Letzte Stellungnahmen der beiden Seiten
Dem Staatsanwalt und dem Zivilkläger wurde die Möglichkeit geboten, sich zu den Ausführungen der Anwälte zu äussern, und Dr. Oswald nutzte dann nochmals die Gelegenheit zu einer kurzen Replik. Grundsätzlich neue Argumente traten dabei nicht mehr zutage.
Das Schlusswort des Angeklagten Graf
Gerichtspräsidentin A. Staubli bot dem Angeklagten Graf Gelegenheit zu einem zehnminütigen Schlusswort, verband aber damit die Auflage, er möge sich auf den Verlauf des Prozesses beschränken und keine anderen Themen aufgreifen. Graf erklärte sich damit einverstanden und sagte folgendes:
Meinem Anwalt Dr. Oswald danke ich für sein hervorragendes Plädoyer, gestatte mir aber, einen Irrtum zu berichtigen. Ich habe 'Todesursache Zeitgeschichtsforschung' zum grössten Teil im Jahre 1995 verfasst und sage dies offen, weil ich es verschmähe, zu lügen.
Heute morgen trat ein eminent qualifizierter Diplomingenieur als Zeuge der Verteidiger auf, ein Fachmann für die Einrichtung von Gaskammern zur Ungezieferbekämpfung und zur Abtötung von Viren. Wolfgang Fröhlich wurde ausdrücklich auf seine Pflicht zur wahrheitsgetreuen Aussage hingewiesen und nahm dies zur Kenntnis. Herr Staatsanwalt Aufdenblatten fragte ihn, ob Massentötungen von Menschen mittels Zyklon-B in Gaskammern auf die von den Zeugen geschilderte Art möglich seien, und wenn nein, weshalb. In Übereinstimmung mit seinem profunden technischen Wissen und getreu seiner Pflicht zur wahrheitsgemässen Aussage hat Fröhlich die Frage verneint und seine Antwort begründet. Was tut da der Staatsanwalt? Er reicht gegen ihn Strafanzeige ein. Das ist reiner Stalinismus, meine Damen und Herren! Ich weiss, dass dies ein schwerwiegender Vorwurf ist, aber ich erhalte ihn aufrecht.
Einige Worte zu meiner Person, obgleich ich diese nicht gerne in den Vordergrund stelle. Ich habe eine sichere und gutbezahlte Stelle an einer staatlichen Schule bewusst gegen eine unsichere Zukunft eingetauscht. Ich habe von Anfang an mit einem Prozess gegen mich gerechnet; dass es bis zu diesem dann so lange dauerte, kam für mich überraschend. Und da masst sich der Staatsanwalt an, meine Gedanken lesen zu wollen, und unterstellt mir, ich suche gar nicht die Wahrheit, sondern die Lüge. Glauben Sie denn, jemand nimmt freiwillig für eine als solche erkannte Lüge den Ruin seiner Existenz in Kauf?
Wir Revisionisten bemühen uns, der historischen Wahrheit so nahe wie möglich zu kommen. Wir verlangen nichts anderes, als dass man uns unsere Fehler zeigen möge. In meinen Büchern gibt es schon einige Fehler, doch wissen Sie, wer mich darauf hingewiesen hat? Andere Revisionisten! Von der Gegenseite sind niemals andere Reaktionen erfolgt als Beschimpfungen, Hetze, Drohungen, Strafanzeigen und Prozesse.
Die absolute Hilflosigkeit gegenüber der revisionistischen Argumentation trat in den Ausführungen des Staatsanwalts oder des Herrn Prof. Stegemann ebenso krass zutage wie beispielsweise in dem unlängst in der 'Weltwoche' erschienenen Artikel des famosen Herrn Hans Stutz. Kein einziges Argument, sondern nur Phrasen: 'Pseudowissenschaft, Antisemitismus, rassistische Hetze' usw.
Sigi Feigel und seine Leute wollen Förster und mich hinter Gitter bringen und unsere Bücher verbieten. Ich will Sigi Feigel nicht einsperren lassen, und brächte er es je fertig, ein Buch zu schreiben, so würde ich nicht dessen Verbot verlangen. Ich schlage Herrn Feigel - oder Herrn Stegemann, oder einem beliebigen anderen Vertreter des offiziellen Holocaust-Bildes - eine sachliche, unpolemische offene Diskussion am Radio oder am Fernsehen vor. Die beiden Themen dieser Diskussion wären dann die Existenz der Gaskammern und die Zahl der jüdischen NS-Opfer.
Seit Menschengedenken ist kein Schweizer mehr wegen gewaltloser Meinungsäusserungen inhaftiert worden; um den letzten Fall zu finden, müsste man wohl tief ins vergangene Jahrhundert zurückgehen. Wollen Sie, meine Damen und Herren vom Gericht, kurz vor Ende unseres 20. Jahrhunderts mit dieser Tradition brechen? Wenn Sie unbedingt einen von uns einsperren wollen, sperren Sie aber bitteschön mich ein und nicht den todkranken Herrn Förster!
Sie würden mit meiner Inhaftierung keine Schande über mich bringen. Sie brächten damit Schande über unser Land, die Schweiz. Eine Schweiz, in der die Meinungsfreiheit abgeschafft ist, eine Schweiz, in der eine Minderheit von 0.6% der Bevölkerung darüber entscheiden darf, wer was lesen, schreiben, sagen und denken darf, ist tot.
Ich möchte meine Ausführungen mit einem Zitat meines Westschweizer Freundes Gaston-Armand Amaudruz schliessen, gegen den in Lausanne ein ähnlicher Prozess vorbereitet wird wie der heute gegen Förster und mich geführte. In der Nummer 371 seines Courrier du Continent schrieb Amaudruz:
Wie schon in früheren geschichtlichen Zeiten ist es ein Zeichen der Schwäche, ein Dogma gewaltsam durchsetzen zu wollen. Die Anhänger der Judenausrottungsthese mögen aufgrund des Maulkorbgesetzes Prozesse gewinnen. Den letzten Prozess werden sie vor dem Gericht künftiger Geschlechter verlieren.
Das Urteil wurde einige Tage nach dem Prozess gefällt. G. Förster wurde zu 12 Monaten Gefängnis ohne Bewährung sowie 8'000 Franken Busse, J. Graf zu 15 Monaten Gefängnis ohne Bewährung sowie ebenfalls zu 8'000 Franken Busse verurteilt.