schloss das Gericht zudem, wie exakt die CS-Angestellten über die rechtliche Situation in Deutschland im Bild gewesen waren. Die Devise: Sich nicht erwischen lassen. Laut dem Landgericht Düsseldorf soll ein Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung der CS-Deutschland wissentlich die Steuerhinterziehung der deutschen Kunden gefördert haben, anstatt sie zu unterbinden.

Vorwürfe politisch motiviert?

Bei der Credit Suisse heisst es auf Anfrage: «Der Beschluss des Landgerichts enthält die altbekannten Vorwürfe, die niemals untersucht wurden und auch jeder Grundlage entbehren. Wir haben sie immer bestritten», so Sprecher Marc Dosch. Dennoch habe die Bank im September 2011 eine aussergerichtliche Einigung angestrebt, um einen für alle Beteiligten komplexen und langwierigen Rechtsstreit zu vermieden. Die Credit Suisse erachtete die Angelegenheit damals mit der Zahlung als erledigt.

Dass die Vorwürfe gerade jetzt publik werden, hat womöglich politische Gründe. Die Schweiz und Deutschland ringen noch immer um das Abkommen über die Abgeltungssteuer. Beim Landgericht in Düsseldorf werden politische Gründe bestritten: «Ein Gericht würde sich nie instrumentalisieren lassen», sagt Gerichtssprecher Dr. Michael Scholz im Gespräch mit 20 Minuten. Dass der Beschluss erst rund ein Jahr später veröffentlicht worden sei, habe mit öffentlichem Interesse zu tun. Laut Scholz hat sich ein juristischer Fachverlag im Oktober 2012 nach dem Beschluss erkundigt. Deshalb habe man veröffentlichen müssen.

Dass der Beschluss anfänglich Datum 21. November 2012 - sprich ein Jahr zu spät - publiziert wurde, sei ein bedauerlicher Fehler, heisst es beim Landgericht Düsseldorf. So oder so: Bei der Credit Suisse dürfte man über die neuerliche Aufregung um die Schwarzgeldaffären wenig Freude haben. «Die Publikation ist gegen die Abmachung mit den deutschen Behörden», sagt CS-Sprecher Dosch.


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