Israels Krieg im Nahen Osten

Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann über den Versuch, die Erinnerung auszulöschen.

Die israelische Regierung will – so meldet AFP am 25. Mai 2009 – das Gedenken an die Nakba unter Strafe stellen – mit bis zu drei Jahren Haft ahnden. Der von der Partei „Unser Haus Israel“ von Außenminister Avigdor Liebermann eingebrachte Gesetzestext sei mehrheitlich im Gesetzesausschuss der Regierung angenommen worden und solle nun dem Parlament vorgelegt werden. [1]

Nakba
Palästinenser auf der Flucht, 1948

Ein solches Gesetz wäre gewissermaßen ein Gegenstück zum israelischen Holocaust-Leugnungs-Gesetz von 1986, in dem festgelegt ist: Eine Person, die schriftlich oder mündlich eine Aussage veröffentlicht, die das Ausmaß der in der Nazi-Zeit gegen die Juden verübten Verbrechen leugnet oder verharmlost, in der Absicht die Täter solcher Handlungen zu verteidigen oder Sympathie oder Übereinstimmung mit ihnen zum Ausdruck zu bringen, wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft. [2]

Am 12.12.2007 hieß es in einer Rezension des Buches „Die ethnische Säuberung Palästinas“ von Ilan Pappe: „Es gibt solche und solche Verbrechen – solche, die geahndet, und solche, die nicht geahndet werden, solche, deren Leugnung verfolgt, und solche, deren Leugnung nicht verfolgt wird. Das kommt ganz drauf an. Das hängt von der Machtkonstellation ab. Die Verbrechen, die Israel im Zuge der Staatsgründung – und danach – begangen hat, werden jedenfalls weder geahndet, noch wird deren Leugnung verfolgt.“ [3] Nun wird dieses Messen mit zweierlei Maß auf die Spitze getrieben. Jetzt soll womöglich nicht die Leugnung, sondern im Gegenteil das Erinnern an ein Verbrechen geahndet werden.

Was ist es, was mit allen Mitteln aus den Köpfen der Menschen verbannt werden soll? Das ist die Erinnerung an die Massaker und die Vertreibung, mit denen die israelische Soldateska auf Geheiß ihrer Führer die ethnische Säuberung Palästinas betrieben hat, ein von langer Hand geplantes Verbrechen, das von den Betroffenen als Nakba – als Katastrophe – gesehen wird und das der israelische Historiker Ilan Pappe in seinem Buch „Die ethnische Säuberung Palästinas“ ausführlich schildert und mit erdrückenden Beweisen belegt.

Verbannt werden soll aus den Köpfen der Menschen das, was einem Artikel zu entnehmen ist, den Marion Gräfin Dönhoff in der Wochenzeitung „Die Zeit“ wenige Tage nach der Ermordung des UN-Vermittlers Graf Folke Bernadotte am 17. September 1948 durch Angehörige einer jüdischen Terroristen-Gruppe geschrieben hat. [4] Was verbannt werden soll, ist die Erinnerung an Verbrechen, deren Täter mit den Worten von Gräfin Dönhoff „jüdische Terrororganisationen“ eines Staates waren, den sie in der Überschrift ihres Artikels als „völkischen Ordensstaat“ bezeichnet – eines Staates, dessen Vorgehen sie mit dem von Nazi-Deutschland vergleicht: „Man kann nur hoffen, dass der Schock, den der Tod des Grafen Bernadotte für die verantwortlichen Männer der Regierung Israels bedeutet, sie für einen Moment wenigstens, innehalten und bestürzt erkennen lässt, wie weit sie auf jenem Wege bereits gelangt sind, der erst vor kurzem ein anderes Volk ins Verhängnis geführt hat.“

Marion Gräfin Dönhoff – 30 Jahre lang Mitherausgeberin der „Zeit“ – weiter: „Man darf dabei nicht vergessen, dass die jüdischen Terrororganisationen keineswegs ein geheimnisvolles Untergrunddasein führen, sondern dass sie gewissermaßen am offiziellen Staatsleben teilnehmen, ihre eigene Presse haben und die meisten Führer jedermann bekannt sind. Die Irgun Zvai Leumi [eine der jüdischen Terrororganisationen] hat sich überdies, nachdem ein Teil ihrer Organisation von der Armee übernommen wurde, soeben mit den Revisionisten zusammengetan, der extrem rechtsgerichteten Oppositionspartei, die auch das Gebiet jenseits des Jordans (Transjordanien) für den Staat Israel beansprucht. Auf diese Weise wird nun vermutlich der Geist der Irgun auch in die politischen Parteien hineingetragen und die Bürger dieses Staates, die ohnehin krankhafter Nationalismus erfüllt, werden wahrscheinlich zu immer abwegigeren Handlungen veranlasst werden.“ [4]

Wer ist der ermordete Graf Bernadotte? Am 1. September 1943 wurde er Vizepräsident des Schwedischen Roten Kreuzes. 1945 verhandelte er mit Heinrich Himmler erfolgreich über die Freilassung der skandinavischen KZ-Häftlinge. Zusätzlich zu ca. 8.000 Häftlingen skandinavischer Herkunft wurden im Rahmen dieser Mission etwa 10.000 bis 12.000 Häftlinge anderer Nationalität vor allem aus Ravensbrück und Theresienstadt zunächst im Lager Neuengamme bei Hamburg gesammelt und später nach Schweden überführt. Durchgeführt wurde diese Aktion, die in die schwedische Geschichte und die Geschichte der Rotkreuz-Bewegung als die „Weißen Busse“ eingegangen ist, kurz vor Kriegsende von ca. 250 Helfern des Schwedischen Roten Kreuzes. Einer der damals genutzten Busse steht heute in der Jerusalemer Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem. [5]

Am 20. Mai 1948 wurde Graf Bernadotte zum ersten Vermittler in der Geschichte der Vereinten Nationen gewählt und in Palästina eingesetzt. Er setzte sich in den Verhandlungen mit den Israelis für eine Anerkennung des Rückkehrrechtes der palästinensischen Flüchtlinge ein. So bat er am 17. Juni 1948 die Israelis, die Rückkehr von 300.000 Flüchtlingen zu ermöglichen. Am 17. September 1948 wurde er zusammen mit UN-Beobachter Colonel André Serot von militanten Führern der jüdischen Terroristen-Gruppe Lechi, die manchmal auch als Stern-Gruppe bezeichnet wird, erschossen. Grund für die Ermordung war sein öffentliches Bekenntnis, die palästinensischen Flüchtlinge hätten einen Anspruch, in ihre Heimat zurückkehren zu dürfen. Seine Vorschläge zur Lösung des Flüchtlingsproblems waren die Basis für die am 11. Dezember 1948 von der UNO-Vollversammlung beschlossene Resolution 194, in der das Recht auf Rückkehr der Flüchtlinge festgestellt wurde. Die Drahtzieher des Anschlags erhielten wenige Monate später trotz dringenden Tatverdachts Generalamnestie von der israelischen Regierung. [5]

Ilan Pappe beschreibt das Wirken des UN-Vermittlers so: „Graf Folke Bernadotte war am 20. Mai in Palästina eingetroffen und blieb, bis jüdische Terroristen ihn im September ermordeten, weil er es ‚gewagt’ hatte, eine Neuaufteilung des Landes in zwei Hälften vorzuschlagen und die uneingeschränkte Rückkehr sämtlicher Flüchtlinge zu fordern. Bereits während der ersten Waffenruhe hatte er die Wiedereinbürgerung der Flüchtlinge verlangt, was aber ignoriert wurde, und als er seine Empfehlung in seinem Abschlussbericht an die Vereinten Nationen wiederholte, wurde er ermordet. Dennoch ist es Bernadotte zu verdanken, dass die UN-Vollversammlung im Dezember 1948 sein Vermächtnis posthum annahm und die uneingeschränkte Rückkehr aller Flüchtlinge empfahl, die Israel vertrieben hatte – eine von unzähligen UN-Resolutionen, die Israel seitdem sämtliche ignoriert hat. Da Bernadotte sich als Präsident des schwedischen Roten Kreuzes während des Zweiten Weltkriegs erheblich für die Rettung von Juden vor den Nazis eingesetzt hatte, hatte die israelische Regierung seiner Ernennung zum UN-Vermittler zugestimmt: Sie hatte nicht damit gerechnet, dass er sich für die Palästinenser ebenso einsetzen würde wie zuvor für die Juden.“ [6]

Es ist zu hoffen und zu fordern, dass das Gesetzesvorhaben zur Bestrafung der Erinnerung an diese Sachverhalte zu Fall gebracht wird. Der Irrsinn des Vorhabens wird deutlich, wenn wir uns vorstellen, der deutsche Bundestag würde ein Gesetz erlassen, das das Erinnern an den Holocaust unter Strafe stellt. Ganz im Gegenteil ist mit Ilan Pappe zu fordern: „Es ist unsere Pflicht, [das Verbrechen der Nakba] aus der Vergessenheit zu holen, und zwar nicht nur als längst überfällige historiographische Rekonstruktion oder professionelle Aufgabe; meiner Ansicht nach ist es eine moralische Entscheidung, der allererste Schritt, den wir tun müssen, wenn wir wollen, dass Versöhnung jemals eine Chance haben und der Frieden in den zerrissenen Ländern Palästina und Israel Fuß fassen sollen.“ [7]

Das Gesetz wäre eine Ergänzung zu dem Gesetz, das diejenigen mit Haftstrafe bedroht, die es wagen zu behaupten, Israel sei kein „jüdischer und demokratischer Staat“ - ein Gesetz, über das Uri Avnery in seinem Artikel „Rassisten für Demokratie“ schreibt [8]. Beide verstoßen eindeutig gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, in der es in Artikel 18 heißt: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ...seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“ [9]

Fußnoten:

[1] AFP-Meldung „Israelische Regierung will Gedenken an ‚Nakba’ bestrafen“ vom 25.5.2009

[2] Israelischen Holocaust-Leugnungsgesetz von 1986, Denial of Holocaust (Prohibition) Law, 5746-1986

[3] Wenn die Leugnung der Nakba unter Strafe gestellt wäre - Gedanken zum Buch „Die ethnische Säuberung Palästinas“ von Ilan Pappe - Artikel von Anneliese Fikentscher und Andreas vom 12.12.2007

[4] Artikel „Völkischer Ordensstaat Israel“ von Marion Gräfin Dönhoff in „Die Zeit“ vom 23.09.1948

[5]Biographische Angaben zu Folke Bernadotte bei Wikipedia

[6] Aus Kapitel 7 (Die Eskalation der Säuberungsaktionen: Juni bis September 1948) in „Die ethnische Säuberung Palästinas“ von Ilan Pappe, Zweitausendeins, Frankfurt 2007

[7] Aus dem Vorwort des Buches „Die ethnische Säuberung Palästinas“ von Ilan Pappe, Zweitausendeins, Frankfurt 2007

[8] Rassisten für Demokratie - Artikel von Uri Avnery vom 30.5.2009

[9] Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen


© 2009 arbeiterfotografie.de