WILLIAM TELL วิลเลี่ยม เทล Вильгельм Телль |
Die Pharmaindustrie profitiert am meisten von der Schweinegrippe. Seit Jahresanfang hat der Schweizer Hersteller Roche seinen Umsatz mit dem Anti-Virenmittel Tamiflu verdreifacht: auf 1,01 Milliarden Schweizer Franken...
Der Baseler Konzern Novartis hat aus vielen Ländern Bestellungen für einen Grippe-Impfstoff angenommen. Allein zwei Verträge mit der US-Regierung sind 979 Millionen Dollar wert.
Der Konkurrent GlaxoSmithKline (GSK) hat nach eigenen Angaben bereits 195 Millionen Dosen Impfstoff verkauft. Umsatz: geheim.
Zu den Gewinnern zählt auch der frühere US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld. Er arbeitete zeitweise beim US-Pharmakonzern Gilead als Manager und gehörte dessen Board an. Gilead bekommt von jeder verkauften Packung Tamiflu als Rechte-Inhaber der Erfindung zehn Prozent. Rumsfeld hält laut Medienberichten immer noch Gilead-Aktien.
http://www.welt.de/wirtschaft/article4227692/Grippe-Gewinner.html
Und die WHO ist der willig Büttel! Es hat 15 Minuten gedauert um raus zu finden, dass in den Gremien der WHO die sich mit der Schweinegrippe befassen und die die Entsprechenden "Empfehlungen" an Regierungen verteilen, "zufällig" auch Vertreter aller namhaften Hersteller von Impfstoffen sitzen (Novartis, Baxter etc.)
Die Sitzungsteilnehmerlisten gibts auf der offiziellen WHO Seite. Entsprechende Blogeinträge gibt es auch schon seit Wochen, das ganze ist doch eine Farce. Ich habe keine Angst vor der Schweinegrippe und auch nicht vor Terroristen, aber ich habe Angst vor Regierungen die nur noch Erfüllungsgehilfen der Konzerne sind, unsere Demokratie ist nur noch ein Witz. Und wenn die Medien nicht bereit sind Tag und Nacht solche Misstände auf zu decken brauchen wir sie auch nicht mehr.
Wieso stehen solche Sachen nicht auf den Titelseiten, wir müssen diesen Lobby Wahnsinn beenden.
Mind. 4500 Lobbyisten haben einen Hausausweis im Bundestag, macht 7,3 für jeden Abgeordneten, gute Nacht Deutschland! Da wird Bedarf aus dem Nichts gezaubert und dem Bürger wird noch nicht mal die Kaufentscheidung überlassen, wir sollten das ganze Pack abwählen - alle zusammen.
Dabei ist es nur billiger Sternanis!
Sternanis (Illicium verum) enthält die so genannte Shikimisäure und aus dieser gewinnt der Pharmakonzern Oseltamivir, das unter dem Handelsnamen Tamiflu verkauft wird. Berichten von China Daily www.chinadaily.cn zufolge, hat sich der Handelspreis von Sternanis innerhalb eines Monats verdoppelt.
AIDS: Müssen unreine Seelen und Schwule ausgerottet werden?
Wenn die Profit-Medizin alte Krankheiten neu benennt!
Wir einfachen Patienten werden masslos belogen und wir werden uns nicht am laufenen Holocaust beteiligen!
Am 15.1.2001 machte Richter Hackmann am Landgericht Dortmund (NS 70 Js 878/99 14(XVII) K 11/00) in einer öffentlichen Verhandlung das Wissen der Bundesgesundheitsbehörden bekannt:
Im Zusammenhang mit AIDS ist niemals ein Virus nachgewiesen worden!
Richter Hackmann bezog sich hier auf eine Aussage des Dr. Marcus, Presse-Sprecher des für AIDS zuständigen wissenschaftlichen Referenzzentrums der Bundesregierung (BRD), dem Robert-Koch-Institut, RKI (Berlin).
Die Wahrheit bricht sich immer ihren Weg, wenn die Menschen dranbleiben. Und so kommt die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (Deutschland) am 05.01.2004 nicht mehr umhin, in einem Schreiben an den Abgeordneten Rudolf Kraus zuzugeben, dass es sich bei HIV nur um einen wissenschaftlichen Konsens handelt. Mit diesem Schreiben sind alle vorangegangenen Aussagen über einen angeblich erfolgten Nachweis des HIV Lügen gestraft!
Strafanzeigen wegen vorsätzlicher Verweigerung der Hilfeleistung an AIDS-Patienten. Unterlassen der Nachprüfepflicht von Medikamenten und vorsätzliche Tötung zum Zwecke der Rendite, usw.:
AIDS - Der Skandal geht vor Gericht!
AIDS-Test
Motto beim AIDS-Test
Der Beipackzettel der Suchtests
Auf gut deutsch: Der AIDS-Test funktioniert nicht!
Haben Dr. Gallo und Kollegen maßgeschneidert den „AlDS-Test“ manipuliert? Die „Jagd nach dem Virus“ ist zur „sauberen Folter mit Todesfolge" entartet.
H. Kremer, Medizinaldirektor a.D.
Über 70 Krankheiten geben bei HIV-Test positiv an:
Faktoren, die dafür bekannt sind, dass sie falsch positive Testergebnisse verursachen
Akute virale Infektionen,59,48,43,53,40,13
Alkohol-Hepatitis 32,48,40,10,13,49,43,53
Alpha-Interferontherapie bei Hämodialyse-Patienten 54
Andere Retroviren 8,55,14,48,13
Anti- glatte Muskulatur-Antikörper 48
Anti-Hepatitis A oder C– Antikörper 48
Anti-Kohlenhydrat-Antikörper 52,19,13
Anti-Kollagen-Antikörper(zu finden bei Schwulen, Hämophilen, Afrikanern
beiderlei Geschlechts und Lepra-Patienten) 31
Antikörper mit hoher Affinität für Polystyren (das in den Testsets enthalten ist) 3,40,26
Anti-Lymphozyten-Antikörper 56,31
Anti-mikrosomale Antikörper 34
Anti-Mitochondrien-Antikörper 48,13
Anti-Nukleus-Antikörper 48,13,53
Anti-parietale Zellen-Antikörper 48
Autoimmunkrankheiten wie z.B. systemischer Lupus erythematosus, Sklerodermie, Bindegewebs- Erkrankung, Dermatomyositis) 44,29,10,40,49,43
Behandlung der Tests während der Reaktion mit Hitze 51,57,24,49,48
Bluttransfusionen 63,36,13,49,43,41
Bösartige Krebserkrenkungen 40
Epstein-Barr-Virus 37
Falsch positive andere Tests, einschließlich des RPR- Tests auf Syphilis 17,48,33,10,49
Globuline ([Zell]- Eiweiße), die während polyklonaler Gammopathien entstanden sind werden bei AIDS-Risiko- gruppen beobachtet) 10,13,48
Grippe 36
Grippe-Impfung 30,11,3,20,13,43
halten zur Prophylaxe gegen Infektionen) 18, 26, 60,4, 22, 42, 43, 13
Hämatologische maligne Erkrankungen/ Lymphome (bösartige Bluterkrankungen/Lymphknotenschwellung) 43,53,9,48,13
Hämodialyse bei Nierenversagen („Blutwäsche“) 41,10,49,56,16
Hämolysiertes Serum (Blut, in dem das Hämog1obin von den roten Zellen getrennt ist/wurde) 49
Hämophilie (Bluterkrankheit) 10,49
Hepatitis 54
Hepatitis B- Impfung 28,21,40,43
Herpes simplex I 27
Herpes simplex II 11
HLA-Antikörper(gegen Klasse I und II Leukozythen-Antigene)7,46,63,48,10,13,49,43,53
Hohe Spiegel zirkulierender Immunkomplexe 6,33
Hyperbilirubinämie (viel Gallenfarbstoff im Blut) 10,13
Hypergammaglobulinämie (hoher Antikörperspiegel) 40,33
Infektion der oberen Atemwege (Erkältung oder Grippe)11
Kreuzreaktionen werden bei gesunden Menschen nicht richtig interpretiert 10
Lepra 2,25
Lipämisches Serum (Blut mit hohem Fett- oder Lipid-Spiegel)49
Malaria 6,12
Mehrfache Schwangerschaften 58,53,13,43,36
Multiples Myelom (Geschwulst) 10,43,53
Mykobakterium avium (für Menschen Harmloses Bakterium) 25
Natürlich vorkommende Antikörper 5,19
Niereninsuffizienz (Stoffwechselstörung der Nieren) 48,23,13
Nierentransplantation 35,9,48,13,56
Normale humane Ribonuklein-Proteine (Baustein der RNA) 48,13
Organtransplantation 1,36
Passive Immunisierung: Verabreichung von Gamma- oder Immunglobulinen (die Antikörper enthalten zur Prophylaxe gegen Infektionen) 18,26,60,4,22,42,43,13
Primäre Gallen- Zirrhose 43,53,13,48
Primäre sklerotische Cholangitis (Gallenentzündung) 48,53
Proteine am (HIV- Test) Filterpapier 13
Q-Fieber („Balkan“, oder „Wüstengrippe“) mit verbundener Hepatitis 61
Rezeptiver Analverkehr 39,64
Rheumatische Arthritis36
Serum-Positivität auf Rheumafaktor, antinukleare (gegen den Zellkern gerichtete) Antikörper, beides ist zu finden bei rheumatischer Arthritis und anderen Autoantikörpern) 14,62,53
Stevens-Johnson-Syndrom (fiebriger, sich ausbreitender Hautauschlag) 9,48,13
Systemischer lupus erythematodes (flechtenartige Autoimmunerkrankung) 15,23
Tetanus-Impfung 40
Tuberkulose 25
T-Zell-Leukozyten-Antigen – Antikörper 34
Viszerale Leishmaniose 45
Zähes Blut („sticky blood“), bei Afrikanern 38,34,40
64 Quellennachweise vorhanden.
AIDS geheilt - Gefängnis:
Auch mit Hilfe der Elektromedizin, wie: Zapper, Tesla-Dusche, galvanische Verfahren, Magnetfeldbehandlungen, direkte Beeinflussung der Hirnaktivitäten mittels Scalarwellen usw. werden immer wieder Erfolge von geheilten Patienten gemeldet! Da die Elektromedizin nichts mit Pharma zu tun hat, werden die Forschungs- und Heilmeldungen durch die "unabhängige Presse" unterdrückt!
Alternative Ansichten zu AIDS
werden bewußt totgeschwiegen. 1993 zerstörten sogar gedungene Schläger vor dem ICC-Berlin Info-Stände von AIDS-Aktivisten. Erstaunlicherweise verteidigen selbst viele Schwulengruppen vehement die unabwendbare Schicksalhaftigkeit der "Krankheit" AIDS. Das ist aber weniger verwunderlich, wenn man weiß, daß die meisten AIDS-Hilfen von der Pharmaindustrie - besonders der AZT-Firma Wellcome - finanziell unterstützt werden. Der Geldhahn würde sofort zugedreht, wenn sie etwas anderes empfehlen würden als Kondome, "saubere" Spritzen und im Ernstfall die "Verlängerung" des Lebens durch pharmazeutische Produkte. Jährlich werden ca. 2 Milliarden Dollar Forschungsgelder für die Forschung nach dem HIV vergeben. Institute, die auf dieser Schiene forschen, haben in den vergangenen Jahren immense Geldsummen bekommen, während Forschern, die nach anderen Zusammenhängen suchen, der Geldhahn zugedreht wird. Daß es AIDS-Patienten gibt, die die Krankheit völlig überwunden haben, indem sie die Verantwortung für ihre Krankheit übernommen und die Ursachen abgestellt haben, wird in den öffentlichen Medien mit keinem Wort erwähnt.
„Sterbepflicht“ für AIDS-Patienten
Inzwischen gibt es eine lückenlose Indizienkette, daß die schulmedizinische Vorgehensweise gegen AIDS die Krankheit nicht verhindert, sondern im Gegenteil aufrechterhält, so daß sie sogar strafrechtlich relevant ist. Es wäre an der Zeit, daß betroffene Patienten oder deren Angehörige Anzeige gegen ihre Ärzte erstatten, wenn sie wider besseres Wissen mit der orthodoxen Behandlung der "sterbepflichtigen" Krankheit fortfahren. Denn inzwischen haben emsige AIDS-Rebellen den Verantwortlichen in den Gesundheitsministerien Briefe per Einschreiben und Rückschein zukommen lassen, so daß diese nicht mehr behaupten können, von all dem nichts gewußt zu haben. Kann sein, daß sie eines Tages von einem Gericht, das nicht manipuliert ist, für ihre Unterlassung zur Rechenschaft gezogen werden. Bis dahin werden immer noch Millionen in die AIDS-Aufklärung gesteckt, die man eher als AIDS-Verschleierung ansehen müßte, wird auf Wohltätigkeitsveranstaltungen für AIDS-Kranke der gute Wille von wohlmeinenden Menschen mißbraucht, damit die Betroffenen in den Krankenhäusern weiterhin gegen teures Geld totbehandelt werden können.
"Tote auf Abruf" zu produzieren, bringt die grösste Rentite
Christian Joswig, Straße der Einheit 16 D-01917 KAMENZ schreibt dazu:
Eine Seuche oder Krankheit mit dem Namen 'Aids', wie es oft falsch als Substantiv geschrieben wird, gibt es überhaupt gar nicht. Um das zu überprüfen, benötigen Sie lediglich 80 Pfennige. Schreiben Sie einmal eine Postkarte an das Robert Koch-Institut, AIDS-Zentrum, Arbeitsgruppe 415, Reichpietschufer 74-76, 10785 Berlin, und fordern Sie sich die "Erweiterung der AIDS-Falldefinition für die epidemiologische Überwachung in Europa zum 1. Juli 1993" an, und dazu noch ein Fallberichtformular. Sie werden sehen, daß verschiedene Krankheiten zu dem 'Erworbenen Immunschwäche Syndrom", wofür ja AIDS bekanntlich die Abkürzung ist, zusammengefaßt wurden. Und ein Syndrom ist nun einmal keine eigenständige festumrissene Krankheit als solche. Und eine Abkürzung für eine Sache ist kein Substantiv, das eine ganz andere Sache bezeichnet. Diese andere Sache, die das Substantiv 'Aids' bezeichnen würde, wäre ja die von HIV verursachte 'Immunschwäche' beim Menschen, also quasi 'die Immunschwächekrankheit Aids'. Und eine solche gibt es nicht. Dazu später. Die Auflistung der Krankheiten zu dem Syndrom ist jedenfalls völlig wahllos und konfus und obendrein sowohl medizinisch-wissenschaftlich als auch klinisch absolut wertlos
AIDS-Medikamente > wussten Sie…
Wenn Sie das alles für Unsinn halten, dann fordern Sie Ihren Arzt oder Ihr Gesundheitsamt heraus. Bestehen Sie darauf, dass man Ihnen folgendes schriftlich versichert:
Ort und Datum: _______________
Institution/Abteilung: _______________________________________
Name:____________________________
Unterschrift: _______________________ Stempel:
Wenn Sie keinen Arzt/ kein Gesundheitsamt finden, das Ihnen das schriftlich versichern möchte, dann sollten Sie mal nachdenken, auf welcher wackeligen wissenschaftlichen Grundlage dort getestet und therapiert wird.
Weitere Info zum Thema und Fakten: http://www.aids-info.info/
V.i.S.d.P.:
Michael Leitner, Journalist, Altonaer Straße 15, 44145 Dortmund,
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In Kürze:
Aids durch HIV? durch nichts belegte These.. starben zigtausende unschuldige Opfer, weil sie tödliche Medikamente schluckten, an denen Pharma-Konzerne Milliarden verdienen.. Afrikaner leiden an Krankheiten der Armen, nicht an AIDS, weshalb die massenhafte 'Versorgung' mit zelltötenden Mitteln Völkermord gleichkommt.. Raum&Zeit 113 Editorial
Kremer: "Die stille Revolution der Krebs- und Aids-Medizin" bahnbrechende Thesen.. zeigt Wege auf, wie man die Prozesse der energetischen Schwäche der Immunzellen aufhalten und wieder rückgängig machen kann.. überlebenswichtiges Buch für jeden Krebs- und Aids-Patienten.. (Buch)
Blüchel: "Heilen verboten, töten erlaubt“. Die organisierte Kriminalität im Gesundheitswesen" Bundeskriminalamt hat den Massenbetrug einer Armee von Schein-Heiligen entlarvt.. Goldgrube Gesundheitswesen gnadenlos von kriminellem Ärztesyndikat geplündert.. es ist eine Schande, wie uns Politiker, Ärzte und Funktionäre hinters Licht führen und damit unsere Gesundheit aufs Spiel setzen.. am gesunden Menschen ist keiner interessiert, denn Geld wird nur mit Kranken verdient..
HIV-AIDS geheilt
K.D. aus Österreich“
Medizinisches Wissen geheimhalten tötet tausende von Patienten!
Die Wahrheitssuche, siehe Link
AIDS-Test kann als Allergietest angesehen werden, der die Profit-Medizin zur neuen Krankheit erkoren hat. Die tragische Auswirkung der Krankheit beruht vor allem auf der Angst, die uns Patienten -gebetsmühlenartig- eingetrichtert wird.
Was sog. AIDS wirklich ist, verrät Ihnen die GNM®
Vorträge und Kurse der GNM®
Durch ihre Unglaubhaftigkeit entzieht sich die Wahrheit dem Erkanntwerden." (Heraklit von Ephesos um 500 v. Chr.)
Kopieren und weiter verbreiten ausdrücklich erwünscht!
Kein Verkauf.
Jedes Jahr, vor allem zur Sommerszeit, wird sie von der Pharmaindustrie ständig propagiert: die Zecken-Impfung (FSME). Gerade in den Städten, z.B. in Wien sieht man an fast jeder Ecke diese riesigen, bunten Werbeplakate mit spielenden Kindern abgebildet, die die Botschaft “impfen Sie als verantwortungsvolle Eltern Ihre Kinder vor den bösen, blutsaugenden Invasoren, die jetzt sogar in die Stadt kommen”, übermitteln sollen.
Es ist unglaublich mit welchen Lügen wir hier überschwemmt werden. Unglaublich für wie dumm uns diese Pharma-Profiteure (Volksverdummer) halten.
Natürlich sorgen sich Eltern um ihre Kinder. Die FSME (Hirnhautenzündung, Meningits) ist erschreckend. Aber fast niemand kennt die Wahrheit über diese Zeckenimpfung. Schenken wir den Schulmedizinern Glaube… und mehr als ein Glaube ist es nicht was die Wirksamkeit von Impfungen betrifft, so schützt die Zecken-Impfung nur gegen die sehr seltene FSME (Hirnhautentzündung) nicht aber gegen die weitaus häufigere Borreliose.
Dies bestätigt auch Dr. Buchwald und schreibt weiter:
Die FMSE (Hirnhautentzündung) ist selten und wird nur von Zecken bestimmter Regionen übertragen. Die FSME befällt “nur” das Nervensystem. Die Lyme-Borreliose ist ca. 500 mal häufiger, kommt überall vor und befällt zahlreiche Organe: Haut, Gelenke, Muskeln, Bänder, Nervensystem und Herz. Sie kann auch verschiedenste Allgemeinsymptome haben, wie Müdigkeit, Unwohlsein etc. und in verschiedenen Stadien auch chronisch verlaufen.
80% der Zeckenstiche werden nicht bemerkt. Der Zeckenstich ist im Unterschied zu den Insektenstichen schmerzlos.
Die FSME (Frühsommermenigoenzephalitis) ist eine durch Viren erzeugte Krankheit. Die Zecken, die diesen Virus in sich tragen, können mit ihrem Biss vorwiegend in den Monaten Mai, Juni, September und Oktober in Höhenlagen unter 1.000 Meter über dem Meeresspiegel bei trockener Luft den Menschen anstecken.
Nur sehr wenige Zecken tragen diesen Virus in sich. Diese infizierten Zecken kommen nur in eng umschriebenen Gebieten im Untergehölz von Wäldern, an Flussläufen und im Riedgras vor. Natürlich sind aber nicht alle Zecken in diesen Gebieten mit dem FSME-Virus befallen. Man geht davon aus, dass es sich hier um 1 : 1.000, jedoch eher um 1 : 20.000 handelt.
Um den FSME-Erreger weitergeben zu können, muss sich eine infizierte Zecke fast voll saugen, was in der Regeln einige Stunden dauert. Auch dann passiert je nach Abwehrkraft des Betroffenen in 60 – 70 Prozent der Fälle überaupt nichts. Bei 20 – 30 Prozent treten grippeähnliche Symptome auf, bei ca. 5 – 10 Prozent ist auch das Nervensystem mit betroffen. Die Inkubationszeit beträgt 7-10 Tage, manche Quellen sprechen auch von 2-28 Tagen.
Die Lyme-Borreliose-Erkrankung wird durch einen bakteriellen Infekt verursacht. Die Infektionsrate ist im Vergleich zur FSME um ein vielfaches höher.
Um sich vor den Zecken zu schützen, sollte man in diesen Zeckengebieten gut bekleidet sein. Nach dem Aufenthalt, sollte man sich gut abduschen, bzw. Baden und sich danach gut durchsuchen – die Zecken halten sich gerne in den Intimzonen und auf der Kopfhaut (besonders bei Kindern) auf.
Übrigens können Sie sich mit einem Spray mit Cedernholzöl einsprühen. Zecken hassen diesen Geruch und es wirkt 3 bis 4 Stunden. (Es verursacht auch keine Flecken auf der Kleidung und ist auch für Tiere geeignet)
Der Impfstoff besteht aus abgetöteten Zeckenviren, welche auf befruchteten Hühnereiern gezüchtet werden. Aus Aluminiumhydroxid und Quecksilber in Form von Thiomersal und Spuren von Hühnereiweiss, Humanalbumin, Formaldehyd, Antibiotika, Salze und Zucker. Da sind bedenkliche Stoffe dabei:
Aluminiumhydroxid zerstört Gehirnzellen.
Quecksilber ist für eine ganze Menge verantwortlich, z.B. für Alzheimer, Unfruchtbarkeit, Multiple Sklerose, Nierenschädigung, Migräne, Depressionen, Gelenkschäden, Rheuma, Pilzbefall, Neurodermitis, und vieles mehr…
Formaldehyd hat eine krebsauslösende Wirkung, kann in erhöhter Konzentration zum Kindstod führen.
Antibiotika im Impfstoff erfüllt überhaupt keinen Sinn. Erstens ist Antibiotika bei Viren völlig nutzlos (FSME ist ein Virus) und bekämpft allenfalls Bakterien. Zweitens werden Bakterien immer resistenter gegen Antibiotika durch eben den vermehrten Einsatz in Impfstoffen und zur unüberlegten Symptombehandlung bei Krankheit.
Folgende Nebenwirkungen stehen auch auf einem Beipackzettel des Zecken-Impfstoffs:
Vor allem nach der ersten Impfung können grippeähnliche Symptome mit Fieber über 38 °C, begleitet von Kopfschmerzen, Kribbeln und Taubheitsgefühl auftreten. Andere Nebenwirkungen sind Schweissausbrüche, Schüttelfrost, Schmerzen, Rötung und Schwellung an der Impfstelle, Abgeschlagenhei sowie Muskel- und Gelenkschmerzen, Anschwellung der regionalen Lymphknoten, Erbrechen und Augenschmerzen, allergische Reaktionen z.B. Schwellung der Schleimhäute, Nesselsucht, Verengung der oberen Luftwege, Atemnot, Bronchopasmus, Blutdrucksenkung, Durchfall, Kreislaufreaktionen, etc. mit vorübergehenden unspezifischen Sehstörungen, Ausbildung eines Granuloms an der Impfstelle, Erkrankungen des zentrahlen und peripheren Nervensystems, einschließlich aufsteigender Lähmungen bis hin zur Atemlähmung.
Am Schluss dieser Aufzählung steht wortwörtlich:
“Statistisch ist kein Hinweis auf eine Häufung von Erstmanifestationen oder Schubauslösungen von Autoimmunerkrankungen (z.B. Multiple Sklerose) nach Impfungen zu erkennen. Trotzdem kann im individuellen Fall nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass eine Impfung als unspezifischer Trigger einen Schub bei entsprechender Präposition auslösen kann.”
Aber wer liest schon den Beipackzettel?
Die Wirkung der Zeckenimpfung ist weder von der Pharmaindustrie, noch von unseren Wissenschaftlern jemals nachgewiesen worden! (Was bei allen anderen Impfungen übrigens auch nicht getan wurde.)
Prof. Dr. med. H. Glossman aus Innsbruck, Österreich rät dazu, von der Zeckenimpfung Abstand zu nehmen.
Gerade in Österreich werden Massenimpfungen durchgeführt, da eine echte Hysterie gegen diese kleine, harmlose Zecke ausgelöst wurde. Warum? Der Herrsteller und der Gutachter des Impfstoffes sind ein und derselbe – die Firma Immuno.
Die Pharmaindustrie verdient Milliarden durch das Schüren von Ängsten und ihrer Monopolstellung. Jeder Impfstoff, jedes Medikament hat Nebenwirkungen für die man widerum Medikamente benötigt, usw.
Die Menschen dürfen nicht gesund sein – wie sollen die Pharmakonzerne denn dann noch Geld verdienen???
Es gibt zwei Zeckenarten: Die eine und eigentlich harmlose ist das kleine Insekt.
Die weitaus schlimmere Art ist die Pharmaindustrie die unsere Gesundheit und unser Vermögen aussaugt.
Für beide Zeckenarten bewährt sich folgende Behandlungsmethode:
Lernen Sie die Natur, deren Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen kennen. Eignen sie sich homöopathisches Wissen an, gehen sie zu homöopathischen Ärzten und zu Naturheilpraktikern. Hier wird etwas über die Gesundheit gelernt. Schulmedizinern wird in der Regel nur die Krankheit gelehrt.
Behandlung bei einem Zeckenbiss:
Entfernen Sie die Zecke mit einer Pinzette, bzw. mit einer Zeckenzange, die Sie in der Apotheke bekommen. Dabei ganz ruhig und vorsichtig die Zecke am Kopf anpacken und herausziehen ohne zu drehen und zu pressen!
Auf jeden Fall darauf achten, dass keine Teile des Zecken-Kopfes oder der Saugwerkzeuge in der Bissstelle verbleiben. Notfalls zum Arzt gehen, der die restlchen Teile entfernt.
Auf keinen Fall auf eine festgesaugte Zecke Öl, Klebstoff, Nagellack, usw. auftragen – sonst kann sie sich in der Wunde erbrechen, bzw. Giftstoffe und Erreger viel leichter übertragen.
Die Biss-Wunde können Sie z.B. mit Echinacea- oder Calendula-Urtinktur desinfizieren.
Zur homöopathischen Prophylaxe von durch Zecken übertragene Erkrankungen empfiehlt sich eine Gabe Ledum C 200 (3 Globuli unter/auf der Zunge zergehen lassen).
Es wird auch empfohlen direkt nach dem Biss Notakehl D5 Tropfen im Wechsel mit Quentakehl D5 Tropfen auf die Bissstelle zu geben.
Befinden sich Borrellien im Körper, kann ein homöopathischer Arzt oder ein Heilpraktiker diese mit Nosoden ausleiten.
Zur herkömmlichen FSME-Impfung gibt es sogar eine homöopathische Alternative. Die FSME D200 Globuli.
Es werden einmal Halbjährlich 2x 5 Globuli im Abstand von einer halben Stunde zur Einnahme empfohlen.
Das gleiche gilt für die Borreliose. Hierfür gibt es Borellia D200 Globuli. Zwischen FSME und Borellia-Einnahme sollten 3-4 Tage liegen.
Lassen Sie sich auf alle Fälle jetzt schon vorab von einem Homöopathen oder Heilpraktiker über die Behandlung von Zeckenbissen und der homöopathischen Zeckenimpfung ausführlich beraten!
Zum Schluss, für ein noch besseres Gefühl eine kleine Statistik:
Die Anzahl der Infektionen in ganz Deutschland beträgt etwa 50 bis maximal 300 pro Jahr. Bei jedem dritten Betroffenen kommt es nach etwa einer Woche erneut zu Fieber, d.h. bei etwa 33 – 100 von diesen 50 – 300 Betroffenen.
Von diesen sterben 0,5 bis ein Prozent, das ergibt etwa ein Deutscher alle 2 bis 10 Jahre.
Jeder Zehnte (entspricht etwa 2 bis etwa 10 Menschen pro Jahr im Maximum) wird dauerhaft geschädigt.
Deutlicher ausgedrückt: Die Wahrscheinlichkeit sich mit FSME zu infizieren liegt bei 80.000.000 zu 50 bis maximal 80.000.000 zu 300 bzw. 1:1.600.000 bis 1:266.666 pro Jahr.
Die Wahrscheinlichkeit dann krank zu werden liegt bei: 1:4.800.000 bis 1:800.000 pro Jahr und die Wahrscheinlichkeit einen bleibenden Schaden durch FSME davonzutragen war in den 90 er Jahren: 1:48.000.000 bis 1:8.000.000 pro Jahr.
Und davon im Jahr zu sterben, diese Wahrscheinlichkeit lag zwischen 1:160.000.000 und 1:800.000.000
Übrigens ist selbst die Wahrscheinlichkeit, von einem Blitz an einem sonnigen Tag getroffen zu werden höher, als in einem Jahr an FSME zu sterben!
Empfohlene Literatur zum Thema:
Vaccination (sog. »Impfung«) in Wirklichkeit flächendeckende Chip-Implantation durch Injektion
Eigentlich ist alles so einfach: Man hatte vor 130 Jahren Viren postuliert, die Krankheiten machen können sollten (Pasteur, 1822-1895). Als solche »Viruskrankheiten« stellte man sich Grippe, Masern, Röteln, Herpes labialis, etc. vor - lauter warme vermeintliche Krankheiten - nach der Germanischen also sämtlich Heilungsphasen (=pcl-Phasen) von Sinnvollen Biologischen Sonderprogrammen, wobei es immer um Wiederaufbau von Ulcera ging.
Aber zum einen kam nach dem Tode von Pasteur heraus, daß ein Großteil oder sogar das meiste von seinen Forschungsergebnissen gefälscht war. Zudem war das postulierte Virus immer nur hypothetisch angenommen worden, man konnte damals gerade nur mühsam Bakterien (=Einzeller) unter dem Mikroskop sehen. Aber 1/1000stel oder 1/10.000stel eines Bakteriums, wie es für ein Virus postuliert wird, konnte man mit den damaligen Mikroskopen natürlich noch nicht sehen. So machte man dann später, weil man auch unter dem Elektronenmikroskop kein Virus sehen konnte, geschweige denn eine Vermehrung von Viren, die Zusatzhypothese, dass natürlich die Viren sich nur am lebenden Organ vermehren könnten. Aber auch diese Hypothese konnte niemand beweisen.
Von der alten Vorstellung ausgehend, dass die sog. »Krankheit« (nach der GNM die pcl-Phase) also mit der Heilungsphase beginnt, d.h. die Heilungsphase damals als die »Krankheit« angesehen wurde, sollten die Viren sich also in dieser pcl-Phase vermehren. Aber das hatte, wie gesagt, auch noch niemand nachweisen können.
Und von der 2., der warmen Phase, die wir früher irrtümlich als Krankheit angesehen hatten, von der wir ja, wie gesagt, heute als von der Heilungs- oder pcl-Phase sprechen, kann man ja von nichts Krankmachendem reden. Demnach könnten die hypothetisch und unbewiesenermaßen angenommenen sog. »Viren« ja auf gar keinen Fall krank machend genannt werden. Krankmachende Viren kann es also per se schon mal nicht geben. Aber es kommt noch dicker:
Viren selbst hat man überhaupt noch nicht entdecken können, weder krankmachende noch überhaupt und schon gar keine Vermehrung von Viren. Neulich hat ein hoher Regierungsbeamter einen »Meineid« geschworen: es gäbe AIDS-Viren. Aber ihm wird sicher nichts passieren, wenn sogar die Entdecker des nicht existierenden AIDS-Virus dafür den Nobelpreis bekommen haben, also für eine Sache, die es gar nicht gibt. Schließlich hat vor einigen Jahren einer der sog. Entdecker, Herr Montagnier, noch freimütig bekannt: ein AIDS-Virus habe er noch nicht gesehen. Aber für einen Nobelpreis kann man gerne mal ein AIDS-Virus erlügen
Auch die Pharma läßt sich viele Tricks einfallen, um nicht existierende Viren »denkfähig« zu machen. so hat jetzt angeblich eine österreichische Journalistin - man staune: zusammen mit dem FBI der WHO und der UNO, somit den Chef des FBI, OBAMA, verklagt (wo kann man diese Politiker verklagen?), die Firma Baxter AG, Tochterunternehmen von Baxter International, habe absichtlich 72 kg des aktiven Vogelgrippe-Virus Z freigesetzt. Diese Vogelgrippe-Viren seien von der WHO im Winter 2008 an 16 weitere Laboratorien in 4 Ländern verschickt worden.
Natürlich ist das eine Zeitungs- oder Journalisten- Ente, aber der Propagandazweck ist, daß sich der Otto-Normalverbraucher fragen soll: »wieso diskutieren die noch darüber, ob es ein Virus gibt, wenn die doch 72 kg Viren verschickt haben. Und wie gefährlich diese Viren sind, das sieht man doch im Fernsehen, wenn ganze Hühnerfarmbestände vergast und entsorgt werden müssen«?!
Das Ziel ist die Panikmache und die Vortäuschung, daß es 72 kg eines »hochinfektiösen Virus« gibt. In Wirklichkeit gibt es weder diese Viren, noch überhaupt welche und schon gar kein »infektiösen«. Es gibt zwar Lehrstühle für angebliche Viren, wo »des Kaisers neue Kleider« diskutiert werden, aber ein Virus hat noch niemand gesehen. Statt dessen spricht man pseudowissenschaftlicherweise von »indirekten Virusnachweisen« und bezeichnet die Tests, die früher der Dermatologe durch Aufkleben von Pflästerchen auf die Haut als Rötung der Haut erzielt hat, mit kompliziert erscheinenden Code-Namen. Alles ist aber Schwindel. Es gibt zwar Antigen-Antikörperreaktionen, aber es gibt kein Virus.
Aber wenn es kein Virus gibt, gegen was impft man dann? Und was soll dann überhaupt die Pseudoimpfung in einer Heilungsphase heilen, bzw. bewirken?
Nun, die sämtlichen Impfungen, seit es sie gibt, sind auch ein unendlicher Schwindel. Und dass man, solange man gar kein Virus kennt, geschweige denn eine Vermehrung des nicht existierenden und schon gar nicht krankmachenden Virus, gegen ein solches nicht existentes Virus eine Impfung vorgibt machen zu wollen, ist einfach nur ein mieser Taschenspielertrick á la Pasteur.
Die Voraussetzung für eine Impfung mit irgendeinem Serum, wie sie uns weisgemacht wird, wäre:
Nun, niemand glaubt natürlich, dass es der Pharma darum geht, die harmlosen drei Tage Fieber mit hochdosiertem Gift unbiologischerweise ausschalten zu können oder zu sollen. Was ist also das Ziel der sog. prophylaktischen sog. »Impfung«?
Die Antwort liegt klar auf der Hand: Der Bevölkerung soll flächendeckend ein Chip implantiert (= injiziert) werden. Mit dem sog. chinesischen »Tötungs-Chip«, den kürzlich jemand zum Patent anmelden wollte (und der ist natürlich für die Weltherrschaft vorgesehen), hat man über die ganze Welt die absolute uneingeschränkte Macht und – so makaber das klingen mag, damit kann man in der gleichen Zeit mehr Menschen »entsorgen“ als mit Chemo und Morphium. Man kann z.B. auch jeden beliebigen (z.B. kritischen) Menschen an jedem Platz der Erde und zu jeder Tages- und Nachtzeit per »Knopfdruck« über Satellit »ausknipsen«. Das geht spielend einfach.
Mag sein, dass sich das für viele wie ein Sciencefiction-Roman anhört, aber das ist es leider nicht. Erinnern Sie sich: ich hatte schon vor Jahren immer wieder auf die Tatsache hingewiesen, daß die Juden die Germanische Neue Medizin längst bei ihren Patienten exclusiv praktizieren. Dagegen sollen die Nichtjuden weiterhin zu 98% mit Chemo und Morphium »entsorgt« werden.
Der Tötungs-Chip ist natürlich die Chance zum superraschen Genozid.
Man mag mir glauben oder auch nicht. Egal, nicht alle Menschen haben (wie ich) ein kriminalistisches Gespür, aber Ihr werdet noch an meine Worte denken!
RKI-Ratgeber für Ärzte
Die Herausgabe dieser Reihe durch das Robert Koch-Institut (RKI) erfolgt auf der Grundlage des § 4 Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Praktisch bedeutsame Angaben zu wichtigen Infektionskrankheiten sollen aktuell und konzentriert der Orientierung dienen. Die Beiträge werden in Zusammenarbeit mit den Nationalen Referenzzentren, Konsiliarlaboratorien sowie weiteren Experten erarbeitet. Die Erstpublikation erfolgt im Epidemiologischen Bulletin und die Publikation von Aktualisierungen im Internet (http://www.rki.de). Eine Aktualisierung erfolgt nach den Erfordernissen, aktualisierte Fassungen ersetzen die älteren.
Aktualisierte Fassung vom Januar 2008, Erstveröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin 31/1999
Enterohämorrhagische Escherichia (E.)coli sind Bakterien (gramnegative Stäbchen), welche die grundsätzliche Eigenschaft zur Bildung bestimmter Zytotoxine, der Shigatoxine – Stx (Synonyme: Shiga-like-Toxine – SLT, Verotoxine – VT) besitzen. Sie werden unter dem Begriff Shigatoxin- bzw. Verotoxin-produzierende E. coli (STEC bzw. VTEC) zusammengefasst. Historisch wurden diejenigen STEC als EHEC bezeichnet, die in der Lage waren, schwere Erkrankungen (hämorrhagische Kolitis und hämolytisch-urämisches Syndrom – HUS) hervorzurufen. In den letzten zwei Jahrzehnten wurde jedoch eine Vielzahl unterschiedlicher STEC-Stämme auch von Patienten mit milden gastroenteritischen Symptomen isoliert, so dass im Infektionsschutzgesetz (IfSG) unter dem Begriff EHEC diejenigen STEC verstanden werden, die fähig sind, beim Menschen Krankheitserscheinungen auszulösen und damit humanpathogen sind. Aufgrund ihrer Antigenstruktur gehören sie verschiedenen Serogruppen (Einteilung nach Oberflächen-O-Antigenen) an. Die weltweit am häufigsten isolierte EHEC-Serogruppe ist O157. Dies trifft auch auf Deutschland zu, wobei ihr Anteil an den an das RKI übermittelten gastroenteritischen EHEC-Erkrankungen weniger als 20% beträgt. Weitere häufig isolierte Serogruppen sind O26, O91, O103 und O145. Da im Zusammenhang mit EHEC-Erkrankungen des Menschen immer noch neue Serogruppen bzw. Serovare (Einteilung nach O- und H-Antigenen, z.B. O157:H7) ermittelt werden, ist eine Definition humanpathogener STEC gegenwärtig nicht möglich. Aus diesem Grund wird zur Zeit jeder STEC als potenzieller EHEC angesehen. Die von EHEC produzierten Shigatoxine werden zwei Hauptgruppen (Stx 1 und Stx 2) zugeordnet, von denen wiederum unterschiedliche Varianten existieren (z.B. Stx 2c). Schwere Erkrankungen, wie z. B. das HUS, werden überwiegend durch Stx 2 (oder Stx 2c) produzierende EHEC hervorgerufen.
Shigatoxine binden sich an spezielle Zellwandrezeptoren, vor allem im kapillaren Endothel, blockieren dort die Proteinsynthese und führen zum schnellen Zelltod. Zusätzlich besitzen viele EHEC eine sog. Pathogenitätsinsel (LEE– locus of enterocyte effacement), die für einen Typ-III-Sekretionsapparat verantwortlich ist. Mit dessen Hilfe können EHEC zelltoxische bzw. inhibierende oder modulierende Proteine – in der Art einer Injektionsnadel – direkt in die Zielzelle applizieren. Das kann zu weiteren klinisch-pathogenen Effekten führen und dadurch die Virulenz der EHEC erhöhen. Leitmerkmal für diesen Typ-III-Sekretionsapparat ist das eae-Gen. Dessen Genprodukt, das Protein Intimin, befähigt den Erreger u.a., sich eng an Darmepithelzellen anzuheften. EHEC, die kein eae-Gen besitzen, bilden andere Adhärenzsysteme aus, sind aber seltener in der Lage, ein HUS auszulösen. Neben ihrer besonderen Virulenz besitzen EHEC eine relativ große Umweltstabilität und eine gute Überlebensfähigkeit in saurem Milieu.
EHEC-Infektionen treten weltweit auf. Die nach IfSG registrierte Häufigkeit in Deutschland ist gegenwärtig sehr von der Inanspruchnahme labordiagnostischer Möglichkeiten abhängig.
Seit Einführung der Meldepflicht gemäß IfSG im Jahre 2001 wurden jährlich zwischen 925 und 1.183 EHEC-Erkrankungen an das RKI übermittelt. Der Altersmedian der übermittelten EHEC-Erkrankungen liegt bei 4 Jahren und beide Geschlechter sind annähernd gleich stark betroffen.
Datenstände des laufenden Jahres können mit 3-wöchigem Zeitverzug dem Epidemiologischen Bulletin und SurvStat@RKI auf den Seiten des RKI (www.rki.de > Infektionsschutz) entnommen werden. Zudem finden sich in SurvStat@RKI und in den Infektionsepidemiologischen Jahrbüchern die Daten der vergangenen Jahre.
Wiederkäuer, vor allem Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Wildwiederkäuer (z.B. Rehe und Hirsche) werden als wichtiges Reservoir und Hauptinfektionsquelle für EHEC beim Menschen angesehen. Vereinzelt wurde nachgewiesen, dass auch andere landwirtschaftliche Nutztiere sowie Heimtiere EHEC ausscheiden. Die Bedeutung von Nichtwiederkäuern für die Verbreitung des Erregers und für Infektionen beim Menschen wird aber als gering eingeschätzt.
EHEC-Infektionen können auf vielfältige Art und Weise übertragen werden. Dabei handelt es sich stets um die unbeabsichtigte orale Aufnahme von Fäkalspuren, wie z.B. bei Kontakt zu Wiederkäuern oder beim Verzehr kontaminierter Lebensmittel. Darüber hinaus können EHEC durch kontaminiertes Wasser (z.B. beim Baden) übertragen werden. Auch Mensch-zu-Mensch-Übertragungen sind im Gegensatz zu anderen bakteriellen Gastroenteritis-Erregern ein bedeutender Übertragungsweg – wahrscheinlich begünstigt durch die sehr geringe Infektionsdosis von EHEC (< 100 Erreger für EHEC O157).
In Deutschland sind gemäß einer vom RKI durchgeführten Fall-Kontroll-Studie die Übertragungswege für sporadische EHEC-Erkrankungen altersabhängig. Demnach birgt bei Kindern unter drei Jahren – der Altersgruppe mit der höchsten Meldeinzidenz für EHEC- und HUS-Erkrankungen – der direkte Kontakt zu einem Wiederkäuer (Rind, Schaf oder Ziege) das höchste Erkrankungsrisiko. Weitere Risikofaktoren sind der Konsum von Rohmilch und das Vorkommen von Durchfall bei Familienmitgliedern. Bei Kindern über neun Jahren und Erwachsenen hingegen handelt es sich wahrscheinlich in erster Linie um eine lebensmittelbedingte Erkrankung, wobei insbesondere der Verzehr von Lammfleisch und von streichfähigen Rohwürsten (Zwiebelmettwurst, Streichmettwurst, Teewurst) mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko behaftet ist. Ungefähr die Hälfte aller EHEC-Isolate aus Lebensmitteln in Deutschland tragen die mit erhöhter Virulenz für den Menschen assoziierten Toxine Stx 2, Stx 2c und/oder Stx 2d. Unter diesen sind die häufigsten Serogruppen O113 und O91.
International wurden seit der Erstbeschreibung der Erreger im Jahr 1977 insbesondere durch Ausbruchsuntersuchungen eine Vielzahl von Vehikeln bzw. Übertragungswegen für menschliche EHEC-Erkrankungen nachgewiesen. In den USA beispielsweise waren über 50% der Ausbrüche lebensmittelbedingt, und Rinderhackfleisch (z.B. in Hamburgern) war das am häufigsten identifizierte Lebensmittel. Aber auch andere Lebensmittel wie Salami, Mettwurst, Rohmilch, nicht pasteurisierter Apfelsaft und roh verzehrtes grünes Blattgemüse (z.B. Sprossen, Spinat) waren für Ausbrüche verantwortlich, wie epidemiologische und mikrobiologische Untersuchungen gezeigt haben.
In Deutschland ereigneten sich in den letzten Jahren mehrfach größere Häufungen von HUS-Erkrankungen, sämtlich verursacht durch eine sorbitol-fermentierende Variante von EHEC der Serogruppe O157, ohne dass bislang eine Infektionsursache ermittelt werden konnte. Hingegen sind hierzulande traditionelle EHEC-Ausbrüche (bei denen nicht überwiegend HUS-Erkrankungen beobachtetet werden) nach aktueller Datenlage selten. Zudem konnte die Infektionsquelle nur in den wenigsten Fällen aufgeklärt werden.
Die Inkubationszeit beträgt ca. 2 bis 10 Tage (durchschnittlich 3 bis 4 Tage). Diese Erkenntnisse beruhen im Wesentlichen auf Untersuchungen zu EHEC der Serogruppe O157. Symptome EHEC-assoziierter HUS-Erkrankungen beginnen ungefähr 7 Tage (5 bis 12 Tage) nach Beginn des Durchfalls.
Eine Ansteckungsfähigkeit besteht, solange EHEC-Bakterien im Stuhl nachgewiesen werden. Angaben zur durchschnittlichen Dauer der Keimausscheidung liegen nur für die Serogruppe O157 vor und variieren deutlich von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Allgemein gilt, dass der Erreger bei Kindern länger im Stuhl nachgewiesen werden kann als bei Erwachsenen. Mit einer Ausscheidungsdauer von über einem Monat bei klinisch unauffälligem Bild muss daher gerechnet werden.
EHEC-Infektionen können klinisch inapparent verlaufen und somit unerkannt bleiben. Die Mehrzahl der manifesten Erkrankungen tritt als unblutiger, meistens wässriger Durchfall in Erscheinung. Begleitsymptome sind Übelkeit, Erbrechen und zunehmende Abdominalschmerzen, seltener Fieber. Bei 10–20% der Erkrankten entwickelt sich als schwere Verlaufsform eine hämorrhagische Kolitis mit krampfartigen Abdominalschmerzen, blutigem Stuhl und teilweise Fieber. Säuglinge, Kleinkinder, alte Menschen und abwehrgeschwächte Personen erkranken häufiger schwer. Gefürchtet ist das vor allem bei Kindern vorkommende HUS, das durch die Trias hämolytische Anämie, Thrombozytopenie und Nierenversagen bis zur Anurie charakterisiert ist. Diese schwere Komplikation tritt in etwa 5–10% der symptomatischen EHEC-Infektionen auf und ist der häufigste Grund für akutes Nierenversagen im Kindesalter. Hierbei kommt es häufig zur kurzzeitigen Dialysepflicht, seltener zum irreversiblen Nierenfunktionsverlust mit chronischer Dialyse. In der Akutphase liegt die Letalität des HUS bei ungefähr 2%.
Eine EHEC-Infektion sollte bei jeder akuten Gastroenteritis im Kindesalter differenzialdiagnostisch berücksichtigt werden. Dies gilt, unabhängig vom Alter, auch für Ausbrüche von Gastroenteritis (zwei oder mehr Erkrankungen, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird). In folgenden Situationen besteht stets die Indikation zur mikrobiologischen Untersuchung einer Stuhlprobe auf EHEC:
Das wichtigste diagnostische Merkmal ist der Toxingen- bzw. Toxinnachweis. Daher ist das Ziel der Labordiagnostik die Erregerisolierung mit Toxingen- bzw. Toxinnachweis. Der Toxingennachweis soll mittels PCR (konventionell oder im Light-Cycler) aus Kolonieabschwemmung oder Stuhlanreicherung erfolgen; der Toxinnachweis soll mittels ELISA (EIA) aus der E.-coli-Kultur erfolgen (der Nachweis von Stx mittels ELISA direkt aus dem Stuhl ist zu unspezifisch). Die weitergehende Charakterisierung der Erreger, insbesondere für epidemiologische Fragestellungen, sollte in Abhängigkeit von der Herkunft der Isolate in einem der unten aufgeführten spezialisierten Laboratorien erfolgen. Bei HUS sollte zusätzlich eine Untersuchung des Serums auf LPS-Antikörper gegen E. coli O157 u. a. erfolgen.
Die Behandlung der Krankheitssymptome kann nur symptomatisch erfolgen. Eine antibakterielle Therapie ist nicht angezeigt. Sie kann die Bakterienausscheidung verlängern und zur Stimulierung der Toxinbildung führen. Bei Vorliegen eines HUS werden in der Regel forcierte Diurese und bei globaler Niereninsuffizienz Hämo- oder Peritonealdialyse angewendet. Bei atypischen Verlaufsformen (insbesondere bei extrarenaler Manifestation des HUS) wird eine Plasmatherapie empfohlen. Der Nutzen dieser Therapieform müsste noch durch Studien untermauert werden. Bei Patienten, bei denen die von-Willebrand-Faktor-spaltende Protease ADAMTS13 (VWF-CP) erniedrigt ist bzw. bei denen Antikörper gegen die VWF-CP vorliegen, ist eine immunsuppressive Therapie empfohlen. Die Behandlung sollte in spezialisierten Zentren erfolgen.
Besonderes Augenmerk sollte auf Maßnahmen zur Vermeidung von EHEC-Infektionen durch Tierkontakt gelegt werden. Für Streichelzoos oder Bauernhöfe mit Publikumsverkehr gelten spezielle Empfehlungen (Epid. Bull. 1/2005). Der wesentliche Aspekt hierbei ist die enge Supervision von Kindern; Finger sollten nach Tier- oder Bodenkontakt nicht in den Mund gesteckt, sondern gründlich mit warmem Wasser und Seife gereinigt werden. Speisen und Getränke sollten nur außerhalb der Tierkontaktzonen eingenommen werden.
Weitere Präventionsmaßnahmen betreffen die Vermeidung von Mensch-zu-Mensch-Übertragungen (siehe unter 2.) und den sicheren Umgang mit Lebensmitteln. Im Besonderen sollten rohe Lebensmittel tierischer Herkunft und andere leicht verderbliche Lebensmittel (z.B. Fleisch, Mettwurst, Wurstaufschnitt, Milch und Milcherzeugnisse, Feinkostsalate) stets bei Kühlschranktemperatur gelagert werden. Bei der Zubereitung von Lebensmitteln (insbesondere Fleisch) sollte beachtet werden, dass die Speisen gut durchgegart sind (Kerntemperatur mindestens 70°C für 10 min). Zudem sollte Fleisch zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen möglichst nicht zeitgleich mit anderen, unmittelbar zum Verzehr bestimmten Lebensmitteln, auf keinen Fall jedoch unter Verwendung derselben Arbeitsgeräte und Arbeitsflächen zubereitet werden, solange letztere nicht vor Weiterverwendung gründlich gereinigt wurden. Die Hände sollten zwischenzeitlich ebenfalls gewaschen werden.
Milch sollte nicht in rohem Zustand, sondern nur nach Wärmebehandlung verzehrt werden. Die Abgabe von Rohmilch, Rohrahm oder nicht ausreichend erhitzter Milch an Verbraucher ist in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung rechtlich untersagt. Deren Verarbeitung (z. B. zu Milcherzeugnissen) ist in diesen Einrichtungen zwar rechtlich zulässig, aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes wird jedoch davon abgeraten. Insbesondere Kinder und ältere Menschen sollten Lebensmittel tierischer Herkunft grundsätzlich nur durchgegart oder nach Anwendung eines anderen Bakterien abtötenden Verfahrens zu sich nehmen. In der Literatur wird darauf hingewiesen, dass sich auch Schwangere und immunsupprimierte Personen daran halten sollen. Auf den Genuss von Lebensmitteln tierischer Herkunft, die weder bei der Herstellung noch vor dem Verzehr erhitzt oder einem anderen Bakterien abtötenden Verfahren unterzogen werden können, z.B. frische Mettwurst oder Rohmilchkäse, sollten diese Personen (auch wegen der Möglichkeit anderer bakterieller Kontaminanten) verzichten. Wenn nicht bekannt ist, ob es sich im konkreten Fall um ein Rohfleischerzeugnis bzw. um ein Rohmilchprodukt handelt, sollten entsprechende Informationen eingeholt werden.
Die Übertragung von EHEC-Bakterien von Erkrankten auf Gesunde im Rahmen einer fäkal-oralen Schmierinfektionen muss durch eine effektive Händehygiene (s. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut) verhütet werden. Während der Erkrankungsdauer ist eine regelmäßige Desinfektion von Handkontaktflächen (z. B. Gegenstände, Flächen, Sanitäranlagen) durchzuführen, die mit infektiösen Ausscheidungen des Kranken in Berührung gekommen sind oder sein könnten (s. hierzu auch die Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“). Abhängig von der Schwere der Symptomatik und dem Alter des Patienten ist eine Kontaktisolierung bei stationärer Versorgung und Personalschutz empfehlenswert.
Im Haushalt
Übertragungen von gastroenteritischen Infektionen im Haushalt betreffen häufig (Geschwister-)Kinder. Da sie zudem das höchste Risiko zur Ausbildung eines HUS tragen, sollte der primäre Fokus der Maßnahmen zur Vermeidung der Weiterverbreitung im Haushalt auf Kinder ausgerichtet sein. Eine effektive Händehygiene und die Desinfektion von Handkontaktflächen bilden die zentralen Maßnahmen (s. oben). Hierbei spielt insbesondere die Zeitnähe der Maßnahmen eine wichtige Rolle. Mit Stuhl oder Erbrochenem kontaminierte Gegenstände, Kleidungsstücke oder Flächen sollten umgehend gereinigt und desinfiziert werden. Betrifft die EHEC-Infektion einen Erwachsenen, sollte eine effektive Händehygiene auch vor jeder Zubereitung von Speisen erfolgen.
In Schulen und ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen inkl. Säuglingsheimen und Kindergärten
Gemäß § 34 Abs. 1 des IfSG dürfen Personen, die an EHEC erkrankt oder dessen verdächtig sind, in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. In Gemeinschaftseinrichtungen Betreute, die an EHEC erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen. Diese Vorschriften gelten auch für Personen, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein Verdacht auf EHEC aufgetreten ist. Auch Ausscheider von EHEC dürfen nach § 34 Abs. 2 IfSG Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen.
Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen nach klinischer Genesung ist im Regelfall möglich, wenn bei drei im Abstand von 1 bis 2 Tagen untersuchten Stuhlproben negative Befunde vorliegen. Ein schriftliches Attest ist erforderlich. Diese Empfehlung zur Wiederzulassung gilt auch für Ausscheider, da anschließend eine Weiterverbreitung der Infektion im Allgemeinen nicht zu befürchten ist. Ausnahmen sind mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung verfügten Schutzmaßnahmen möglich. Bei Langzeitausscheidern sollte das Virulenzprofil des EHEC-Stammes (einschließlich Serotyp, Toxintyp und Vorhandensein des eae-Gens) in die Risikoabwägung einbezogen werden.
In Krankenhäusern u. a. Gemeinschaftseinrichtungen
Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von EHEC beruhen auf drei Säulen: Die strikte Einhaltung der Händehygiene, die Isolierung der Patienten und eine gezielte Desinfektion aller Handkontaktflächen. Dazu enthalten die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention alle wichtigen Aussagen zur:
Die Dokumente sind unter www.rki.de, Rubrik Infektionsschutz, Stichwort Krankenhaushygiene, Unterverzeichnis Empfehlungen der Kommission einzusehen.
In Lebensmittelbetrieben und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung
Gemäß § 42 IfSG dürfen Personen, die EHEC ausscheiden, beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Abs. 2 aufgelisteten Lebensmittel (s.u.) nicht tätig sein oder beschäftigt werden, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen. Dies gilt auch für Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.
Lebensmittel im Sinne des § 42 Abs. 2 IfSG sind:
Bei EHEC-Ausbrüchen ist eine schnelle Identifizierung und Eliminierung der Infektionsquelle erforderlich. Bei Verdachts-, Krankheits- oder Todesfällen muss daher das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden und auf schnellstem Weg die Meldung erfolgen. Wenn der Verdacht auf eine Infektion durch bestimmte Lebensmittel oder Tiere besteht, sollte das Gesundheitsamt die zuständige Lebensmittelbehörde und das zuständige Veterinäramt unverzüglich informieren. Umgekehrt ist es erforderlich, dass Veterinär- und Lebensmittelbehörde auch das Gesundheitsamt unverzüglich informieren, wenn sie Kenntnis von Erkrankungen bei Menschen erhalten, die im Zusammenhang mit Lebensmittelverzehr oder Tierkontakt stehen bzw. wenn Befunde aus Lebensmittel- oder Tieruntersuchungen vorliegen, die Erkrankungen beim Menschen befürchten lassen.
Nach § 6 IfSG ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS) namentlich meldepflichtig. Weiterhin ist nach § 6 IfSG der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis meldepflichtig, wenn eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 IfSG ausübt oder wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.
Entsprechend § 7 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis enterohämorrhagischer Stämme von E. coli (EHEC) namentlich meldepflichtig, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen. Für Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen besteht gemäß § 34 Abs. 6 IfSG die Pflicht, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über das zur Kenntnis gelangte Auftreten zu benachrichtigen und dazu krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Nationales Referenzzentrum für Salmonellen und andere bakterielle Enteritiserreger
Robert Koch-Institut (Bereich Wernigerode)
Burgstraße 37, 38855 Wernigerode;
Tel.: 030 / 18754-4206, Fax: 030 / 18754-4207
Leitung: Frau PD Dr. A. Flieger
Tel.: 030 / 18754-2522
E-Mail: Dr. Antje Flieger
Ansprechpartner EHEC:
Frau Dr. A. Fruth
Tel.: 030 / 18754-4241
E-Mail: Dr. Angelika Fruth
Konsiliarlaboratorium für Hämolytisch-Urämisches Syndrom (HUS)
Institut für Hygiene am Universitätsklinikum Münster
Robert-Koch-Str. 41, 48149 Münster
Univ.-Prof. Dr. H. Karch
Tel.: 0251 / 83-55363, Fax: 0251 / 83-55341, -55688
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Nationales veterinärmedizinisches Referenzlabor für E. coli (NRL-EC)
Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin-Marienfelde
Diedersdorfer Weg 1, 12277 Berlin
Priv.-Doz. Dr. L. Beutin
Tel.: 030 / 8412-2259, Fax: 030 / 8412-2983
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ansprechpartner für epidemiologische Aspekte:
Fachgebiet für Gastroenterologische Infektionen, Zoonosen und tropische Infektionen
Robert Koch-Institut
Seestraße 10, 13353 Berlin
Leitung: Prof. Dr. K. Stark
Tel.: 030 / 18754-3432
E-Mail: Prof. Dr. Klaus Stark
Ansprechpartner EHEC:
Dr. D. Werber
Tel.: 030 / 18754-3466
E-Mail: Dr. Dirk Werber
Hinweise zur Reihe „RKI-Ratgeber für Ärzte“ bitten wir an das Robert Koch-Institut, Abteilung für Infektionsepidemiologie (Tel.: +49 (0)30 - 18754–3312, Fax: +49 (0)30 - 18754–3533) oder an die Redaktion des Epidemiologischen Bulletins zu richten.
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