Landwirtschaft

Die wild lebende Honigbiene (Apis Mellifera) ist in der Schweiz praktisch ausgestorben. Eine Wiederansiedelung wird durch das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) verhindert.

In der Schweiz leben praktisch nur noch domestizierte, durch Imker betreute Bienenvölker. Der Mensch hat die harte, natürliche Selektion, welche die nachhaltige Entwicklung der Spezies garantiert, ausgeschaltet und vollständig durch menschliche Zucht ersetzt. Zugunsten von Honigertrag und Imkerkomfort werden folgenschwere Kompromisse an der artgerechten Tierhaltung in Kauf genommen. Das Resultat sind überzüchtete, auf Honigertrag getrimmte Bienenrassen, die mit aggressiven Symptombekämpfungsmitteln behandelt werden müssen und die in der freien Natur nicht mehr überlebensfähig sind. Geht ein Schwarm bei einem Imker ab, siedelt sich zufälligerweise wild an und überlebt sogar noch den ersten Winter, wird dieser beim Auffinden im darauffolgenden Jahr durch unsere Bieneninspektoren vernichtet. Behörden und Bienenforschung sehen in „ungepflegten“ Bienenvölkern potentielle Seuchenherde. Gesetzlich abgestützt auf dem Tierseuchengesetz (TSG). Wissenschaftlich basiert auf der Arbeit des eidg. Zentrums für Bienenforschung. Für die wild lebende Honigbiene scheint es in der Schweiz keinen Platz mehr zu geben.

Eine offizielle Anfrage beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) bestätigt, dass die Wiederansiedelung in der Schweiz nicht erwünscht ist. Das Verteilen von Bienen-Nistkästen in der schweizerischen Natur (analog der bekannten Vogelkästen) lehnt das BVET ab. Das entspräche einer menschlichen Bienenhaltung und unterläge dem TSG und damit der Meldepflicht. Bienen dürften zwar theoretisch in der Natur verteilt werden, müssten jedoch „ordnungsgemäss“ behandelt werden. Was ordnungsgemäss heisst, wird durch das eidg. Zentrum für Bienenforschung in enger Zusammenarbeit mit dem Dachverband der schweizerischen Bienenzüchtervereine Apisuisse definiert. Wie Feldversuche im Berner Seeland vermuten lassen, werden Imker schon sehr bald zu Zwangsbehandlungen mittels aggressiver Mittel wie Ameisen- und Oxalsäure verpflichtet. Kennt man die heftigen Nebenwirkungen solcher Behandlungen und weiss, dass diese bei einer artgerechten Bienenhaltung nicht notwendig sind, könnte einem übel werden.

Die wild lebende Honigbiene muss in der Schweiz also offiziell als ausgestorben bezeichnet werden. Eine Wiederansiedelung wird durch das BVET verhindert. 30 Millionen Jahre natürliche Evolution einfach so plattgewalzt. Auf die Frage, warum man Vogelkästen, nicht aber Bienenkästen verbreiten darf, will das BVET übrigens keine Stellung nehmen. Bieneninspektoren, welche sich trauen, meine Lösungswege gegen das aktuelle Bienensterben weiterzuverbreiten, werden vom kantonalen Tierarzt zu einem „erklärenden Gespräch“ vorgeladen. Die Fachpresse (Schweizerische Bienenzeitung) verweigert jegliche Publizierung alternativer und nachhaltiger Ansätze.

Man könnte zum Schluss kommen, dass die Objektivität der Willkür gewichen ist. Man ist erstaunt über so viel menschlichen Hochmut.

André Wermelinger, Fachspezialist für natürliche Bienenhaltung
Weitere Informationen: natuerliche-bienenhaltung.ch


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